DJI Mavic 3 Classic - A1, A2 oder A3?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • DJI Mavic 3 Classic - A1, A2 oder A3?

      Hey :)

      Ich versuche den Jungle der neuen Klassen zu durchsteigen, aber irgendwie habe ich einen Denkfehler und lese überall alles anders.

      Die Classc ist ja als C1 eingestuft - heißt: ich darf mit passenden Führerschein usw. in der Unterkategorie A1 fliegen.

      Aber darf ich mit einer C1 Drohne und mit dem großen Führerschein dann auch in der Unterkategorie A2 fiegen?

      Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Danke schon mal! :)

      MfG Nataly
    • skyscope schrieb:

      und dafür benötigst Du auch kein Fernpilotenzeugnis ("grosser Schein")
      Das stimmt soweit!
      Aber falls Du evtl. mal Sondergenehmigungen o. Allgemeinerlaubnisse beantragen möchtest, wird m.W. meist das Fernpilotenzeugnis vorrausgesetzt, um diese zu bekommen - siehe Bsp.
      Und das ist in anderen Bundesländern, zumindest m.W. in einigen, genauso.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • In bspw. NRW und anderen wiederum nicht erforderlich, abgesehen davon ist die Frage um Sondergenehmigung eine, die niemand gestellt hat. Warum also wieder alles unnötig und wieder verwirrend für die Fragestellerin (und Mitleser) verkomplizieren, zumal dein Hamburger Modell auch nicht zu generalisieren ist.

      Einfache Frage, einfache Antwort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Darum habe ich auch geschrieben "Aber falls ..."
      Denn m.E. gehört auch das zum

      nataly schrieb:

      Jungle der neuen Klassen
      Da ich mir eben sehr gut vorstellen, dass eine C1-Drohne nicht nur für/in Pampa verwendet werden soll, und für mich das zwischen den Zeilen durchklang, habe ich auf diesen Bezug mit "...falls..." hingewiesen! Ich denke außerdem, dass das ein wichtiger Aspekt für Entscheidungen ist.
    • Jens Wildner schrieb:

      Da ich mir eben sehr gut vorstellen, dass eine C1-Drohne nicht nur für/in Pampa verwendet werden soll
      Was redest du denn da? Eine C1 Drohne kann per definitionem nicht "nur in der Pampa" verwendet werden, sondern in A1, mit allen Freiheiten, die das beinhaltet. Und wem diese Freiheiten nicht reichen, stellt die Frage nach Sondergenehmigungen in einem gesonderten Thread.

      Dann bleibt der ursprüngliche Thread nämlich auch für weitere Mitleser mit gleicher einfacher Fragestellung schön sauber.Der Zug ist jetzt aber mal wieder abgefahren, und damit kannst du dich nun gerne weiter zu allen möglichen Ausnahmen rund um die offene Kategorie auslassen, und wie das im schönen Hamburg so geregelt wird.
    • Warum verdrehst Du schon wieder alles!?
      Ich habe geschrieben "dass eine C1-Drohne nicht nur für/in Pampa verwendet werden soll", also vermutlich eben auch in Orten/Städten! Ich habe nirgends geschrieben, dass sie nur in Pampa verwendet werden kann!
      Und habe mit "...falls..." auf einen möglichen Aspekt hingewiesen, der sich, wenn man mal etwas weiter denkt, aus der Frage schlussfolglich ergeben kann bzw. vermutl. ergeben wird, sobald es in A1/A2 geht - nicht mehr und nicht weniger!
      Und warum einen extra Thread, wenn man diesen Aspekt, im Vorwege und Zusammenhang, kurz und knapp mit erörtern kann, bzw. nun mehr nur noch konnte. :D
      Außerdem ist das nicht ein Hamburger Model, sondern in mehreren Bundesländern so.
      Das es in NRW, oder anderen BL, anders ist/sein kann, habe ich ja nicht ausgeschlossen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Jens Wildner schrieb:

      Warum verdrehst Du schon wieder alles!?
      Ich habe geschrieben "dass eine C1-Drohne nicht nur für/in Pampa verwendet werden soll", also vermutlich eben auch in Orten/Städten!
      Da könnte die TE jetzt wohl meinen, ein innerstädtischer Betrieb ginge "schlussfolglich" nur mit Sondergenehmigung, was - NOCHMALS - in A1 selbstverständlich nicht der Fall ist.

      Und wenn man wirklich "etwas weiter denkt", nämlich im Sinne der Fragestellung und damit eigentlich gar nicht so weit, käme man erst gar nicht mit diesbezüglich irrelevanten Sonderfällen durch Ausnahmegenehmigungen.

      Damit hat es sich hier für mich, die EIngangsfrage wurde bereits in #2 beantwortet, und bei dir sehe ich für mich persönlich wenig Hoffnung, da wieder mal auf einen grünen Zweig zu kommen.
    • skyscope schrieb:

      Da könnte die TE jetzt wohl meinen, ein innerstädtischer Betrieb ginge "schlussfolglich" nur mit Sondergenehmigung,
      Du unterstellst der TE ernsthaft, dass sie unfähig ist, die Relevanz für sich abzuschätzen!?
      Das sie einen Falls/Wenn Kontext nicht versteht? Also, dass sie nicht versteht, dass ein "falls notwendig" gleichzeitig auch ein "nicht immer notwendig" bedeutet!
      Unglaublich! =O
      Aber gut - Du allein hast Recht und bist der Größte! :thumbsup:
    • Jens Wildner schrieb:

      Aber gut - Du allein hast Recht und bist der Größte!
      Klar, wenn nichts mehr geht, wird es wieder persönlich, aber von mir aus. Schau doch dabei wenigstens mal, ob dann auch mal über Kindergarten-Niveau geht. Um Recht haben geht es mal wieder nicht, und der Rest mag von deiner Position aus so aussehen, das möchte ich nicht beurteilen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Was ist daran denn persönlich, wenn ich meine, wir werden nicht auf einen Nenner kommen? ?(

      Persönlich ist aber doch sicher ein ein Satz, der mit "Du bist..." anfängt, so wie deiner, einen etwas anderen Charakter. Stell dir mal ganz theoretisch vor, ich würde schreiben: "Du bist mal wieder ein hoffnungsloser Wirrkopf ohne Kontext und Empathie für den Fragesteller auf der Suche nach konkreten Antworten.". Würde ich natürlich nie machen, aber das wäre persönlich.

      ___

      @sascha, manches kann man auf dem zweiten Monitor ganz nebenbei aus dem Ärmel schütteln. :D
    • Meinen und schreiben.... ^^
      Ich habe verstanden - aus Deiner persönlichen Sicht, siehst Du für mich wenig Hoffnung auf einen grünen Zweig zu kommen! Und das habe ich schon als persönlich verstanden!

      Hättest Du gleich geschrieben

      skyscope schrieb:

      wir werden nicht auf einen Nenner kommen
      , dann wäre es klar gewesen und ist wohl auch richtig! :)
      Ich denke daher auch weiterhin, dass es für die TE klar war, was und wie es gemeint war/ist und somit auch hilfreich!
      Bin damit jetzt aber auch raus!
    • boah ... warum gleich so ein Fass aufmachen und persönlich werden

      Der Hinweis auf die Sondergenehmigung war mit Sicherheit gut gemeint, aber ein kleines "falls" überliest man, insb. wenn einen der Regulariendschungel eh schon fordert, auch mal gerne und biegt dann in die falsche Richtung ab. Wenn wir alle theoretisch möglichen "falls-Konstellationen" hier mit reinpacken springt uns nataly noch aus Verzweiflung in die Spree.

      @nataly die Antwort auf Deine Frage steht in #2, alles weitere schreiben wir mal auf das Wetter ... ja ist denn schon wieder Hitzewelle? ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Also um alles deutlicher zu machen ....... schaut euch einfach diese Tabelle an ..... dann ist wohl alles klar
      (Ist aus meiner Schulung zu A2 Fernpiloten)
      Bilder
      • Zusammenfassung A1-A3 - post.jpg

        138,6 kB, 1.024×534, 104 mal angesehen
      Mein Hangar:
      Phantom 4 pro, Mavic 2 pro, Mavic 2 Enterprise Dual (Wärmebild), Typhoon H (4K und Wärmebild)
    • In A2 brauchst du einen "großen Schein" wenn du eine C2-Drohne fliegst.

      Du bringst was Grundsätzliches durcheinander:
      Mit einer C1-Drohne ist dir das Fliegen mit den geringeren Einschränkungen unter A1 erlaubt. Du darfst also zB in der Nähe von unbeteiligten Menschen oder in Wohngebieten fliegen. Aber natürlich nimmt es dir niemand übel, wenn du auch einen größeren Abstand einhältst, von Menschen oder Wohngebieten oder dort fliegst, wo beides überhaupt nicht vorkommt (Stichwort: Pampa). Aber deswegen wird aus deiner Mavic 3 Classic ja keine C2-Drohne, die sich den höheren A2-Auflagen unterwerfen muss.

      Blöder Vergleich: du darfst mit einem PKW und PKW-Führerschein auf der Landstraße auch mal nur 80 km/h fahren, musst deswegen aber keinen LKW-Führerschein machen, der dort nicht schneller fahren darf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von willi62 ()