@Dronepilot Das ist nur die Version der ursprünglichen Verordnung. Zuletzt am 14. März 2022 geändert durch diese Durchführungsverordnung (2022/425): eur-lex.europa.eu/legal-conten…T/?uri=celex%3A32022R0425
Und in dieser wurde dann auch schon zum wiederholten Mal genau diese Passage geändert, das Datum lautet daher aktuell "vor dem 1. Januar 2024", oder auch in der konsolidierten deutschen Fassung:
Und in dieser wurde dann auch schon zum wiederholten Mal genau diese Passage geändert, das Datum lautet daher aktuell "vor dem 1. Januar 2024", oder auch in der konsolidierten deutschen Fassung:
Konsolidierte Fassung (EU) 2019/947 schrieb:
Artikel 20UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ), die der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem ►M4 1. Januar 2024 ◄ in Verkehr gebracht wurden:
Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen“ Kategorie
a) in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;
b) in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat.