Falls noch nicht bekannt.
Gilt aber nur für gewerbliche Flüge.
Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verringerung des zulässigen Mindestabstandes zu unbeteiligten Personen für den Betrieb von Bestandsdrohnen entsprechend Artikel 22 Buchstabe b) der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die nicht zu Sport- und Freizeitzwecken betrieben werden.
Gültigkeit: 1. September 2023 bis 31. Dezember 2023
lba.de/SharedDocs/Downloads/DE…ErWCaLnKHw_T7IpwF36X8P8kU
Gilt aber nur für gewerbliche Flüge.
Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verringerung des zulässigen Mindestabstandes zu unbeteiligten Personen für den Betrieb von Bestandsdrohnen entsprechend Artikel 22 Buchstabe b) der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die nicht zu Sport- und Freizeitzwecken betrieben werden.
Gültigkeit: 1. September 2023 bis 31. Dezember 2023
lba.de/SharedDocs/Downloads/DE…ErWCaLnKHw_T7IpwF36X8P8kU