Start des ersten regelmäßigen Drohnenkurierdienstes

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Deutschlandweit erste Genehmigung für Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite für Flugstrecken zwischen Kliniken

      Zufallsfund aus Klinik Zeitung.

      rkh-gesundheit.de/informatione…recken-zwischen-kliniken/

      Suche hat nichts ergeben bzgl Doppelpost.

      mich würde interessieren in welcher Höhe die fliegen!

      Für mich unterstreicht es das Thema Max Höhe (120m), Renote ID als auch Apps in denen man Drohnenflüge im Gebiet vor Ort sehen kann.

      Bin relativ neu im Drohnenthema.

      Guten Endspurt ins Wochenende!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reset () aus folgendem Grund: Tag ergänzt

    • Zwischen Mühlacker und Markgröningen liegen 3 Modellflugplätze, in deren Sektoren über 120m geflogen wird.
      Mal sehen, ob diese bei der autonomen Flugplanung berücksichtigt wurden d.h. deren Flugsektoren umflogen werden...
      Modellflugplätze werden ja grundsätzlich in keiner unserer Apps berücksichtigt, dürfen aber nicht überflogen werden.

      OlliHH schrieb:

      Irgendwann wird der Luftraum für Hobbyflieger komplett gesperrt, weil andere ja Vorrang einfordern.
      Nicht gesperrt, diese Lufträume nennen sich seit gestern schon U-Space und du brauchst dann bestimmte Voraussetzungen (<250g oder Fernidentifikation)
      um da mitzufliegen. Aber auch hier ist der Flugbetrieb auf den Modellflugplätzen nicht berücksichtigt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Befürchte ich auch. Kommerzielle Drohnenkuriere werden in der Zukunft ganz gewaltig zunehmen. Dabei wird das Risiko mit privaten Hobbyfliegern weiter steigen.
      Logistikunternhmen, Kurriereildienste wie Apotheken, etc. stehen bereits in den Startlöchern.
      Man muss es einfach so sagen, die breite Masse der privaten Hobbypiloten ist einfach viel zu gefährlich, da ganz offensichtlich zu verantwortungslos und vor allem in der breiten Masse einfach zu blöd.
      Auf youtube prahlt seit langem ein Hobby-Drohnen-Schwachmate wie er mit seiner Drohne z.B. 4,8 Km vom Brocken zum Wurmberg fliegt.
      Wenn man allein hier im Forum mitliest wie oft hier über Probleme berichtet wird ("RTH funktioniert nicht richtig und meine Drohne macht einfach was sie will", "Flugmodi funktionieren nicht", etc.pp) weil einfach nicht einmal die Bedienungsanleitung gelesen wird. Das ist genauso verantwortungslos wie die Mißachtung der Gesetze. Und diese Blödheit wird auch in Zukunft nicht wegbekommen zu sein .
      Und ganz ehrlich, wer von uns möchte in einem Flieger sitzen der mit der Drohne eines privaten Hobby-Drohnen-Schachmaten crasht, weil dieser sich einfach nicht an die Regeln hält oder wer möchte in seinem Garten sitzen und dabei Teile von kollidierenden Drohnen eines Drohnenkurriers mit einer privaten Hobby-Drohne auf den Kopf fallen bekommen ?
      Die Reglementierungen werden weiter zunehmen, der Strafkatalog wird steigen aber all das wird nix helfen und irgendwann wird man wohl zu der Erkenntnis kommen, es geht so einfach nicht weiter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyspy ()

    • skyspy schrieb:

      ....und irgendwann wird man wohl zu der Erkenntnis kommen, es geht so einfach nicht weiter.
      Ist man ja schon. C0 Drohnen fliegen aus diesen Gründen nur bis 120m hoch, und alles andere hat Fern ID und muss bzw. kann den Betrieb in urbanen Gegenden oder solchen mit solchen Flugtrassen dann zukünftig eben via eines UTM ("Unmanned Traffic Management" -> U-Space) anmelden bzw. sich genehmigen lassen. Das wird online und in wenigen Minuten gehen, siehe USA, dort seit einiger Zeit Gang und Gäbe. Wer das nicht macht oder sich für schlauer als andere hält, kann recht einfach auf den Boden der Tatsachen geholt werden, im Wortsinn, und dauerhaft.

      Aufpassen muss man dann noch mit Bestandsdrohnen unter 250g (alles andere fliegt ja zukünftig eh in A3), da ist man aufgrund der noch möglichen maximalen Höhe über 120m dann selbst in der Verantwortung. Wird sich über kurz oder lang aber ja auch erledigen....

      Und für wen das alles zu verwirrend ist, oder zu aufwändig, lässt das Drohnenfliegen einfach. Genauso wie - um eine beliebte Analogie zu bemühen - die ersten Autofahrer vor über 130 Jahren nicht alle dabei geblieben sind, als Führerscheine, Verkehrszeichen und eine Strassenverkehrsordnung eingeführt wurden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      . . . . . . Wer das nicht macht oder sich für schlauer als andere hält, kann recht einfach auf den Boden der Tatsachen geholt werden, im Wortsinn, und dauerhaft.
      Genau das ist halt der Punkt. Wie üblich wird es Piloten geben die sich um all das einen Dreck scheeren, sich nicht informieren oder einfach mutwillig drüber hinwegsetzen. Wie sollen die zeitnah vom Himmel geholt werden ? Und lange lange lange bevor alles flächendecken mit U-Space-Räumen eingerichtet ist, wird es Software geben mit derer dieses System gehackt werden kann, das ist so sicher wie es abends dunkel wird. Am Ende sind im eingerichteten U-Space doch auch nur wieder die sichtbar, die sich an alle Vorgaben halten. Allen voran der örtliche Polizeihubschrauber.

      Mal abgesehen davon, dass es Jahre dauernwird bis Deutschland flächendeckend mit U-Space-Räumen eingerichtet ist.
      Daher nehme ich an wird das AUS für die private Drohnenfliegerei in so manchen Ländern schon vorher eingeläutet werden, bevor U-Space flächendecken eingerichtet ist.
      U-Space kommt, ja, aber irgendwann findet es ohne die private Drohnefliegerei statt. Ist aber nur meine Meinung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyspy ()

    • skyspy schrieb:

      Das andere Problem, es wird Jahre dauern bis Deutschland flächendeckend mit U-Space-Räumen eingerichtet ist.
      Daher nehme ich an wird das AUS für die private Drohnenfliegerei in so manchen Ländern schon vorher kommen, bevor U-Space flächendecken eingerichtet ist.
      Die U-Spaces sind Teil der aktuellen Regeln. Es ändert sich also nichts mehr bis sie eingerichtet sind.
      Mag ja sein, dass manche während dieses Einführens der schon lange klaren Regeln die Lust am Fliegen verlieren aber das bedeutet ja nicht "das AUS" für die private Drohnenfliegerei. Wer sich mit den Regeln beschäftigt, stellt ja fest, dass durchaus
      noch "Raum" für den Freizeitflug vorhanden ist und bleiben wird - selbst ohne die beiden Verbandsschlupflöcher, die es in manchen anderen EU-Ländern so nicht gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Ich sag immer "miss es oder vergiss es". Wenn so etwas eingerichtet wird, muss es halt auch lückenlos kontrolliert werden können. Sprich, so ein Drohnenpilot muss lokalisiert und der Pilot muss zeitnah vor Ort gestellt werden können. Wie soll das funktionieren ? Ein städniges rollendes Einsatzkommando bereitstellen ? Oder ist eine Stellung vor Ort gar nicht mehr nötig ?
      Erfolgt dann einfach eine Postzustellung ?
      Ansonsten ist es halt in meinen Augen wie üblich immer nur eine Reglementierung für all diejenigen, die sich ohnehin schon an die Gesetze halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyspy ()

    • skyspy schrieb:

      Wie üblich wird es Piloten geben die sich um all das einen Dreck scheeren, sich nicht informieren oder einfach mutwillig drüber hinwegsetzen.
      Wie überall woanders auch.
      Einfacher habhaft wird man ihnen in sensiblen, sprich urbanen Bereichen, da bekanntlich ab C1 seitens der Drohne einiges auch zum Fernpiloten gesendet wird, auch wenn er gar keine Fern ID einträgt. Und mit C0 ist vertikaler Blödsinn nicht mehr möglich, und nehmen hinsichtlich horizontalem Blödsinn die Reichweiten-Deppen Überhand, ist eine EU-VO und eine entsprechende Firmware auch ruck zuck geändert. Eine Evaluierung ist ja bereits normiert.


      skyspy schrieb:

      Mal abgesehen davon, dass es Jahre dauernwird bis Deutschland flächendeckend mit U-Space-Räumen eingerichtet ist.
      Flächendeckung ist ja auch gar nicht das Ziel. Aber U-Space in Ballungsräumen oder um Flughäfen und um sonstige sensible Infrastruktur oder Flächen wird schneller kommen, als man gemeinhin denkt.



      skyspy schrieb:

      Oder ist eine Stellung vor Ort gar nicht mehr nötig ?
      Erfolgt dann einfach eine Postzustellung ?
      Möglich. Wir werden sehen.
    • skyspy schrieb:

      Erfolgt dann einfach eine Postzustellung ?
      Es macht schon Sinn, den Piloten in flagranti zu ertappen.

      Ist das nicht der Fall bekommt wahrscheinlich der UAS-Betreiber einen Anhörungsbogen. Solltest Du nicht selber geflogen sein, aber z.B. ein Verwandter gilt §§ 52, 53 StPO analog auch im OWi-Bereich.
      Und falls jetzt jemand Bestimmtes unkt, das es so auf keinen Fall laufen wird: KFZ-Halter ziehen die Nummer seit Jahrzehnten mit ungebrochenem Erfolg durch.
      Zweifel und Nichtwissen dürfen nicht gegen den Beschuldigten ausgelegt werden.

      Allerdings, wenn es einen Zeugen gibt, der z.B. ein Foto von Dir mit der Funke beisteuern kann holen sie sich analog zu Verkehrs-OWi Dein Passbild aus der Meldedatenbank oder schicken dein örtliches O-Amt zu Ermittlungen raus.

      ABER: Ich sach nicht wer's war (und nur das! Ich wars nicht sagst Du nicht, das wäre gelogen) kann auch nicht gegen Sich ausgelegt werden. Am Ende wird es also nicht schlimmer, wenn sie Dir doch obig kommen.

      Das alles zu automatisieren wäre also ein ziemlicher Reinfall, wenn sich rumspricht, das die Behörden in 90% der Fälle keine Chance haben, insofern werden sie schon schauen, den Piloten vor Ort zu schnappen.
    • MajorGriffon schrieb:

      Und falls jetzt jemand Bestimmtes unkt, das es so auf keinen Fall laufen wird: KFZ-Halter ziehen die Nummer seit Jahrzehnten mit ungebrochenem Erfolg durch.
      Erzähl doch hier nicht wieder irgendwas vom Pferd. Das funktioniert mit dem KFZ einmal, wenn es hoch kommt, zwei mal. Spätestens dann darf man ein Fahrtenbuch führen.

      Was speziell Drohnen angeht und was in der Pflicht und Verantwortung bereits des Betreibers liegt, vielleicht mal UAS.OPEN.050 irgendwann lesen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • 5 mal editiert...

      skyscope schrieb:

      Was speziell Drohnen angeht und was in der Pflicht und Verantwortung bereits des Betreibers liegt, vielleicht mal UAS.OPEN.050 irgendwann lesen.
      Ich bezweifel mal sehr stark, das eine Verordnung auf Grundlage einer Verordnung, also quasi materielles Recht 2ter Ordnung auch nur ansatzweise geeignet ist, §§ 52, 53 StPO zu brechen. Schon angesichts der Tatsache nicht, das diese Regelungen elementar für die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips ist. Darin liegt genau so begründet, das man nicht einfach den einen für die Taten eines anderen hinhängen kann, nur weil man den grade nicht kriegt.
      Die jur. Diskussion für den KFZ-Bereich, die ich im Gegensatz zu Dir verfolge nennt sehr oft beim Zeugnisverweigerungsrecht das Grundgesetz...

      Und wenn ich den Piloten nicht benenne? Folgt dann Erzwingungshaft? Mach dich doch nicht albern... Ohne den Täter zu kennen kann die Behörde das Verfahren nicht führen, punktaus.

      skyscope schrieb:

      Erzähl doch hier nicht wieder irgendwas vom Pferd. Das funktioniert mit dem KFZ einmal, wenn es hoch kommt, zwei mal. Spätestens dann darf man ein Fahrtenbuch führen.
      In der Realität funktioniert das (zu meinem Leidwesen) sehr oft. Die Fahrtenbuchauflage ist z.B. nur bei einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung überhaupt mal möglich. Und wenn - die meisten Zulassungsbehörden sind sehr sparsam damit. In DDorf übrigens auch, weisse bescheid.
      Abgesehen davon kenne ich keine zu § 31a StZVO analoge Rechtsgrundlage für UAS.

      Kann sein, das mal was in der Art kommt, aber darüber kannst Du müßig philosophieren, wenn es soweit ist.
    • MajorGriffon schrieb:

      Die jur. Diskussion für den KFZ-Bereich, die ich im Gegensatz zu Dir verfolge
      Im Fernsehen? :)
      Ich verfolge so was wie hier: openjur.de/u/2262783.html. Ist ne tolle Serie, steig doch irgendwann mal ein, gibt hunderte Episoden in zig Staffeln.

      MajorGriffon schrieb:

      Die Fahrtenbuchauflage ist z.B. nur bei einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung überhaupt mal möglich. Und wenn - die meisten Zulassungsbehörden sind sehr sparsam damit. In DDorf übrigens auch, weisse bescheid.
      Zulassungsbehörden? :D
      Nur in Planloshausen, im übrigen Deutschland wird die Fahrtenbuchauflage von den Verwaltungsgerichten angeordnet. Auch mannigfaltig in Düsseldorf. Siehe Urteile, solltest du zufälligerweise mal über eine juristische Datenbank stolpern und damit was anfangen können.
    • Grundsätzlich stimme ich dir hinsichtlich KFZ-Vergleichen zu, aber es gibt dort nun mal seit Jahrzehnten das grundsätzliche und in vielerlei Urteilen aussortierte Procedere der Führer-Ermittlung und gegebenenfalls der Auferlegung von Fahrtenbüchern. Daran dürfte sich orientiert werden, wenn es zukünftig um die Fernpiloten-Ermittlung geht, und denkbar wären eben auch die Auferlegung von Flugbüchern.

      Wenngleich bei Drohnen wie oben gesagt bereits normiert ist, dass Betreiber ihre betrauten Fernpiloten nicht nur benennen müssen (AMC/GM dazu: "The UAS operator must identify a remote pilot for each flight."), sondern sie einzuweisen und sich auch vorab von ihrer Kompetenz zu überzeugen haben. Passiert das nicht, gibt es eine Bußgeldvorschrift dazu, in Höhe bis 10.000 €. Klingt für manche offensichtlich komisch, ist aber so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Nur in Planloshausen, im übrigen Deutschland wird die Fahrtenbuchauflage von den Verwaltungsgerichten angeordnet
      Das Du die Gerichte auf dem Rechtsweg als die zuständigen Behörde gem § 31a StZVO betrachtest gehört eindeutig zu den Highlights deiner jur. Bonmonts. Ich hätte mal wenigstens reingeschaut in die paar Zeilen, vielleicht wärst Du darauf gekommen, das das gar nicht einheitlich so geregelt ist... Wenn Du mir eine Fundstelle herreichst, dann lese ich die! Solltest Du vorher auch machen...

      skyscope schrieb:

      Auch mannigfaltig in Düsseldorf.
      Bei 300k zugeslassenen Fahrzeugen sind schon mal ein paar dabei, natürlich. Ist aber kein Widerspruch zu sparsam.

      @gnorf

      Das einzige was ich behauptet habe ist, das KFZ-Halter die Nummer Ich sach nicht wers war mit erheblichem Erfolg durchziehen. Genau darauf und nur darauf steigt der Kollege ein und verbreitet hier aus der Position der kompletten Ahnungslosigkeit vollkommenen Unsinn.

      Was will der eigentlich??? Maximale Angst und Unsicherheit verbreiten? Wobei natürlich jeder diskreditiert werden muß, der sagt, das es am Ende wohl nicht so wild wird?

    • MajorGriffon schrieb:

      Wenn Du mir eine Fundstelle herreichst, dann lese ich die!
      Gähn. Dir füttere ich nichts mehr zu, ist eh völlig sinnfrei. Glaub du mal weiter an die Zulassungsstelle.

      MajorGriffon schrieb:

      aus der Position der kompletten Ahnungslosigkeit
      Kollege, das ist doch wohl gewohnheitsmäßig dein Metier, kann wie gesagt doch jeder nachlesen.
      Und dann eben auch hier. Aber bei der bald anstehenden Autozulassung frage ich den Sachbearbeiter mal, wieviel Fahrtenbuchauflagen er denn so bisher verfügt hat. Ich werde berichten. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()