LBA e-ID nach einloggen nicht sichtbar

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • LBA e-ID nach einloggen nicht sichtbar

      Moin moin,
      habe im Jahr 2021 beim LBA den Kompetenznachweis gemacht, bestanden, eine Benutzer ID bekommen und dann Versicherungsbestätigung und Personalausweis im PDF Format hochgeladen.
      Nach ca. 3 Wochen bekam ich eine Mail vom LBA mit meiner zugehörigen e-ID. Plakette mit e-ID an die Drohne und fertig.
      Soweit so gut…
      Jetzt habe ich mich heute, warum auch immer, nochmal beim LBA eingeloggt und ich kann nur meine Benutzer-ID sehen. Das Feld mit der e-ID ist frei, mit dem Hinweis ich müsste meine Identität (mittels Personalausweiskopie) bestätigen ?( … Das wurde 2021 gemacht und die e-ID habe ich bekommen…
      Ist es bei Eich auch so ?

      Gruss
      Frank
    • Mini2Micha schrieb:

      Bei mir ist auch alles grün.
      Ist evt zwischenzeitlich dein Perso oder die Versicherung abgelaufen?
      Woher soll das LBA wissen wann und ob die Versicherung abgelaufen ist ? Ich habe dem LBA nie ein Versicherungsdokument zugesandt. Die haben nur eine Versicherungsscheinnummer erhalten. Hätte da wahrscheinlich auch ne Nummer von der KFZ Versicherung angeben können.

      Zu dem Problem mit dem Einloggen....eventuell mal einen anderen Browser verwenden
    • Steelfarmer schrieb:

      Könnte jetzt natürlich nochmal meinen Personalausweis hochladen, aber ob ich dann meine e-ID behalte ist fraglich
      Es bringt doch nun wirklich nichts, wenn hier jeder schreibt "Bei mir steht alles noch da...."
      Ja wieso denn auch nicht, dass ist doch der Normalfall.

      Wenn dein Ausweis aktualisiert werden muss, warum auch immer, dann komm dem nach so wie es in den LBA Bedingungen steht.
      Und ob du nun eine neue ID bekommst oder sie sie reaktiviert wird, ist letztendlich auch (fast) egal.
      Du hast aktuell Flugverbot und das löst du nur dort, das ist denke ich das Wichtigste.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • TimDJI schrieb:

      Steelfarmer schrieb:

      Könnte jetzt natürlich nochmal meinen Personalausweis hochladen, aber ob ich dann meine e-ID behalte ist fraglich
      Es bringt doch nun wirklich nichts, wenn hier jeder schreibt "Bei mir steht alles noch da...."Ja wieso denn auch nicht, dass ist doch der Normalfall.

      Ja klar.
      Aber es könnte ja auch sein daß es mal ein Problem beim LBA gibt und dann würde das vielleicht mehr Personen betreffen!
      Von daher ist es durchaus interessant eine Rückmeldung zu bekommen das es bei anderen Usern kein Problem gibt!

      @Steelfarmer
      Hast du mal probiert was passiert wenn du den QR Code deines A1/A3 Ausweises scannst?
      Dann sollte nämlich deine ID Seite beim LBA geöffnet werden!
    • Steelfarmer schrieb:

      Hey Micha2Micha,
      das war auch mein Gedankengang beim erstellen dieses Threads. Die wenigsten Piloten loggen sich zur Kontrolle beim LBA ein und hoffen kein Flugverbot zu haben…
      Werde morgen alles klären…
      Eben!
      Ich hätte mich erst wieder dort eingeloggt wenn ich meine Versicherung verlängere! ;)

      Scan Mal mit deinem Handy den QR von deinem Ausweis und schau was angezeigt wird...
      Geht mit jedem QR Scanner...
      Wenn dann dort auf der ID Seite deine eID angezeigt wird ist erstmal gut...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mini2Micha ()

    • Ich habe gerade mal reingeschaut.
      Bei mir ist alles normal.
      Die Nummer meiner Versicherungspolice steht noch drin. Eine Laufzeit kann ich dort gar nicht angeben.
      D.h solange man die selbe Police hat, brauchman da nichts tun. Für das Verlänger der V ersicherung ist natürlich jeder selbst verantwortlich.

      Steelfarmer schrieb:

      Die wenigsten Piloten loggen sich zur Kontrolle beim LBA ein und hoffen kein Flugverbot zu haben…
      Warum sollte ich das prüfen, solange ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen? Bzw. warum sollte ich unwissentlich, also ohne Grund, einfach so ein Flugverbot haben?
      Ich kann mir vorstellen, dass mir das LBA, in dem Fall, dass es einen Grund für und ein Flugverbot gäbe, schon eine Nachricht senden würde.
    • Doch, lt. LuftVG ist das deine Pflicht.


      § 66a
      (3) Betreiber von unbemannten Fluggeräten nach Absatz 1 Satz 1 haben dem Luftfahrt-Bundesamt vor der erstmaligen Aufnahme des Betriebs die für die Registrierung zu speichernden Daten nach Absatz 2 zu übermitteln und deren Richtigkeit auf Verlangen zu belegen, soweit dies für die Registrierung durch das Luftfahrt-Bundesamt erforderlich ist. Registrierte Betreiber haben dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich jede Änderung der Voraussetzungen für eine Registrierung nach Absatz 1 und jede Änderung der Daten nach Absatz 2 zu übermitteln.
    • Daru schrieb:

      Doch, lt. LuftVG ist das deine Pflicht.


      § 66a
      (3) …und jede Änderung der Daten nach Absatz 2 zu übermitteln.
      Es sind keinerlei Änderung der geforderten Daten des Paragraph 66a Abs. 2 erfolgt…
      Im Abs. 2 wird in keinster Weise das Ablaufdatum des Personalausweises verlangt.
      Wenn dem so ist, müsste jeder registrierte Drohnenflieger seinen Personalausweis nach Verlängerung neu hochladen, ansonsten besteht Flugverbot…. Ich denke das wissen bzw. da denkt kein Mensch daran. Kläre ich mit dem LBA…
    • bei mir gibt es keine Lmbefristete Laufzeit bei der Versicherung und wenn, hätte ich die dort garnicht angeben können und ein Scan der Police wurde auch nicht verlangt. Das läuft bei mir mit der Privaten Haftpflicht als Zusatzleistung einfach mit und verlängert sich wie die komplette Versicherung immer um 1 Jahr wenn nicht gekündigt wird. Und selbst wenn ich das machen würde, bekäme die LBA das sicher nicht mit.