Nachtflug: Aufstieg über 2 m nicht möglich

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Nachtflug: Aufstieg über 2 m nicht möglich

      Hallo Leute,
      wir wollten gestern einen Nachtflug mit unserer Air 2s unternehmen. Allerdings stieg die Drohne bei dunkelheit erstmal nicht höher als 2m. Fehler Sichtsensoren blockiert und Umgebungslicht zu dunkel wurde angezeigt. Als wir die drohne dann ausgetrickst und aus der hand auf 2 m Höhe haben starten lassen konnten wir zumindest auf 30 m aufsteigen. Auch der sportmodus (hindernisserkennung deaktiviert) hat nichts verändert. Woran kann das mit den 2 m liegen? Und woran liegt es dass wir dann nicht höher als 30 m aufsteigen könnten? Kann ich das irgendwie umgehen?
      Danke schonmal
      Lg
    • Yalandyr schrieb:

      Danke aber wer liest denn die Bedienungsanleitung und weiß dann auch noch auf welcher Seite das steht?
      Gutes Beispiel für "wie mache ich mich unbeliebt mit wenigen Beiträgen"... :thumbdown:
      Hab dann auch keine Lust, dir zukünftig etwas zu erklären, nur weil du zu faul bist, elementare Dinge selbst zu tun.
      Achtung: Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten und zu Missstimmung bei Menschen mit Humordefiziten führen! Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Psychiater.
      Es gibt Menschen, die sind mir im ersten Moment unsympathisch. Dann lerne ich sie besser kennen und dann werden sie mir noch unsympathischer.
    • Yalandyr schrieb:

      Danke aber wer liest denn die Bedienungsanleitung
      Das sollte, bzw. eher muss, jeder der eine Drohne übehaupt benutzen will!
      Denn nicht nur die Bedienungsanleitung muss man kennen, sondern auch die EU-Verordnung, wo genau das z.B. gefordert ist:
      "4. Der UAS-Betrieb muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden, der
      a) mit den vom Hersteller des UAS erstellten und mitgelieferten Anweisungen vertraut ist,"
      Und dann gibt es da mindestens noch die deutsche Luft-VO, die man auch kennen muss.

      Da Du ja offensichtlich nicht gewillt bist, Dich zu bilden und demnach vermutlich auch nicht die Regeln kennst, bzw. kennenlernen willst, denn da muss man auch und viel lesen/lernen und bevor Du diesem schönen und interssanten Hobby, bzw. denen die sich bilden, oder anderen schadest, solltest Du Dir lieber ein Hobby suchen, mit dem man niemanden schaden kann und für das man sich nicht weiterbilden muss.
      Und wenn Du gehen willst - Reisende soll man nicht aufhalten!