Abflug

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wuzzel, sind die EUR 120 einen (Versicherungs)betrug wert? Du hast etwas vorsätzlich verkauft, von dem Du wusstest, das es Dir nicht mehr gehört, ganz klar Vorsatz!
      Klar ist es schön, die alte Drohne wiederzufinden und evtl. einige Checks zu machen, zu basteln etc., du liebäugeltest ja auch mit Reparatur. Aber nach dem Anruf bei DJI das Ding zu vertickern, hat übles Geschmäckle.
      Stell Dir vor, der Käufer kontaktiert direkt oder indirekt DLI, dann kann es, wenn auch wenig wahrscheinlich, ein juristisches Nachspiel haben.
      Und dass für 120.-???

      Ein (IMHO) legaler Weg eines Eigentumwechsels wäre z.B., wenn eine Frau X beim Spazierengehen die Drohne entdeckt und sie beim Fundbüro abgibt. Nach der gesetzlichen Frist stehen die Chancen gut, dass
      X sie abholen darf, das Eigentum sollte dann auch an Frau X übergehen. (soweit ich weiß)
      X kann die Drohne dann frei verkaufen, selbst Du könntest sie legal erwerben.

      Ein anderer Weg wäre, der Gerichtsvollzieher pfändet bei der gute Frau z.B. wegen Steuerschulden den Hausrat mit der Drohne.
      Bei der Versteigerung könntest Du sie legal erwerben.

      Ob man DJI jedoch eine Aktivierung abverlangen kann, wäre sehr interessant.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Birdie ()

    • wuzzel schrieb:

      Wer will mir denn nachweisen, was ich mit dem Ding gemacht habe -entsorgt z. B.?
      Wo kein Kläger, da kein Richter!
      Na ja, mir wäre das echt zu heiß.
      Schon alleine weil du es hier In der Öffentlichkeit "breit getreten" hast... Manchmal steckt der Teufel im Detail... und es wäre nicht die erste "Firma" die sich Infos in Foren besorgt...

      Ich hätte das Ding einfach an DJI geschickt, mich über die SD Karte gefreut und fertig.
    • Jetzt mal alles in Ruhe durchexerzieren. Die Drohne 1 habe ich käuflich erworben -egal bei wem- und damit Eigentum erworben. Da gibts glaub ich keinen Zweifel dran. Dann stürzte sie ab und ich öffnete einen Flyaway-Fall bei DJI. Ich hatte kein Care refresh. Kulanzhalber bot mir DJI die Drohne 2 vergünstigt an und ich habe sie auch gekauft und Eigentum daran erworben. Jetzt stellt sich mir die Frage, wann und wie soll DJI denn Eigentum an der Drohne 1 oder 2 erworben haben? Ich habe weder aktiv noch stillschweigend das Eigentum an DJI übertragen.
      Die können sagen, in unserem System wird die alte Drohne nicht mehr aktiviert. Das ist was anderes. Aber Eigentum an beiden Drohnen habe doch wohl ich. DJI hat mir nichts "geschenkt" oder "geliehen".
    • wuzzel schrieb:


      Nach Rücksprache mit DJI ging die (abgestürzte) Drohne beim Ersatz durch eine andere in ihr Eigentum über. Offenbar gilt das auch, falls man kein Care refresh hat (wie bei mir). Die alte Drohne kann ich zurücksenden

      war eine Kalibrierung und ein Firmware-Update. Auch Gimbal und Kamera funktionierten einwandfrei.
      Gibt es noch jemand, der da evtl. weiterhelfen könnte -Aufhebung der DJI-Sperre, usw.
      Sorry, aber es ist schon IMHO A.1 find ich toll und werde es zukünftig beachten so etwas zu schreiben und hinterher (post #84) zu sagen „April, April“.
      Wenn og. Post stimmt hast Du Dich strafbar gemacht, sollte #84 stimmen, dann schwurbelst Du.

      Dies ist (mal wieder) ein gutes Beispiel, beim (gebrauchten) Drohnenkauf auf eine verläßliche Historie zu achten.
      Mögen das in diesem Fall Peanuts sein, doch bei z.B. Drohnen a la inspire oder M2enterprise advanced kann das sehr viel Ärger, u.U. auch nach Jahren, bedeuten, denn die Serials der verwendeten Komponenten/Platinen werden bei DJI gespeichert/verwaltet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Daru () aus folgendem Grund: A.1

    • Naja, bei einem FlyAway ist die Drohne ja weg und da bekommst du zu einem gewissen Preis dann eventuell einen Ersatz. Ist das kein FlyAway, ist es bloß ein Schaden, und da musst du die Drohne auch zu DJI hinschicken. Hast du das jetzt nachträglich als Schaden gemeldet und das es jetzt kein FlyAway mehr ist, dann gehört die Drohne jetzt wieder DJI.

      Wobei ich jetzt auch nicht vermute, dass die jetzt einen Terror machen und die Drohne wirklich noch von dir haben möchten.

      Kann natürlich auch sein, dass es DJI genauso das macht wie bei Apple mit Ersatzteilen, dass die an eine spezielle Seriennummer getackert sind und nicht einfach in andere Geräte eingebaut werden können.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Ich lass die Kommentare jetzt einfach mal so stehen. Wenn DJI behauptet, dass die entflogene Drohne ihr Eigentum ist, dann muss das ja noch lange nicht richtig sein.
      Zu #85 sage ich mal lieber nichts. A.1 find ich toll und werde es zukünftig beachten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Daru () aus folgendem Grund: A.1

    • Birdie schrieb:

      sollte #84 stimmen, dann schwurbelst Du.

      @Birdie , vor dem Ausdemfensterlehnen und Steinewerfen sollte man besser recherchieren und sicher sein: Plötzlicher Absturz der Drohne.
      Oder auch einfach mal im Thread lesen, der extra wegen dieses Falls aufgemacht wurde, siehe Beitrag 35.

      Sollte man das nicht eigentlich sowieso voraussetzen können, wenn insbesondere hier jemand mitredet?!
      ____


      wuzzel schrieb:

      Die Drohne 1 habe ich käuflich erworben [...] Kulanzhalber bot mir DJI die Drohne 2 vergünstigt an und ich habe sie auch gekauft [...]
      Eigentum an beiden Drohnen habe doch wohl ich.

      wuzzel schrieb:

      Wenn DJI behauptet, dass die entflogene Drohne ihr Eigentum ist, dann muss das ja noch lange nicht richtig sein.
      So ist es. Und du konntest mit Drohne 1 zurecht machen, was du wolltest.

      Das kann höchstens als weiteres Beispiel dienen, inwieweit allen schlanken DJI Support-Auskünften Glauben geschenkt werden darf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ganz abgesehen davon hätte es DJI wohl schriftlich kundgetan, wenn sie die defekte Drohne wegen des vergünstigten Austauschpreises zurück haben wollen. Bei einem Ablauf so, wie wuzzel es geschildert hat, hätte ich die erste Mini auch behalten. (außerdem würde das Ding bei DJI eh nur in der Tonne landen)
      Klar ist das nur bei einem Versicherungsfall, da geht das Eigentum an der beschädigten Sache an die Versicherung (in diesem Fall DJI) über.

      Ich denke da an Amazon, da kriegt man einen Retourschein, bringt das Ding auf die Post und fertig. Allerdings, bei einer Autowerkstatt, bei der man sich die Lichtmaschine tauschen lässt, bekommt man das defekte Teil nicht in den Kofferraum gelegt, weil das wieder aufbereitet wird.
    • Besitz ist nun mal 9/10 vom Eigentum.

      Betrug ist das gleich 2 mal nicht, es fehlt die Täuschung, der Vorsatz und m.M. auch der Vermögensnachteil für DJI. Und wenn er nachfragt "was mach ich jetzt damit" ist es auch keine Unterschlagung.

      Einfach nicht zu machen was man eigentlich machen müßte, in der Hoffnung das der andere still hält und man so einen Vorteil erlangt ist nicht strafbar.

      Die können jetzt höchstens fragen Wo bleibt das jetzt und ggf. einen Schadensersatz für die beschädigte Drohne verlangen.

      Insofern, @Birdie Hier liegt keine Straftat vor, selbst bei böswilligster Betrachtung nicht. Eine Straftat vorzuwerfen ist allerdings schon a bissl edgie, auch strafrechtlich gesehen...
    • MajorGriffon schrieb:

      Einfach nicht zu machen was man eigentlich machen müßte, in der Hoffnung das der andere still hält und man so einen Vorteil erlangt ist nicht strafbar.
      Hinsichtlich fremden Eigentums, Blödsinn.
      Das wäre sehr wohl eine Straftat (246 StGB) - Zueignung durch Realisierung des Zueignungswillens, analog zur Fundunterschlagung.


      MajorGriffon schrieb:

      Die können jetzt höchstens fragen Wo bleibt das jetzt und ggf. einen Schadensersatz für die beschädigte Drohne verlangen.
      Blödsinn 2.
      Nichts gelesen, oder was nicht verstanden? Nochmal: @wuzzel ist Eigentümer der alten Drohne, und hat auch die neue käuflich erworben. Welche Grundlage sollte DJI da also haben, noch irgendwas zu "verlangen"?
    • gnorf schrieb:

      Eventuell würde ich überlegen mich bei DJI zu melden.
      Auch wäre es wichtig mal durchzulesen was man beim FlyAway evtl. unterschrieben und bestätigt hat. Auch die Versicherungsbedingungen würde ich auch noch mal unter die Lupe nehmen.

      Es ist durchaus möglich dass das Eigentum auf DJI übertragen wurde.
      Das müsste meiner Meinung nach aber dann auch irgendwo schriftlich festgehalten werden.

      Da das hier nicht so war. Scheint das alles so OK zu sein.

      Schade dass es hier eskaliert ist.