Flughöhe ist nicht auf 120m begrenzt bei meiner FPV ??!!

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Mini2Micha schrieb:

      hat es auch erstmal nichts mit der Zertifizierung in C0 zu tun.
      Es ging doch darum, dass eine Drohne der C0 Klasse technisch nicht höher als 120 m fliegen darf, also man hier dann in der App auch nicht mehr als die 120 m einstellen kann. Nicht mehr wie jetzt die 500 m.
      Und diese Besonderheit hat künftig nur die C0 Klasse:

      Ein UAS der Klasse C0 muss folgenden Kriterien genügen:
      ...
      3. Seine maximal erreichbare Höhe liegt bei 120 m über dem Startpunkt.

      Im Gegensatz zu C1:

      Ein UAS der Klasse C1 muss folgenden Kriterien genügen:
      ...
      3.Es hat eine maximal erreichbare Höhe von 120 m über dem Startpunkt oder ist mit einem System ausgestattet, das die Höhe über der Oberfläche oder über dem Startpunkt auf 120 m oder auf einen Wert begrenzt, der vom Fernpiloten eingestellt werden kann. Ist der Wert einstellbar, müssen dem Fernpiloten während des Flugs klare Angaben zur Höhe des UA über der Oberfläche oder dem Startpunkt geliefert werden.
    • Das ist ja alles schon und gut...
      aber eigentlich irrelevant, da:
      1. Die vom TE angefragte Drohne gar keine Zertifizierung hat!
      2. In Deutschland in der offenen Klasse eh nur bis 120m AGL geflogen werden darf

      Wenn man sicher gehen möchte die Höhe nicht zu überschreiten kann man es in den allermeisten Flugsoftwares eingeben und gut ist.

      Denn soweit es mir bekannt ist gibt es von DJI keine Drohne die "werksseitig" auf 120m begrenzt wäre... was ja auch einen Flug in den Bergen echt erschweren würde...

      Und ob das in Zukunft für eine C0 Zertifizierung so umgesetzt wird steht ja wohl auch noch in den Sternen :whistling:
    • Man darf 120 m zum nähesten Punkt zur Erde hochfliegen. Die 500 m machen im Hügelland und Gebirge Sinn.
      So kann man an einem Bergrücken legal 500 m hochfliegen. Man muss immer nur achten, nicht weiter als 120 m vom Berg weg zu sein. Genauso umgekehrt vom Berg hinunter. Ich passe auf, dass der Abstand weit unter 120 m ist.....
    • Mini2Micha schrieb:

      Ganz genau @Rubicon drum macht ja auch eine "werksseitige" Begrenzung wie der TE sie vermutet hatte auch keinen Sinn...
      und ob es (aus Sicht der Behörden) Sinn macht.., noch kann ich mit jeder Bestandsdrohne bis zu 500 Meter hoch steigen, danach nicht mehr.

      Und es steht ja anscheinend so schon in Verordnungen, der Zertifizierungsprozess läuft längst
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..