Tobi7660 schrieb:
Ich bin neu in der Drohenfliegerei und betreibe das gewerblich. Ich habe Fernpiloten Lizenzen A1, A2, A3 gemacht und bin trotzdem nicht in der Lage verbindliche Aussagen zu treffen wo ich nun eigentlich fliegen darf. ...
Ich hoffe Du verübelst es mir nicht, dass ich auch gerne in diesen Bereichen sattelfest sein möchte, da es einen Teil meines Einkommens sichert.
Wie wäre es denn, wenn du bei deiner Suche nach Sattelfestigkeit dann nicht auch noch andere durch jeden deiner wenig sattelfesten Behauptungen erst verwirrst und verunsicherst?
#19
"Kannst also beruhigt weiterfliegen."
Nein, kann er nicht.
#23
"Die Verordnungen sind, wie hier im Fall steinalt und da macht sich kein Portal die Mühe die verstaubten Verordnungen der über 400 Landkreise und kreisfreien Städte zu lesen, zu sichten und digital einzupflegen."
Karten sowie Links zu Landschaftsplänen gibt es in den Geoportalen. #opendata
#25
"Hier ist die einzige veröffentlichte Landschaftsschutzverordnung von Wuppertal: ... Da steht nichts drin von Modell- und Drohnenflug."
Nein, das ist nicht der einzig veröffentlichte Landschaftsplan, schon gar nicht der aktuell gültige.
#31
"Ein Landschaftsplan ist keinerlei rechtliche Grundlage. "
Das sollte wohl geklärt sein.
Kurzum, wenn man selbst keinen Plan hat, sollte man keine Empfehlungen oder gar Behauptungen raus hauen. Dann lehnt man sich zurück oder stellt Fragen, und schaut, ob man für sich was mitnehmen kann, statt auch noch andere durch seine Falschbehauptungen mit in den Sumpf der Ahnungslosigkeit zu ziehen.
Denn lässt man die ganzen spekulative Bachgefühls-Kompetenzen und das eigentlich müßige Debattieren darum mal aussen vor, und geht das Thema strukturiert an und macht das ein paar mal (sollte einem man als gewerblicher Pilot ja geläufig sein), ist das Thema Landschaftsschutz in der Flugvorbereitung so wenig verwirrend wie aufwändig. Wie in allen anderen Bereichen der Drohnen-Fliegerei auch.
Nur meine 2 ct.
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