Im 1/2 Jahr massenhaft „Drohnenschrott“ und erweiterte Haftung bei Verkauf?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Als ich den Thread startete, hatte ich RTF und andere Modelle garnicht auf dem Plan gehabt.
      Wenn ich mal die <250g Drohnen und Flächenflugzeuge raus lasse, bleibt da noch eine riesige Anzahl Bestandsdrohnen übrig (im Konsumerbereich).
      Dazu kommen noch sehr teure Profidrohnen, die bisher auch in open eingesetzt wurden.
      Oder funktioniert Kitzrettung auch in A3?
      Da werden doch große Werte quasi entwertet, so, als ob ein Auto
      mit Verbrenner nur noch Tempo 30 darf.
      Oder bin ich zu jung um alles zu überblicken?
      Ich möchte euch mal fragen, wer fliegt im nächsten Jahr noch in A3?
      Trostlose 250m Runden über menschenleeren Äckern?
      Wird es ein schleichendes Ende des freiheitlichen Privatdrohnenfliegens werden
      oder kauft ihr Euch entsprechende minis?
      Oder läufts auf legal, illegal, schei..egal hinaus, wenn nicht mal ein Flußwehr überflogen werden darf?
      weiblich: Immer und überall ein wunderschönes Drohnenflugerlebniss - männlich: Euch Jungs viel Erfolg
    • Natürlich funktioniert Kitzrettung in A3. In der Regel rettet man die Tiere ja von "menschenleeren Äckern". ;)
      Für die meisten (der 15 an meiner Umfrage teilnehmenden) Forumsnutzer dürfte der Wechsel der Drohne keine all großen Umstände machen, weil sie in der Vergangenheit auch noch keine Drohne länger als 3 Jahre benutzt haben. Man wusste ja seit Jahren war auf uns zu kommt, und wer vernünftig geplant hat, hat das nächste sowieso anstehende Upgrade einfach hinaus gezögert bis eine zertifizierte Drohne verfügbar ist.

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    • Die allermeisten wissen eh nicht genau was, mit welcher Drohne am 1.1.2024 passiert. Oder was man kann/darf oder eben nicht.

      Komplett in Sack und Tüten ist das alles wohl auch nicht komplett. Also erst einmal abwarten was du nun genau entschieden wird
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Einfach mal abwarten und Tee trinken.

      Ich wette, man kann auch nächstes Jahr noch genau so zb..bei Iflight ein BNF bestellen wie jetzt auch.

      Sie deklarieren die Drohnen ja sowieso als "Kinderspielzeug" zumindest so waren meine beiden Nazguls und GepRC Drohnen für den Zoll deklariert.

      Ob der Zoll dann zukünftig als nicht zulässig aufhält wage ich stark zu bezweifeln.

      Einmal importiert interessiert es sowieso keiner mehr. Denn die BNF's sind nicht von einem DIY Quad zu unterscheiden!
      Du kannst alle Teile auch einzeön kaufen und das Ding 1 zu 1 genau so nachbauen.
    • Sind wir jetzt schon so weit, dass wenn der Lieferant ein Produkt als „Spielzeug“ deklariert um die Einfuhrzölle zu umschiffen und es da durch den Zoll rutscht, der Zoll die Drohne als „Spielzeug“ bestätigt hat und man dann davon ausgeht, die so gelieferte Drohne auch unter den Rahmenbedingungen eines „Spielzeuges“ betreiben zu dürfen?
    • quadle schrieb:

      Sind wir jetzt schon so weit, dass wenn der Lieferant ein Produkt als „Spielzeug“ deklariert um die Einfuhrzölle zu umschiffen und es da durch den Zoll rutscht, der Zoll die Drohne als „Spielzeug“ bestätigt hat und man dann davon ausgeht, die so gelieferte Drohne auch unter den Rahmenbedingungen eines „Spielzeuges“ betreiben zu dürfen?
      Darum ging es doch nicht. Es ging doch nur darum, dass Händler wie Iflight oder GEPRC einen Weg finden werden, ihre RTF Produkte auch in Deutschland zu verkaufen. Also ich bin im Vietnam, Thailand, Südafrika, Island Chile und Ägypten geflogen und hatte weniger angst vor den dortigen Gesetzten und den die sie vertreten oder denen die sie Hobbymäßig vertreten angst als hier in DE oder der EU....

      Manchmal zerbrechen wir uns auch über zu viel den Kopf.
    • quadle schrieb:

      Sind wir jetzt schon so weit, dass wenn der Lieferant ein Produkt als „Spielzeug“ deklariert um die Einfuhrzölle zu umschiffen und es da durch den Zoll rutscht, der Zoll die Drohne als „Spielzeug“ bestätigt hat und man dann davon ausgeht, die so gelieferte Drohne auch unter den Rahmenbedingungen eines „Spielzeuges“ betreiben zu dürfen?
      Scheinbar reicht das dem Zoll (zumindest bis jetzt)

      Und Betrieben werden die BNF's dann genau so wie die bestands drohnen und selbst bauten. Sprich A3 ü 250g und A1 bis 250g.

      Den wie gesagt man kann sie nicht davon unterscheiden.
    • Erinnert mich an diesen tollen Copter mit integrierter Gopro naked, den ein deutscher Anbieter auf den Markt bringen wollte und Joshua Bardwell vorgestellt hatte. Wird aber nichts, da das Procedure zu kompliziert ist. So bekommt man nur die Anleitung und andere machen die Geschäfte. Dabei hätte das ein toller Copter aus deutscher Produktion werden können.
    • Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass das ganze RTF-Zeugs auch wenn es nach dem 31.12.2023 in Verkehr gebracht wurde, unzertifiziert nach Verbandsflugregeln geflogen werden darf. Das schließt allerdings kommerzielle Nutzung komplett aus. Diese ist dann nur noch mit Bestandsgeräten sowie zertifizierten, neuen Geräten in den jeweils zulässigen Kategorien erlaubt. Alles andere macht m.E. überhaupt keinen Sinn. Wie, bitteschön soll denn im Hobbybereich zweifelsfrei festgestellt werden können, ob ein Fluggerät vor oder nach dem 31.12.2023 in den Verkehr gebracht wurde ? Kommt die Polizei dann auf dem Modellflugplatz vorbei und kontrolliert die ganzen RTF-Modelle ? Woher weiß der arme Polizeibeamte, dass es sich um ein RTF-Gerät handelt und nicht um einen Eigenbau, wie der Besitzer womöglich beteuert ? Geht man nach einem, noch festzulegenden Stichtag nach, sagen wir 10 Jahren, davon aus, dass es keine funktionierenden Bestandsgeräte mehr geben kann und somit alles, was nicht zertifiziert ist, automatisch illegal ist ? Das ist doch absurd ! Einige in unserem Verein besitzen übrigens funktionierende Flugmodelle, die über 25 Jahre alt sind. Wer kennt heute noch einen "Airfish" ? Oder einen Graupner "Taxi" ?
      Und bitte nicht die C-Klassen für UAV mit dem CE-Kennzeichen verwechseln. Die C-Klassen beziehen sich nicht darauf, ob ein Fluggerät in Verkehr gebracht werden, sondern nach welchen Regeln es geflogen werden darf.

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    • RTF und Eigenbau werden doch komplett gleich behandelt. Was gibt es da zu unterscheiden?
      Egal ob Mini 2, Selbstbau FPV unter 250g oder China FPV RTF. Alles fliegt in A1. Alles ab 250g fliegt A3. Auch hier egal ob mavic 2 pro oder Nazgul Evoque mit Anbauten.
    • @Michael, RTF und Selbstbau werden nicht gleich behandelt. Für RTF besteht eine Zertifizierungspflicht, für Selbstbau nicht. Das bedeutet dass Betaflight Quads, die ja nicht zertifiziert werden können, ab nächstem Jahr nur noch als Selbstbau möglich sind, aber nicht mehr als RTF in den Handel gebracht werden dürfen. Einen Nachfolger des Nazgul wird es dann nicht mehr als RTF geben dürfen, sondern nur noch in irgend einer Form in der er sich als Selbstbau qualifizieren kann.

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    • Zusammenfassung zum Thema "Selbstbau / Bausätze von der EASA-Seite:

      EASA schrieb:

      Starting from 1 January 2024 operations in the open category must be conducted either with a drone bearing a C0 to C4 class identification label, or being privately built or even without class identification label but only if purchased before 31 December 2023.
      [...]
      Be aware that ‘privately built’ means that you built the drone for your own personal use; it does not refer to UASs assembled from sets of parts placed on the market as a single, ready-to-assemble kit.
      Dies steht so auch in der (EU) 2019/947, Article 2 (16):
      ‘privately built UAS’ means a UAS assembled or manufactured for the builder's own use, not including UAS
      assembled from sets of parts placed on the market as a single ready-to-assemble kit;
      Der Betrieb von RTF und kompletten Bausätzen (gekauft ab 2024) in der UAS.OPEN (A1 bis A3) wäre damit grundsätzlich untersagt. Ein Selbstbau hingegen nicht.
      (Meiner Meinung nach bezogen auf Selbstbau immer noch sehr schwammig, es wird halt nicht weiter definiert, wo kompletter Selbstbau aufhört und wo ein Bausatz anfängt. Fehlender Empfänger wäre hier ein Gedankenspiel. Ist halt die Frage, wo der praktische Unterschied besteht, wenn man sich alle Teile einzeln kauft oder der Shop alle Teile in einem Karton verkauft. Naja, wird sich dann zeigen.)


      Weiterhin in der (EU) 2019/947:
      - Private Drohnen ohne C-Klasse und als nicht-Selbstbau dürfen weiterhin betrieben werden, wenn diese vor 2024 auf den Markt gekommen sind. A1 < 250g ; A3 <25kg. [Article 20]
      - Private Drohnen im Selbstbau ohne C-Klasse nach 2024 dürfen in A1 fliegen, wenn diese <250g wiegen UND <19m/s fliegen. Dies schließt neue FPV-Racer zukünftig in OPEN A1 kategorisch aus. [UAS.OPEN.020 (5)(a)]
      (Weiterhin ist der Betrieb von neuen Cinewhoops und Tinywhoops ohne Speedlimit und C-Klasse dann auch in A1 unmöglich...)

      Nirgends wird ein Verkaufsverbot oder gar eine Haftung des Verkäufers erwähnt (warum auch?). Der Pilot ist (wie gehabt) selbst für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich.
      Weiterhin erwähnenswert: Der Betrieb unter UAS.Specific (Verbandsgenehmigung, Betriebsgenehmigung - MFSD/DMFV) wird hier nicht eingeschränkt. Ein Verkauf und Betrieb für Verbands-Modellflieger wird also weiterhin völlig problemlos möglich sein.

      Bisherige DJI-Kameradrohnen der Mini-Serie werden quasi gar keine Veränderung in A1 erfahren. Mavic 2 ist eh schon in A3, Mavic 1+3 sowie die Air-Serie kann man dann halt nicht mehr in A2, sondern nur noch in A3 nutzen. Phantoms waren eh schon A3, genauso wie die ganz dicken Pötte wie Inspire, Matrice usw.

      Meine Meinung:
      Der Markt wird sich - bezogen auf die DIY-Fraktion - nur sehr wenig ändern. Es werden weiterhin alle Copter wie z.B. Nazgul (auch zukünftige Versionen) kaufbar- und fliegbar sein. Ensprechend interessierte RTF-Piloten müssen dann halt einem Verband beitreten, um FPV zu fliegen (was aufgrund der aktuellen Einschränkungen eh zu empfehlen ist). Professionelle Piloten können diese Dinge dann auch über UAS.Specific und Betriebsgenehmigung umgehen, wenn benötigt. Das ist ja auch jetzt schon der Fall, wenn man durch die OPEN zu sehr eingeschränkt ist.
      Also kein Grund zur Panik. Es wird sich für uns gar nicht so viel verändern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von Schwurbelmeister ()

    • gsezz schrieb:

      @Michael, RTF und Selbstbau werden nicht gleich behandelt. Für RTF besteht eine Zertifizierungspflicht, für Selbstbau nicht. Das bedeutet dass Betaflight Quads, die ja nicht zertifiziert werden können, ab nächstem Jahr nur noch als Selbstbau möglich sind, aber nicht mehr als RTF in den Handel gebracht werden dürfen. Einen Nachfolger des Nazgul wird es dann nicht mehr als RTF geben dürfen, sondern nur noch in irgend einer Form in der er sich als Selbstbau qualifizieren kann.
      und wie will den jemand bei einer Kontrolle feststellen ob es RTF oder Selbstbau ist?

      Wie schon mehrmals gesagt, es gibt keinen... wirklich keinen Unterschid. Ergo, kann man die beiden auch gleich behandeln. Den im zweifel sagt man einfach es wäre selbstbau. Kontrollieren kann das niemand.
    • Ich glaube, das ist garnicht so einfach.
      Im Afu ist es wohl so, dass der Staat die Funkamateure nach
      Ablegung einer schweren Fachprüfung lizensiert, Funkbetrieb zu machen u n d Geräte
      selbst zu bauen.
      Es gibt China Funken für kleines Geld, tw. ohne CE, die in D trotzdem erhältlich sind. Die BNetzagentur
      warnt davor, da technisch mangelhaft, der Zoll zieht die Geräte ein.
      lt. Rechtssprechung gelten sie solange nicht das DIY, solange sie sich leicht zusammenbauen lassen
      (z.B. aus Baugruppen).
      Technische Geräte, die Abhör-/Absehzwecken dienen dürfen nicht einmal besessen
      werden. (Mir wurde mein Uhr-Babyphone staatlich konfiziert)

      Analog dieser bestehenden og. Rechtslage dürften nicht nur RTF Drohnen illegal werden, sondern auch alle
      vorgefertigten Baugruppen, z.B. Grundplatine nebst Zusammenbauplänen.
      Ich denke, dass die Möglichkeiten von Hobbydrohnen ihren Zenit überschritten haben und jedwedes Modding
      demnächst verschwindet, siehe Indien mit der 15m Regel.
      Würde mich nicht wundern, wenn Drohnen generell dem Waffenrecht unterstellt werden.
      weiblich: Immer und überall ein wunderschönes Drohnenflugerlebniss - männlich: Euch Jungs viel Erfolg
    • Jetzt bleib mal bitte auf dem Boden der Tatsachen. Das ist so fernab der Realität, das tut schon weh.

      Birdie schrieb:

      Ich glaube [...] Ich denke [...]
      Denn genau, mehr ist das leider auch nicht.

      Nehmen wir doch mal das angesprochene Gesetz der Funkanlagen.
      Im FTEH steht nämlich explizit ein Teil "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme" drin, der diese Dinge regelt.
      Und da ein solcher Teil sowohl in der EU-Drohnenverordnung als auch in den nationalen Gesetzen fehlt, ist der Vergleich Unsinn und fehl am Platz.
      Eine Verkaufsregulierung wird aktuell nicht stattfinden, Punkt.

      Ich hatte hier schon alle relevanten Gesetze verlinkt, da kann man sich doch schwarz auf weiß anschauen, welche Gesetze gelten (werden).
      Stattdessen wird hier spekuliert, erfunden und geschwarzmalt, was das Zeug hält.

      Die einzige verbleibende Unsicherheit ist die Unterscheidung von Bausatz und Selbstbau und wie man diese Dinge ab 2024 von "legacy"-Drohnen unterscheiden könnte. Da das praktisch unmöglich ist, bleibt das der einzige spekulationswürdige Punkt.