Mini 3 Pro - wo ist die C0 Kennzeichnung? Muss ich meine ID mit Textmarker aufbringen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Mini 3 Pro - wo ist die C0 Kennzeichnung? Muss ich meine ID mit Textmarker aufbringen

      Jetzt ist sie angekommen, die mini 3 Pro - sehr zartes Teil.
      Gleich mal gewogen: 250 /251 Gramm auf meiner nicht geeichten Waage bei ca. 90m ü. NN. Na ja, wird schon unter 249,9999 Gramm sein.
      Das CE Kennzeichen ist unter dem Akku, aber wo ist die C0 Kennzeichnung?

      Als ich die Air3s bekam, habe ich gleich 3 Schilder machen lassen mit der ID. Ich taue mich garnicht eines aufzukleben, da überschreite ich ja die 250 Gramm.
      Wie habt Ihr das Thema mit der ID gelöst?
      Ich schreibe vom mir aus die groß drauf, muss aber ein Marker sein, der wieder abwaschbar ist.

      Hmmm...
      Viele Grüße Kurt
    • Ganz brutal DJI angeschrieben:

      Hello!
      I live in Germany and fly a lot in Switzerland. EU drone rules apply. A drone must be provided with the classification. This is the case with the Mavic 3 Classis, where C1 is printed. My brand new Mini 3 Pro doesn't have a C0 printed on it. According to the law, I can only fly them with C1. Please send me a sticker with C0 for Mini 3 Pro - or should I send the drone back because there are also Mini 3 Pro with C0 imprint. Thanks.

      Hier mal der Auszug vom Bundesamt für zivile Luftfahrt. Die Polizei vor Ort wird ja lesen können - und ich lese nichts von Fliegen gemäß C0, wenn nicht C0 drauf steht.

      AAAAAhhhh....... und jetzt merke ich, die hat garkein C0. Egal, erstmal Wind gemacht, dass tut der Seele gut. Hauptsache unter 250 GRamm, da kann ich in der Schweiz in der nähe von Heliports fliegen ohne zu fragen und ohne Genehmigung. Hätte jedesmal 50 Franken gekostet.

      Viele Grüße Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RhB-Kurt ()

    • RC-Role schrieb:

      RhB-Kurt schrieb:

      Gleich mal gewogen
      Mit oder ohne Kameraschutz?
      262 mit Schutz. 250/251 ohne Karte und mehr wie 1 oder 2 Gramm geht die Waage auch nicht falsch. Mit Karte und mit dem kleinen Aluaufkleber kommt aber auch nichts anderes raus. Egal. Es steht 249 Gramm drauf - und gut ist.

      Wieder kein C0, also schnell verkaufen, wenn die Mini 3 "SuperPro" mit C0 kommt.
      Viele Grüße Kurt
    • Warum verkaufen: ich will 100% gesetzeskonform sein, weil ich in der Schweiz fliege und ich förmlich spüre, die verstehen keinen Spaß und wenn ich dort nicht mehr fliegen könnte, wäre das größte Sch...
      Die Polizei ist dort gut ausgerüstet. Schon vor Jahren haben die begonnen die Möglichkeiten der Drohnenüberwachung zu erforschen. Man muss damit rechnen, dass man überwacht wird.
      Die Mini 3 Pro wollte ich nur dafür, wenn Menschen in der Nähe sind (ggf. wird mal einer zwangsweise überflogen) oder ich Angst habe, dass ich Menschen nerve/störe mit der Drohne. Die Mini ist leise, dann kommt die zum Einsatz. Ansonsten die M3Classic. Wind ist dort ein Thema, da ist die Mini 3 nicht die beste Wahl.
      Guter Nebeneffekt der Mini 3: Flughafennähe.

      Ja, die Scheiz ist da recht cool mit <250 Gramm. Auf der anderen Seite: ich wollte in 5 km Entfernung vom Heliport mit der Air2s filmen, mit 25 Meter Flughöhe (Baumhöhe). Geht nur mit Genehmigung. 50 Franken bitteschön, sonst geht hier garnichts. Ich flieg ja nicht in Zürich vor der Landbahn - so doof kann ja auch keiner sein. Dennoch, wenn du fliegst und störst den Flugverkehr, dann möchte ich nicht in deiner Rolle sein. Als Ausländer kann das ganz böse enden. Ich kenne welche, die haben Landesverbot für 2 Jahre bekommen, weil aus Versehen deren Arbeitsausweis um wenige Tage abgelaufen war und die wollten nur kurz eine Inspektion 1.000 Meter hinter der Grenze durchführen. So geht das dort zu, wenn du keinen schweizer Pass hast.
      Viele Grüße Kurt
    • Hier im Norden atmen wir auch mal gute Seeluft, das entspannt auch den FC Zick Zack etwas.
      Zu schade, wenn alles so eng ausgelegt wird.

      Meine 2. wiegt 247,62g, die erste Mini 3 pro 246,xg (167,56 ohne Akku, die erste Mini 3 pro 166,30g)
      Die Akkus haben Toleranzen, aber wenn deine Waage 250g knapp anzeigt, dann misst sie halt falsch. ;)
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • RhB-Kurt schrieb:

      ich will 100% gesetzeskonform sein
      Soweit ich informiert bin, hat die Schweiz die EU-VO, seit 1.1.23, anerkannt und übernommen.
      D.h., wenn das so ist, darf die Mini 3 Pro (<250g) auch in der Schwiez nach ab 1.1.24 in A1/A3 100% gesetzeskonform weitergeflogen werden - natürlich unter Beachtung der Geozonen von der Schweiz.
      Registrierung bei Bazl und Versicherung ist aber Pflicht!
    • Jens Wildner schrieb:

      RhB-Kurt schrieb:

      ich will 100% gesetzeskonform sein
      Soweit ich informiert bin, hat die Schweiz die EU-VO, seit 1.1.23, anerkannt und übernommen.D.h., wenn das so ist, darf die Mini 3 Pro (<250g) auch in der Schwiez nach ab 1.1.24 in A1/A3 100% gesetzeskonform weitergeflogen werden - natürlich unter Beachtung der Geozonen von der Schweiz.
      Registrierung bei Bazl und Versicherung ist aber Pflicht!
      Siehe Auszug oben: Mini 3 jetzt und in Zukunft C1. Sollte die C0 nachträglich bekommen, was ich nicht glaube, dann C0.

      Registrierung bei Bazl und Versicherung ist aber Pflicht: gilt für Schweizer und nicht EU-Bürger.
      Für EU- Piloten reicht eine Registrierung im Heimatland und natürlich Versicherung, weil es das Heimatamt auch verlangt.
      Die Drohne hat logischerweise die deutsche ID, wenn du beim deutschen LBA registriet bist.
      ..."Nur registrierte Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten dürfen in der Schweiz fliegen. Pilotinnen und Piloten müssen sich in dem EU-Mitgliedsstaat registrieren, wo ihr Wohnsitz oder der Geschäftssitz ihres Unternehmens liegt. Ist dies der Fall, ist keine Registrierung in der Schweiz notwendig."...
      Die Schweiz wäre nicht die Schweiz, wenn es nicht was gäbe was anders ist wie in der EU. Das ist, kein Flug ohne Sondererlaubis im Bereich:
      • 5km Radius rund um zivile oder militärische Flugplätze - gilt nur für Drohnen, die mehr als 250g wiegen
      • Kontrollzonen CTR - gilt nur für Drohnen, die mehr als 250g wiegen und höher als 120m über Grund fliegen
      Viele Grüße Kurt
    • RhB-Kurt schrieb:

      5km Radius rund um zivile oder militärische Flugplätze - gilt nur für Drohnen, die mehr als 250g wiegen

      Kontrollzonen CTR - gilt nur für Drohnen, die mehr als 250g wiegen und höher als 120m über Grund fliegen
      Ja und ??? Das sind Geozonen und Bedingungen dafür, die jedes Land, lt. EU-VO, selbst definieren kann.
      Gibt es daher in D auch - Radius kleiner, Höhen geringer, gilt für alle Drohen!

      Vllt. mal die EU-VO zur Hand nehmen und lesen!? Besonders bzgl. Klassen (C 0-4) und Kategorien ( besonders offene A 1-3) und deren Bedeutung. ;)
      Und dann dazu die nationale Drohnen-VO von der Schweiz und alles lesen und miteinander abgleichen - ganz in Ruhe! :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Alles halb so wild. Ich hab mich bei UAS registriert, die Kennung mit dem kleinen Aluschild angebracht und die Drohne in die Haushaltsversicherung eingeschlossen (hab von der AXA eine Bestätigung im Scheckkartenformat erhalten). Alles immer mit dabei falls jemand kontrolliert, ist auch EU-konform. Einziger Unterschied: in CH dürfen Drohnen ab 12 Jahren alleine geflogen werden und in D erst ab 14 Jahren.
    • berlinmm schrieb:

      in CH dürfen Drohnen ab 12 Jahren alleine geflogen werden und in D erst ab 14 Jahren.
      Das Mindestalter für eigenständige Drohenpiloten, in der EU, ist lt. EU-VO, in den offenen und der speziellen Kategorie,16 Jahre, außer bei bestimmten Ausnahmen - nachzulesen hier Artikel 9 !
      In D gilt Mindestalter lt. EU-VO, also 16 - s. z.B. hier!
      Wenn die Schweiz das Mindestalter gesenkt hat, ok. Aber das gilt dann nur für und in der Schweiz. In D dürfte mit 12 nicht geflogen werden, auch nicht, wenn der/die ein Fernpilotenzeugnis hat - außer evtl. als Mitglied in Modellfugvereinen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()