Höhenbeschränkung 120m über Startpunkt ?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • HÖHENLAGEZONE ist die Antwort DJIs auf die Limitproblematik

      Bei der neuen AIR 3 kann ja Höhe bis 1000m eingestellt werden, jedoch erscheint oben auf dem Bildschirm Höhenlagezone 500m und dann ist Schluss.
      So wird auch die M4p in der Flughöhe beschränkt werden, die Höhenlagezonen können sogar in der Flyapp eingeblendet werden.
      Lt. Hersteller soll das ganze für die EU dynamisch angepasst werden, z.B. 30m in Kontrollzonen, 500-1000m im Gebirge und 120-500m über flachem Land.
      Die arbeiten noch dran, ist aber schon in Firmware festgelegt (Möglichkeit zur dynamischen Höhenbegrenzung)
      IMHO elegant gelöst….
    • RC-Role zieht nicht in Betracht, dass man mit der Drohne auch mitwandern kann......
      Ergänzend möchte ich hier bemerken, man merkt, es ist ein Deutsches Forum. Soviele Belehrungen liest man in nicht deutschen Foren selten. Auf einfache Fragen kommt gleich immer wieder ein Paragraph oder C0 oder VLOS.
      Ich fliege seit ca. 7 Jahren Hobbymäßig mit div. DJI Drohnen ohne jegliche Probleme, weder mit Zusehern, Behörden usw...
      Es kann mir auch keiner hier weismachen, dass er immer ausschließlich nur auf Sicht fliegt! Der lügt sich selber in den Sack. Bei nur auf Sicht fliegen könnte man nichtmal rundum einen Kirchenturm fliegen...
      Aber nach 7 Jahren lerne ich gerne noch immer etwas dazu, wie jetzt mit der Mini 4. Ich werde mir wahrscheinlich auch die noch kaufen und fliege mit ihr dann in der Stadt und mit den alten Phantom 4 und Mini 3 in den Bergen.....
    • @Rubicon bitte beim Thema bleiben !

      Rubicon schrieb:

      Ergänzend möchte ich hier bemerken, man merkt, es ist ein Deutsches Forum. Soviele Belehrungen liest man in nicht deutschen Foren selten. Auf einfache Fragen kommt gleich immer wieder ein Paragraph oder C0 oder VLOS.
      schon mal in Betracht gezogen dass das die Antwort auf die Fragen sein könnte?

      PS: es wird keiner gezwungen gegen seinen Willen hier zu bleiben
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

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    • Ich bin etwas irritiert, die maximale Flughöhe von Startpunkt bzw. vom Grund beträgt doch unabhängig von der Klasse 120m. Bisher konnte man mehr einstellen, bei >C0 ist das immer noch so, aber in der Praxis ist es bei >120m eine Ordnungswidrigkeit. Mit Fernidentifikation noch dazu problemlos nachweisbar.
      Die Geschichte mit dem Hochfahren eines Berges/Hügels empfinde ich als konstruiert, denn zu Fuss erreicht man keine nennenswerte Höhenzuwächse während eines Akkus, mit einem E-Bike ist es mit VLOS Essig.

      Theoretisch könnte ja DJI und die anderen gewzungen werden die Drohnengesetze mit Flugeinschränkungen genau abzubilden, dann käme bei vielen die Ernüchterung wie eingeshränkt das legale Fliegen in Wirklichkeit ist.
      Das Argument mit einem Wechsel weg von DJI ist dochh sinnfrei, aktuell ist DJI bei anspruchsvollen Drohnen Monopolist
    • Die harte Beschränkung auf 120m ist keine Sache, die sich DJI ausgedacht hat, sondern eine Anforderung der EU für die Klassifizierung in C0.
      Insofern macht es wenig Sinn, sich nach anderen neuen Sub250g-Drohnen umzuschauen, die man auch 2024 über 120m AHP (Above Home Point) fliegen will, denn letztlich müssen die auch in C0 (oder dann eben C1, was DJI zumindest nicht machen wird) gebracht werden.

      Und Bestandsdrohnen, die als solche von den Regelungen der EU-Verordnung profitieren und weiter in 2024 als solche betrieben werden können, sind nur solche, die allerspätestens ab 31.12.2023 nicht mehr verkauft werden. Alle anderen sind eben den EU-Anforderungen ihrer Klassen anzupassen, siehe auch Link in Beitrag 256.

      __

      @all
      Ist so und bleibt so. Adaptieren, sich entsprechend schulen (lassen) oder nicht, und entsprechend kaufen oder nicht. Lamentieren und grosses Mimimi bringt wie immer nix, und wenn es einen dennoch dazu drängt -> drohnen-forum.de/index.php/Thr…6nliche-Befindlichkeiten/

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich habe nochmal die bekannte Grafik herausgekramt zu den Kategorien:



      Sehe ich das richtig? Ab dem 1.1.2024 ist es nach den Kategorien und der hier diskutierten Einschränkung überhaupt nicht mehr möglich, mit irgendeiner Drohne in einer Höhe von >120m über Unbeteiligte zu fliegen?

      Das kann eigentlich nicht gewollt sein. Ich kann mir durchaus einige Szenarien vorstellen, da ist genau das sinnvoll, sogar im professionellen Einsatz.

      Ich kann es mir so erklären, dass die Regelungen für C0 möglicherweise nie mit einer solchen Leistungsfähigkeit in der <250g-Klasse gerechnet bzw. diese eher als Spielzeugdrohnen angesehen haben.

      Die zugrunde liegenden EU-Regelungen sind im Juni 2019 verabschiedet worden.

      Die erste ernstzunehmende Mini-Kamera-Drohne, die DJI Mavic Mini, kam erst im November 2019 auf den Markt (oder gab es vorher andere?).

      Ich bin mir inzwischen ziemlich sicher, dass die Politik bei der C0-Klassifizierung einen Fehler gemacht oder bewußt die Formulierung mit etwas "Interpretationsspielraum“ gewählt hat. Vielleicht sollte man doch mal direkt an sie herantreten.

      Beim Verfassen dieses Textes bin ich auf die Idee gekommen, einfach mal bei der EASA anzurufen. Dort wurde ich auch gleich mit einem Drohnenexperten verbunden.

      Der nette Herr dort sagte zunächst, die 120m sind „AGL" zu verstehen.

      Als ich ihn auf die Verordnung 2019/945 hingewiesen hatte, hat er die Diskrepanz zwischen 947 und 945 erkannt und war sich selbst nicht mehr sicher. Er will es klären und per Mail antworten.

      Aber vielleicht ist die Sache noch viel einfacher. Er hat mir auch einen Link zum offiziellen EASA-Dokument geschickt: easa.europa.eu/en/document-lib…ft-systems-regulations-eu

      Im Englischen Originaltext zu 2019/945 steht klipp und klar „shall", also diese Bedingungen „sollen" eingehalten werden. In der deutschen Übersetzung wurde daraus ein "Muss". Aber es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen „Soll-" und „Muss-"Bestimmungen.

      Ich vermute mal, dass hier vielleicht einfach typisch deutsch die "Daumenschrauben" bei der Übersetzung zu stark angezogen wurden. In Wirklichkeit sind das „Empfehlungen“, und wenn die weitestgehend eingehalten werden, darf der Hersteller die Drohne mit C0 klassifizieren.

      Ebenfalls dafür, dass eigentlich „AGL“ statt „absolut“ gemeint ist, spricht Folgendes: In Satz 9 unter den C0-Spezifikationen in der Verordnung 2019/945 steht im Originaltext: „include an information notice published by the European Union Aviation Safety Agency (EASA) providing the applicable limitations and obligations, in accordance with Implementing Regulation (EU) 2019/947“. Also der Hersteller soll ein "Informationsblatt der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) über die geltenden Beschränkungen und Auflagen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947" beilegen.

      Und die Verordnung 2019/947kennt nicht 120m über Startpunkt, sondern nur„über Grund“ (AGL) für die "offene Kategorie".


      Ich bin sehr optimistisch, dass DJI auch nach dem 1.1.2024 einen geeigneten "Work-Around" anbieten wird, um 120m AGL und nicht „absolut“ fliegen zu können, da sie sonst sehr viele Beschwerden erhalten werden. Insbesondere auch für vor dem 1.1.2024 ausgelieferte Drohnen, Zertifizierung hin oder her. Besser wäre eindeutig, die Politik würde hier für etwas mehr Klarheit sorgen.
    • skyscope schrieb:

      Dein verlinktes PDF mal öffnen und im PDF-Reader deiner Wahl mal nach "take-off point" durchsuchen lassen. Im Anhang der 945/2019 unter den C0 Requirements mal lesen und staunen. ;)
      Ja und? Was willst du damit sagen? Die Sache ist alles andere als eindeutig!

      Oder anders formiliert: DJI braucht eine <250g-Drohne nicht auf 120m zu begrenzen, um C0-konform zu sein.

      Wie sie es machen, mit einem deutlichen Hinweis im Display bei Ändern der maximale Flughöhe über 120m, ist m.E. vollkommen ausreichend und gefährdet nicht die C0-Klassifizierung.
    • EU 945/219 Seite 417 schrieb:

      A class C0 UAS shall comply with the following:
      (1) have an MTOM of less than 250 g, including payload;
      (2) have a maximum speed in level flight of 19 m/s;
      (3) have a maximum attainable height above the take-off point limited to 120 m;
      Das ist der Text den @skyscope meinte.
      Ist in Deiner Verlinkung in dem PDF der 945/2019 auf Seite 417 zu finden.
      Dort steht doch eindeutig dass die Drohne auf 120 Meter über dem Startpunkt limitiert sein muss.


      Drohni72 schrieb:

      Ja und? Was willst du damit sagen? Die Sache ist alles andere als eindeutig!
      Doch, das ist eindeutig!
    • Drohni72 schrieb:

      Ja und? Was willst du damit sagen? Die Sache ist alles andere als eindeutig!
      Ich will dir damit sagen, dass du dein verlinktes PDF mal öffnen und im PDF-Reader deiner Wahl mal nach "take-off point" durchsuchen lassen und im Anhang der 945/2019 unter den C0 Requirements mal lesen sollst. Liegt ja nicht an mir, wenn das schon zu viel verlangt ist, dürfte aber helfen, was denn eindeutig ist, nämlich das, und was irrelevant ist, nämlich dein Beitrag 292.

      Im Übrigen zu Eindeutigkeiten:

      Drohni72 schrieb:

      Sehe ich das richtig? Ab dem 1.1.2024 ist es nach den Kategorien und der hier diskutierten Einschränkung überhaupt nicht mehr möglich, mit irgendeiner Drohne in einer Höhe von >120m über Unbeteiligte zu fliegen?
      Man darf bekanntlich seit Jahren mit keiner Drohne einer Höhe von >120m fliegen, und das nicht nur über Unbeteiligte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das fliegen über 120m Höhe AGL ist schon jetzt in der offenen Kategorie nicht erlaubt. 2024 wird sich daran nichts ändern. Unbeteiligte sind an diesem Verbot gänzlich unbeteiligt.

      Das englische juristische "shall" entspricht einer deutschen Muss-Vorschirft. Wirf mal einen Blick in die Verfassungen von US oder UK: Demokratie, Gewaltenteilung, Abschaffung der Skalverei, etc., alles "shall". Wäre etwas doof wenn das nur Soll-Vorschriften wären. :)

      Es gibt keine Diskrepanz zwischen 945 und 947.

      Ich verstehe nicht weshalb es einigen so schwer fällt zu verstehen, dass es unterschiedliche Limitierungen für das eigene Verhalten und die technischen Möglichkeiten des Geräts geben kann. Solche Unterscheide finden sich doch auch alltäglich im Straßenverkehr: Auf einer Straße mit 100km/h Tempolimit darf ein PKW 100km/h fahren, ein LKW nur 80km/h und ein Moped muss bei 45km/h abgeriegelt sein.

      Die Politik hat längst für Klarheit gesorgt, nur tun sich scheinbar einige echt schwer damit es zu verstehen, oder zu akzeptieren.


      Bei einer einzigen Sache stimme ich dir zu: Dass C0 Drohnen so leistungsstark werden, dass sie auch für Piloten mit Kompetenznachweis eine interessante Alternative zu einer C1 Drohne darstellen, hat man wohl nicht abgesehen. Bzw. man hat es versäumt einen größeren Anreiz für Piloten und Hersteller einzubauen, auch Drohnen unter 250g noch als C1 zu klassifizieren.(Mehr Freiheiten für Piloten mit Kompetenzschein, bzw. mehr Einschränkungen für Piloten ohne) Wenn die Entwicklung der Mini im gleichen Tempo weiter geht, wird sie in ein wenigen Jahren die Mavic und Air für Freizeitpiloten vollständig ersetzen können, und es wird kaum noch jemand einen Kompetenznachweis brauchen. Ich bin mir nicht sicher ob es im Sinn der VO war, dass vielleicht bald alle Freizeitpiloten gänzlich ohne Kompetenzschein unterwegs sein könnten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • skyscope schrieb:

      Liegt ja nicht an mir, wenn das schon zu viel verlangt ist, dürfte aber helfen, was denn eindeutig ist, nämlich das, und was irrelevant ist, nämlich dein Beitrag 292.
      Schade, dass DU meinen Beitrag als irrelevant betrachtest. Wieso dann nicht einfach ignorieren und weiterziehen? Es mag andere geben, die finden das nicht. Und für die habe ich den verfasst.

      Für alle anderen: Ich will nur darauf hinaus, dass es eine Diskrepanz gibt. Die ist nicht wegzudiskutieren.

      Mit meinem Satz "mit irgendeiner Drohne in einer Höhe von >120m über Unbeteiligte zu fliegen?" habe ich mich vielleicht ungenau ausgedrückt. Ich meinte stets: >120 über Startpunkt, aber bis max. 120m AGL.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drohni72 ()

    • Drohni72 schrieb:


      Für alle anderen: Ich will nur darauf hinaus, dass es eine Diskrepanz gibt. Die ist nicht wegzudiskutieren.
      Inwiefern ist das eine Diskrepanz?

      ..945..
      Anforderungen an ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem der Klasse C0
      Ein UAS der Klasse C0 muss folgenden Kriterien genügen:
      1. ..
      2. ..
      3. Seine maximal erreichbare Höhe liegt bei 120 m über dem Startpunkt.

      ..947..
      max. 120m AGL

      Die C0 Zertifizierung setzt hier einen drauf, weil AGL ja nicht von der Drohne messbar ist.
      max 120m AGL muss ab Startpunkt dann vom Drohnenpiloten eingehalten werden, da ist der Drohnenhersteller raus.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Drohni72 schrieb:

      skyscope schrieb:

      Liegt ja nicht an mir, wenn das schon zu viel verlangt ist, dürfte aber helfen, was denn eindeutig ist, nämlich das, und was irrelevant ist, nämlich dein Beitrag 292.
      Schade, dass DU meinen Beitrag als irrelevant betrachtest. Wieso dann nicht einfach ignorieren und weiterziehen? Es mag andere geben, die finden das nicht. Und für die habe ich den verfasst.
      Wäre es nicht besser, du würdest weiterziehen? Machst hier einen auf dicke Hose und blaffst Leute an, die dir ganz eindeutig schriftlich beweisen, dass du
      Unsinn redest...?

      C0 = max. 120 m über Startpunkt! Basta!