Im 1/2 Jahr massenhaft „Drohnenschrott“ und erweiterte Haftung bei Verkauf?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

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      Ich denke die wenigsten werden Drohnen ganz selbst entwerfen und bauen können. Es wird weiter so sein das auf Baugruppen und vorgefertigte Teile zurück gegriffen werden muss. Ich habe noch meine ersten Flugmodelle nach Plänen aus Balsaholz gebaut was ja auch gut ging, aber den Plan für das Modell mit allen Drum und Dran entwerfen hätte ich mir nicht zugetraut. Genau so wird es bei den Kopptern sein, erst mal sehen was es gibt, dann die Teile und Plan besorgen und zusammen bauen. Keiner wird den Flugkontroler, das GPS, oder die Akkus selbst bauen wollen und können. Die SW auf den Kontroler spielen dürfte hier schon von manchen zuviel verlangt sein. Ein Bausatz, für den evtl. noch etwas zusätzlich besorgt werden muss, dürfte als Selbstbau gelten. Ein Bausatz ist ja weit entfernt von RTF, ausser man denkt dass das R in RTF Stunden von Bauzeit einschließt. Es gibt ja nicht nur Drohnen die RTF sind, es gibt genau so viele Flugmodelle als RTF. Die Gesetzgebung trennt hier nicht, es sind alles UAV.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.