Brief vom Gericht bekommen - Ordnungswidrigkeit

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Catmic schrieb:

      Michael67:
      Er wird sie verkaufen damit er die Geldbuße bezahlen kann.
      Ich würde die Strafe erst mal abwarten. Am Ende sind es 200-300 EUR und wenn er die mit 50 EUR abstottern kann, muss er die Drohne nicht verkaufen. Die Zeit zum Verkaufen hat er immer noch.


      willi62 schrieb:

      dass ihn eine Strafe kneifen würde.
      Darum ging es auch nicht, das war mir schon bewusst. Es ging darum, wenn ihn der Kauf der Drohne nicht "gekniffen" hat, tut es die Strafe auch nicht. Wenn er die aber geschenkt bekommen hat, was ich eine tolle Aktion von der Familie finde, dann kneift die Strafe natürlich schon.
    • Michael67 schrieb:

      willi62 schrieb:

      dass ihn eine Strafe kneifen würde.
      Darum ging es auch nicht, das war mir schon bewusst. Es ging darum, wenn ihn der Kauf der Drohne nicht "gekniffen" hat, tut es die Strafe auch nicht. Wenn er die aber geschenkt bekommen hat, was ich eine tolle Aktion von der Familie finde, dann kneift die Strafe natürlich schon.
      Was Du geschrieben hast kannst Du nicht rückgängig machen. Nachträgliche Rechtfertigungsversuche machen es nicht besser.
      Zumindest hast Du Dich entschuldigt.

      Denke damit kann es wieder zurück zum Thema gehen.
    • Man muss ja auch nicht immer vom schlechtesten im Menschen ausgehen.

      Ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten hier bereits mindestens 1x illegal geflogen sind und sei es auch aus Unwissenheit.
      Klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber auch der Umstand dass es nicht immer einfach ist herauszufinden ob man fliegen darf oder nicht macht es eben auch nicht besser, bestes Beispiel ist das die Droniq-App auch nicht rechtssicher ist und man sich aus mehrere Quellen informieren muss.

      Klar war es in dem Fall doof/dumm, Fakt ist aber auch dass er keinen EU-Kompetenznachweis mit der Mini 3 haben muss.

      Dein Cousin sollte abwarten was raus kommt, wenn er mit einem blauen Auge davon kommt kann er ja die Mini behalten, den Kompetenznachweis nachholen (das Wissen reicht ja aus, die 25-30€ für das Zertifikat kann er sich ja schenken) und alles wäre glimpflich ausgegangen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Es kommt auch drauf an wie die Gefährdung durch seinen Flug war, sprich ob er über der Menschenmenge oder davor war mit ausreichend Abstand, wovon ich nach den Einlassungen ausgehe.

      Generell ersetzen Apps und Regeln nicht den gesunden Menschenverstand. Ich bin schon an Orten nicht geflogen, obwohl ich es rechtssicher hätte dürfen
      und genauso anders herum, wenn ich sicher sein konnte, weder Mensch, noch Tier zu stören oder zu gefährden.

      Ich denke auch die Gerichte machen einen Unterschied, ob ich 800m weit weg über ein Volksfest fliege oder 800 m weit weg im nirgendwo, wo ich und die Natur alleine sind.

      Ein FPV Kollege hatte mal einen guten Satz dazu gesagt. Wichtig ist bei jedem Flug zu berücksichtigen, daß der liebe Gott jederzeit den Akku raus zieht und die Drohne senkrecht nach unten fällt. Damit muss man immer rechnen. Und da ist eben die Gefährdung über Menschen am höchsten. Da Gesetze immer Spielraum bei den Strafen haben, wie bis 50.000 im Luftrecht, wird vermutlich auch jeder Richter und jeder Beamte, der ein Bußgeld festsetzt, die Umstände berücksichtigen.

      Ich kenne ein Beispiel mit deutlich mehr Vergehen, wo 450 fällig waren aus Köln. Der Pilot hatte sich dann stolz per Selfie vor dem Auto der Luftsicherung präsentiert und das Bild in dem sozialen Netzwerken gepostet mit der Höhe der Strafe nach dem Motto, ist ja nicht viel. Ich weiß auch, daß er weiterhin ohne Rücksicht auf Verluste fliegt. Da kann man dann nicht von Einsicht sprechen. Bei Deinem Cousin habe ich von dem was Du schreibst den Eindruck, daß es da komplett anders aussieht.
    • Michael67 schrieb:



      Darum ging es auch nicht, das war mir schon bewusst. Es ging darum, wenn ihn der Kauf der Drohne nicht "gekniffen" hat, tut es die Strafe auch nicht. Wenn er die aber geschenkt bekommen hat, was ich eine tolle Aktion von der Familie finde, dann kneift die Strafe natürlich schon.
      Alleine, dass Menschen in Foren sich erdreisten meine Situation (auch finanzielle) oder die von Anderen zu bewerten, schnürt mir den Hals.
      Eine Wertung, ein Rat....bleibt ein Schlag der nicht erbeten war.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Michael67 schrieb:

      Da Gesetze immer Spielraum bei den Strafen haben, wie bis 50.000
      Die sind für uns höchst theoretisch mit der klitzekleinen Ausnahme, das man den manntragenden Flugverkehr hart gefährdet. Daran ist das nämlich zu messen, das man durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten eine konkrete und erhebliche (das sind beides in dem Zusammenhang jur. Begriffe!) schafft, die Leib und Leben hunderter, je nach dem wo der Flieger hin fallen kann und wie groß er ist tausender Menschen schafft, dazu für Vermögenswerte im Millionen,- wenn ein Verkehrsflieger im Innenstadtbereich einer Stadt wie Köln oder Düsseldorf landet sogar Milliardenbereich.

      Dann würde man auch einem Fernpiloten u.U. die 50k auflasten können - aber auch nur gewerblichen, denn die 50k berücksichtigen m.E. bereits Verfehlungen im gewerblichen Umfald, die einfach mal viel härter ran genommen werden müssen.

      Insgesamt gibt es da ein Abstandsgebot zwischen Einen Beinahecrash über Düsseldorf grade noch vermieden, weil man um 2to Sprit zu sparen nicht auf den Tower gehört hat und Eine 250g-Drohne über ein Volksfest geflogen, das angemessen ausgeübt werden muß.

      Insofern kann man davon ausgehen, das selbst 4stellige Geldbußen eher für hartnäckige Wiederholungstäter, Aufallesscheisser (ein Flug, alles falsch gemacht) und Vollhorste, die in der Nähe von Flughäfen fliegen vorbehalten sein werden.

      EDIT:
      Jetzt lasst den Micha mal in Ruhe! Bei Strafe kneift katastrophal und Mini 3 pro hab ich auch erst mal geguggt und... kam halt nicht, das ich den Punkt angesprochen hätte.
      Ich habe gestern mit einem Kollegen einen Bürger unter unmittelbarem Zwang aus dem Sozialamt geschleppt. Ein älterer Herr, der in einer wirtschaftlich sehr verzweifelten Situation war, dem das Sozialamt aber aufgrund der strengen Bindung an Recht und Gesetz in diesem Fall einfach nicht mehr zugestehen konnte.
      Das ist nicht schön, der Mann war verzweifelt, er hat geweint und das war nachvollziehbar, ich glaube nicht, das er geschauspielert hat. Er tat mir wirklich leid. DAS ist Armut. Und wenn jemand Armut für sich proklamiert, dann denke ich an solche Leute.
      Und die passen nicht zu einer Mini 3 pro.

      Insofern kann ich Micha da vollkommen verstehen, der Einwurf war berechtigt.

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    • Schade dass es wieder komplett obsolet geht. Das wird wieder eine Löschorgie für die Mods sein müssen. :S @B69

      Closed das Thema, sonst nimmt es leider nie ein Ende. Der Theard-Ersteller kann sich für das Ergebnis-Ende ja bei einem der Mods nochmal kurz melden, wegen dem Endergebnis hier einstellen.

      Schuldfrage hin, Schuldfrage her. Es ist passiert. Warten wir den endgültigen Ausgang einfach ab. Viel Glück deinem Cousin @Catmic auf dem weiteren Weg, was den Ausgang des gesamten Themas betrifft und der generellen Einstellung/Sicht zum Thema (Hobby) Drohnenfliegen. Ich hoffe, er bleibt dem Hobby treu, mit eben neuen Erkenntnissen.
    • TimDJI schrieb:

      Alleine, dass Menschen in Foren sich erdreisten meine Situation (auch finanzielle) oder die von Anderen zu bewerten, schnürt mir den Hals.
      Wenn du das - wie hier in #1 - zur Diskussion stellst wird das natürlich diskutiert und bewertet. Relevant ist das aber nicht für die rechtliche Einordnung um die es hier geht. Darum verstehe ich auch nicht, warum das hier vom TE erwähnt wurde. Das lenkt übrigens genauso vom Thema ab, wie die als Oberlehrer zu bezeichnen, die auf die Regeln hinweisen. Wenns hier inzwischen um Empörung und beste Wünsche für nen schönen Ausgang für den Betroffenen geht, kann das Thema auch im Tratsch-Bereich weiterlaufen.
    • RC-Role schrieb:

      TimDJI schrieb:

      Alleine, dass Menschen in Foren sich erdreisten meine Situation (auch finanzielle) oder die von Anderen zu bewerten, schnürt mir den Hals.
      Wenn du das - wie hier in #1 - zur Diskussion stellst wird das natürlich diskutiert und bewertet. Relevant ist das aber nicht für die rechtliche Einordnung um die es hier geht. Darum verstehe ich auch nicht, warum das hier vom TE erwähnt wurde. Das lenkt übrigens genauso vom Thema ab, wie die als Oberlehrer zu bezeichnen, die auf die Regeln hinweisen. Wenns hier inzwischen um Empörung und beste Wünsche für nen schönen Ausgang für den Betroffenen geht, kann das Thema auch im Tratsch-Bereich weiterlaufen.
      Da hast du vollkommen Recht, keine Frage. Zieht zwangsläufig aber keine wertenden Antworten nach sich, man könnte es auch einfach ignorieren und auf die Kernfrage antworten.

      Jemand der mich um Geld bittet weil er Hunger hat, dem gebe ich was und ziehe weiter.
      Manche machen das erst,wenn sie ihre Sicht auf die Dinge abgegeben haben, mache ich eher nicht.

      Aber ist alles OT

      Bin gespannt wie es ausgeht,ehrlich gesagt,lediglich daran habe ich Interesse.
      Die finanzielle Situation interessiert mich aktuell einen Shais
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • willi62 schrieb:

      Viel interessanter finde ich ja die Frage, ob zu einem inaktivierten Sonderlandeplatz die in der LuftVO geforderten Abstände einzuhalten sind.
      ....die Frage viel mehr, werden sie überhaupt temporär aufgehoben und wenn ja, wie kann ich das als Fernpilot denn überhaupt prüfen?
      Ich glaube da eher nicht dran.
      ..
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    • Naja, wenn dort ein viertägiges Festival stattfindet, kann auch der Unbedarfteste (sogar der Richter) davon ausgehen, dass da nicht geflogen wird. Zumindest nach Rammstein...

      Ich glaube auch nicht daran, dass sowas temporär aufgehoben wird (wenn ja, erfolgt dies über eine NOTAM), aber sollte vielleicht für mildernde Umstände gut sein. Denn hier wurde weder vorsätzlich noch fahrlässig eine Gefährdung des Luftverkehrs in Kauf genommen, sondern lediglich gegen eine Pauschal-Bestimmung verstoßen.
    • JUK-Bavaria schrieb:

      Naja, wenn dort ein viertägiges Festival stattfindet, kann auch der Unbedarfteste (sogar der Richter) davon ausgehen, dass da nicht geflogen wird.
      Kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an. Siehe Parookaville, eines der größten Festivals in Deutschland, da ist auch während des Festivals Flugbetrieb auf dem Flughafen Weeze.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tokon ()