Brief vom Gericht bekommen - Ordnungswidrigkeit

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    • Brief vom Gericht bekommen - Ordnungswidrigkeit

      Hallo,
      wir hatten auf unserem kleinen Sportflughafen ein großes Festival.
      Der Flughafen diente 4 Tage als große Bühne. Natürlich war der Betrieb vom Flughafen eingestellt.
      Mein Cousin ließ nachts, aus ca. 1 km Entfernung seine Drohne (DJI Mini 3 Pro) steigen. Er flog nah an das Festivalgelände um ein paar Aufnahmen zu machen. Eine Erlaubnis hatte er nicht. Ja, wir wissen, das war sehr dumm.
      Er ist auch nicht direkt über die Menschenansammlung geflogen. Höhe hat er eingehalten, Gesichter auf den Fotos erkennt man nicht.
      Die Polizei hat ihn gesichtet und vor Ort mit mehreren Polizisten "festgehalten". Die Drohne, samt Speicherkarte, wurde einbehalten.
      Heute kam nun ein Brief vom Amtsgericht, mit dem Hinweis das Einsicht in die Speicherkarte genommen wird.

      Wenn jetzt ein Brief zur Anhörung kommt und der wird sicherlich kommen, wie sollen wir reagieren? Selber ausfüllen oder gleich einen Anwalt zur Hilfe nehmen?
      Er hat leider keine Rechtsschutzversicherung weil er Rentner mit Minirente ist, kann sich das nicht leisten. Vom Staat möchte er kein Geld und deswegen geht er trotz einer schweren Erkrankung auf 450 Euro Basis arbeiten. Was ich damit sagen möchte, eine hohe Geldstrafe wäre eine Katastrophe.
      Es ist das erste Mal das er was Verbotenes getan hat.
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    • Der Brief ist aber von der Behörde und nicht vom Gericht nehme ich mal an, da es eine Owi und keine Straftat ist. Somit kommt das Gericht erst ins Spiel, wenn der Fall vor Gericht landet (Einspruch etc.). Ich würde jetzt erstmal abwarten und schauen, was passiert. Vorerst keine Angaben machen und dann gegebenenfalls mit dem Anwalt auf den Bußgeldbescheid reagieren. Welches Bundesland?
    • Armer Kerl, hat er halt einfach Pech gehabt.. Am zahlen wird er nicht vorbei kommen. Nen Anwalt würde ich nur einschalten, wenn irgendwas gar nicht koscher wirkt. Du bist schnell bei bis zu 250 Euro/Std für nen Anwalt. Da ist es wahrscheinlich klüger, in den sauren Apfel zu beißen und die owi Kosten zu zahlen.
    • Bundesland: Niedersachsen.
      Der Brief kam vom Amtsgericht. Mein Cousin hat der Polizei untersagt sich die Speicherkarte anzusehen weil dort auch private Familienfotos gespeichert sind. Nun hat ein Richter entschieden das die Speicherkarte angeschaut werden darf, deswegen kam der Brief vom Amtsgericht.
    • …nachts, aus ca. 1 km Entfernung seine Drohne (DJI Mini 3 Pro) steigen…
      Nachts die Mini 3 Pro ohne VLOS, Respekt. Bei der Entfernung war das aber zweifelsfrei BVLOS, was bestimmt im restlichen Schriftstück drin stehen wird, oder noch separat nachkommen wird.

      Ich bezweifle stark, dass zugleich auch eine entsprechende Beleuchtung für einen Nachtflug dran war, aka DVO (EU) 2020/639?
    • Manchmal wäre ein Straftatbestand besser, wie eine Ordnungswidrigkeit. (§ 47 Abs. 2 Satz 2 OWiG)

      Meine Meinung: Aufgrund dessen, das die Beweislage aufgrund der Fotos von der Speicherkarte wohl eindeutig sind und wenig Einkommen vorhanden ist, würde ich eher gestehen und auf milde hoffen. Wird garantiert billiger.

      Vor Gericht müsste ein Pflichtverteidiger gestellt werden.
    • Ist doch mal noch gar nicht klar, wie ein Tatvorwurf lauten wird. Wenn nach Sichtung der Aufnahmen feststeht, dass der Vorwurf des Überfliegens gar nicht haltbar ist, wird vielleicht sogar eingestellt. Und ein weiterer Vorwurf ist dem Textausschnitt ja soweit gar nicht zu entnehmen.

      Wenn es überhaupt zu einem gerichtlichen Verfahren kommt und zu einer Geldstrafe orientiert die sich doch auch meist an Tagessätzen, die die Einkommenssituation berücksichtigt.

      Ich würde weitestgehend erstmal kooperieren und/aber kene unnötigen Einlassungen machen. Keinesfalls aufs Geratewohl ungefragte Eingeständnisse ... ob oder dass VLOS vorlag (insbesondere ob bei den "Ermittlern" darüber Kenntnis besteht), ist ja bisher auch offen.

      ... apropos Nachtfluglichterführung bei der Mini 3 Pro: solange die Videokamera nicht läuft, lässt die sich gar nicht abschalten - bzw. umgekehrt. Aber auch da ist die Frage, ob da jemand einen Vorwurf draus macht.

      The post was edited 5 times, last by willi62 ().

    • " Ja, wir wissen, das war sehr dumm."

      Tja ... Vorher und nicht erst jetzt nachdenken wäre besser gewesen.
      Bleibt zu hoffen das der Strafbefehl nicht allzu hoch wird. Seine finanziellen werden wohl berücksichtigt werden, aber ich denke er wird dennoch etwas bekommen.Regeln sind eben nicht nicht bloss als Spass da.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • willi62 wrote:

      Ist doch mal noch gar nicht klar, wie ein tatvorwurf lauten wird. Wenn nach Sichtung der Aufnahmen feststeht, dass der Vorwurf des Überfliegens gar nicht haltbar ist, wird vielleicht sogar eingestellt. Und ein weitrer Vorwurf ist dem Textausschnitt ja soweit gar nicht zu entnehmen.

      Wenn es überhaupt zu einem gerichtlichen verfahren kommt und zu einer Geldstrafe orientiert die sich doch auch meist an tagessätzen, die die Einkommenssituation berücksichtigt.

      Ich würde weitestgehend erstmal kooperieren und/aber kene unnötigen Einlassungen machen.Keinesfalls aufs Geratewohl ungefragte Eingeständnisse ... ob oder dass VLOS vorlag (insbesondere ob bei den "Ermittlern" darüber kenntnis besteht, ist ja bisher auch offen.

      ... apropos Nachtfluglichterführung bei der mini 3 Pro: solange die Videokamera nicht läuft, lässt die sich gar nicht abschalten - bzw. umgekehrt. Aber uch da ist die Frage, ob da jemand einen Vorwurf draus macht.
      Doch der ist klar. §21h Abs. 3 Nr. 1 LuftVO

      auf der Speicherkarte werden dann im schlimmsten Fall noch Straftatbestände bekannt, wobei bei einem Festival die Gefahr eher gering ist, dass jemand Strafantrag stellt, sofern er sich erkennt.

      Bei den Owis ergeht dann Tateinheit. Das wird auch die Behörde so angehen. Erst vor Gericht kann es dann noch viel schlimmer werden.
    • Okay, falsch formuliert. Ich meine, die Sichtung des Filmmaterials kann doch sehrwohl auch entlastend sein, wenn festgestellt wird, dass (zumindest auf den Aufnahmen) gar kein Überfliegen festgestellt werden kann. In #1 berichtet der TE ja lediglich von einem nahen hheranfliegen. Das wollen wir doch erstmal als solches Annehmen - das wäre dann ja definitiv kein Überfliegen.

      Ob ein inaktivierter "Sonderlandeplatz" (von dem hier wohl auszugehen ist) auch dem §21hAbs3Nr1LuftVO unterliegt, das wäre dann die nächste Frage.
    • Catmic wrote:

      Wenn jetzt ein Brief zur Anhörung kommt und der wird sicherlich kommen, wie sollen wir reagieren? Selber ausfüllen oder gleich einen Anwalt zur Hilfe nehmen?
      ....
      Ob es wohl eine sehr hohe Geldstrafe werden wird?

      Dazu kann man jetzt noch gar nichts sagen, das kommt auf den konkreten Tatvorwurf an, der erst mit dem Anhörungsbogen zur Kenntnis gebracht wird. Der bisher angeführte Überflug über den Flugplatz ist lediglich hinreichend als Begründung der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft aufgeführt, dabei kann es bleiben, muss es aber nicht.

      Was den kommenden Anhörungsbogen angeht:

      Der Vorwurf der begangenen Ordnungswidrigkeiten muss im Rahmen der Anhörung schon genau spezifiziert sein, nicht etwa wie hier.
      Auch ist während der Anhörung noch kein Rechtsbeistand von Nöten, denn man kann sich dabei zum Vorwurf einlassen (also Angaben zum "Vorfall" machen), muss man aber nicht und sollte man in aller Regel auch nicht. Einzig die Angaben zur Identität sind zu machen.
      Das gilt auch bereits bei Sicherstellung/Beschlagnahme vor Ort, auch hier sollte man sich nicht zu Vorwürfen einlassen, was dein Cousin hoffentlich auch nicht bereits getan hat. Es geht den Behörden in diesen Stadien der Ermittlung um die Beweissicherung zur Belastung, nicht zur Entlastung des Beschuldigten.

      Dann wird ein Bussgeldbescheid kommen, und dann kann man sich immer noch überlegen, ob man Widerspruch einlegt, und dann eben gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung. Dann jedoch landet der Fall definitiv vor Gericht, und die Karten können unabhängig von den im Bussgeldbescheid geahndeten Vergehen ganz neu - und auch auch nachteilig für deinen Cousin -gemischt werden.

      Sollten die im Rahmen des Bussgeldbescheids geahndeten Vergehen also noch nicht mal alle Verfehlungen berücksichtigen, die dein Cousin während des fraglichen Betriebs begangen hat, würde ich auch eine bittere Bussgeld-Pille besser direkt schlucken.

      The post was edited 5 times, last by skyscope ().

    • Die Staatsanwaltschaft macht bei Owis aber mal überhaupt nichts. Die juckt das nicht die Bohne wer wo, wie und wann mit seiner Drohne rumeiert.

      Sowieso schon fraglich weshalb das Gericht mit involviert ist. Normalerweise ist das Sache der Behörde, da diese das Verfahren führt und ebenso Maßnahmen anordnen kann.

      The post was edited 2 times, last by Black Forest Drone ().

    • Black Forest Drone wrote:

      Die Staatsanwaltschaft macht bei Owis aber mal überhaupt nichts. Die juckt das nicht die Bohne wer wo, wie und wann mit seiner Drohne rumeiert.
      Satz 1: Korrekt.
      Satz 2: Falsch, Beispiel


      Black Forest Drone wrote:

      Sowieso schon fraglich weshalb das Gericht mit involviert ist. Normalerweise ist das Sache der Behörde, da diese das Verfahren führt und ebenso Maßnahmen anordnen kann.
      Bei nicht freiwilliger "Herausgabe" und daher Beschlagnahme trotz Widerspruch bei Gefahr im Verzug durch die Polizei ist eine richterliche Anordnung erforderlich, die innerhalb von 3 Tagen eingeholt werden muss. Wie offensichtlich alles hier geschehen. Vgl. §98 StPO.
    • @Black Forest Drone Das Gericht hat einen Beschlagnahmebeschluß gefällt. Beschlagnahme erfordert einen Gerichtsbeschluß und ist hier wohl einstweilen wegen Gefahr im Verzug erfolgt. Hier wurde offenbar direkt vor Ort widersprochen, die Pilozei kann zwar wegen Gefahr im Verzug die Beschlagnahme durchführen, aber es wäre sehr schwer zu erklären, warum sie sich einstweilen auf die SD-Karte stürzen müssen? Aber bei einer Beschlagnahme hätte der Beschluss ohnedies nachgereicht werden müssen - deswegen.

      Es wird m.M. nicht so teuer, das sich der Anwalt lohnt. Und den aufzusuchen lohnt sich erst ab vierstellig.

      Ansonsten gilt: Kommen lassen. Was sich nicht abstreiten lässt, da kann man durchaus demütig mit Reue drauf reagieren (aber nicht zu wortreich!), grade wenn die Bußgelderwartung doch eher 3 als 4stellig ist. Was sich abstreiten lässt, darauf reagiert man erst mal gar nicht. Also wenn die für Tatvorwurf X keine Belege nennen sagt man nicht "Hab ich nicht gemacht", sondern man geht schlicht nicht drauf ein.
      Der Hintergrund ist, wenn die nur was vermuten und das reinschreiben stehen die damit komplett im Nassen, wenn in der Einlassung nichts dazu kommt.

      Ich würde noch den Flugplatzbetreiber ansprechen. Vielleicht rückt der Verantwortliche raus, das der Flug i.O. war, weil sowieso offensichtlich kein Flugbetrieb möglich war? Dann stünden sie mit sehr wenig da und am Ende gibt es eine schriftliche Ermahnung wegen unzureichender Beleuchtung und formal hätte es einer Genehmigung bedurft. (oder der Verantwortliche ist so lieb...)

      Wenn kein Überflug der Menschenansammlung stattgefunden hat sehe ich ein geringes schuldhaftes Verhalten, keinerlei rechtswidrige Gefährdung von Menschen oder des Flugbetriebs (Schutzzweck der entsprechenden Normen).

      Ich würde hier mit maximal 500,- rechnen, eher weniger.
    • willi62 wrote:

      ... wenn festgestellt wird, dass (zumindest auf den Aufnahmen) gar kein Überfliegen festgestellt werden kann. In #1 berichtet der TE ja lediglich von einem nahen heranfliegen. Das wollen wir doch erstmal als solches Annehmen - das wäre dann ja definitiv kein Überfliegen.
      In dem Schreiben steht ja überfliegen des Flugplatzes und nicht von Menschenansammlung.
      Also wird er, je nach Anflugroute, wohl erst über das Flughafengelände geflogen sein, um in die Nähe der Menschenansammlung zu kommen.
    • Schaunmermal. Ich hoffe, der Cousin hält uns auf dem laufenden und wir sehen im Anhörungsbogen, was genau vorgeworfen wird und wie es bewiesen werden soll. Bis jetzt war das nur die Begründung im Antrag an das zuständige Gericht, mehr nicht.

      Vielleicht war da ja noch eine weitere Drohne? Ich hatte vor einigen Wochen ein Feuerwerk bei einem Schützenfest gefilmt. WEIT weg vom Feuerwerk, vom Schützenplatz ect. auf einem Acker. Also n knapper Kilometer vom Schützenplatz, der Menschenansammlung gewesen wäre.
      Und dann stand die Rennleitung hinter mir. Zum Glück kenne ich die von meiner beruflichen Tätigkeit her alle beim Vornamen, so das ich mit "Guten Abend, die Poli... ach Du bist das!" begrüßt wurde. Liess sich dann schnell klären, da ist meine und was da auf dem Schützenplatz fliegt, k.A.
    • was ich bei der ganzen sache nicht ganz verstehe: wie wurde das überhaupt bemerkt?
      war da irgendein mobiler drohnen scanner wie aeroscope im einsatz?
      wenn nur beobachtet wurde dass da jemand mit einem controller steht, der eine drohne steuert, und die behörde diesen also aus nächste nähe gesehen hat
      und es auch noch nachts war, woher wissen die dann, dass die gesteurte drohne ca. 1km entfernt war?
      aus 1km entfernung wird man mit dem bloßen auge das kleine blinken der mini bestimmt nicht erkennen können?

      Oder waren die Beamten am Festival, habe da die Drohne bemerkt und sind dann beim Rücklflug der Drohne dieser gefolgt und haben so den Steuermann gefunden?