Höhenbeschränkung 120m über Startpunkt ?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • uwe59 schrieb:

      Wäre es nicht besser, du würdest weiterziehen? Machst hier einen auf dicke Hose und blaffst Leute an, die dir ganz eindeutig schriftlich beweisen, dass duUnsinn redest...?

      C0 = max. 120 m über Startpunkt! BaIch
      Beweis? Den Gegenbeweis habe ich doch geliefert? C0 = max 120 m über Startpunkt, aber das ist eine SOLL-Bestimmung. Im Englischen steht Shall. Bei der Übersetzung ins Deutsche ist da eine Muss-Bestimmung draus geworden.

      Wie auch immer. Fakt ist, ich habe für mich die Sache geklärt. Bin gespannt, ob die Mail von der EASA kommt.

      Ich werde natürlich nicht weiterziehen. WIeso auch? Ich respektiere, wenn andere hier was schreiben, auch wenn ich anderer Meinung bin, und ich werde niemals ein Posting eines anderen als "irrelevant" betitulieren. Für diesen schlechten Umgangston hier sind definitiv andere in diesem Forum zuständig und bekannt, nicht ich!
    • Das ist das Problem, warum die Sache hier im Forum immer weniger Spaß macht. Es gibt zuviele Ignoranten die eine in ihrem Sinne zielführende Argumentation führen und dabei alle offensichtliche Hinweise, eindeutigen Gesetzestext, etc. p.p. in den Wind schlagen, nicht sehen wollen und um Kaisers Bart drumrum palavern. Dazu gibt es die ewig Regelunwilligen die das Likes und weiter Öl ins Feuer gießen um den Twist weiter anzuheizen. Und zum Abschluss werden die Deutschen dann wieder pauschal übern Kamm geschert. Hallo, hier geht es um das was zulässig ist und nicht wie man es gern hätte. Was jeder einzelne daraus macht, ist seine eigene Sache. Wir können hier jedoch nicht falsche Rechtslage vermitteln und tun, dass das alles absolut richtig ist.

      Das führt dann immer weiter dazu, dass sich für das gegenseitige Anbluffen aus den jeweiligen Lagern mehr Likes verteilt werden als für einen fachlichen und sachlichen Beitrag. Ne, Spaß sieht anders aus!
    • Und es stimmt doch - shall = soll.

      es hat mir keine Ruhe gelassen und habe den Satz : the height above take-off point shall be 120 m von meiner Schwägerin, seit 40 Jahren im Gymnasium Englisch Professorin übersetzen lassen. Ergebnis: es heißt soll! sollte es muss heißen, würde im Satz "must" stehen.
      Das sollten die 120 m Fans auch akzeptieren.
      PS.: habe mir eine Mini 4 bestellt und werde es ab Donnerstag selber sehen, was geht
    • Es wird wohl kaum eine rechtlich bindende Aussage geben die festlegt wie/wann/warum etc das "shall" in diesen falle bedeutet. das wäre ja auch noch schöner ...
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Rubicon schrieb:


      PS.: habe mir eine Mini 4 bestellt und werde es ab Donnerstag selber sehen, was geht
      Da brauchst Du nicht extra eine Mini 4 kaufen, dass kann ich Dir auch direkt mitteilen. Du kannst die Mini 4 auf über 120 m max. Flughöhe einstellen und auch höher fliegen. Zumindest solange bis Dein Rückgaberecht (ca. 31.12.2023) erloschen ist. Dann wird es auf einmal nicht mehr auf über 120 m gehen! Wer das Thema mit offenen Augen verfolgt und sich nicht auf den eigenen Wunsch beschränkt bekommt manchmal auch mehr davon mit!

      Wurde das Thema 120 m eigentlich nicht explizit geschlossen um das leidige Thema zu beenden?
    • Das Thema wurde schon 2019 durch die EU in VO 945/2019 beendet.
      Wie oft angesprochen: "have a maximum attainable height above the take-off point limited to 120 m".

      Nicht shall, nicht must, nicht ritsch, nicht zipp, sondern Bums. :) Für manche ist aber nicht wahr sein, was nicht wahr sein darf. Wird sich auch nie ändern.
    • Morgen!

      Mir ist noch etwa durch den Kopf gegangen, wozu ich noch keine Antwort gefunden haben bezüglich der Höhenbeschränkung. (Anfänger sorry!!)
      Vlt habe ich es überlesen. Was wäre wenn ich z.b an einer Klippe am Meer stehe und diese 150 m hoch ist und ich nach dem Starten auf das Meer (Höhe 0) fliege.

      Zählt dann nur die Differenz zum Startpunkt? Heißt ich kann so weit runter fliegen wie ich will oder wie sieht das aus?

      Gruß und danke!
    • wie im Parallelthread schon geschrieben: es gilt 120 m zum nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche, d.h. wenn Du an der Klippe 1m aufsteigst und dann 10m waagerecht über den Rand der Klippe fliegst bist Du in Deinem Beispiel zwar 151m hoch (Lotpunkt nach unten) aber weniger als 120m zum nächstgelegenen Punkt d. Erdoberfläche (Klippenrand)

      schau Dir das schon verlinkte Bild (Höhenbeschränkung 120m über Startpunkt ?) nochmal an und stell' Dir den Hügel links nicht als Hügel sondern rechteckige Klippe vor, dann den grauen 120-m-Bereich entsprechend anlegen und so lange Du innerhalb dessen bist ist das ok.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • TheJuid schrieb:

      Zählt dann nur die Differenz zum Startpunkt? Heißt ich kann so weit runter fliegen wie ich will oder wie sieht das aus?
      Ich habe die Frage zunächst so verstanden, ob die 120m Höhen-Beschränkung der C0 nur nach oben gilt oder (theoretisch!) auch nach unten. Rein rechtlich ist nur von einer maximalen Höhe über dem Startpunkt auszugehen. Aber interessant wäre es schon zu sehen, ob die Programmierung von DJI Werte von kleiner -120m "Höhe" zulässt.
    • Hallo, bin neu hier.

      … zum Thema 120 Meter Regel bei C0 und den unterschiedlichen Regelungen bei C1 und höher.

      Es ist gerade diesbezüglich eine Petition im Petitionsausschuss der EU anhängig.

      Ist noch nicht geprüft und veröffentlicht.

      Es wird gefordert eine „Zwischenklasse“ C0+ einzuführen.

      C0 und CO+ soll sich nur darin unterscheiden, C0 Drohen 120 Meter über Startpunkt wie bisher. Eine CO Drohne in „Händen“ eines Piloten mit Kompetenznachweis darf mit der gleichen Drohne aber auch wunschweise im „C0+ - Modus“ fliegen = 120 M ü.G. Keine Umzertifizierung nötig. Freischaltung der Software nach, z.B. Vorlage des Kompetenznachweises beim Hersteller.

      Wie sehr ihr das ?
    • Arndtinaut schrieb:

      Es ist gerade diesbezüglich eine Petition im Petitionsausschuss der EU anhängig.

      Ist noch nicht geprüft und veröffentlicht.
      Verlink mal irgendwas, eine Petition, die nicht in irgendeiner Form öffentlich ist oder war, macht doch relativ wenig Sinn.
      Abgesehen davon hätte so was eh keine Aussicht auf Erfolg. Es würde die Kontrolle erschweren bzw. mangels Fern ID unmöglich machen, und würde letztlich nur bedeuten, das harte Limit für C0 aufzuweichen, was aus guten Gründen eingeführt wurde, die nicht plötzlich entfallen sind.
      Wer über 120m will oder muss, kauft irgendwas C1, oder wartet auf die C1 Mini 4 (Nachklassifizierung), da braucht es keine obskure "C0+" in between.