Im 1/2 Jahr massenhaft „Drohnenschrott“ und erweiterte Haftung bei Verkauf?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Im 1/2 Jahr massenhaft „Drohnenschrott“ und erweiterte Haftung bei Verkauf?

      Heute hat mit ein Lamer vollgesülzt, das ab 2024 fast alle Drohnen so quasi illegal werden und der Verkauf problematisch wäre, da der Betrieb dann fast immer illegal ist.
      Verkauf der Drohne wäre dann wie Verkauf von Waffe. IMHO reichlich wirr und übertrieben.

      Aber das Thema beschäftigt mich:
      Da fast alle Kameradrohnen in A3 kaum noch vernüftig zu Nutzen sind, meine Frage: Was passiert mit den 10000senden „alten“ Drohnen?
      In der Bucht für 10€? Für kleines Geld an Exporteure? (aus naheliegenden Gedanken *grusel)
      Oder massenhafte Entsorgung von Elektroschrott?

      Also, was macht ihr mit euren alten Lieblingen? Eurem Lover für die Vitrine?

      P.S: Ist an og. erweiterter Haftung was dran?
      weiblich: Immer und überall ein wunderschönes Drohnenflugerlebniss - männlich: Euch Jungs viel Erfolg
    • Eine Haftung bei Verkauf besteht nur dann, wenn der Verkauf unter falschen Angaben gemacht wird. Drohnen, die vor dem 01.01.2024 in Verkehr gebracht wurden, gelten als Bestandsdrohnen und dürfen auch noch danach lt. Artikel 20 der DVO (EU) 2019/947 betrieben werden. Das gilt auch, dass diese vor dem 01.01.2024 in Verkehr gebrachten auch weiterhin Verkauft werden dürfen.

      Ab dem 01.01.2024 gilt für diese Drohnen, bei einem MTOM einschl. Nutzlast <250 gr. Fliegen in A1, für alle anderen Fliegen in A3. Das wird eine große Schaar von Drohnen treffen. Aber letztendlich ist es eine Entscheidung des Käufers, der sich damit auseinander zu setzen hat. Es wäre erstrebenswert, aber bisher gibt es m.W. noch keine Aufklärungspflicht seitens des Verkäufers.

      Was natürlich nicht passieren Darf, dass diese Drohnen mit einem C-Label angepriesen werden. So mancher neigt schnell dazu, ja nach Gewichtsangabe seine Drohne nach einer der vielen im Netz gefundenen Tabellen selbst in eine der C-Klasse zu kategorisieren und entsprechend anzubieten. Das ist dann Falsch.
    • ich glaube, dass die unter 250gr bestandsdrohnen ab 01.01.24 eher im wert steigen werden…

      und zu den schwereren drohnen: für gilt doch jetzt schon a3 (ausser natürlich noch dieses jahr wenn man den grossen schein hat, aber den werden die wenigsten haben)
      Und wer vielleicht nur in der pampa fliegt, dem wird die beschränkung vielleicht nichts ausmachen.
      und wenn man den gebrauchtmarkt für zb. die air 2s anschaut, sehen die preise nicht nach notverkäufen
      aus
    • Die meisten von uns hier fliegen doch zu Sport- und Freizeitzwecken, richtig ? Bin ich Mitglied in einem Verband wie MFSD (da ist man automatisch Mitglied, wenn man über DMO versichert ist) oder DMFV, so kann ich nach Verbandsflugregeln fliegen. Bis 2 Kg Abfluggewicht fliegt man da nach ähnlichen bzw. teilweise sogar weniger restriktiven Regeln wie A1. Hier nachzulesen: mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/strff-inhalt/
      Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, würde ich behaupten, dass auch unzertifizierte, neue Drohnen, die auch nach dem 31.12.2023 in Verkehr gebracht wurden, weiterhin nach diesen Verbandsflugregeln geflogen werden dürfen. Anderenfalls würde m.E. das Geschäftsmodell etlicher Händler in Europa quasi über Nacht zusammenbrechen. Da ich in Rechtsdingen kein Fachmann bin, lasse ich mich jedoch von rechtskundigen Forumsteilnehmern hier gerne auch eines Besseren belehren bzw. freue mich natürlich umso mehr, wenn diese meine Behauptung bestätigen können.

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    • DanielH schrieb:

      … Anderenfalls würde m.E. das Geschäftsmodell etlicher Händler in Europa quasi über Nacht zusammenbrechen. …
      Bitte nicht „ in Verkehr bringen“ mit Verkaufen gleichsetzen. In Verkehr gebracht, wird eine Drohne dann wenn diese vom Hersteller (das erste mal) in den Handel gebracht wird. Heißt soviel, dass am 01.01.2024 kein Hersteller mehr eine neue Drohne ohne C-Klassifizierung bzw. DVO (EU) 2019/947 in den Handel bringen darf. Alle dahin erschienenen Drohne (wie z.B. Mavic 2 Pro/Zoom, Air 2 (S), Phantom 3 Pro, etc.) dürfen auch darüber hinaus von einem Händler als neu verkauft werden. Diese Fliegen dann jedoch weiter unter den Rahmenbedingungen des Artikel 20 der DVO (EU) 2019/947 bzw. nach Artikel 16 unter den Verbandsregeln und deren dedizierten Betriebsgenehmigungen.
    • Die Frage ist doch, wie viel sich in der Praxis ändert und wen das alles betrifft.

      Für die meist verkauften DJI Minis ändert sich gar nichts, die fliegen weiter in A1. Genauso wie jedes andere Modell unter 250g.

      Die Mavics, Phantoms usw sind auch jetzt alle schon in A3 unterwegs. Außer bei den wenigen Leuten, die mit Mavics in A2 professionell unterwegs sind. Ich wage hier mal zu behaupten, wer seine Brötchen mit sowas verdient, wird sich eh ein neues Modell mit Zertifizierung zwecks besserer Bildqualität zulegen. Private A2ler sind eher in der Minderheit.

      Indirekt ändern wird sich ja nur etwas für die Air2s und vergleichbare. Die sind zwar jetzt in A3/A2, aufgrund des Gewichtes wäre für Nachfolger aber eine Zertifizierung in A1 möglich.

      Selbstbau/FPV ist meist eh nur in A3 unterwegs.

      So viel ändert sich für Bestandsmodelle also gar nicht. Eigentlich fast nur die Möglichkeit, in A2 zu fliegen.
      Verkauft werden dürfen sie meines Wissens nach auch weiterhin, fliegen im Verband ist auch möglich. Warum also der "plötzliche Aufschrei"?

      (Bitte korrigiert mich, falls da ein Fehler drin sein sollte)
    • Schwurbelmeister schrieb:

      … Außer bei den wenigen Leuten, die mit Mavics in A2 professionell unterwegs sind. …
      Was hat A2 mit Professionell zu tun. Ich kenne viele Leute die einen A2-Schein haben und rein zum Hobby fliegen. Die dürfen bis zum 31.12. ebenfalls deutlich mehr als in A3 dann noch möglich ist!
    • quadle schrieb:

      DanielH schrieb:

      … Anderenfalls würde m.E. das Geschäftsmodell etlicher Händler in Europa quasi über Nacht zusammenbrechen. …
      Bitte nicht „ in Verkehr bringen“ mit Verkaufen gleichsetzen. In Verkehr gebracht, wird eine Drohne dann wenn diese vom Hersteller (das erste mal) in den Handel gebracht wird. Heißt soviel, dass am 01.01.2024 kein Hersteller mehr eine neue Drohne ohne C-Klassifizierung bzw. DVO (EU) 2019/947 in den Handel bringen darf. Alle dahin erschienenen Drohne (wie z.B. Mavic 2 Pro/Zoom, Air 2 (S), Phantom 3 Pro, etc.) dürfen auch darüber hinaus von einem Händler als neu verkauft werden. Diese Fliegen dann jedoch weiter unter den Rahmenbedingungen des Artikel 20 der DVO (EU) 2019/947 bzw. nach Artikel 16 unter den Verbandsregeln und deren dedizierten Betriebsgenehmigungen.
      Der Unterschied ist mir wohl bewusst. Ich meine eher ganz generell die ganzen, fertig gebauten "DiY"-Copter mit Betaflight, um Freestyle, Racing und Cinematic zu fliegen. Irgendwann bzw. u.U. schon sehr bald ist da der Altbestand auch abverkauft. Und dass ein solches Gerät jemals zertifiziert werden kann, halte ich für ausgeschlossen. Dazu sind die technischen Voraussetzungen gar nicht vorhanden bzw. können auch gar nicht geschaffen werden.
      Da aber der Gesetzgeber keinen Unterschied macht zwischen "fertig gebauten DiY-Coptern" (gelten nicht als Eigenbauten !) und Kameracoptern à la Mini 2, dürften also auch zukünftig auch solche Kameracopter auch nach 2023 in Verkehr gebracht und nach Verbandsflugregeln (in denen auch nirgends etwas von zertifizierten Fluggeräten zu lesen ist) geflogen werden. Es sei denn, man wollte die von mir oben genannten Händler alle ihrer Geschäftsgrundlage berauben, was ich kaum glauben kann. Es ist auch nirgendwo irgend etwas von Panik oder Aufregung in dieser Angelegenheit in der DiY-Szene im Internet zu lesen oder zu hören.

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    • In der DIY Szene hört man nichts, weil Leute die selbst bauen ja nicht betroffen sind. Nur fertig aufgebaute und flugbereite builds dürfen unzertifiziert nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
      Der Ausweg für die Hersteller wird wahrscheinlich so aussehen, dass sie ihre builds z.b. ohne Empfänger anbieten. Was ja eigentlich im Modellbau sowieso seit Jahrzehnten üblich ist und niemanden stört der im entferntesten der "DIY Szene" angehört.

      Ich würde mir sogar wünschen dass die Betaflight-RTF Seuche ganz verschwindet, und sich Leute wieder mit der Technik auseinander setzen müssen bevor sie einen Betaflight Quad fliegen können. Wer rundum-sorglos will muss dann eben von Herstellern kaufen die tatsächlich rundum-sorglos anbieten, wie DJI, und nicht von Herstellern die Geld mit der Nutzung von Open Source Projekten machen, und den Support den ihre Kunden unweigerlich brauchen werden auf die Community abwälzen.
    • Für DIY-Modelle hat die EU ebenfalls eine Berücksichtigung gefunden. Klassifizieren wird wohl angesichts der Kosten eher nicht interessant werden. Aber DIY < 250 gr. fliegt in A1, >=250 gr. in A3. Also Analog der Bestandsdrohnen. Oder eben nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 nach den jeweiligen Betriebsgenehmigungen eines Verbandes.
    • Was ist richtiges DIY was ist falsches? Wo fängt Selbstbau an, wo hört es auf? Was davon darf Vorgefertigt sein, was nicht?

      Eine klassifizierte Drohne ist eine RTF-Drohne und im Falle einer Klassifizierung darf sie eben nicht mehr verändert werden. Ansonsten verfällt eben diese Klassifizierung und die Drohne kann allenfalls unter den Rahmenbedingungen einer Selbstbaudrohne mit entsprechenden Rahmenbedingungen betrieben werden.

      Wenn also ab nächstes Jahr eine Drohne nicht Klassifiziert wurde, läuft sie max. noch im Bereich eines Selbstbaus. Alles andere wird durch die EU-Regularien dann nicht mehr abgedeckt. Ob eine Drohne jetzt von Anfang bis Ende selbst aufgebaut werden muss oder ob diese durch mehrere vorgefertigte Bauteile zusammengesetzt wird ist m.E. dabei völlig irrelevant. Ist etwas nicht vollständig zusammengebaut und kann so nicht verwendet werden, erhält sie kein Zertifikat und auch keine Klassifizierung.
    • Es geht nicht um Selbstbau. Der Begriff DIY ist nur gefallen weil die RTF Drohnen um die es geht aus den selben Bauteilen bestehen die man auch beim Selbstbau verwendet. Es geht um Drohnen wie den iFlight Nazgul, die komplett fix und fertig als RTF angeboten werden, und genau so direkt aus der Verpackung heraus gestartet werden können wie eine DJI Drohne. Diese dürften ab nächstem Jahr nur noch in den Handel kommen wenn sie zertifiziert sind. Da eine Zertifizierung aus technischen Gründen aber gar nicht möglich ist, wird es nicht mehr möglich sein solche Drohnen in dieser ready to fly Form anzubieten.
      DanielH befürchtet dass durch den Wegfall dieser RTF Drohnen Händler ihre Geschäftsgrundlage verlieren. Ich denke dass sie einfach nur nicht mehr als RTF Sets, sondern minimal inkomplett verkauft werden, so dass sie sich eben als Selbstbau qualifizieren können.
    • Ich sehe das gleiche Problem wie @gsezz:

      DIY ist klar - ab 2024 nur noch A3, oder - wenn unter 250g - A1.
      C*-Zertifizierte RTF im Handel ist auch klar - A* je nach C* und Piloten-Führerschein.

      Offen ist für mich ebenfalls, was mit RTF Drohnen ist, die kein C0/C1/C2/C3,... Zertifzierung haben, sondern nur die sonstigen, in der EU geforderten Konformitäts-Erklärungen (CE, RoHS etc.). Davon wird es auch nach dem 31.12.2023 noch Bestände geben oder sogar Anbieter geben, die sie "neu entwickelt" in den Verkehr bringen möchten. Dürfen die dann auch nicht mehr in A3 starten?

      Oder müssen sie als Bausatz deklariert werden mit irgendetwas, dass eben noch zusammengesteckt / geschraubt werden muss? (RTF Drohne müssten dann also vor dem Verkauf erst mal wieder ein bisschen zerlegt werden...).
    • el Kopto schrieb:

      … Davon wird es auch nach dem 31.12.2023 noch Bestände geben oder sogar Anbieter geben, die sie "neu entwickelt" in den Verkehr bringen möchten. Dürfen die dann auch nicht mehr in A3 starten? …
      Bestände sind kein Problem, die laufen auch weiterhin nach Artikel 20 als Bestandsdrohne.

      Neue RTF ohne Zertifizierung dürfen ab 01.01.2024 nicht mehr in Verkehr gebracht werden! Du darfst auch nicht einfach irgendein Auto zusammenbasteln und ohne TÜV-Gutachten für den Straßenverkehr anmelden, auch nicht, wenn es aus einzelnen Fertigelementen zusammengebaut wird.
    • Ungünstiger Vergleich, denn man darf ja Drohnen selbst zusammen schustern und dann auch fliegen, nur in den Handel bringen darf man sie nicht. Genau umgekehrt wie beim Auto, das man ohne Straßenzulassung in den Handel bringen aber nicht auf öffentlichen Straßen fahren darf. ;)

      Man merkt halt an allen Ecken und Enden dass die Modellflieger bei der DVO erst vergessen und dann später halbherzig in ein System rein geflickt wurden in das sie nicht rein passen.
      Die Zertifizierungspflicht soll ja vor allem dem Käuferschutz dienen. Dass es aber auch Kunden gibt denen es genügt in der gleichen Kategorie zu fliegen wie Selbstbauten, die aber nicht selbst bauen wollen, hatte wohl einfach niemand auf dem Schirm. Also wird man halt ab nächstem Jahr zum bauen gezwungen.
      Schlimm finde ich das aber nicht. Wenn jemand zu faul ist ein paar Bauteile zusammen zu stecken, dass sich das Gerät gerade so als Selbstbau qualifizieren kann, dann scheint der Wunsch zum fliegen ja nicht besonders groß zu sein.
    • gsezz schrieb:

      … das man ohne Straßenzulassung in den Handel bringen aber nicht auf öffentlichen Straßen fahren darf. ;)

      Im nächsten Schritt wird das dann auch noch kommen! Dann musst Du vor jedem ersten Flug Deine Drohne beim LBA melden und ein Kennzeichen auf die Drohne pappen. :D Aber verkaufen darfst Du auch aktuell so ein Objekt, nur nicht als Drohne mit der man am Luftverkehr teilnehmen darf! ;)

      Nachdem es wohl zu keiner Einigung in der Sichtweise kommen wird, egal wie man die Details austauscht, bin ich eben raus. Fakt ist: RTF ab 01.01.2023 ohne Klassifizierung ist raus. Selbstbau bis 250 gr A1 alle anderen Selbstbaus in A3. Persönliche Befindlichkeiten ob sich einer mit seinem Hobby berücksichtigt fühlt sind immer ein besonderes Thema! ;)

      P.S.: Bevor jetzt Diskussionen bzgl. der möglichen Einzelzulassung kommt, bitte den Smilie beachten!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Das Betreten von abgesperrten Santos, Baustellen etc. ist auch verboten, trotzdem wird es regelmäßig gemacht. - Auch jetzt schon sind die wirklich relevanten Spots meist verbotene Zonen, egal welche Klassifizierung da an einem Gegenstand hängt.

      Am Rand der Landesgrenze um oder über Bäume fliegen macht auf Dauer niemanden glücklich.

      Händler werden am Ende Wege finden, ihre Produkte innerhalb einer Grauzone an den Kunden zu bringen, sei es, dass es„vormontierte Bausätze“ sind.

      Zumindest in der FPV Welt wird es einfach bleiben den deutschen Markt zu bedienen, denn bereits jetzt schon wird häufig an der deutschen Wirtschaft (und sei es nur der Zoll) vorbei bestellt



      Eben durch dieses „halbherzige nachträgliche reingeflicke“ ist vieles einfach zu schwammig.

      Abgesehen davon wird es einfach wenig fachlich korrekte Kontrollen durch z. B. Polizei oder Ordnungsamt geben. Es ging bei mir größtenteils darum, dass der „Bauzaun aus einem guten Grund dort steht“ für das Fliegen hat sich niemand interessiert oder konnte gar nicht richtig argumentieren …. Ob das Verhalten dabei richtig ist, sei erstmal dahin gestellt.



      Ich glaube, es wird sich etwas verrückt gemacht. Gerade in einem Land wie Deutschland, wo sich Prozessintegration meist in Zeitlupe umsetzen.

      Bis heute frage, ich mich, wofür ich einen Kompetenznachweis gemacht habe, der vor Ort erst 1x erfragt wurde und dann nicht mal irgendwie verarbeitet werden konnte, um ihn auf Echtheit zu prüfen.

      - Eventuell jetzt doch eine Diskussion ausgelöst

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Shynx ()

    • quadle schrieb:

      Fakt ist: RTF ab 01.01.2023 ohne Klassifizierung ist raus.
      Wie meinst das?
      Es gibt ja nach wie vor RTF Flieger ohne Klassifizierung zu kaufen. Hier z.B. einer mit 700g ohne C1
      modellbau-berlinski.de/rc-flug…steuerung-akku-ladegeraet
      oder einer mit 1100g ohne C2
      der-schweighofer.de/Multiplex-…Glider-4-Mode-2-4-a266600

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()