Bebop 2 und Anforderungen der Klasse C1

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    • Bebop 2 und Anforderungen der Klasse C1

      Habe nun endlich mal angefangen die Schulungsmodule für den Drohnenführerschein zu machen. Die Bebop 2 fällt mit 500g ja wohl in die Klasse C1.
      Dort werden aber Anforderungen gestellt, die die Bebop 2 meines Wissen nicht leisten kann. Fernidentifizierung und Geosensibilisierung kann diese
      Drohne ja nicht. Wie lange dürfte ich diese Drohne dann überhaupt noch fliegen?

      EDIT
      Hab grad in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 im Artikel 22 die Übergangsregelung gefunden, die besagt, dass ich 30 Monate beginnend 1 Jahr
      nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 eine "alte" Drohne noch fliegen darf. Das Ende der Übergangsregelung wäre ja dann
      (Inkrafttreten war am 24.05.2019) am 24.11.2022 gewesen.

      The post was edited 1 time, last by rmbigfoot ().

    • Die Bebob 2 fällt in keine Klasse, sofern die vom Hersteller nicht nachzertifiziert wird.
      Ohne (Nach)Zertifizierung kann man, ab 01.01.24, damit nur noch in A3 fliegen.

      rmbigfoot wrote:

      Das Ende der Übergangsregelung wäre ja dann
      (Inkrafttreten war am 24.05.2019) am 24.11.2022 gewesen.
      Die Übergangsregelung wurde verlängert bis 31.12.23.
      Mit Fernpilotenzeugnis A2 kannst damit also noch bis Ende 23, bis 30m Mindestabstand, bei Langsammodus sogar bis 5m Mindestabstand, und 1:1 Regel, an unbeteiligte Menschen ran fliegen.
      Ohne A2-FPZ und nur wenn < 500g in A1.
      Hier ist das mal übersichtlich dargestellt.

      The post was edited 7 times, last by Jens Wildner ().

    • rmbigfoot wrote:

      Danach dann nur noch irgendwo in der Pampa
      Sofern Du die Bebob 2 schon hast - ja. :(
      Wenn Du noch keine Drohne hast, aber in Ortschaften etc. fliegen möchtest, natürlich auch unter Beachtung aller Regeln/Bedingungen, dann wäre z.B. die Mini 3 (o. Pro) die bessere Wahl, da <250g. :)