Neuschwanstein Absturz

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    • willi62 schrieb:

      Hikker schrieb:

      Eine unbestreitbare Tatsache ist aber doch, daß das Schloß innerhalb einer ziemlich weiträumigen Flugverbotszone liegt. Damit erübrigt sich eigentlich jede Diskussion.
      Nein, da gibt es auch aktuell gar nichts. In der nähe sind zwei Wohngrundstücke und etwas abseits natirschutzflächen. Dazwischen kann man sehr gemütlich rund um das Schlss seine Kreise ziehen und auch mitten drüber fliegen - vorausgesetzt erforderliche Abstände zu Unbeteiligten und deren Persönlichkeitsrechte werden berücksichtigt. Einzig die Start- und Landefläche muss man sich wohlüberlegt wählen.
      lt. Droniq ist da eine Flugverbotszone!
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Ja, davon träumt die Bayerische Schlösserverwaltung in ihren kühnsten Träumen ("Zeitweilige Flugverbotszone") - aber die sind nun mal nicht kompetent in dieser Frage.
      Für mich ein Grund, Droniq nicht zu verwenden, sondern bei Dipul zu bleiben.

      Richtig ist, dass es natürlich sein kann, dass jemand die Polizei auf den Plan ruft und die es auch nicht besser weiss. Dann sollte man regularienfest sein und gut argumentieren können - oder es läuft auf gerichtliche Klärung hinaus.
    • Eine NFZ wird definitiv nicht von der Bayerischen Schlösserverwaltung eingerichtet, sondern von der Luftaufsichtsbehörde.
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Natürlich ist Droniq keine rechtssichere Quelle, genausowenig wie Dipul, ich darf von deren Seite zitieren:

      Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann daher nicht übernommen werden. Dies gilt insbesondere für die auf der dipul ausgewiesenen geografischen Gebiete gemäß § 21j i. V. m. § 21h LuftVO. Diese Gebiete werden aus Gründen der Sicherheit und Gefahrenabwehr, des Schutzes der Privatsphäre und der Umwelt über die dipul ausgewiesen. Geografische Gebiete zum Zwecke der Geo-Sensibilisierung nach § 21h Absatz 3 Nr. 1 - 11 LuftVO und nach § 21h Absatz 4 LuftVO gelten auch dann, wenn das betroffene geografische Gebiet nicht ausgewiesen ist.
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Wenn die Bayern sagen "Du fliegst da nicht!", dann fliegst du da nicht. Und fertig. Neuschwanstein hat da genug Kontakte um das zu unterbinden.

      Was die Luftaufsicht dazu sagt, interessiert Bayern doch nicht, dann bastelt man sich eben eine spezielle Ausnahme.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • OlliHH schrieb:

      Wenn die Bayern sagen "Du fliegst da nicht!", dann fliegst du da nicht. Und fertig. Neuschwanstein hat da genug Kontakte um das zu unterbinden.

      Was die Luftaufsicht dazu sagt, interessiert Bayern doch nicht, dann bastelt man sich eben eine spezielle Ausnahme.
      hoi, ist in Hamburg heute schon der 1. April ?
      Inhaltlich Quatsch, aber das weißt Du, nennen wir es wohlwollend Satire ... nicht dass dem zukünftig ein Unbedrafter Glauben schenkt ^^

      btt
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • B69 schrieb:

      Hikker schrieb:

      Eine NFZ wird definitiv nicht von der Bayerischen Schlösserverwaltung eingerichtet
      mag sein, aber kürzen wir es ab: keine NFZ
      Sorry, aber da machst Du es Dir deutlich zu einfach. Was wäre denn die wirklich rechtssichere Quelle?
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker schrieb:

      Eine NFZ wird definitiv nicht von der Bayerischen Schlösserverwaltung eingerichtet, sondern von der Luftaufsichtsbehörde.
      Prinzipiell richtig, aber dann müsste es benannt werden (Nr./genaue Bezeichnung), damit man sich die Details dazu im Luftfahrthandbuch (AIP) oder in einem NOTAM oder NfL nachlesen kann. In Droniq steht als Kontakt lediglich die URL des Schloss Neuschwanstein - das reicht definitiv nicht.


      OlliHH schrieb:

      Wenn die Bayern sagen "Du fliegst da nicht!", dann fliegst du da nicht. Und fertig. Neuschwanstein hat da genug Kontakte um das zu unterbinden.

      Was die Luftaufsicht dazu sagt, interessiert Bayern doch nicht, dann bastelt man sich eben eine spezielle Ausnahme.
      Ironie ist meist so eine Gradwanderung und wird verschriftlich schnell zum Rohrkepierer.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • skyscope schrieb:

      @Hikker , was ist deine Zielsetzung? Dann vertrau doch Droniq und flieg da eben nicht. Tut ja keinem weh.

      @OlliHH , neuer Blödsinn-Highscore im Rechtsbereich.
      Ich hab keine Zielsetzung, ich beteilige mich lediglich an einer Diskussion. Falls das unerwünscht ist, bitte um Mitteilung.
      OK, im Ernst: Letztendlich gibt es Rechtssicherheit nur, wenn der Pilot sich ständig über ausnahmslos alle Regelungen auf dem Laufenden hält. Mit ICAO-Karten, NOTAMs, NfLs, etc., etc. Daß das niemand macht, ist mir auch klar. Aber das ändert nichts an der rechtlichen Verpflichtung.
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
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    • Hikker schrieb:

      Letztendlich gibt es Rechtssicherheit nur, wenn der Pilot sich ständig über ausnahmslos alle Regelungen auf dem Laufenden hält. Mit ICAO-Karten, NOTAMs, NfLs, etc., etc. Daß das niemand macht, ist mir auch klar. Aber das ändert nichts an der rechtlichen Verpflichtung.
      Genau das wurde hier im Thema ab #1 von allen für alle für Schloss Neuschwanstein gemacht. Du hättest den Thread halt erst lesen sollen, bevor du deine Sichtweise basierend nur auf Droniq hier zum besten gibst.
    • RC-Role schrieb:

      Hikker schrieb:

      Letztendlich gibt es Rechtssicherheit nur, wenn der Pilot sich ständig über ausnahmslos alle Regelungen auf dem Laufenden hält. Mit ICAO-Karten, NOTAMs, NfLs, etc., etc. Daß das niemand macht, ist mir auch klar. Aber das ändert nichts an der rechtlichen Verpflichtung.
      Genau das wurde hier im Thema ab #1 von allen für alle für Schloss Neuschwanstein gemacht. Du hättest den Thread halt erst lesen sollen, bevor du deine Sichtweise basierend nur auf Droniq hier zum besten gibst.
      Du, ich hab den Thread von Anfang an gelesen, deshalb ja mein Beitrag! Wie wir alle wissen, gibt es zwischen Droniq, Dipul und anderen Quellen offenbar widersprüchliche Aussagen zur NFZ für UAV über und um Neuschwanstein.
      Und was lernt man dazu in den allerersten Theoriestunden für eine SPL oder PPL? Zur sicheren Seite gehen! Und nicht, sich die Quelle auszusuchen, die am besten zu den eigenen Plänen paßt!
      Ich habe selber keine Ahnung, ob diese NFZ tatsächlich und auf ordentlicher Rechtsgrundlage existiert, aber ... verdammt nochmal, ich muß das doch in Betracht ziehen, oder etwa nicht?
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      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker schrieb:

      Du, ich hab den Thread von Anfang an gelesen, deshalb ja mein Beitrag! ...

      ... verdammt nochmal, ich muß das doch in Betracht ziehen, oder etwa nicht?
      Also erstmal hast du mit deiner #36 wiederholt, was bereits in #17 aufgebracht wurde ... mit dem nachlesbaren Ergebnis oder hast du dir erwartet, hier gäbe es neue Erkenntnisse?

      Und 2.), nein, musst du nicht in Betracht ziehen, nicht mir der Quellenangabe (Schlösserverwaltung), die Droniq da anbietet. Wenn es eine Flugbeschränkungsgebiet gibt, dann hat es eine Bezeichnung und man findet dazu Zusaztzinformationen. Hört sich so an, als ob du auch bei Phishing-Mails in Betracht ziehst, dass du, um dein Kontosicherheit wiederherzustellen, deine Login-Daten preisgeben solltest.

      Und, das hat aber @skyscope auch schon geschrieben: nein, du machst nichts falsch wenn du irgendwo deinen Kopter nicht startest.
    • Hikker schrieb:

      Ich habe selber keine Ahnung, ob diese NFZ tatsächlich und auf ordentlicher Rechtsgrundlage existiert, aber ... verdammt nochmal, ich muß das doch in Betracht ziehen, oder etwa nicht?
      Das wurde doch z.B. in #18 in Betracht gezogen. Für mich ergeben sich dadurch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser temporären NFZ, nicht zuletzt, da Droniq weder den genauen Inhalt noch die Geltungsdauer angibt.
    • Beruhigt Euch bitte mal.
      Der Punkt ist: Nur weil eine Zusatzinformation fehlt oder unvollständig ist (hier: fehlende NfL-Nr., o.ä.) ist das noch kein Grund, die Kerninformation (NFZ) einfach zu ignorieren. So simpel läuft Luftrecht einfach nicht. Und damit hab ich ein paar Jahrzehnte Erfahrung.
      Natürlich kommt mir die ganze Sache auch irgendwie spanisch vor, das ist doch gar keine Frage - deswegen darf ich und auch sonst niemand aber einfach alles in die Tonne treten, was ihm nicht gefällt.

      @willi62: Du machst ja auch nichts falsch, wenn Du meine Beiträge oder meine ganze Person ignorierst. Deine Entscheidung.
      Dein eigenes Beispiel mit den Phishing-E-Mails ist allerdings komplett daneben, weil es dabei eben nicht zur sicheren Seite geht!
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
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      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker schrieb:

      Der Punkt ist: Nur weil eine Zusatzinformation fehlt oder unvollständig ist (hier: fehlende NfL-Nr., o.ä.) ist das noch kein Grund, die Kerninformation (NFZ) einfach zu ignorieren. So simpel läuft Luftrecht einfach nicht.
      Na (z.B.) gerade in #18 wird die Sache auch luftrechtlich beleuchtet, von "ignorieren" kann also keine Rede sein, außer dass du die ganzen Erläuterungen hier im Thread zu ignorieren scheinst. Dann halt #39 für dich.