(wahlweise) C0/C1/ohne C-Klasse: Vor- und Nachteile usw.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

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    YourMum schrieb:

    Nein, aber wenn ich an meinem Auto rumfummel, dann ist es etwas anderes, als wenn der Hersteller mir die 250 km/h Abregelung freischaltet.

    Darfst du deswegen auch überall 250 fahren? Ist Chiptuning erklaubt, nur weil dir einer eine Box verkauft.

    YourMum schrieb:

    Dann ist es auch EU Aufgabe, diese Mini 4 Pro Geschichte klarzustellen, fuer die "paar", die vor 2024 verkauft und entzertifiziert wurden.

    Es wurde im Grunde doch schon im EU-Regulativ klargestellt. Dort wird verlangt, dass der Konformitätsstand zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung (auch bei späteren Modifikationen) aufrecht erhalten werden muss! Damit ist doch alles gesagt. Nun gibt es aber Leute die der Meinung sind, dass dies nicht gilt wenn man es vor dem 31.12.2023 gemacht hat und dies dann ab dem 1.1.2024 immer noch gilt.
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    willi62 schrieb:

    aber auch nur dann dürfen sie sich verabschieden, wenn diese Tatbestände schadensursächlich sind - und das kann ich hier schon mal gar nicht sehen.
    Von der entzertifizierten Mini 4 Pro geht ja nach dem 1.1.24 kein höheres Risiko aus, als vor dem 1.1.24. Und genausowenig wird sie gefährlicher, weil sie vielleicht keine "Bestandsdrohne" mehr wäre. Die Schadens-/Risikobeurteilung bleibt davon gänzlich unberührt, weswegen die Versicherer auch weiterhin leisten werden müssen.
    Wenn die Ex-C0-M4P nicht mehr in open gefolgen werden dürfte und dann in A1 ein Unfall passieren würde, ist dies etwa so, als würdest du ohne FS oder ohne Zulassung einen Unfall bauen. Du glaubst dass dann die VS zahlt? Du hast dann gegen die AGB verstoßen und bist schneller raus als du denkst. Wenn du zB im Sommer noch WR auf dem Auto hast, der Unfall aber gar nicht mit dem längeren Bremsweg zu tun hat, dann mag es so sein (selbst dann musst du noch mit einer Mitschuld rechnen). Aber mal im Ernst: Warum überhaupt ohne Not darauf ankommen lassen?
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    YourMum schrieb:

    Darf einer mit der "offenen" Drohne höher als 120m fliegen?
    Nicht alles was hinkt, sind Vergleiche!

    Was sagst du den zu der Sicht, dass das LBA da gar keine Entscheidung treffen kann/könnte?
    Weil Cx und Bestand nunmal eine EU-Regelung ist.
    Meinst du mich? Nein, natürlich darfst du nicht höher fliegen. Aber darauf kommt es doch gar nicht an. Wenn dein Auto keine gültige HU hat bist du trotzdem der Blödmann, auch wenn du in der Stadt < 50 fährst.

    Für die nationalen Belange ist nun mal das LBA zuständig und das og. EU-Regulativ gilt ja eben EU-weit. Auf dieses Regulativ beruft sich das LBA ja gerade. Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, dass das (im Grunde eindeutige) EU-Regulativ egal ist, weil das LBA gar keine Entscheidung darüber treffen dürfte, dass dies Anwendung findet. Über Kompetenzen kann man sich ja streiten, wenn es Dissens gibt, aber die folgen ja den Regularien und wiedersprechend denen nicht.