Habe nun endlich mal angefangen die Schulungsmodule für den Drohnenführerschein zu machen. Die Bebop 2 fällt mit 500g ja wohl in die Klasse C1.
Dort werden aber Anforderungen gestellt, die die Bebop 2 meines Wissen nicht leisten kann. Fernidentifizierung und Geosensibilisierung kann diese
Drohne ja nicht. Wie lange dürfte ich diese Drohne dann überhaupt noch fliegen?
EDIT
Hab grad in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 im Artikel 22 die Übergangsregelung gefunden, die besagt, dass ich 30 Monate beginnend 1 Jahr
nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 eine "alte" Drohne noch fliegen darf. Das Ende der Übergangsregelung wäre ja dann
(Inkrafttreten war am 24.05.2019) am 24.11.2022 gewesen.
Dort werden aber Anforderungen gestellt, die die Bebop 2 meines Wissen nicht leisten kann. Fernidentifizierung und Geosensibilisierung kann diese
Drohne ja nicht. Wie lange dürfte ich diese Drohne dann überhaupt noch fliegen?
EDIT
Hab grad in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 im Artikel 22 die Übergangsregelung gefunden, die besagt, dass ich 30 Monate beginnend 1 Jahr
nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 eine "alte" Drohne noch fliegen darf. Das Ende der Übergangsregelung wäre ja dann
(Inkrafttreten war am 24.05.2019) am 24.11.2022 gewesen.
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