(wahlweise) C0/C1/ohne C-Klasse: Vor- und Nachteile usw.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • willi62 schrieb:

    Ich meine es ging im Dezember 2022 damit los, dass erste (Mavic?)Modelle nachträglich zertifiziert werden konten. Diesen Prozess wird DJI nicht implementiert haben ohne vorherige juristische Abklärung.
    Natürlich nicht, man findet dazu ja auch Informationen auf der Seite der EASA, immerhin müssen die zustimmen. Aber Retrofitting war ja auch vorgesehen - Dezertifizierung aber nicht. Ich nehme an, dass DJI da in 2023 eine (damals) nicht zustimmungspflichtige Regelungslücke nutzen wollte (immerhin haben sich viele wegen der 120m beschwert) und dann auf die Idee mit dem Dezertifizierungstrick gekommen ist. Das LBA scheint jedenfalls nicht beteiligt und/oder nicht einverstanden gewesen zu sein. Sonst würden sie heute ja den Vorgang nicht ablehnen, sondern das finale OK geben. Tun sie aber nicht ...

    Mal ganz im ernst: Welche Behörde wäre auch mit solchen Tricksereien im juristischen Graubereich einverstanden, wo man doch gerade eben regulieren will? Keine! Denn die gehen auf maximale Rechtssicherheit und sie wollten es regeln! Dazu hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weder die EASA noch eine nationale Behörde ihr OK gegeben. DJI hat es vermutlich einfach gemacht ... durfte sie ja in 2023 noch und keiner verbietet dir aus einer 2023-Drohne einen teuren Briefbeschwerer für 2024 zu machen.

    willi62 schrieb:

    Das wurde beobachtet, war bekannt und wurde geduldet - obwohl es nicht nur im EU-Regulativ nicht vorgesehen war, sondern ihm in Teilen widersprach.Nicht im EU-Regulativ. ... Auch da gilt, die zertifizierten Konformitätsbedingungen vom Zeitpunkt der Inverkehrbringung müssen weiter erfüllt werden. Niemand hat interveniert, es wurde geduldet- auch wenn sich daraus kein Gewohnheitsrecht ableiten lässt.
    Du sagst es ja selbst: "nicht vorgesehen" ... "zertifizierten Konformitätsbedingungen vom Zeitpunkt der Inverkehrbringung müssen weiter erfüllt werden".

    Ganz genau!

    "Niemand hat interveniert, es wurde geduldet- auch wenn sich daraus kein Gewohnheitsrecht ableiten lässt."

    Auch da sind wir uns doch einig!

    Es hätte aber auch niemand intervenieren müssen (in 2023 eh nicht) und aus einer Duldung kannst du nichts ableiten, ja noch nicht mal Kenntnis unterstellen. Ich denke bis dahin sind wir uns doch auch einig.

    Du bist halt der Meinung "na dann", während ich eher "dann lieber mal nicht" bevorzuge. Aber immer noch gestützt auf das, was das LBA mir geschrieben hat. Aber auch denen war klar, dass am Ende irgendwann vielleicht ein Richter darüber entscheiden wird. Ich für meinen Teil möchte es einfach nicht darauf ankommen lassen. Vielleicht liegt es einfach daran, dass ich schon mal Stress wegen einem Oldtimer hatte: Anwälte, Klage, Gutachten ... viel Zeit, viel Geld, viel Stress ... am Ende war ein 5-stelliger Betrag weg ... geht ganz schnell!

    Mir ist nur wichtig, dass man nicht so tut als gäbe es in dem Punkt Rechtssicherheit, denn die gibt es in dem Fall leider einfach nicht. Dessen sollte man sich einfach bewusst sein, wenn man 2024 mit einer dezertifizierten M4P unterwegs ist. Muss aber jeder selbst wissen!

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  • Ich weiss nicht, warum du den Cut zum Jahreswechsel machst. Auch in 2023 gabe es keinerlei gesetzl. Grundlage, die C0-Mini 4 Pro zu entzertifizieren. Denn bei Modifikationen - wie du auch zustimmst - müssen die "zertifizierten Konformitätsbedingungen vom Zeitpunkt der Inverkehrbringung" weiter erfüllt werden.
    ... aber ich lass jetzt gut sein ... Mini 4 Pro ist zum Glück auch nicht mein persönliches Problem.

    boomer4711 schrieb:

    dass man nicht so tut als gäbe es in dem Punkt Rechtssicherheit
    ... nur was macht man daraus? In Duldungsstarre verfallen? Oder weiterfliegen, in dem Wissen, dass man in dem Dilemma sitzt, ein Restrisiko zu tragen ... wie schon immer.
    Ich bin für Weiterfliegen. Bei #734 hatte ich die Abkürzung genommen ... mit demselben Ergebnis.

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  • willi62 schrieb:

    Ich weiss nicht, warum du den Cut zum Jahreswechsel machst. Auch in 2023 gabe es keinerlei gesetzl. Grundlage, die C0-Mini 4 Pro zu entzertifizieren. Denn bei Modifikationen - wie du auch zustimmst - müssen die "zertifizierten Konformitätsbedingungen vom Zeitpunkt der Inverkehrbringung" weiter erfüllt werden.
    Bis Ende 2023 musste ein UAS ja nicht zertifiziert sei. Wenn dann in 2023 durch die Entzertifizierung die Konformitätsbedingungen für eine Zertifizierung nicht mehr erfüllt war, so war es in 2023 eben noch unschädlich, denn man brauchte sie ja da noch gar nicht. Darin bestand ja der Trick.

    Ab 2024 war dies aber nicht mehr so problemlos, denn da war die Zertifizierung ja erforderlich und mit der vergangenen Entzertifizierung wurden die Konformitätsbedingungen einer ursprünglich mal zertifizierten Drohne ja nicht mehr gewart, da diese ja verändert wurde (was in 2023 eben noch kein Problem war).


    Diese Sicht ist ja sogar noch wohlwollend, es gibt auch Leute die der Ansicht sind, dass es schon 2023 nicht ok war.


    Ich denke DJI ist das Problem irgendwann auch aufgefallen, denn ursprünglich im Oktober (?) 2023 war ja eine spätere Zertifizierung auf C1 noch ausgeschlossen worden (wenn ich mich recht entsinne).
  • Da lügst du dir ja schön in die eigene Tasche. Alle Bestimmungen waren da schon in Kraft (2023). Mit nichts musste bis zum 1.1.24 gewartet werden. Kopter wurden schon zertifiziert, und die zum Inverkehrbringungszeitpunkt angewandten Konformitätsbedingungen hätten weiter erfüllt bleiben müssen.

    Weil andersherum - "es gab ja noch gar keinen Klassifizierungszwang" - das wäre ja nun wirklich ein gutes Argument dafür, dass die nur "versehentlich" zu früh C0-klassifizierte Mini 4 Pro nach Entklassifizierung, so wie du es darstellst, lediglich in ihren natürliche Zustand zurückversetzt wurde, ja, wenn das nicht das beste Argument dafür ist, dass sie als vollwertige Bestandsdrohne anerkannt zu werden.

    Ent oder weder!

    Bin mir sicher, dem LBA ist es auch aufgefallen, dass sie konsequenterweise bereits bei der Entzertifizierung der M4P in 2023 hätten hellhörig werden müssen.
  • willi62 schrieb:

    Alle Bestimmungen waren da schon in Kraft (2023). Mit nichts musste bis zum 1.1.24 gewartet werden.
    Die Hersteller waren doch nicht gezwungen in der Übergangszeit bis zum 1.1.2024 zerfifizierte Drohen in Verkehr zu bringen!

    willi62 schrieb:

    Kopter wurden schon zertifiziert, und die zum Inverkehrbringungszeitpunkt angewandten Konformitätsbedingungen hätten weiter erfüllt bleiben müssen.
    Zustimmung!

    willi62 schrieb:

    Weil andersherum - "es gab ja noch gar keinen Klassifizierungszwang" - das wäre ja nun wirklich ein gutes Argument dafür, dass die nur "versehentlich" zu früh C0-klassifizierte Mini 4 Pro nach Entklassifizierung, so wie du es darstellst, lediglich in ihren natürliche Zustand zurückversetzt wurde, ja, wenn das nicht das beste Argument dafür ist, dass sie als vollwertige Bestandsdrohne anerkannt zu werden.
    Was ist der "natürliche Zustand" einer Drohne? Ich verstehe was du meinst, aber sie war ja nun schon mal zertifiziert in Verkehr gebracht worden und wurde danach "modifiziert". Da sehe ich dann das "entweder - oder". Bis zum Ende der Übergangsfrist könnte man ja vielleicht noch ein Auge zudrücken, da eine Zertifizierung ja nicht erforderlich gewesen wäre. Aber danach? Aber im Grunde stimmt es, es war von Anfang an nicht 100%ig konform. Wenn dem aber so ist, und da stimme ich dir zu, warum soll es dann plötzlich seit dem 1.1.2024 OK sein, was vorher schon nicht OK war?

    willi62 schrieb:

    Bin mir sicher, dem LBA ist es auch aufgefallen, dass sie konsequenterweise bereits bei der Entzertifizierung der M4P in 2023 hätten hellhörig werden müssen.
    Ich meine einige Zuständigkeiten wären zum Ende der Übergangsfrist von der EASA auf die nationalen Behörden übergangen. Dann wäre das LBA aber 2023 nicht zuständig gewesen und 2024 war alles schon passiert. Dann hätte die EASA geschlafen und das LBA sieht es heute eben anders.

    Jedenfalls spricht deine Aussage "die zum Inverkehrbringungszeitpunkt angewandten Konformitätsbedingungen hätten weiter erfüllt bleiben müssen" genau dafür dass eine entzertifizierte M4P nicht konform ist und sie es wahrscheinlich auch schon in 2023 nicht war. Wenn sie es aber 2023 schon nicht war, kann sie in 2024 nicht plötzlich doch wieder konform sein.
  • Ohjee, jetzt aber zum letzten Mal:

    boomer4711 schrieb:

    Die Hersteller waren doch nicht gezwungen in der Übergangszeit bis zum 1.1.2024 zerfifizierte Drohen in Verkehr zu bringen!
    Nein, richtig. War auch nicht meine Aussage.

    boomer4711 schrieb:

    Bis zum Ende der Übergangsfrist könnte man ja vielleicht noch ein Auge zudrücken, da eine Zertifizierung ja nicht erforderlich gewesen wäre. Aber danach?
    Auge zudrücken, geht nicht . Die Mini 4 Pro wurde als C0 in Verkehr gebracht. Alles danach war eine ganz schlechte Idee, von wem immer (EASA oder NAA) dem zugestimmt hat. Wer wann zuständig war ist letztlich unerheblich.

    Aber bereits als die ersten Mavics Anfang 2023 nachzertifiziert wurden, haben sich hier sehr viele die Augen gerieben und gefragt, ob das denn mit rechten Dingen zugeht. Dass dies zulässig werden könnte, wurde von vielen hier kategorisch verneint, denn es gab und gibt dafür keine Grundlage im EU-Regulativ. Dennoch wurde es ins Werk gesetzt, einige wurden eines besseren belehrt und niemand ficht die Bestandskraft dieser Nachzertifizierungen heute mehr an.
    Genauso jetzt, wenn C0 zu C1 nachzertifiziert wird: ebenso keine Grundlage im EU-Regulativ und trotzdem anerkannte Praxis.
    Das bleibt auch meine Argumentationslinie für die Entzertifizierung der C0-M4P in 2023: genauso ohne rechtliche Grundlage, muss ihr dieselbe Bestands(drohnen)kraft zukommen, wie den anderen Um- und Nachzertifizierungen, die niemand mehr ernsthaft infrage stellt. Da kann nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
  • rodi schrieb:

    Schon mal an die Produktions-und Logistikkette gedacht?Mit leeren Händen(Lagern) am Stichtag ist nicht so toll wenn man Geld verdienen will.
    Als gäbe es nur die M4P! Den riesigen unzertifizierten Rest gab es ja auch noch sowie vermutlich volle Läger mit Bestandsdrohnen. Man hätte die M4P auch in 2023 unzertifiziert in Verkehr bringen können und dann 2024 nachzertifiziert - wie bei den anderen auch.
  • willi62 schrieb:

    Wer wann zuständig war ist letztlich unerheblich.
    Da widersprichst du dir mMn selbst, denn weiter oben ging es ja darum, dass das LBA ja hätte intervenieren können und da sie es nicht taten, nimmst du an, dass es deswegen halt geduldet wird. Da sie damals aber gar nicht zuständig waren, konnte man dies aber gar nicht erwarten und aus dem Ausbleiben folglich keine "Rechte" ableiten. Weiter schreibst du, dass Augen zudrücken nicht ist. Gleichzeitig sagst du, dass es zwar nicht konform ist, man auch kein Gewohnheitsrecht ableiten kann, aber es ja irgendwie scheinbar doch geduldet wird und du meinst, daher könne man es dann halt doch machen. Also was denn nun? Rechtsanspruch oder Duldung (also Augen zudrücken)?

    willi62 schrieb:

    Aber bereits als die ersten Mavics Anfang 2023 nachzertifiziert wurden, haben sich hier sehr viele die Augen gerieben und gefragt, ob das denn mit rechten Dingen zugeht. Dass dies zulässig werden könnte, wurde von vielen hier kategorisch verneint, denn es gab und gibt dafür keine Grundlage im EU-Regulativ. Dennoch wurde es ins Werk gesetzt, einige wurden eines besseren belehrt und niemand ficht die Bestandskraft dieser Nachzertifizierungen heute mehr an.Genauso jetzt, wenn C0 zu C1 nachzertifiziert wird: ebenso keine Grundlage im EU-Regulativ und trotzdem anerkannte Praxis.
    An der Stelle sehe ich rechtlich gar kein Problem! Bestandsdrohnen sind vorgesehen und Zertifizierungen sind vorgesehen. Warum sollte eine Bestanddrohne, die die Kriterien erfüllt nicht (nach-)zertifiziert werden dürfen?

    willi62 schrieb:


    Das bleibt auch meine Argumentationslinie für die Entzertifizierung der C0-M4P in 2023: genauso ohne rechtliche Grundlage, muss ihr dieselbe Bestands(drohnen)kraft zukommen, wie den anderen Um- und Nachzertifizierungen, die niemand mehr ernsthaft infrage stellt. Da kann nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

    Da machst du mMn einen Denkfehler: Bei den nachzertifizierten Bestanddrohnen wurde ja durch den Hersteller belegt, dass sie die Kriterien doch erfüllen. Sie laufen danach (!) ja nicht mehr unter dem "Schutzschirm" Bestandsdrohne, sondern in der entsprechenden Kategorie. Dies gibt ebenso für die C1-nachzertifizierte M4P, die in 2023 entzertifiziert wurde. Sie erfüllen einfach die Anforderungen in der zugewiesenen Kategorie.

    Wie reden doch hier aber über die besondere Konstellation der C0-entzertifizierten M4P die nicht C1-nachzertifiziert wurde!

    Hast du dir da schon mal die Frage gestellt, warum die nicht mehr C0-zertifiziert wird? Weil gefummelt wurde! Sie erfüllt, so wie sie ist, einfach nicht mehr die 120m Regel. Klar könnte man dies über die FW wieder ändern (einschränken), man müsste aber erst die FW ändern und dann erst die Kategorie. Ansonsten hätte sie schon C0 und würde erst danach wieder eingeschränkt, würde also zum Zeitpunkt der Zertifizierung nicht den Anforderungen entsprechen. Gut, man könnte erst die FW ändern und dann das Zertifikat, dann hätte man aber schon wieder in 2024 an einer Drohne Manipulationen vorgenommen (womit sie raus ist) um dann wieder zu zertifizieren. So geht man den sicheren Weg ohne vorherige (!) Manipulation die Drohne so zu zertifizieren wie sie in 2024 eben ist.

    Das LBA stellt sich halt auf die Position, dass an einer C0-entzertifizierten M4P eben gefummelt wurde (egal wann und duch wen) und sie damit einfach raus ist ... es sei denn du zertifizierst die Drohne wieder so wie sie in 2024 real ist, also C1.

    ich verstehe deine ganz Logik ehrlich gesagt nicht! Denn es gibt keinen Bestandsschutz für einen nicht rechtlich konformen Vorgang, von dem du ja selbst sagst, dass es nie OK war und auch kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden kann.

    Warum soll es dann plötzlich doch OK sein?

    Also doch "Augen zudrücken"?

    Ich verstehe auch gar nicht, wie man so hartnäckig negieren kann was das LBA dazu sagt. Müssen die denn die Alarmglocken läuten? Wenn ich sage C0 = max. 250gr. muss ich doch nicht alles aufzählen was man dranhängen kann. Und wenn die Regel gilt, dass man über die Laufzeit die Grundlagen der Zertifizierung sicher stellen muss (sofern denn zertifiziert wurde), dann muss man doch nicht nochmal alles aufzählen was diesen Zustand stört.

    Findest du dort übrigens eine Warnung vor einem FCC-Hack? Nein, weil es impliziert verboten ist. Die Regelungen gelten einfach nach der Veröffentlichung und nicht nachdem du davon erfahren hast und auch noch Interpretationshilfen und Warnungen bekommst.

    Du kannst doch nicht glauben, dass etwas geduldet wird, nur weil dich keiner explizit gewarnt hat oder du noch nicht erwischt worden bist.

    Wenn du 50 Jahre ohne Führerschein fährst, kann du doch auch nicht damit kommen, dass man dich hätte waren oder einfach früher erwischen können und du zudem durch unfallfreies Fahren ja bewiesen hast, dass du es ja kannst. Nach dem Motto: Ihr habt es geduldet und deswegen mache ich jetzt weiter.
  • Jockel_61 schrieb:

    Das ist ja hier ein richtiger Chatroom für @boomer4711 und @willi62 geworden.
    Ich hol' mir mal ein paar Chips ;)
    Würde von abraten, lohnt sich nicht, weder relevant noch unterhaltsam.

    @boomer4711:
    Ich beende das jetzt hier meinerseits und werde über keine weiteren hingehaltenen Stöckchen springen.

    Was wir hier ventilieren interessiert niemanden und ist komplett irrelevant, da wir den Lauf der Dinge mit unseren Meinungen, Einschätzungen, Sichtweisen, Beurteilungen nicht beeinflussen werden. Was das LBA oder irgend eine andere beteiligte Partei von sich gibt oder entscheidet, können wir kommentieren, für richtig oder falsch halten, wir können uns dran orientieren oder es für uns verwerfen.
    Ob wer immer damit im Recht oder im Unrecht ist, bleibt ebenso irrelevant und nur in den einzelnen Fällen, wo es darüber zum Streit kommt, wird ein Gericht die erforderliche Rechtspflege betreiben. Einzig das wird uns zu gegebener Zeit erhellen können.

    Derweil bin ich zu diesem Punkt raus ... und gehe für meinen Teil: WEITERFLIEGEN! (vgl. #734)

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  • boomer4711 schrieb:

    rodi schrieb:

    Schon mal an die Produktions-und Logistikkette gedacht?Mit leeren Händen(Lagern) am Stichtag ist nicht so toll wenn man Geld verdienen will.
    Als gäbe es nur die M4P! Den riesigen unzertifizierten Rest gab es ja auch noch sowie vermutlich volle Läger mit Bestandsdrohnen. Man hätte die M4P auch in 2023 unzertifiziert in Verkehr bringen können und dann 2024 nachzertifiziert - wie bei den anderen auch.
    die Mini 4 Pro ist die einzige Drohne unter 250g die DJI 2023 auf den Markt gebracht hat. Da ist es vom Unternehmerischen Standpunkt aus völlig logisch das die gleich mit C0 Klassifizierung gebracht wird. DJI will in erster Linie Geld verdienen und nicht "hätte, hätte, Fahrradkette" spielen.
  • Neu

    willi62 schrieb:

    Würde von abraten, lohnt sich nicht, weder relevant noch unterhaltsam.
    Na dafür hast du dich aber recht umfangreich geäußert!

    willi62 schrieb:

    Was wir hier ventilieren interessiert niemanden und ist komplett irrelevant, da wir den Lauf der Dinge mit unseren Meinungen, Einschätzungen, Sichtweisen, Beurteilungen nicht beeinflussen werden.
    Nach der Logik braucht man sich aber gar nicht mehr austauschen!

    Ich finde es (nach wie vor) etwas grenzwertig, als Boogaboo fragte was denn nun sei und deine Antwort war "Alles gut, weiterfliegen! Ist natürlich leicht gesagt, wenn man selbst nicht betroffen ist und andere sich darauf verlassen und dann nachher einen auf den Sack bekommen.

    rodi schrieb:

    die Mini 4 Pro ist die einzige Drohne unter 250g die DJI 2023 auf den Markt gebracht hat. Da ist es vom Unternehmerischen Standpunkt aus völlig logisch das die gleich mit C0 Klassifizierung gebracht wird. DJI will in erster Linie Geld verdienen und nicht "hätte, hätte, Fahrradkette" spielen.

    Warum ist dies logisch? Die M4P wäre in 2023 auch ohne Zertifizierung aber mit dem Hinweis der Möglichkeit auf eine spätere Zertifizierung ab 2024 in C0 oder C1 gut verkauft worden - vielleicht sogar noch besser. Wenn ich daran erinnern darf, wurde die Entzertifizierung ja wegen der 120m Geschichte ermöglicht, da viele unzufrieden waren und in 2023 entzertifizierte M4P Bestandsdohnen werden teilweise über NP gehandelt. Daran siehst du doch, dass der Markt doch anders war / ist wie DJI in zunächst eingeschätzt hat.

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  • Neu

    boomer4711 schrieb:


    willi62 schrieb:

    Was wir hier ventilieren interessiert niemanden und ist komplett irrelevant, da wir den Lauf der Dinge mit unseren Meinungen, Einschätzungen, Sichtweisen, Beurteilungen nicht beeinflussen werden.
    Nach der Logik braucht man sich aber gar nicht mehr austauschen!
    Ich finde es (nach wie vor) etwas grenzwertig, als Boogaboo fragte was denn nun sei und deine Antwort war "Alles gut, weiterfliegen! Ist natürlich leicht gesagt, wenn man selbst nicht betroffen ist und andere sich darauf verlassen und dann nachher einen auf den Sack bekommen.
    Als (relativer) Neuling der sich hier angemeldet hatte um sich zu informieren, schlau zu machen, von den Erfahrungen derjenigen zu profitieren die viel länger mit dabei sind etc. usw....
    Schwachsinn.... wenn ich eins hier gelernt habe... ich weiß, daß ich nichts weiß.
    Ganz ehrlich.... ich hatte mich wie Bolle auf meine Mini4 gefreut und bin seit Anfang Februar 4x auf einem Modellflugplatz zum üben geflogen (und selbst da wurde ich zweimal schräg von Spaziergängern angequatscht obwohl die Mini in die komplette Gegenrichtung gezeigt hatte).
    Dazwischen habe ich hier und per Dipul rauszufinden versucht an welchen Orten ich fliegen könnte wenn man unterwegs ist (Radltour etc.)
    Und, als die ersten kritischen Stimmen bzgl. der Entfernung des C0-Labels kamen, auch da versucht zu informieren... man will ja alles richtig machen. Und nein, daß LBA habe ich. nicht angeschrieben.... wenn ich da arbeiten würde und ständig Anfragen bekäme, ob ich als Enkel in Opa Hulle's Garten neben dem Frankfurter Flughafen auf 400m ein Panorama machen könnte, würde ich jede externe Email automatisch mit NEIN! beantworten.

    Wenn DJI das entfernen des Labels anbietet und vorher erst ewig braucht weil man das ja mit Behörden abklären muss blablabla, dann gehe ich davon aus, daß das seine Richtigkeit hat. Aus, Schluss fertig... da ist es mir ehrlich gesagt scheiss egal ob dann irgendjemand meint ja, aber.
    Es kann doch nicht sein, daß ich als popeliger mit-gesundem-Menschenverstand-gesegneter-ab-und-zu-Hobbyanwender erst Jura studiert haben muss und alle Ämter in Deutschland um schriftliche Bestätigung bitten muss und jede amtliche Bekanntmachung nachverfolgen muss. Gehts noch....

    Letztens wars mir auch zu blöd und bin geflogen, prompt kam einer und meinte ja aber. Kurz Handy ausgepackt, Dipul angeschmissen, auf das LBA hingewiesen... dann kam: Persönlichkeitsrecht blablabla.... 1. Kommentar von mir... wenn sie auf dem Marienplatz in München stehen und hunderte Touristen mit dem Handy winken, gehen sie dann auch zu jedem... 2. Kommentar... rufen sie die Polizei, dann kann ich denen die Aufnahmen zeigen, die alle in die komplette Gegenrichtung von Ihnen gehen..... schweigen ... pfffff... und weg.
  • Neu

    0liver schrieb:

    Und nein, daß LBA habe ich. nicht angeschrieben.... wenn ich da arbeiten würde und ständig Anfragen bekäme, ob ich als Enkel in Opa Hulle's Garten neben dem Frankfurter Flughafen auf 400m ein Panorama machen könnte, würde ich jede externe Email automatisch mit NEIN! beantworten.
    Nette Einstellung zum Job! (Wäre übrigens nicht erlaubt und die "automatisierte" Antwort wäre richtig )

    Ich habe keine Ahnung wie viele Leute das LBA anschreiben, aber die haben extra (!) eine Kontaktadresse an die man sich wenden kann und dort ist man SEHR auskunftsfreudigt und man bekommt weitreichende Informationen. Übrigens ist man dort viel auskunftsfreudiger, als man es vermutlich als Behörde sein müsste. Entgegen deiner bedenklichen Einstellung ist eine Behörde zudem verpflichtet Auskünfte zu erteilen - aber wie gesagt, es geht dort über die reine Verpflichtung hinaus. Eine Reaktion auf Belästigung schaut anders aus ...

    0liver schrieb:

    Wenn DJI das entfernen des Labels anbietet und vorher erst ewig braucht weil man das ja mit Behörden abklären muss blablabla, dann gehe ich davon aus, daß das seine Richtigkeit hat.

    Wie kommst du darauf, dass DJI den Vorgang der Entzertifizierung der M4P vorher mit den Behörden abgeklärt hat? Bei der EASA findet man darüber nichts und das LBA verneint die Konformität. Wären sie beteiligt und einverstanden gewesen, wäre die Antwort wohl anders ausgefallen. Ich gehe davon aus, dass DJI es einfach gemacht hat, denn nur die Zertifizierung wird geprüft. Warum sollte man auch eine Entzertifizierung prüfen lassen, wenn a) zu dem Zeitpunkt gar keine erforderlich war und b) die Rechtsfolgen bekannt waren (und sogar darauf hingewiesen wurde)?

    0liver schrieb:

    Es kann doch nicht sein, daß ich als popeliger mit-gesundem-Menschenverstand-gesegneter-ab-und-zu-Hobbyanwender erst Jura studiert haben muss und alle Ämter in Deutschland um schriftliche Bestätigung bitten muss und jede amtliche Bekanntmachung nachverfolgen muss. Gehts noch....

    Da sprichst du ein echtes Problem an, welches sich bei den Drohnen seit einigen Jahren stellt: Die Materie ist rechtlich zT sehr komplex, es gibt viel zu beachten und die Rechtsunsicherheit ist bisweilen sehr groß. Manche haben deswegen ja sogar schon das Hobby aufgegeben.

    Doch, sollte es eine "amtliche Bekanntmachung" in dem Bereich geben, dann gelten sie natürlich auch für dich - ob du sie nun kennst oder nicht - dafür sind "amtliche Bekanntmachungen" ja da!

    Beitrag von rodi ()

    Dieser Beitrag wurde von B69 aus folgendem Grund gelöscht: A.1 ().
  • Neu

    Ich schätze mal, dass weit über 50 % derer, die im vergangenen Jahr mit einer Mini 4 Pro neu zum Kopterfliegen gekommen sind, ganz einfach das C0-Merkblatt zur Kenntnis genommen haben und durch diese leicht verständliche Information begriffen haben, was sie dürfen oder nicht - ob sie sich dran halten, steht auf einem anderen Blatt, Und sie werden in diesem Forum nie in Erscheinung treten. Und wenn sie es nicht drauf anlegen, kommen sie mit diesem Minimalwissen unbeschadet und unbehelligt ohne Rechtsverstoß, ohne Anzeige und ohne Anklage durch ihr Hobbyfliegerleben.

    Was sich hier im Forum darstellt, ist vermutlich nicht die Realität der fliegenden Nichtforumsmehrheit. Das hier ist unsere neurotische Nabelschau derer (mich eingeschlossen), denen die reine Freude am Fliegen noch nicht genug ist. Aber wir sollten auf demTeppich bleiben: es gibt auch ein Leben ohne Drohnen-Forum ... da wird man lange Zeit rechtskonform fliegen können, auch ohne vorab von jeder "amtlichen Bekanntmachung" Kenntnis nehmen zu müssen.

    Insofern und erneut: WEITERFLIEGEN!
  • Neu

    willi62 schrieb:

    Ich schätze mal, dass weit über 50 % derer, die im vergangenen Jahr mit einer Mini 4 Pro neu zum Kopterfliegen gekommen sind, ganz einfach das C0-Merkblatt zur Kenntnis genommen haben und durch diese leicht verständliche Information begriffen haben, was sie dürfen oder nicht - ob sie sich dran halten, steht auf einem anderen Blatt, Und sie werden in diesem Forum nie in Erscheinung treten. Und wenn sie es nicht drauf anlegen, kommen sie mit diesem Minimalwissen unbeschadet und unbehelligt ohne Rechtsverstoß, ohne Anzeige und ohne Anklage durch ihr Hobbyfliegerleben.

    Mag ja alles sein, aber darum ging es hier doch gar nicht, sondern darum, ob eine in 2023 dezertifizierte M4P in 2024 noch in open unterwegs sein darf und nicht um die C0-Regeln und deren Einhaltung im Allgemeinen. Die Diskussion darüber mag sicher eher akademischer Natur sein, aber im Einzelfall könnte es durchaus sehr relevant werden.

    Deine Argumentation ist für mich (fast) ähnlich logisch als wenn du sagen würdest, du hast doch einen FS, das KfZ hatte sogar mal eine Zulassung und du kennst die Regeln. Macht doch nix ob du nun dein KfZ frisiert hast oder ohne HU fährst ... meisten geht es doch eh gut. WEITERFAHTEN

    Es wird auch nichts nutzen, wenn man sich an die A1-Regeln hält, dass Gerät selbst aber (vielleicht) nicht konform war. Dies wäre etwa so, als wenn du mit einem Auto ohne HU in der Stadt fährst oder schon "erfolgreich" 50 Jahre unfallfrei ohne FS unterwegs bist und dich dann darauf berufst, doch nicht schneller als 50 gefahren zu sein. Wird dann auch wenig bringen ...

    Ehrlich gesagt ist es mir auch langsam egal. Die Bedenken waren von Anfang an bekannt (du hattest sie ja selbst) und jeder muss selbst wissen was er macht. Ich finde eben nur nicht, dass man so tun sollte als sei die Ex-C0-M4P rechtlich ohne Risiko und 100% save! Dies ist mMn nur bei der C0 bzw. C1 der Fall. Man kann ja mit der Ex-C0-M4P unterwegs sein, man sollte sich aber des Restrisikos bewusst sein!