Ich grüße als Newbie hier mal herzlich in die Runde! Ich mache von Haus aus Filme, Einbeziehung von Drohnen bisher nur am Rande, nun aber plane ich eine Reihe über Natur, Geschichte und Mythologie in D, wofür Drohnenaufnahmen natürlich gut wären, allerdings liegen viele interessante Ziele natürlich in NSG und Natura 2000-Gebieten.
Ich bin im Dialog mit einem Regierungspräsidium wegen möglicher Ausnahmegenehmigungen. Da ich bei solchen Anträge unerfahren bin, wollte ich mich nach möglichen Tipps für die Argumentation erkundigen, konkret:
1. Während der Brut- und Setzzeit sind Flüge nachvollziehbarerweise nicht möglich. Allerdings wird hier pauschal für alle beantragten Gebiete eine generelle Schutzzeit von Anfang April bis Anfang September angenommen. Ist das üblich? Ich würde denken, mit Wohlwollen wäre auch eine spezifischere Betrachtung möglich, ob in bestimmten Gebieten zu bestimmten Zeiten angesichts nur bestimmter dort nistender Arten Ausnahmen möglich wären?
2. In NSG würde ein "überwiegend öffentliches Interesse" eine Ausnahme theoretisch möglich machen. Die Frage wäre, ob man bei geeigneter Argumentation eine solches Interesse aus einer Dokumentationsreihe ableiten könnte. Hat jemand mit Ausnahmegenehmigungen in NSG Erfahrung?
Im Voraus herzlichen Dank!
Ich bin im Dialog mit einem Regierungspräsidium wegen möglicher Ausnahmegenehmigungen. Da ich bei solchen Anträge unerfahren bin, wollte ich mich nach möglichen Tipps für die Argumentation erkundigen, konkret:
1. Während der Brut- und Setzzeit sind Flüge nachvollziehbarerweise nicht möglich. Allerdings wird hier pauschal für alle beantragten Gebiete eine generelle Schutzzeit von Anfang April bis Anfang September angenommen. Ist das üblich? Ich würde denken, mit Wohlwollen wäre auch eine spezifischere Betrachtung möglich, ob in bestimmten Gebieten zu bestimmten Zeiten angesichts nur bestimmter dort nistender Arten Ausnahmen möglich wären?
2. In NSG würde ein "überwiegend öffentliches Interesse" eine Ausnahme theoretisch möglich machen. Die Frage wäre, ob man bei geeigneter Argumentation eine solches Interesse aus einer Dokumentationsreihe ableiten könnte. Hat jemand mit Ausnahmegenehmigungen in NSG Erfahrung?
Im Voraus herzlichen Dank!