Natürlich wirst Du entweder beredt schweigen oder stolz verkünden, der MA hätte noch nie eine Fahrtenbuchauflage angeordnet.
Und verschweigen, das Kollegen im Hause das durchaus machen.
Jetzt komm mal auf den Teppich! Ich arbeite für eine Behörde, die durchaus Fahrtenbuchauflagen beantragt. Und zwar beim Kreis. Da gibt es tatsächlich auch eine Landesverordnung mit 2 Paragraphen, die die Kreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden gem §31a StZVO benennt. Ist ein Blatt, irgendwo in der DVP, hab ich im Büro stehen. Braucht aber keiner öfters nachzuschauen, glaub mir...
Vielleicht hilft Dir das weiter, Seite 4, ab dem 6 Absatz unter Verwaltungsverfahren. Aber wahrscheinlich haben die auch keine Ahnung... Sind ja nur Anwälte und jeder weiß, das man in Fragen der Juristerei Medienschaffende konsultieren muss!
Und verschweigen, das Kollegen im Hause das durchaus machen.
Jetzt komm mal auf den Teppich! Ich arbeite für eine Behörde, die durchaus Fahrtenbuchauflagen beantragt. Und zwar beim Kreis. Da gibt es tatsächlich auch eine Landesverordnung mit 2 Paragraphen, die die Kreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden gem §31a StZVO benennt. Ist ein Blatt, irgendwo in der DVP, hab ich im Büro stehen. Braucht aber keiner öfters nachzuschauen, glaub mir...
Vielleicht hilft Dir das weiter, Seite 4, ab dem 6 Absatz unter Verwaltungsverfahren. Aber wahrscheinlich haben die auch keine Ahnung... Sind ja nur Anwälte und jeder weiß, das man in Fragen der Juristerei Medienschaffende konsultieren muss!