(wahlweise) C0/C1/ohne C-Klasse: Vor- und Nachteile usw.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Nope. Das Überfliegen ist nur mit C0 erlaubt, bei C1 schon nicht mehr. Ich habe erst die Schulungsunterlagen studiert.

    Nachteile C1
    Ständige Überwachung online
    Kein Überfliegen Unbeteiligter
    Führerscheinpflicht
    Und natürlich darf man auch nur 120m fliegen. Was habt ihr für Vorteile? Ich sehe nur Nachteile, meine Mini 4 pro soll am besten keine der Klassifizierungen erhalten.
  • Das heißt aber alles im Umkehrschluss, die 3 Pro‘s aus vor 2024 bleiben Bestandsdrohnen und werden nicht wie hier gern von manchen behauptet zwangsweise C0 Drohnen oder auf 120 Meter begrenzt. Sicherlich wird es die Möglichkeit geben auf C0 zu gehen, man muss es aber nicht.
    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
  • koyaotao schrieb:

    @skyscope: Naja, viele wollen eine kompakte Drohne die aber nicht durch C0 eingeschränkt ist. Gerade die Minidrohnen haben sich enorm weiterentwickelt und man benötigt in vielen Fällen die Air Serie nicht mehr.Und ganz ehrlich: Wenn schon der simple Drohnenführerschein ein Hindernis darstellt, sollte man es gleich lassen sich mit Drohnen zu befassen.
    Die Frage ist doch, warum man C1 als geringere Einschränkung sieht. Ja - man kann damit theoretisch in bestimmten Situationen den Berg hinauffliegen. Nur überträgt man dieses Unterfangen dann in C1 per Direktidentifizierung an seine Umwelt, so dass jeder Außenstehende überprüpfen kann, ob man diese „Sondersituation“ auch unabhängig von der Höhe in allen Bereichen rechtskonform durchführt.

    Michael67 schrieb:

    Ja, aber die Frage ist, wieviel Zeit einem bleibt, auf C1 upzugraden, denn wenn für die Bestandsdrohnen doch ungünstige Änderungen kommen, könnte man dann immer noch in C1 fliehen.
    Ja, das ist auch ein interessanter Aspekt. Bei der Fülle an Regeländerungen kann man sich eigentlich nicht sicher sein, dass die jetzige Ausgestaltung dauerhaft Bestand hat.

    Da ich noch nie das „Bergproblem“ hatte, lasse ich meine Mini 4 Pro einfach wie sie ist.

    TomTommes schrieb:

    Das heißt aber alles im Umkehrschluss, die 3 Pro‘s aus vor 2024 bleiben Bestandsdrohnen und werden nicht wie hier gern von manchen behauptet zwangsweise C0 Drohnen oder auf 120 Meter begrenzt.

    Ich glaube die Vermutung, dass auch die Mini 3 auf 120m begrenzt werden würde kam nicht unbedingt dadurch zustande, dass sie das rechtlich müsste, sondern dass DJI ev. Mini 3 und Mini 4 ev. in der App gleich behandeln würde. Dass sie das nicht tun, haben sie ja erst jetzt kommuniziert.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Dronepilot ()

  • Leider habe ich noch keine Antwort von der EASA (oder dem LBA), wie die die Rechtslage aktuell sehen. Aber zumindest Fernidentifizierung gibt es ganz sicher bei der Mini 4 Pro. Es gibt nämlich "RID-compliant firmware" (RID = RemoteID), die in den USA oder wo auch immer scheinbar auch offiziell installiert wird, wenn die Plus-Batterie installiert wird. Ein DJI-Teammitglied sagt in Link zum DJI-Forum auch, es wäre nicht möglich, RemoteID zu deaktivieren, sobald die entsprechende Firmware einmal drauf wäre. Also hardwareseitig ist die Mini 4 Pro definitiv vorbereitet. Zumindest der Punkt würde einer C1-Zertifizierung nicht im Weg stehen.
  • Bei der ganzen Debatte frage ich mich, wieviele von Euch tatsächlich so oft in bergigem Gelände fliegen, dass die 120m zum echten Problem werden. Wenn ich für mich mal zurück überlege, dann ist das in meiner gesamten Laufbahn gerade zwei(!) Mal vorgekommen, dass ein 120m Limit vielleicht den geplanten Flug vermasselt hätte.
    Aus dieser Erkenntnis heraus belasse ich meine Mini 4 erst mal in C0. Für die endgültige Entscheidung habe ich noch volle zwei Monate Zeit und kann dann Ende Dezember auf Basis der bis dahin vorliegenden neuen Erkenntnisse (auch seitens DJI) immer noch das für und wider abwägen und auf C1 umstellen.

    Gruß Gerd
  • GerdSt schrieb:

    Bei der ganzen Debatte frage ich mich, wieviele von Euch tatsächlich so oft in bergigem Gelände fliegen, dass die 120m zum echten Problem werden.
    Das ist wohl sehr individuell und hängt davon ab, wo man wohnt, oder wo man Flugbetrieb durchführen muss/will.
    Ich laufe da schon ab und an mal gegen, ich denke da bspw. ans Sauerland, an die Mosel oder vor 2 Wochen im Saaletal. Nichts, wo man nicht auch durch eine andere höhere Position hätte entgegen arbeiten können, aber dennoch - eine Drohne ist besser von unten berghoch zu verfolgen, als von oben bergab.
    Richtig nerven würde es mich aber tatsächlich beim Urlaub in den Alpen, aber den macht ja auch nicht jeder.

    Aber insgesamt ist das schon richtig, das 120m Limit über Startpunkt ist in der Regel kein Problem, zumal man für interessante Aufnahmen meist sowieso in niedrigerer Höhe fliegt, in denen man mit den nur 24mm Brennweite der Mini 4 auch noch Details erkennt oder noch was in den Vordergrund nehmen kann. Ansonsten kann man sich auch noch das Weitwinkel aufstecken, was optisch dann noch mehr Höhe als 120m suggeriert.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • OKL schrieb:

    Nachteile C1
    Ständige Überwachung online
    ...
    Sofern Du damit die Übertragung der Remote ID bzw. e-ID meinst, ist "online" Auslegungssache.
    Ins Internet wird jedenfalls - vorerst - nichts übertragen, sondern nur in einem gewissen Umkreis via Bluetooth bzw. WiFi Standards.

    Ob man damit ein Problem hat, muss jeder für sich entscheiden. Mich stört jedenfalls, dass dabei nicht nur die aktuelle Position der Drohne, sondern auch die des Fernpiloten (oder je nach Implementierung zumindest der Startpunkt) übertragen wird. (Sogar) in den USA, wo das seit 16. September bei der überwiegenden Zahl der Drohnen nun Pflicht ist (und auch bei gewerblich genutzten Bestandsdrohnen nachgerüstet werden muss), gibt es sehr heftige Diskussionen dazu.

    Für die Mini3 und Min 3 Pro, die technisch ja ebenfalls schon die Voraussetzungen für die Übertragung der Remote-ID / e-ID erfüllen, stellt sich mir die Frage, ob die Drohnen nicht ebenfalls schon entsprechende Daten aussenden. Selbst wenn man sein e-ID nicht eingetragen hat, könnte der Rest der Daten ja trotzdem schon ausgesendet werden.
  • RC-Role schrieb:

    Mal sehen wie lange sie den Zirkus dann mitmachen und wann ihnen die Firmware-Versionen um die Ohren fliegen...
    Offenbar wird das ja nur über die Fly App gehandelt, eine neue Firmware für die Drohne gab es doch gar nicht, oder?
    Dann wird das vermutlich so laufen, wie bei den GEO Zonen und ihrer Freischaltung über Fly Safe, also über den Abgleich der Flugcontroller Serial# gegen eine Datenbank, welche Drohne letztlich C0, C1, oder ohne Klassifizierung ist. Gegebenenfalls wird dann dazu eventuell noch ein Status in einem NV Memory der Drohne gesetzt.
    Was für DJI den Vorteil hätte, dass es eben keine 3 FW-Versionen der unterschiedlich klassifizierten Minis geben müsste.
  • GerdSt schrieb:

    Bei der ganzen Debatte frage ich mich, wieviele von Euch tatsächlich so oft in bergigem Gelände fliegen, dass die 120m zum echten Problem werden. Wenn ich für mich mal zurück überlege, dann ist das in meiner gesamten Laufbahn gerade zwei(!) Mal vorgekommen, dass ein 120m Limit vielleicht den geplanten Flug vermasselt hätte.
    Aus dieser Erkenntnis heraus belasse ich meine Mini 4 erst mal in C0. Für die endgültige Entscheidung habe ich noch volle zwei Monate Zeit und kann dann Ende Dezember auf Basis der bis dahin vorliegenden neuen Erkenntnisse (auch seitens DJI) immer noch das für und wider abwägen und auf C1 umstellen.

    Gruß Gerd
    Moin ... und Danke für die bisher aus meiner Sicht beste Aussage!
    Ich verstehe diese ganze Diskussion echt nicht, denn ...

    1. reden wir hier von einer MINI Drohne, die an anderer Stelle als nicht fähig / würdig eingestuft wird, um "professionelle" Dinge abzuwickeln; also, warum ist die 120m Begrenzung ein Problem im Bereich Hobby?
    2. ist eine Vorgabe, auf Sicht zu fliegen; zu diesem Thema gehört, die Lage, Position und Ausrichtung der Drohne eindeutig erkennen zu können ... wer kann das noch in 500m Entfernung? Und erst recht im Videomodus bei
    Aufnahme ohne aktive LEDs?
    3. wiegt meine Mini 4 Pro 249gr, was heißt, dass sie technisch bedingt recht windempfindlich ist; es wird hier über (in Summe, da über Grund gewünscht >120m) größere Höhen gesprochen ... und beim Drohnenführerschein lernt man, dass der Wind in 50 oder 100m Höhe deutlich anders sein kann, als z.B. in 200m > für mich ein klarer Risikofaktor!

    Eine weitere Frage, die sich mir stellt, weil ich sie tatsächlich nicht weiß: 2015 war es erforderlich, dass eine 2. Person (Spotter) dabei war, wenn man beim Fliegen aufs Display schaut. Das würde ein Active Track per se ausschließen, weil man dann z.B. selbst mit dem Auto oder Fahrrad fährt. Wie ist da aktuell die genaue Regelung?

    Versteht dieses Statement bitte nicht falsch, aber ich selbst kann diese Diskussion nicht nachvollziehen, weil ich mit meiner MINI niemals in solche Sphären kommen möchte, die hier als Beispiele herangezogen werden.
  • quansel schrieb:

    ich selbst kann diese Diskussion nicht nachvollziehen, weil ich mit meiner MINI niemals in solche Sphären kommen möchte, die hier als Beispiele herangezogen werden.

    Andere aber vielleicht schon, deshalb gibt es ja die Wahl.

    Was nebenbei deinen Punkt 1. angeht, hört man ja immer wieder, aber man muss sich als Hobbyist mal davon lösen, dass Geld nur mit 40.000 € Kameras verdient wird. Drohnen sind wie alle Kameras in der Filmproduktion nur Werkzeuge, und bei allen muss man irgendwo Kompromisse eingehen. Es wird die Drohne und die Kamera genutzt, mit der man am besten und ohne Show-Stopper ans jeweilige Ziel kommt.

    Und wenn ich über Menschen fliegen muss und dabei genehmigungsfrei bleiben will (aus welchen Gründen auch immer - Vorlaufzeit, Kosten, usw.), dann geht das eben nur mit einer Mini Drohne, auch als Profi. Das entscheidet ja die Produktion, mir ist das letztlich völlig egal.
    Und ja, man kann auch eine Cine-Kamera auf einen FPV-Cinelifter-Frame packen, hat aber abseits der zig mal höheren Kosten auch einen entsprechenden Genehmigungsaufwand. Insofern wird auch im Pro-FPV-Bereich sogar mit Gopros oder Vergleichbar gedreht. Werkzeuge halt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • skyscope schrieb:

    Dann wird das vermutlich so laufen, wie bei den GEO Zonen und ihrer Freischaltung über Fly Safe, also über den Abgleich der Flugcontroller Serial# gegen eine Datenbank, welche Drohne letztlich C0, C1, oder ohne Klassifizierung ist.
    Diese Datenbank sollte dann ja auch für die Behörden/Beweisführung vor Ort verfügbar sein. Kann ja sein, dass sich ein Fernpilot (aus Versehen, natürlich) bei der "Wünscherei" vertan hat und dann den falschen C-Bäpper auf seiner Drohne hat.
  • @quansel

    Du gehst (eventuell mangels eigener Erfahrung ?) von falschen Fakten aus ... ;)

    zu1: kann auch im Hobby Bereich hilfreich sein (Bsp. ich selber)

    zu2: gerade im Urlaub praktiziert, aufgrund Berg/Erhöhung konnte ich auf 150/160m über Startpunkt gehen ( AGL war wegen der Erhöhung unterhalb von 120m) und damit eine
    bessere Perspektive nach rechts und links genießen. Entfernung der Drohne vielleicht 200m und damit gut gegen blauen Himmel erkennbar 8)

    zu3: es herrschte quasi Windstille, also überhaupt kein Risiko in 160m Höhe


    ... 500m zu haben ist schon nice to have, aber ob eine C0 Klassifizierung und damit die 120m Beschränkung ein Kaufhindernis für meinen M3P-Nachfolger wird, glaube ich eher nicht.
    Dazu benötige ich es zu selten.
  • @RC-Role, DJI prüft ja via Foto, ob das C0-Label entfernt wurde. Natürlich kann man manipulieren und sich hinterher wieder einen drauf kleben, das lässt sich ja nie verhindern. Ausser die C-Klasse wird zukünftig manipulationssicher bspw. gelasert oder ähnlich, wie ja auch eigentlich gefordert.

    Aber die Verfolgung bei irgendeiner Kontrolle vor Ort ist ja nicht das eigentliche Problem, sondern das, wenn die Drohne wegen irgendeines substantiellen Vorfalls sichergestellt wird, oder die Versicherung in Anspruch genommen werden muss. Dann hat man mit einer dann nachweislich vorsätzlichen Manipulation natürlich denkbar schlechte Karten.
  • Ich finde es interessant, dass von vielen interpretiert wird, dass ab 2024 verkaufte Drohnen bei 120 Meter limitiert sind. Ich habe es auch zunächst so herausgelesen, aber wenn man die offizielle DJI Seite liest steht nur, dass das Entfernen vom Label ab 2024 nicht mehr möglich sein wird. Warum aber die Nachzertifizierung von C1 (was ja ab 2024 laut Dji ermöglicht wird) bei Drohnen mit Kaufdatum ab 1.1.24 nicht mehr möglich sein soll, erschließt sich mir nicht.
  • Ich habe den Hinweis anders verstanden. Man kann ab 2024 das Label auch entfernen, bekommt dann aber einen Copter, der nur in der speziellen Kategorie eingesetzt werden kann.

    Hintergrund ist vermutlich, das man ab 2024 keine Drohnen ohne Klassifizierung mehr auf den Markt bringen darf. Würde man dort das Label entfernen, handelt es sich nicht mehr um eine Bestandsdrohne. D.h. Man kann in 2024 keine klassifizierte Drohne in eine Bestandsdrohne verwandeln.

    Nur meine persönliche Meinung. Vielleicht liege ich auch komplett falsch.
  • Ist ja auch richtig so. Aber warum soll ein C1 Zertifizierungsprozess für ab 2024 gekaufte Drohnen nicht möglich sein, für davor verkaufte aber schon? Der einzige Unterschied zwischen 2023 und 2024 verkauften Drohnen wird sein, dass das Label ab 2024 nicht mehr entfernbar sein wird. Ein Upgrade von C0 auf C1 sollte allerdings schon möglich sein nach meinem Verständnis.