Personen überfliegen in geschlossenen Räumen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wo steht denn, das Durchführungsverordnung in geschlossen Räumen gelten soll????


      Es ist völlig klar, das die Durchführungsverordnung alleine gar nicht stehen kann sondern an die LuftVO gebunden ist.
      Überspitzt gesagt kann doch nicht jede sachlich unzuständige Behörde regeln, was ich in meinem Wohnzimmer mache?!?

      Und wenn sich jemand fragt, wer oder was die Menschen in der Halle schützt: Andere, einschlägige Normen.
      Örtlich und sachlich zuständig sind hier die Ordnungsbehörden, also Gemeinde oder Pilozei.
    • skyscope schrieb:

      Und was denkst du, wie zielführend dann deine Beteiligung - insbesondere durch Aussagen wie in #7 - in einem solch betitelten Thread mit der klaren Fragestellung im Eingangsbeitrag für den Antwortsuchenden sind?
      Mir fällt dazu nur wieder ein bekanntes Zitat des Kabarettisten Dieter Nuhr ein, gibt es auch als Tasse.
      ich lese halt nicht nur die Titel sondern meistens den ganzen Eingangsbeitrag.

      Und da steht:

      tim777 schrieb:

      in letzter Zeit habe ich vermehrt Videos gesehen, bei denen auf größeren Festivals, Konzerten oder Messen FPV Drohnen über die Menge geflogen sind.
      Soweit ich herausfinden konnte, ist dies im Open Air Bereich in den meisten Ländern Verboten, außer z.B. die Niederlande, die haben dort wohl eine Ausnahmeregelung.

      Ich wollte zb. Nur darauf Hinweisen, das diese Aussage so schon nicht ganz stimmen kann.
      Da bei uns nicht verboten mit Ausnahmeregelung.
    • Redti schrieb:

      Nach dem Studium der EU-Drohnenverordnung 2019/947 konnte ich nichts darin finden, aus dem man ableiten könnte, dass sie in einer geschlossenen Halle keine Gültigkeit haben sollte.

      GM 1 zu Artikel 1.

      "AREAS OF APPLICABILITY OF THE UAS REGULATION
      For the purposes of the UAS Regulation, the term ‘operation of unmanned aircraft systems’ does not include indoor UAS operations. Indoor operations are operations that occur in or into a house or a building (dictionary definition) or, more generally, in or into a closed space such as a fuel tank, a silo, a cave or a mine where the likelihood of a UA escaping into the outside airspace is very low."
    • Slash006 schrieb:

      ich lese halt nicht nur die Titel sondern meistens den ganzen Eingangsbeitrag. Und da steht....
      ROFL. Kläglich, mit heftigem Schuss nach Hinten.

      Mal zwei Sätze weiter als du zitiert:
      Nun Frage ich mich aber wie die rechtliche Lage hier in Deutschland bei einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen aussieht. Denn soweit ich das verstehe, greift die Luft-VO ja nicht bei geschlossenen Räumen.
      Dürfen Personen z.B. bei Messen oder Konzerten in geschlossenen Räumen mit einer FPV Drohne überflogen werden?
      Da könnte man sich wohl denken, dass es nur um geschlossene Räume geht, wenn man vorgeblich den ganzen Eingangsbeitrag gelesen hat, selbst unaufmerksam. Und selbst schon Beitrag #4 hat dir da nicht auf die Sprünge geholfen... :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • mir ist schon klar, das dies die Frage war.

      Aber da er weiter oben Open Airs und Allgemein Grossanlässe erwähnte, könnte diese Info für den TE ja auch interessant sein.

      Es schien für mich nämlich eher so, als würde der TE das Thema open airs und co. einfach grundsätzlich als sowieso unmöglich und "hoffnungslos" abschreiben. Und sucht deshalb mit den gesschlossenen Räumen eher nach einer "möglichen Alternative"

      Aber egal, wir müssen hier ja nicht weiter ins Off topic abdriften und darüber diskutieren, welche Infos nun genau den TE interessieren und welche nicht.