(wahlweise) C0/C1/ohne C-Klasse: Vor- und Nachteile usw.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • @Dronepilot Das ist nur die Version der ursprünglichen Verordnung. Zuletzt am 14. März 2022 geändert durch diese Durchführungsverordnung (2022/425): eur-lex.europa.eu/legal-conten…T/?uri=celex%3A32022R0425

    Und in dieser wurde dann auch schon zum wiederholten Mal genau diese Passage geändert, das Datum lautet daher aktuell "vor dem 1. Januar 2024", oder auch in der konsolidierten deutschen Fassung:


    Konsolidierte Fassung (EU) 2019/947 schrieb:

    Artikel 20
    Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen“ Kategorie
    UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ), die der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem ►M4 1. Januar 2024in Verkehr gebracht wurden:
    a) in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;
    b) in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat.
  • "Darüber hinaus könnte man auch Zubehör an der Drohne anbringen (z. B. nicht-DJI-Filter, Landefüße usw.) oder den größeren Akku verwenden und dabei 250g übersteigen, wenn man den EU-Kompetenznachweis A1 / A3 hat und ggf. sie als C1-Drohne nachzertifizieren lässt. Natürlich unter der Voraussetzung, ohne dass man dann nicht mehr Unbeteiligte überfliegen darf.


    Ist mein Gedankengang soweit korrekt?"

    ---------------------------------------------------

    Nein. Sie wäre dann nicht zertifiziert, sondern ein Eigenbau. Und da schaffe es da einmal eine Zertifizierung zu bekommen ....
    "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

    Olli
  • Ich denke, dass DJI die Mini 4 ab 2024 einfach mit C1 Zertifizierung verkaufen wird. Mit C0 was nicht mehr entfernbar ist würden sonst die Verkäufe massivst einbrechen, so dumm wird DJI nicht sein. Die C0 Zertifizierung bietet keine Vorteile gegenüber von C1, von daher macht eine Zertifizierung nach C0 keinen Sinn. Netter Nebeneffekt: Mit C1 wäre dann auch der Verkauf der Plus Akkus kein Problem mehr, da C1 Drohnen ja auch über 250 Gramm wiegen dürfen.
  • OlliHH schrieb:

    [...]


    Nein. Sie wäre dann nicht zertifiziert, sondern ein Eigenbau. Und da schaffe es da einmal eine Zertifizierung zu bekommen ....
    Sehe ich anders. Wenn ich an meine Mini 2 (die keine C-Zertifizierung hat) etwas dranbaue und sie wiegt mehr als 250g, darf ich sie in A3 betreiben. Und wenn eine jetzt entzertifizierte Mini 4 Pro als Bestandsdrohne gilt, würde das doch ebenso gelten (ab 01.01.2024)?!
    Und wenn ich dann die Mini 4 Pro als C1-Drohne nachzertifizieren kann, darf sie auch mehr als 250g wiegen.
  • ist mir vollkommen wumpe, weil ich keine mini mehr habe.

    da sind skyskope und der neue selbsternannte paragraphenreiter makikatze besser im Thema und können besser helfen.
    "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

    Olli
  • Dronepilot schrieb:

    Warum alle auf dem Datum vor und nach 23.12.2023 herumreiten verstehe ich nicht. Was ist der Grund hierfür?

    Der Grund liegt in den Verordnungen 2020/639, 2020/746, 2021/1166 und schließlich 2022/425, mit denen die EU-VO 2019/947 laufend modifiziert wurde. Immer am besten die Easy Access Rules zu Rate ziehen, die werden auf Stand gehalten, und beinhalten auch direkt alle AMCs und GMs.
  • Hi @ll,
    ich finde C0 schon entspannter gegenüber C1, Unbeteiligte zu überfliegen oder in Wohngebieten.. Zudem benötigt man keinen Führerschein.

    Natürlich ist es schwierig mit den 120m über Startpunkt wenn man sich verfolgen lässt am Berg, da sind mir 120m über Grund lieber.

    Was wäre denn, ganz ohne Zertifizierung zu fliegen? Mein Kumpel hat eine Mini 2,an deren Funktionalität wird auch nichts nachträglich geändert..
  • Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass DJI so eine große Aktion macht, OHNE sich mit bei der eigenen Rechtsabteilung abzustimmen UND das OHNE grünes Licht mit den zuständigen Verantwortlichen bei der EU?

    Nie im Leben!

    Hätte ich eine Mini 4 Pro, würde ich das Angebot annehmen. Aber wenn dann dieses Jahr. Zumal mit der Aussicht auf C1 und ICH interpretiere das so, dass man C1 NUR bekommt, wenn man dieses Jahr entklassifiziert. Nicht nächstes Jahr. Nächstes Jahr ist m.E. die Mini 4 Pro Cx und bleibt es dann auch.

    Aber eines sollte man im Hinterkopf haben: Man weiß nicht, was sich die EU bezüglich Bestandsdrohnen noch böses einfallen lässt.
  • @OKL: C1 und C0 sind identisch was überfliegen von unbeteiligten Personen betrifft. Ja, bei C1 braucht man den Führerschein. Aber der ist ein Aufwand von nicht einmal einer Stunde. Verstehe daher nicht was für ein Drama da draus gemacht wird. Von daher ist C1 die entspannteste Kategorie, nicht die extrem eingeschränkte C0. Im Normalfall wird DJI die Mini 4 Pro ab 2024 wohl als C1 Drohne vermarkten, ansonsten würden die Verkaufszahlen einbrechen....
  • koyaotao schrieb:

    @OKL: C1 und C0 sind identisch was überfliegen von unbeteiligten Personen betrifft. Ja, bei C1 braucht man den Führerschein. Aber der ist ein Aufwand von nicht einmal einer Stunde. Verstehe daher nicht was für ein Drama da draus gemacht wird. Von daher ist C1 die entspannteste Kategorie, nicht die extrem eingeschränkte C0. Im Normalfall wird DJI die Mini 4 Pro ab 2024 wohl als C1 Drohne vermarkten, ansonsten würden die Verkaufszahlen einbrechen....
    Den Hauptunterschied zwischen C0 und C1 sehe ich nicht im Kenntnis-Nachweis, sondern in der Fernidentifizierung.
    Man tauscht die Möglichkeit in seltenen Situationen mal über 120m über dem Startpunkt fliegen zu können gegen das dauerhafte Übertragen der Position der Drohne, des Flugpfades und der Position des Piloten aus.

    Die Mini 4 zu "entklassifizieren" ist daher aufgrund der im Moment geltenden Gesetzeslage eine Überlegung wert, bei C1 stellt sich die Frage, warum man dann überhaupt eine Drohne < 250g dafür haben will.
  • Die Mini 4 wird auch 2024 als C0 Drohne vermarktet, nämlich für die, die sich keinen Kopf um Regeln und Führerschein machen wollen oder können (daher die harte 120m Grenze nach oben), und noch die, die mit der FernID urplötzlich ein massiges Privacy-Problem haben, aber keines was so groß ist, um nicht weiter auf ihren Datenschleuder Android-Smartphones rumzutippeln.

    Für C1 hat DJI bereits genug Drohnen im Portfolio, und

    Dronepilot schrieb:

    bei C1 stellt sich die Frage, warum man dann überhaupt eine Drohne < 250g dafür haben will.
    Bingo.
  • Dronepilot schrieb:

    Die Mini 4 zu "entklassifizieren" ist daher aufgrund der im Moment geltenden Gesetzeslage eine Überlegung wert
    Ja, aber die Frage ist, wieviel Zeit einem bleibt, auf C1 upzugraden, denn wenn für die Bestandsdrohnen doch ungünstige Änderungen kommen, könnte man dann immer noch in C1 fliehen.
  • skyscope schrieb:

    Erläuterung zu den Rahmenbedingungen und zum Procedere von DJI: Link zur DJI Webseite
    Sehr interessanter Thread. Danke Skyscope für die Zusammenfassung gleich am Anfang.

    Der Link auf den DJI-Blog ist sehr wichtig. Und ein Satz scheint noch keine Beachtung gefunden zu haben:

    "DJI is committed to taking all user concerns into account and will work with the authorities to find out whether there could be further alternative solutions for drones weighing less than 250 grams."

    Es scheint, als sei DJI im Dialog mit den Behörden, um auszuloten, ob es weitere Lösungen für das Höhenproblem der Sub250g-Drohnen gibt. DAS ist der einzig richtige Weg bei der aktuellen Rechtslage.

    Ich sehe für meine Mini 4 Pro eigentlich nur zwei Möglichkeiten: sofort updaten und C0 entfernen, oder erstmal abwarten, ob sich bis Jahresende noch etwas tut und dann spätestens zum Jahresende C0 zu entfernen, wenn es bis dahin keine andere Möglichkeit für 120m AGL gibt.
  • @skyscope: Naja, viele wollen eine kompakte Drohne die aber nicht durch C0 eingeschränkt ist. Gerade die Minidrohnen haben sich enorm weiterentwickelt und man benötigt in vielen Fällen die Air Serie nicht mehr.Und ganz ehrlich: Wenn schon der simple Drohnenführerschein ein Hindernis darstellt, sollte man es gleich lassen sich mit Drohnen zu befassen.
  • Vermutlich wird die 2023 ohne C0 und 2024 ohne C0 auch eine neue Modell Variante. Dann würde die Mini 3 Pro Variante ohne C0 so gestellt, als hätte es sie nie mit C0 gegeben.