Wie illegal sind Fotos/Videos von illegalen Drohnenflügen?

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    • Wie illegal sind Fotos/Videos von illegalen Drohnenflügen?

      Ich meine hier Fotos/Videos, die mit Drohnen „out of legal Range“ geschossen wurden, z.B. überfliegen von Schiffen, Bundesstrassen oder Naturschutzgebieten/Nationalparks usw..
      Oder auch Pics aus großen Höhen oder anderen Dingen, z.B. BVLOS oder Langstreckenflüge nebst Aufnahmen von Wohngebieten und so.
      So Dinge, die vielleicht auch schon vor Jahren geschossen wurden. (und nicht ganz klar ob mit Drohne oder Flieger).

      Dürfen solche Fotos irgendwie verwendet werden (auch verfremdet oder montiert) oder sogar veröffentlicht werden?
      Ist private Nutzung erlaubt?
      Ist der Besitz überhaupt legal?
      Mache ich mich strafbar, wenn ich Pics aus offensichtlich illegalen Flügen bearbeite?

      Und muß eine UAV Pilot:in alle Drohnenpics belegen, z.B. durch Flugprotokolle etc., um damit einer evtl. Anzeige vorzubeugen?

      Habe einen Stick mit wunderbaren und z.T. historischen Drohnen- Pics von einem sehr alten Ex Piloten und UAV Freund bekommen,
      mit Bitte um Nachbearbeitung und Archivierung, daher meine Fragen (er will es seiner Family vermachen)

      Darf ich den Stick annehmen, sichten oder bearbeiten? Bin ich verpflichtet, bei Illegalität sofort die Behörden zu informieren?
      (Hier gehts um Luftaufnahmen, nicht um illegale „Männerfilme o.ä.)

      Ach ja, codiert DJI ( und andere) wichtige Daten wie Serial, Typ und Anmelderin in das Bild (so wie die Druckerhersteller)?
    • Unabhängig davon, Wie die Bilder entstanden sind, solltest du klären, ob du sie überhaupt im Sinne des Copyrights verwenden darfst.
      Achtung: Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten und zu Missstimmung bei Menschen mit Humordefiziten führen! Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Psychiater.
      Es gibt Menschen, die sind mir im ersten Moment unsympathisch. Dann lerne ich sie besser kennen und dann werden sie mir noch unsympathischer.
    • Ohne juristisch ausgebildet zu sein, würde ich sagen, dass man Dir als Veröffentlichender nachweisen muss, dass Du die Verstösse begangen hast. Von einer Dokumentationspflicht habe ich noch nie gehört. Am wichtigsten scheint mir, dass aus dem Video nicht hervorgeht, wer geflogen ist. Youtube ist ja voller Selbstdarsteller. Viele können halt nicht anders, als in Ihrem Video damit anzugeben, was für ein toller Hecht sie sind. Die müssen sich dann über Anzeigen nicht wundern.
      Habe auf meinem Youtube-Kanal auch mindestens ein Video aus Material von einem guten Freund ( ^^ ), dass bei näherem Hinschauen evtl. ein paar Verstösse enthalten könnte. Da aber aus dem Video weder hervorgeht, wer geflogen ist, noch wann das war (teilweise definitiv vor 2017), dürfte es damit keinen Ärger geben und bisher gab es damit seit der Veröffentlichung im Juli 2020 auch keinen Ärger. Aber garantieren kann Dir natürlich niemand, dass es nicht doch Ärger geben könnte, wenn z.B. krasse Sachen mit offensichtlicher Fremdgefährdung zu sehen sind. Das im Videomaterial direkt im Bildinhalt irgendetwas codiert sein soll, wäre mir absolut neu. Das dürfte aber spätestens bei der Weiterbearbeitung uim Videoprogramm verloren gehen.
      Hier das Beispielvideo:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von DanielH ()

    • also das halten und bearbeiten solcher Bilder ist grundsätzlich sicher nichts illegales, solange keine copyright rechte dabei verletzt werden.

      Was das veröffentlichen auf Youtube etc. Angeht, ist dies erstmal auch nichts illegales, wenn du die Copyright rechte dazu hast.

      Allerdings könntest du die Behörden auf dich aufmerksam machen.

      Ich selbst führe einen Youtube Kanal mit viel Longrange Material aus der schweiz. Und bis jetzt bekam ich noch nie probleme deswegen. Was nicht heisst, das es keine Probleme geben kann.
      Es gibt einige wenige bekannte Fälle wo behörden aufgrund von solchen Videos zumindest auf den Piloten aufmerksam wurden.

      Allerdings scheinen die Behörden auch nicht gezielt "jagd" auf solche Videos zu machen. Denn Youtube ist voll von solchen Videos.

      Ich weis halt auch nicht wie gut solche Videos/Bilder als Beweismaterial gesehen werden können. Denn es weis ja niemand ob und wie viele Spotter dabei waren, und wo gestartet wurde, wer geflogen ist und wie weit genau geflogen wurde etc.
      Viele Variablen die Behörden erst ausfindig machen müssten.

      Alles in allem würde ich sagen, wer Material veröffentlicht, könnte dafür belangt werden.

      Wenn du es nur auf deinem Rechner hast, wird dir aber mit Sicherheit nichts passieren.
    • Der Besitz solcher Bilder ist erst einmal nicht illegal. Die bei Dir wiederschwingenden Fragen stehen erst einmal unter dem Urheberschutz. Urheber ist immer derjenige, der diese Aufnahmen gemacht hat. Nur er kann bestimmen was, wann und wo damit gemacht, bearbeitet oder gezeigt wird. Sollst Du mit Zustimmung dieses Rechteinhabers die Bilder nachbearbeiten, steht dem nichts im Wege. Sie werden dann aber nicht zu Deinen. Ein Urheber kann z.B. die Nutzung abtreten ist und bleibt aber immer der Urheber.

      Beim Veröffentlichen kommen noch andere Fakten die in Betracht zu ziehen sind. Das bezieht sich in erster Linie auf das Kunsturheberrecht und sind vor allem als Drohnenaufnahmen mit Vorsicht zu betrachten, da hier m.E. die sogenannte Panoramafreiheit trotz diverser anderer Auffassungen nicht zwingend angewendet werden kann. Das behandelt jetzt bestimmte, schützenwerte Bauwerke (wenn ein Architekt das als Kunst betrachtet), Kunstobjekte etc.. Solche Objekte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des „Künstlers“ veröffentlicht werden.

      Ein weiterer Aspekt beim Veröffentlichen ist das Zeigen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Es muss einem Bewusst sein, dass solche veröffentlichten Videos auch als Beweis herangezogen werden kann. Wenn diese Aufnahmen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zeigen und einen Rückschluss auf den Piloten zulassen, können die Strafverfolgungsbehörden solche Videos auch als Beweis verwenden. Ob und wie das Beweismittel dann Eindeutig ist obliegt in erster Linie den Verfolgungsbehörden und in letzter Instanz dem Gericht. Man kann aber nie ausschließen, dass ein solches, eideutiges Video nicht auch zu einer Anzeige führen kann.
    • Grundsätzlich liegt die Beweislast für dein mögliches rechtswidriges Verhalten bei der Behörde. Solange nicht erwiesen ist, dass du das illegale Foto bzw. Video gemacht hast, kann dir nichts passieren. Du musst deine Unschuld nicht beweisen.
    • Es gibt ja Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten und im extremeren Fall von Straftaten. Wenn die Frist abgelaufen ist, kann der Ersteller nicht mehr belangt werden.
      Aber, auch wenn man dafür nicht mehr belangt werden kann würde man auffällig werden und ggf. auf dem Radar landen. Dann können die verjährten Aufnahmen zumindest aufzueigen, dass man Wiederholungstäter ist was das Strafmaß erhöht
    • Hallo, war gerade zurück aus Arneburg „auf den Spuren des Videoformers“, bin müde und werde daher nur kurz repl.

      Ich habe großen stick mit richtig viel footage von einem alten Freund, ex Pilot, Modellbauer und drohnenflieger, 87 und nicht mehr fit.
      Darauf sind krass viele Pics und videos, alle von ihm selbst geschossen, dher eher keine Copyright Probs.
      Er wünscht Archivierung und evtl. Bearbeitung, damit er den Schatz an die Kinder weitergeben kann.
      Die Bilder enthalten weder explizites Material, noch Personen in Nahaufnahme.
      Jedoch können da Bilder von kritischer Infrastruktur, Wasserbau, Nordseeküste usw. dabeisein, genau so wie flight over Berlin von 1988 oder Kirchenbrand in Paris.
      Daher meine Fragen bezüglich Legalität der vebotenen Bilder.
    • Birdie schrieb:

      Hallo, war gerade zurück aus Arneburg „auf den Spuren des Videoformers“, bin müde und werde daher nur kurz repl.

      Ich habe großen stick mit richtig viel footage von einem alten Freund, ex Pilot, Modellbauer und drohnenflieger, 87 und nicht mehr fit.
      Darauf sind krass viele Pics und videos, alle von ihm selbst geschossen, dher eher keine Copyright Probs.
      Er wünscht Archivierung und evtl. Bearbeitung, damit er den Schatz an die Kinder weitergeben kann.
      Die Bilder enthalten weder explizites Material, noch Personen in Nahaufnahme.
      Jedoch können da Bilder von kritischer Infrastruktur, Wasserbau, Nordseeküste usw. dabeisein, genau so wie flight over Berlin von 1988 oder Kirchenbrand in Paris.
      Daher meine Fragen bezüglich Legalität der vebotenen Bilder.
      Du hast Dir eigentlich Deine Frage damit fast selbst beantwortet: Da es nur um Bearbeitung, Archivierung und private Nutzung ohne Veröffentlichung geht und die Bilder vermutlich keine offensichtlichen, schweren Straftaten wie Mord, Folter oder Vergewaltigung enthalten, sollte es keine rechtlichen Probleme geben. Mach Dir nicht zu viele Gedanken. Nur meine Meinung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von DanielH ()

    • Kommt drauf an wie sehr man's treibt.

      Hier im Raum Frankfurt hatten wir einige Zeit lang einen ganz besonderen "Kandidaten", der hatte in den Foren bald den Spitznamen "Dönervogel".
      Der flog mit seiner P4 oder P4pro so ziemlich kreuz&quer über alles wo es verbotener kaum noch ging, bis hin zu Nahbefliegungen der Antennen am Frankfurter Fernsehturm, also auf 300m Höhe, Über- und Unterfliegen von Rhein- und Moselbrücken usw.
      Das Ganze stellte er als praktisch komplett ungeschnittenes Rohmaterial, nur mit maximal hirntoter Mucke unterlegt, in YT ein.

      Bei dem Moselbrückenvideo hatte er es allerdings vollends übertrieben. Da brachte er sich nicht nur selber mehrfach ins Bild, sondern auch etliche offenbar Verwandte, und last but not least deren Autos samt Kennzeichen.
      Steilvorlage... jedenfalls waren einige Wochen nach dem Moselbrückenvideo alle seine Videos offline.
    • Beim Veröffentlichen eigener Videos immer darauf achten, dass bei rechtlich zweifelhaften Flügen, in den Kommentaren nichts geschrieben wird, was dich nachhaltig belasten könnte.
      Letztendlich muss dir ja was bewiesen werden nicht du musst dich entlasten.
      Solange du nicht schreibst "Ich, heute BVLOS unterwegs und bei 7,1km riss der Funk ab....", ist es denkbar schwierig sowas überhaupt zu verfolgen.

      Auf der anderen Seite lauern in Foren und auf Social Media immer Spaßbremsen die dir jede Menge Ärger oder jedenfalls Stress bescheren können, die dich und dein Treiben "stalken" und dir deinen Ruf versauen. Manche stehen drüber, manche verlieren die Lust am Veröffentlichen.

      Alles was du an Fremdmaterial sichtest, weil du es bearbeiten sollst, stellst für dich kein Problem dar, solange du nicht bei den Strafverfolgungsbehörden arbeitest und quasi bei Kenntnisnahme von richtigen Straftaten evtl. auch eine außerdienstliche Verfolgungspflicht hast....<schwafel> ....vergiss es, solange du nichts veröffentlichst oder an Dritte weitergibst, ist auch der beleuchtete Eifelturmflug kein Problem.

      Für die Veröffentlichung dieser digitalen Schätzchen, würde ich mir aber so eine pauschale Freigabe einholen von dem Urheber. A., dass du alle Rechte hast es zu veröffentlichen und B., dass dir den Urheber versichert, dass die Aufnahmen alle rechtskonform aufgenommen wurden und zum Zeitpunkt der Erstellung, keine Rechte, Verordnungen und Gesetze verletzt wurden....irgendwie so.

      Ich selbst würde aber generell vorfiltern und unklares Material nicht veröffentlichen.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2