Wieder einmal ein gefundenes Fressen für Drohnen-Hater...

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    • Ja dann stehen eure Vermutungen gegen die Vermutungen der Südwestpresse, und jetzt?
      Und nochmal, wen interessierts, ausser offensichtlich euch? Ist ja völlig lächerlich und auch absurd, sich in diesem Rahmen über das flankierende Bildchen einer der berichterstattenden Medien zu echauffieren. Fehlt nur noch der nächste Phantom-Pilot, der das zu seinem wichtigsten Thema macht. :rolleyes:

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    • Er219 schrieb:

      Der mittlere vierstellige Betrag wird wahrscheinlich nur für das Strafverfahren wegen der Körperverletzung fällig sein.

      Eher nicht, bzw. kommt auf das Maß der Fahrlässigkeit an. Und hier zählt nicht, das er nicht registriert oder versichert war, sondern die Fahrlässigkeit Handlung an sich.
      Dazu kommt, das wenn erheblich Schadensersatz selbst geleistet werden muß eine Geldstrafe meist milde ausfällt. Eine Geldstrafe bemisst sich ja sowieso nach dem verf. Einkommen in Tagessätzen und das will man nicht zu sehr schmälern um nicht die Befriedigung der Schadensersatzansprüche zu sehr zu hindern.

      Gerichte haben sogar intern Formeln, wie sie den selbst zu leistenden geschätzten Schadensersatz teilweise von der Geldstrafe zum Abzug bringen und - warum auch nicht?
      Wäre ja scheisse, wenn nach Freigrenze nix mehr über ist. Und Ersatzarbeitsleistung (für die Strafe) ist auch nicht immer eine Option.
    • MajorGriffon schrieb:

      Er219 schrieb:

      Der mittlere vierstellige Betrag wird wahrscheinlich nur für das Strafverfahren wegen der Körperverletzung fällig sein.
      Eher nicht, bzw. kommt auf das Maß der Fahrlässigkeit an. Und hier zählt nicht, das er nicht registriert oder versichert war, sondern die Fahrlässigkeit Handlung an sich.
      Dazu kommt, das wenn erheblich Schadensersatz selbst geleistet werden muß eine Geldstrafe meist milde ausfällt. Eine Geldstrafe bemisst sich ja sowieso nach dem verf. Einkommen in Tagessätzen und das will man nicht zu sehr schmälern um nicht die Befriedigung der Schadensersatzansprüche zu sehr zu hindern.

      Gerichte haben sogar intern Formeln, wie sie den selbst zu leistenden geschätzten Schadensersatz teilweise von der Geldstrafe zum Abzug bringen und - warum auch nicht?
      Wäre ja scheisse, wenn nach Freigrenze nix mehr über ist. Und Ersatzarbeitsleistung (für die Strafe) ist auch nicht immer eine Option.
      Eher doch …
      Die Strafe wird in Richtung 10 - 20 Tagessätzen gehen, also 30-60% von einem Nettogehalt. Aber die Verfahrenskosten trägt er. Da kommt mit seinem Anwalt und die Kosten der Nebenklage schnell was zusammen.
      Und danach kommt erst die Zivilstreitigkeit….
    • Bevor ich da wieter spekuliere möchte ich lieber wissen was genau passiert ist.

      Kosten für einen Anwalt kannst Du Dir hier eher schenken, der holt nicht viel raus, wenn überhaupt.

      Wenn die Beweislage eindeutig ist, nicht mehr als eine Geldstrafe in überschaubarer Höhe im Raum steht und man sich reuig einlässt - was soll ein Verteidiger da noch raus holen, was die wirtschaftliche Situation des Beschuldigten unterm Strich verbessert?
    • Ne, eben nicht.
      Deswegen kann man sich den eigenen Anwalt schenken. Für den Normalverdiener wird es am Ende teurer, egal wie.
      Spricht das Gericht 20 Tagessätze aus, dann bück Dich und nimm das in Demut. Willst Du nen gescheiten Anwalt, der was kann halt auf Stunden damit beschäftigen will der allein schon einen Riesen sehen - und der war nicht besonders teuer. Der drückt dann auf 15 oder 10 mit viel Glück? Lohnt nicht. Einen Pflichti kriegst Du nicht beigestellt für die Pillepalle.

      Und Nebenklage?
      Also bei im Raum stehenden Tat wäre hier statt dem § 223 StGB (Körperverletzung) als eindeutig speziellere Norm § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) vorzuziehen. Bei allem anderen würden die Vermutungen doch hart ins Kraut schiessen. Und da ist dann § 395 Abs. 3 einschlägig, der die Nebenklagebefugnis auf -ich zitiere:
      ...wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint.

      beschränkt.
      Nebenbei wird der Anwalt der Nebenklage natürlich auch als Pflichti bezahlt. Also vom Verurteilten ggf. Real wird der aber deutlich teurer, weil ein Anwalt, der was kann halt hier Stundensätze sehen will. Sollte man als Geschädigter dann auch mal überlegen, warum das Kostenrisiko tragen nur um dem Beschuldigten maximal zu schaden? Und das in Dimensionen von Tagessätzen.

      Auch hier gilt, das jede Vermutung dahingehend hart ins Kraut schiessen wäre.

      Deine Schätzung von 10-20 Tagessätzen teile ich, bin aber eher bei 10 als bei 20. Knien, Demut zeigen, Besserung geloben, tätige Reue und wir kommen unter 10. Schriftliche Entscheidung, kein Tamtam und schon gar keine Nebenkläger. Man muß es auch nicht unnötig hoch aufhängen.
      Apropos tätige Reue:
      Vielleicht kann man sich auch nett und aufrichtig entschuldigen, dann gibt es u.U. garnix, nicht mal ein Verfahren - von dem OWi-Teil abgesehen. Wäre das, was ich als erstes machen würde.
    • Im Artikel steht außerdem:

      Artikel schrieb:

      Beim zweiten Flug geriet das Fluggerät außer Kontrolle [...]
      Allein bei dieser Begründung "außer Kontrolle geraten" bekomme ich Brechreiz, den ein UAV/UAS hat die Pilotin / der Pilot wegen vielen Variablen nie vollständig unter Kontrolle (erst recht im ATTI Modus) und da noch ermittelt wird, finde ich die Behauptung frech gegenüber dem Opfer. Theoretisch ist ja nicht auszuschließen, dass der Pilot seinen Kopter absichtlich in die Richtung steuerte und die Frau als Kollateralschaden hingenommen wurde.
    • Koenig.Frank schrieb:

      Theoretisch ist ja nicht auszuschließen, dass der Pilot seinen Kopter absichtlich in die Richtung steuerte und die Frau als Kollateralschaden hingenommen wurde.
      Genau, auch einen terroristischen Anschlag sollte man nicht ausschließen. Man weiß auch nicht genau, ob die chinesische Regierung da nicht ihre Hände im Spiel hat. Wir sollten da in alle Richtungen spekulieren!

      :rolleyes:
    • Warum ziehst du meine Aussage ins Lächerliche? Da noch ermittelt wird, ist nichts auszuschließen. Ich schrieb ja nicht von Absicht, die Frau zu verletzen, sondern es wäre ja auch ein BVLOS Flug des jungen Piloten in Gesichtshöhe denkbar gewesen, bei dem die Frau versehentlich in die Flugbahn geriet.
      Aus ähnlichen Gründen landen Kopter ja auch häufiger in Bäumen/Sträucher usw., weil man Hindernisse einfach unterschätzt oder sie nicht sieht oder wegen mangelnder Erfahrung das Risiko nicht richtig abschätzt. Das lernt man schon beim A1/A3-Kenntnisnachweis (den der Protagonist offenbar nicht hatte).

      Ich finde, die Aussage, die Drohne sei außer Kontrolle geraten, einfach falsch, bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Gründe dafür zählte ich auf.
    • Koenig.Frank schrieb:

      Ich finde, die Aussage, die Drohne sei außer Kontrolle geraten, einfach falsch, bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Gründe dafür zählte ich auf.
      Und ich finde es albern, mit den bisher total limitierten Informationen wilde Spekulationen zum Hergang anzustellen, und auch anmassend, sich zum Motiv des Fernpiloten auszulassen, und ihm auch noch (bedingten) Vorsatz zu unterstellen ("absichtlich" in deinen Worten).
      Und genau, bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind, darfst auch du gemäß Polizeibericht mal von Fahrlässigkeit ausgehen ("ausser Kontrolle geraten"), ob du nun dabei einen Brechreiz bekommst oder nicht.

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    • In der BLÖD gibt es Fotos der Verletzung und Drohne:

      bild.de/regional/stuttgart/stu…rletzt-85263144.bild.html

      Könnte somwas sein: eachine.com/Eachine-Novice-IV-…s=categorieslist-top-list

      Die Drohne ist von den Bildern ziemlich sicher unter 250g und damit „führerscheinfrei“, aber wegen der Kamera registrierungspflichtig umd selbstredend versicherungspflichtig.

      Mal abgesehen davon ist es nicht verboten selber Drohnen zu bauen und Open Source zu verwenden (PX4/ArduPilot). Mache ich auch und man lernt nebenbei auch viel wie so eine Steuerung funktioniert, wovon Out-OF-Box-User keine Ahnung haben.

      Allerdings sollte man halt die erforderlichen Pflichtdokumente besitzen und das Testgelände sorgfältig auswählen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Spock ()

    • Spock schrieb:

      Mal abgesehen davon ist es nicht verboten selber Drohnen zu bauen und Open Source zu verwenden (PX4/ArduPilot). Mache ich auch und man lernt nebenbei auch viel wie so eine Steuerung funktioniert, wovon Out-OF-Box-User keine Ahnung haben
      Hat ja keiner behauptet und ist in diesem Fall ein schlechtes Beispiel. Wenn die Ahnung beim Selbstbau nicht reicht einen Unfall zu verhindern, kann (der Beginner-Modus) einer Schachteldrohne die bessere Wahl sein.
    • Warum behauptest du, ich unterstelle Vorsatz, die Frau zu verletzen? Zur Erinnerung, mein Satz dazu lautete:

      Ich schrieb:

      Theoretisch ist ja nicht auszuschließen, dass der Pilot seinen Kopter absichtlich in die Richtung steuerte und die Frau als Kollateralschaden hingenommen wurde.
      Würde deine böswillige Behauptung stimmig sein, hätte ich schreiben müssen, dass "der Pilot seinen Kopter absichtlich in die Richtung der Frau steuerte und sie als mit Absicht getroffen" hätte. Schrieb ich aber nicht, also lasse mir meine Meinung dazu, wenn ich die Behauptung "außer Kontrolle geraten" gerade hier nicht akzeptabel finde und diese mit Beispielen belegte, die weder richtig noch vollständig sein müssen.
      Wenn du die Erwartung hast, dass es in einem Forum mit dem Namen "Tratsch und Geplaudere" ausschließlich um handfeste Beweise resp. jederzeit nachprüfbare Fakten geht, Meinungen und Interpretationen irrelevant sind, dann müsste das Forum anders heißen und andere Ziele verfolgen. Dann hätte es aber auch gereicht, den Link zum Artikel zu posten und danach hätte der Thread geschlossen werden können.

      Übrigens ist Fahrlässigkeit (§ 276 BGB) nicht gleichzusetzen mit "außer Kontrolle geraten", da letzteres juristisch nicht definiert ist.
    • Hat ja keiner behauptet und ist in diesem Fall ein schlechtes Beispiel. Wenn die Ahnung beim Selbstbau nicht reicht einen Unfall zu verhindern, kann (der Beginner-Modus) einer Schachteldrohne die bessere Wahl sein.


      @RC-Role
      Nö ist es nicht, da es sich einerseits erst mal nicht um einen bewiesenen Pilotenfehler handelt und andererseits sich man die individuellen Parameter wie z.B. die PIDs erfliegen muss. Der erste Fug war nach Angaben des Piloten fehlerfrei, was zumindest eingermaßen ordentliche PID-Werte vermuten lässt. der zweite Flug hat den Unfall verursacht, was in der Schlussfolgerung z.B. auf einen Fehler in der Verkabelung hindeuten könnte, wie z.B. kalte Lötstelle oder nicht ordentlich gesicherte Steckverbindung. Habe ich beides schon erlebt … und ist auch bei einer RTF-Drohne nicht auszuschließen.
      Im Prinzip Fehler, welche uns losgelöst von den gesetzlichen Rahmenbedingungen alle treffen können.

      Abgesehen davon gibt es genug Fly-Aways der Consumer Drohnen von z.B. DJI, deine Behauptung hinkt also etwas.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Spock ()

    • Koenig.Frank schrieb:

      Warum behauptest du, ich unterstelle Vorsatz, die Frau zu verletzen?
      Deswegen (dolus eventualis)

      Und jetzt vergleiche das noch mal mit deinem "Theoretisch ist ja nicht auszuschließen, dass der Pilot seinen Kopter absichtlich in die Richtung steuerte und die Frau als Kollateralschaden hingenommen wurde."


      Koenig.Frank schrieb:

      Forum mit dem Namen "Tratsch und Geplaudere"
      und nicht "Substanzlose Verdächtigungen", "Vorverurteilungen" oder "Steinigt ihn!"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Lächerlich. Wenn du zwischen den Aussagen
      "Theoretisch ist ja nicht auszuschließen, dass der Pilot seinen Kopter absichtlich in die Richtung steuerte und die Frau als Kollateralschaden hingenommen wurde."
      (die ich getätigt habe)

      und

      "Theoretisch ist ja nicht auszuschließen, dass der Pilot seinen Kopter absichtlich in die Richtung der Frau steuerte und sie als mit Absicht getroffen habe"
      (die ich nicht getätigt habe, sondern versuchte zu entkräften, dass ich dem Piloten eine Absicht unterstellte, die Frau zu verletzen, sondern die Absicht für möglich hielt, eine bestimmte Richtung einzuschlagen, in der sich aus Zufall, Unwissenheit, unklaren Sichtverhältnissen usw. jemand aufhielt)

      differenzieren kannst, kann ich deinem Text- bzw. Leseverständnis auch nicht weiterhelfen.
    • Koenig.Frank schrieb:

      Theoretisch ist ja nicht auszuschließen, dass der Pilot seinen Kopter absichtlich in die Richtung steuerte und die Frau als Kollateralschaden hingenommen wurde.

      Koenig.Frank schrieb:

      Ich schrieb ja nicht von Absicht, die Frau zu verletzen, sondern es wäre ja auch ein BVLOS Flug des jungen Piloten in Gesichtshöhe denkbar gewesen, bei dem die Frau versehentlich in die Flugbahn geriet.

      Zwei völlig verschiedene Sachverhalte
    • Spock schrieb:

      In der BLÖD gibt es Fotos der Verletzung und Drohne
      Danke dafür, das beendet die Spekulationen!

      Spock schrieb:

      Die Drohne ist von den Bildern ziemlich sicher unter 250g und damit „führerscheinfrei“,
      Leider nicht, das ist ein 5" Copter (mit Analog-Videosystem) und die sind mit Akku zusammen eigentlich nie unter 500g, eher um die 700-850g.
      [Warum 5"? Weil ich die gleichen LED-Strips habe und die Maße würden nicht an einen 4"-Arm passen]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schwurbelmeister ()

    • Koenig.Frank schrieb:

      sondern die Absicht für möglich hielt, eine bestimmte Richtung einzuschlagen, in der sich aus Zufall, Unwissenheit, unklaren Sichtverhältnissen usw. jemand aufhielt)
      Häh? Das wäre dann aber eher "frech" gegenüber dem Piloten und nicht gegenüber dem Opfer. Oder verstehst du dein Geschriebenes selbst nicht?!

      Spock schrieb:

      auf einen Fehler in der Verkabelung hindeuten könnte, wie z.B. kalte Lötstelle oder nicht ordentlich gesicherte Steckverbindung.
      Bauer = Pilot(enfehler). Ist aber eher noch ein Argument das Hobby besser mit einer Consumerdrohne zu beginnen um erstmal die Steuerfunktionen zu üben. Die Aussage, dass die Drohne beim ersten Flug keine technischen Probleme hatte kann ja darauf hindeuten, dass der Pilot einen Steuerfehler gemacht hat.

      Schwurbelmeister schrieb:

      Spock schrieb:

      In der BLÖD gibt es Fotos der Verletzung und Drohne
      Danke dafür, das beendet die Spekulationen!
      Der war gut!