Drohne Fliegen während Brut und Schutzzeit

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    • Guten Morgen,
      habe gestern mal eine Mail an die Stadtverwaltung Wuppertal geschickt und heute morgen die folgende Antwort bekommen.
      Demnach ist das Fliegen in LSG in Wuppertal angeblich komplett verboten.

      Sehr geehrter Herr Eicker,
      in Wuppertal ist der Drohnenflug über die Naturschutzgebiete hinaus auch in den Landschaftsschutzgebieten gem. den Landschaftsplänen Wuppertal Nord, Gelpe, West und Ost verboten. Die Abgrenzungen können Sie dem Geoportal der Stadt Wuppertal wuppertal.de/microsite/geoportal/index.php
      bzw. den Seiten zur Landschaftsplanung auf der Homepage der Stadt Wuppertal entnehmen.
      wuppertal.de/rathaus-buergerse…ft/102370100000154369.php
      Mit freundlichen Grüßen
      i. A.

      Also würden die Stellen bleiben die kein NSG und kein LSG sind unter Einhaltung des Drohnenschutzverordnung.

      Wenn ich das richtig verstehe umfassen die LSG und NSG alle 4 Wuppertal.

      Weiß jemand wie das z.B in Düsseldorf aussieht ?

      LG NIcholas
    • TimDJI schrieb:

      Tobi7660 schrieb:

      Ich mache meine Flugplanung ausschliesslich mit Flynex weil da auch wirklich alles ausgewiesen ist was Luft- und Bodenrecht angeht.
      Map2Fly oder die Webversion app.flynex.io nutze ich auch gerne.
      Es müsste jetzt noch ein LSG Register geben, um hinterlegte Fassungen einsehen zu können.
      Kennst du ein Portal?
      Nein, leider nicht... Digitalisierung der Ämter lässt grüßen. Da sind wir Lichtjahre hinterher in Deutschland. Die Verordnungen sind, wie hier im Fall steinalt und da macht sich kein Portal die Mühe die verstaubten Verordnungen der über 400 Landkreise und kreisfreien Städte zu lesen, zu sichten und digital einzupflegen.
    • Ist wirklich die Frage, inwieweit es dann zumutbar ist, sich den Aufwand zu machen.
      Bei uns gibt es LSG die berufen sich in der Hauptrevision auch noich auf 1972 und ein Reichsbundesnatiurschutzgesetz und Ergänzungen neueren Datums, also 7-10 Jahre alt, ergänzen nur Details, die nichts mit Einschränkungen der LSG Nutzung d. Menschen zu tun haben. LSG haben ja auch den Sinn sie zu für den Menschen nutzbar zu machen, anders als im NSG, wo der NS Vorrang hat.
      Andere Kreis, z.B. Plön schreibt das in die LSG Verordnungen ganz klar rein, dass Drohnenflug nicht gestattet ist, da kann man was mit anfangen.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Nicholas E. schrieb:

      Guten Morgen,
      habe gestern mal eine Mail an die Stadtverwaltung Wuppertal geschickt und heute morgen die folgende Antwort bekommen.
      Demnach ist das Fliegen in LSG in Wuppertal angeblich komplett verboten.

      Sehr geehrter Herr Eicker,
      in Wuppertal ist der Drohnenflug über die Naturschutzgebiete hinaus auch in den Landschaftsschutzgebieten gem. den Landschaftsplänen Wuppertal Nord, Gelpe, West und Ost verboten. Die Abgrenzungen können Sie dem Geoportal der Stadt Wuppertal wuppertal.de/microsite/geoportal/index.php
      bzw. den Seiten zur Landschaftsplanung auf der Homepage der Stadt Wuppertal entnehmen.
      wuppertal.de/rathaus-buergerse…ft/102370100000154369.php
      Mit freundlichen Grüßen
      i. A.

      Also würden die Stellen bleiben die kein NSG und kein LSG sind unter Einhaltung des Drohnenschutzverordnung.

      Wenn ich das richtig verstehe umfassen die LSG und NSG alle 4 Wuppertal.

      Weiß jemand wie das z.B in Düsseldorf aussieht ?

      LG NIcholas
      Da musst Du unbedingt dranbleiben. Ich kenne das leider zu gut von den Verwaltungen. Wenn man keine Ahnung hat, dann wird erstmal alles verneint und abgelehnt.

      Hier ist die einzige veröffentlichte Landschaftsschutzverordnung von Wuppertal:

      https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht-dokumente/7-01.pdf


      Da steht nichts drin von Modell- und Drohnenflug. Ich würde da auch nicht bei der Stadtverwaltung nachfragen sondern beim Ordnungsamt. Die wissen das definitiv und sind da auch meist kompetenter.

      Was natürlich kommen kann ist die Aussage: Wir sind nicht zur Veröffentlichung im Internet verpflichtet. Sie finden dass im Amtsblatt, bla bla... und das können Sie im Rathaus einsehen. Digitalisierung lässt grüßen.
    • Hab mir jetzt nur mal schnell den Landschaftsplan Wuppertal Nord runtergeladen (k.A. ob in den weiteren was anderes steht). Dort heißt es bei den Verboten:
      ...sowie Motorflugmodelle oder Leichtflugzeuge über dem Gebiet zu betreiben,
    • jetzt gehts echt tief rein in die Materie und das zeigt, wie verstaubt und praxisfremd diese ganzen Bestimmungen sind. Ich bin kein Anwalt aber ich würde das jetzt weitergehend so interpretieren:

      Ein Landschaftsplan ist keinerlei rechtliche Grundlage. Die rechtlichen Bestimmungen sind darin aber genannt.

      Wenn wir uns jetzt im Landschaftsplan den Bezug zum dort genannten Gesetz ( also das Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) und dort den § 30 Abs. 3 anschauen, so steht dort zum Thema Modelflug das einzige Verbot:

      die Errichtung oder wesentliche Änderungvon Flugplätzen, Abfalldeponien und anderen Abfallentsorgungsanlagen,Modellsportanlagen,

      Wir errichten aber ja keine Modellsportanlage sondern fliegen nur.



    • @Nicholas E.
      Landschaftsschutzgebiete prüft man am besten über das jeweilige Geoportal der Länder, bei uns in NRW bspw. geoportal.nrw .
      Dort im Menü auf Karte klicken, dann im Menü links den obersten Button, und als Thema unter "Umwelt und Klima" die LSG auswählen.
      Mit Klick auf ein LSG kommst Du zwar auf den Landschaftsplan, aktueller ist aber der Weg, sich den Landschaftsplan selbst über sein Stadtportal zu suchen oder anzufragen (siehe in unserer PM zu Düsseldorf, der im Geoportal verlinkte ist da auch nicht der kürzlich aktualisierte).

      Bei Wuppertal wirst Du im Textteil bei den Allgemeinen Festsetzungen für LSG leider feststellen, dass der Betrieb von Flugmodellen generell in LSG verboten werden soll (Verbot 7), eben im Gegensatz zu Düsseldorf (unsere PM), nach meinem Dafürhalten aber nicht ist.
      Denn streiten kann man sich über die Formulierung (von 2005): "...sowie Motorflugmodelle oder Leichtflugzeuge über dem Gebiet zu betreiben"

      Das kann eine Gemeinde oder Naturschutzbehörde gar nicht verbieten, da sie für den Luftraum keine Regelungskompetenz hat. "Beschränkungen der Nutzung des Luftraums [können] nur durch das Bundesverkehrsministerium erfolgen", siehe Bundesverwaltungsgericht, also bspw. wie es für NSG durch die LuftVO vorgenommen wurde, aber eben nicht für LSG.

      Wuppertal kann aber auf die Nutzung des LSG einwirken, müsste dann aber das konkretisierende und mithin einschränkende "über dem Gebiet" weglassen, sich also auf den Betrieb einschließlich der Nutzung für Start- und Landung fokussieren, so wie es in anderen Landschaftsplänen gemacht wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Nicholas E. schrieb:

      schlafende Hunde oder einfach auf der sicheren Seite zu sein was man darf bzw nicht ?!

      Naja, wenn man fragt, kriegt man eine Antwort. Wenn man mit Hilfe diverser Apps und der Geozonen der Fly-App kein Verbot ausmachen kann, kann man natürlich so lange fragen oder sich sonstwo informieren, bis man das Verbot quasi gefunden hat. Ich möchte mal behaupten, dass mindestens 90% der Drohnenflieger nicht mal ansatzweise so einen Aufwand betreiben, für jeden Spot erst eine aufwändige Recherche zu starten. Klar, sollte man machen, wenn man 99%ig sicher sein will (100%ig geht wohl nie), aber dann kann man es auch gleich sein lassen.
      Gruß
      Peter
    • skyscope schrieb:

      Tobi7660 schrieb:

      ...ich würde das jetzt weitergehend so interpretieren:
      Ein Landschaftsplan ist keinerlei rechtliche Grundlage.
      Eine Fehlinterpretation.
      Weiss nicht. Er enthält ja nur Massnahmen und Pläne. Ob man daraufhin basierend verklagt werden kann? Viel zu kompliziert um konstruktiv weiter zu diskutieren.

      Es ist einfach schrecklich was einem harmlosen Dronhenpiloten alles abverlangt wird zu prüfen. Da sitzt einem ja irgendwie immer das Teufelchen mit auf der Schulter.
      Wenn du alles richtig machen willst, dann bist du wie bei der Bundeswehr 80 Mannstunden für die Flugvorbereitung los und fliegst dann nur 60 Minuten :D Hoffe der Russe meldet die Invasion zeitnah an :D :D :D
    • Tobi7660 schrieb:

      Weiss nicht.
      Ich aber: dejure.org/gesetze/BNatSchG/26.html, Satz 1 Wort 3.

      Und irgendwelchen Vergleiche oder Übertreibungen zum Trotz, eine Flugvorbereitung umfasst die Nutzung von Dipul für luftrechtliche Belange, und die Prüfung auf LSG im jeweiligen Geo-Portal. Dauert zusammen keine 5 Minuten. Vor allem, wenn man es gewohnheitsmäig eben macht. Den Kopf braucht man dennoch noch, triviales Beispiel ohne Diskussionsinteresse: Nur weil DIPUL sagt, ich kann irgendwo über eine Strasse fliegen, bedeutet das nicht, das wäre auch in 2, 3 Meter Höhe rechtlich problemlos, gibt ja noch anderes als Luft- und Naturschutzrecht.

      Und wem das zu viel ist, der hat halt bei Ärger ein kurzes Höschen an, oder lässt das Drohnen fliegen einfach.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Tobi7660 schrieb:

      ich glaube Du hast den falschen Link kopiert. Da steht zumindest nichts was mir bestätigen würde, dass ein Landschaftsplan eine gesetzliche Grundlage darstellt.
      Ich glaube nicht. Google mal, was behördliche "Festsetzung" juristisch bedeutet. dann such danach mal in einem beliebigen Landschaftsplan. Oder such in Urteilsbegründungen.

      Egal, du bist da offenbar eh etwas erkenntnis- und rechercheresistent, von daher lass dir das dann mal vom Innenministerium bestätigen, mir wäre das zu peinlich. Aber manche Leute glauben einem auch nicht, dass die Sonne heute untergeht, bis sie es irgendwann selbst sehen. Warum man dann in einem Forum unterwegs ist, erschließt sich mir zwar nicht, aber ist halt so.

      Damit ist das Thema "Landschaftsplan ist keine rechtliche Grundlage" für mich auch erschöpfend abgehandelt. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich bin neu in der Drohenfliegerei und betreibe das gewerblich. Ich habe Fernpiloten Lizenzen A1, A2, A3 gemacht und bin trotzdem nicht in der Lage verbindliche Aussagen zu treffen wo ich nun eigentlich fliegen darf. Hintergrund ist, dass in meinen Ausbildungen nur das Luftrecht, Sicherheit von Unbeteiligten und Datenschutz gelehrt und das Natur- Landschaftsschutzgesetz nur angerissen wurde.

      Ich hoffe Du verübelst es mir nicht, dass ich auch gerne in diesen Bereichen sattelfest sein möchte, da es einen Teil meines Einkommens sichert.

      Gute Nachricht für Dich: Du hast Recht.

      Gesetzeslage ist so --> Bundesnaturschutzgesetz --> Landesnaturschutzgesetze --> Verordnungen und Landschaftspläne der jeweiligen Kommunen.
      Verordnungen und Landschaftspläne gehen wohl Hand in Hand und ergänzen sich.

      Schlecht für den Kollegen aus Wuppertal denn dort ist eigentlich jegliche grüne Freifläche dem Landschaftsschutz unterworfen - Aua!