Lidl. Aktuelles Weihnachtsgeschenk-Angebot! :(

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Lidl. Aktuelles Weihnachtsgeschenk-Angebot! :(

      40km/h, ab 14 Jahren, kein Spielzeug, auch für den Anfänger ...:
      http://www.lidl.de/de/jamara-q-drohne-quadrocopter-mit-kamera/p185207

      Dass das nicht für Indoor geeignet ist, sollte klar sein.
      Warum nicht noch einen Hinweis auf Versicherung und mögliche Flugverbotszonen?

      So kauft dieses Spielzeug jede Oma dem Enkel der sich ein Fliegedings wünscht.
      Oma freut sich, dass Enkel nicht nur im Zimmer am Tablet sitzt sonder raus geht - neben dem Krankenhauslandeplatz - und vor Nachbars Fenster rumfliegt.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von borg ()

    • Doch, das IST Spielzeug, auch wenn die das Gegenteil behaupten!
      Da es auch gaaanz leicht Aua machen kann wenn man es an den Kopf kriegt, sollte man natürlich versichert sein, aber damit hat es sich auch schon. Wobei solches Kinderspielzeug meist noch in der Privathaftpflicht mit abgedeckt ist. Flugverbotszonen für sowas zu fordern ist nur noch lächerlich, da es wohl kaum einer mehr als 10-20m hoch fliegen lassen wird, denn da sieht man es schlichtweg nicht mehr. Bei einem Abfluggewicht von gerade mal 78(!) Gramm und einem Lipo-chen von 1s/350 mAh passiert da selbst einem bemannten Hubschrauber im höchst unwahrscheinlichen Kollisionsfall rein gar nichts.

      Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen, sonst verlangt demnächst einer einen Pilotenschein um eine Papierschwalbe fliegen lassen zu dürfen...

      Gruß Gerd

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GerdSt ()

    • mein großvater sagte immer: "messer, gabel, schere, licht - sind für kleine kinder nicht."
      diese kleinen aufgezählten dinge sind alle nicht sehr schwer, wenns ums gewicht geht,
      können aber ne ganze menge schaden anrichten.

      verantwortungsvoller umgang ist auch mit den kleinen dingen wichtig, keine frage!
    • GerdSt schrieb:

      Bei einem Abfluggewicht von gerade mal 78(!) Gramm und einem Lipo-chen von 1s/350 mAh passiert da selbst einem bemannten Hubschrauber im höchst unwahrscheinlichen Kollisionsfall rein gar nichts.

      Wenn das Teil über die Hecke entfleucht und einer etwas reiferen Dame plötzlich vor der Windschutzscheibe auftaucht, möchte ich deren Reaktion, vor Spionagekillerdrohnen von den Medien bestens gewarnt, mir nicht unbedingt vorstellen. Auf jeden Fall wird ihre KFZ-Haftpflicht auf Fremdverschulden plädieren und schon kann es ganz schön teuer werden.
      Die Privathaftpflicht schliesst in der Regel neben versicherungspflichtigen Modellflugzeugen auch jegliche Modellflugzeuge mit Motorantrieb aus.
      Somit sind selbst Indoorflieger nur innerhalb der Wohnung oder Turnhalle Spielzeug, draussen im privaten Garten hingegen Modellflugzeuge. Mit 40km/h kann der Lidl-Flieger übrigens in kurzer Zeit ganz schön weit wegfliegen.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt