Steelfarmer schrieb:
Es sind keinerlei Änderung der geforderten Daten des Paragraph 66a Abs. 2 erfolgt…Im Abs. 2 wird in keinster Weise das Ablaufdatum des Personalausweises verlangt.
Wenn dem so ist, müsste jeder registrierte Drohnenflieger seinen Personalausweis nach Verlängerung neu hochladen, ansonsten besteht Flugverbot…. Ich denke das wissen bzw. da denkt kein Mensch daran. Kläre ich mit dem LBA…
Doch es gibt in dem Fall eine Änderung.
Für die Registrierung ist ein gültiger Perso notwendig. Deiner ist nicht mehr gültig...
Man muss schon dafür Sorge tragen das Papiere die man als Legitimation für andere Papiere braucht aktuell und gültig sind!
Frag Mal beim LBA nach... ich denke die sehen das auch so
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