Das ist neben der Phantasiebezeichnung "Zeitweilige Flugverbotszone" die nächste Unschärfe. Denn auf Englisch schreiben sie ja: "Flying with model aircraft ... not permitted."
Natürlich kann jeder Eigentümer das Abheben von seinem Grund verbieten, aber das hat nichts mit Luftraumeinschränkungen zu tun und warum sich Droniq hier zum Erfüllungsgehilfen machen lässt, ist doch sehr fragwürdig. (BTW: "Aufstieg" spricht man eher bei Ballonen und Zeppelinen, in der Modellfliegerei bezieht sich eine Aufstiegserlaubnis nicht auf den Start, sondern die gesamte Flugdurchführung, also das ist ein weiter gefasster Sprachgebrauch.)
Natürlich kann jeder Eigentümer das Abheben von seinem Grund verbieten, aber das hat nichts mit Luftraumeinschränkungen zu tun und warum sich Droniq hier zum Erfüllungsgehilfen machen lässt, ist doch sehr fragwürdig. (BTW: "Aufstieg" spricht man eher bei Ballonen und Zeppelinen, in der Modellfliegerei bezieht sich eine Aufstiegserlaubnis nicht auf den Start, sondern die gesamte Flugdurchführung, also das ist ein weiter gefasster Sprachgebrauch.)
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