(wahlweise) C0/C1/ohne C-Klasse: Vor- und Nachteile usw.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • rodi schrieb:

    Glaub es oder lass es, aber dies Interpretieren nach eigenem Gutdünken, Meinung, Erachtens ändert nichts an der Sachlage.
    Nun ja, da ich kein Jurist bin (auch die können sich irren) kann ich auch nur meine Interpretation und Meinung wiedergeben ohne Gewähr auf Richtigkeit.
  • cmoss schrieb:

    Sorgen habt ihr ...... :D
    Und du scheinbar zuviel Zeit, so dass du Threads lesen und kommentieren kannst, die dich scheinbar gar nicht interessieren! :D

    Dennoch ist das Thema aber nicht ganz uninteressant, denn jeder der noch care refresh bei einer Bestandsdrohne laufen hat, könnte damit konfrontiert werden.

    Fever schrieb:

    Meines Erachtens kann ein und die selbe Drohne nur einmal Inverkehr gebracht werden.„Inverkehrbringen“ (placing on the market): die erstmalige Bereitstellung eines Erzeugnisses auf dem Unionsmarkt
    Eine Drohne die vor 2024 erstmalig auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht wurde, wäre ja immer noch eine Bestandsdrohne, wenn sie danach auf dem EU-Markt (gebraucht) weiter verkauft würde.

    Wenn aber die Drohne raus aus der EU ist, repariert wird und dann wieder eingeführt wird, so würde man sie ja streng genommen wieder (als Gebrauchtware) einführen. Da könnte rodi natürlich richtig liegen ...

    Fever schrieb:

    Wie dem auch sei bin ich der Meinung, dass man als Endverbraucher nicht dazu verpflichtet ist, Nachforschungen anzustellen, wann und wie eine Mini 3 Pro erstmalig in die EU eingeführt wurde. Wie sollte man das auch rechtssicher machen? Sehe die Verantwortung hier eher beim Hersteller.Denke daher auch nicht, dass dies von irgendwelchen Behörden zum Nachteil des Betreibers verfolgt wird oder eine Versicherung, nach einem Unfall, deshalb die Zahlung verweigert.
    Sehe ich anders! In erster Line bist du als Betreiber verpflichtet ... klar, es wäre nett von Dji, wenn sie die Problematik berücksichtigen würden ... aber DU bist in der Pflicht dich konform zu verhalten.

    Auch deine Einschätzung zur Leistungsverweigerung der Versicherung teile ich nicht, denn die Erfahrung lehrt, dass diese nicht besonders gerne zahlen und sich schon mal an "Kleinigkeiten" hochziehen!
  • boomer4711 schrieb:

    cmoss schrieb:

    Sorgen habt ihr ...... :D
    Und du scheinbar zuviel Zeit, so dass du Threads lesen und kommentieren kannst, die dich scheinbar gar nicht interessieren! :D
    Also,wenn ich deine Ergüsse hier lese, frage ich mich, wer von uns beiden wohl mehr Zeit hat!
    Du lässt dich lang und breit über Dinge aus, die mit ziemlicher Sicherheit nur einen verschwindend kleinen Teil der Mitglieder betreffen.
  • willi62 schrieb:

    Unnütze Metadiskussion. Wen es nicht interessiert, der braucht's doch einfach nur zu ignorieren. Wie bei "Markus Lanz": einfach weiterschalten!
    Hast eh recht, jetzt habe ich gefunden, wie man das Abo löscht und damit kriege ich dazu keine Nachrichten mehr und bin auch nicht mehr in Versuchung, meinen Senf dazuzugeben.
  • willi62 schrieb:

    Unnütze Metadiskussion. Wen es nicht interessiert, der braucht's doch einfach nur zu ignorieren. Wie bei "Markus Lanz": einfach weiterschalten!
    Ganz so einfach ist es halt nicht. Viele interessiert das Thema und lesen still im Hintergrund mit (ich z.B.). Und wenn dann nur ein Bruchteil der Ergüsse hier wirklich hilfreich sind und der Rest nur spekulatives Blabla, nach dem Motto, Hauptsache ich habe auch mal meinen Senf dazu beigetragen, dann macht es die Sache nicht übersichtlicher. Die 36 Seiten könnte man bei Reduzierung auf wirkliche Fakten wahrscheinlich auf 5 Seiten zusammenstreichen. Der Rest ist blabla der sich über viele Seiten permanent wiederholt. Da denke ich mir oft genug, weniger könnte mehr und hilfreicher sein.
  • boomer4711 schrieb:

    Wenn aber die Drohne raus aus der EU ist, repariert wird und dann wieder eingeführt wird, so würde man sie ja streng genommen wieder (als Gebrauchtware) einführen.
    Würde also heißen, dass eine Drohne mehrmals Inverkehr gebracht, also erstmalig auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden kann. Hört sich für mich widersprüchlich an.


    boomer4711 schrieb:

    ... aber DU bist in der Pflicht dich konform zu verhalten.
    Ja, aber diese Pflicht hat auch Grenzen. Auch der Hersteller hat Pflichten. Wenn man eine Mini 3 Pro 2023 erworben hat und sie, warum auch immer, 2024 zur Reparatur an DJI schickt, sollte man davon ausgehen können, das man die reparierte oder ausgetauschte Drohne anschließend wie gewohnt weiter fliegen darf. Wäre sonst auch rechtlich problematisch in Bezug auf Garantie/Gewährleistung. Außerdem, wie soll der Endverbraucher nachvollziehen, ob DJI diese 2024 neu in Verkehr gebracht hat oder ob sie sich bereits auf dem Unionsmarkt befunden hat? Ja, man kann beim Support nachfragen und erhält dann eine Antwort wie @segelfreund in #669 die zumindest in Teilen falsch ist. Was soll man dann damit anfangen? Denke auch, dass DJI nicht verpflichtet ist, hier irgendwelche Auskünfte zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens zu geben.


    boomer4711 schrieb:

    Auch deine Einschätzung zur Leistungsverweigerung der Versicherung teile ich nicht
    Zunächst einmal sollte die Versicherung in der Regel, so wie auch bei der KFZ Haftpflicht, immer erst einmal für Schäden an Dritten aufkommen. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann sie dann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Das sehe ich hier aber definitiv nicht, zumal sie das Fehlverhalten erst einmal beweisen muss.


    skyspy schrieb:

    Da denke ich mir oft genug, weniger könnte mehr und hilfreicher sein.
    Da gebe ich dir Recht. Allerdings waren die letzten 4 Beiträge auch nicht wirklich hilfreich.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fever ()

  • Fever schrieb:

    Würde also heißen, dass eine Drohne mehrmals Inverkehr gebracht, also erstmalig auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden kann. Hört sich für mich widersprüchlich an.

    Rodi schíen sich ja sehr sicher zu sein und es gibt bestimmt User hier die sich mit dergleichen auskennen (Zoll, Außenhandel ...) Ich kann jedenfalls die Argumentation nachvollziehen, dass ein Reimport eben ein erneutes in Verkehr bringen in der EU bedeuten könnte.

    Fever schrieb:

    Ja, aber diese Pflicht hat auch Grenzen. Auch der Hersteller hat Pflichten. Wenn man eine Mini 3 Pro 2023 erworben hat und sie, warum auch immer, 2024 zur Reparatur an DJI schickt, sollte man davon ausgehen können, das man die reparierte oder ausgetauschte Drohne anschließend wie gewohnt weiter fliegen darf. Wäre sonst auch rechtlich problematisch in Bezug auf Garantie/Gewährleistung. Außerdem, wie soll der Endverbraucher nachvollziehen, ob DJI diese 2024 neu in Verkehr gebracht hat oder ob sie sich bereits auf dem Unionsmarkt befunden hat? Ja, man kann beim Support nachfragen und erhält dann eine Antwort wie @segelfreund in #669 die zumindest in Teilen falsch ist. Was soll man dann damit anfangen? Denke auch, dass DJI nicht verpflichtet ist, hier irgendwelche Auskünfte zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens zu geben.

    Ich sehe es ähnlich und würde auch erwarten, dass man bei Garantie, Reparatur oder Care Refresh im Sinne des Kunden aggiert. Aber hast du schon mal einen Blick auf das Impressum und die AGB von DJI geworfen? Letztlich verkauft dir der chinesische Hersteller einen Artikel und keine Garantie für eine bestimmte Art der Nutzung. Es ist, zugegeben, eine akademische Diskussion, die aber im Ernstfall (Schaden) gravierende Konsequenzen haben könnte. Ich würde auch mit einer getauschen M3P weiter fliegen ... aber ein gutes Gefühl hätte ich dabei wohl eher nicht mehr.

    Fever schrieb:

    Zunächst einmal sollte die Versicherung in der Regel, so wie auch bei der KFZ Haftpflicht, immer erst einmal für Schäden an Dritten aufkommen. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann sie dann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Das sehe ich hier aber definitiv nicht, zumal sie das Fehlverhalten erst einmal beweisen muss.

    Wenn du mit einer Drohne in "open" einen Schaden veraursacht hast, obwohl du gar nicht damit hättest in "open" fliegen dürfen, bist du ganz schnell im Regressbereich. Wenn du das Teil auf ein Autodach geworfen hast, welches verkratzt wurde, wird man wohl keinen großen Aufwand betreiben. Wenn aber das Teil beschlagnahmt wird, Personenschäden vorliegen usw. wird die Versicherung ein etwaiges Verfahren genau beobachten und sich am Ende dranhängen. Die müssen ja selbst gar nichts machen, sondern nur nachher Akteneinsicht nehmen und dann den Daumen runter zeigen.
  • wie relevant ist die "neue" Höhenbegrenzung auf 120m für Normalo Urlaubsvideos/Bilder wirklich?

    Hi zusammen,

    ich bin Hobbyfotograf und ärger mich die letzten Jahre in jedem Urlaub wieder, keine kleine Drohne dabei zu haben. Auf Sardinien vor 2 Jahren ganz besonders, heuer geht´s nach Mallorca (ähnliche Motive mit Berge und Stränden etc.) und jetzt will ich eben eine kleine Reisdrohne zum Festhalten der Momente.
    Hab mich eigentlich recht schnell auf die M4P festgelegt, bis ich dieses "120m Thema" entdeckt habe.... ;)
    Ich weiß dass das rauf und runter diskutiert wurde, aber mich interessiert eigentlich die Erfahrung von aktiven Usern wie relevant das eigentlich wirklich ist bei Urlaubsvideos...?
    Ich meine, wie oft fliegt man denn einen Hang mehr als 120m hoch oder will über einen Hügel schauen der 123m über Startpunkt endet?

    Mir fehlt einfach das Gefühl dafür, ob einen Normalo das wirklich stört oder ob das eher ein akademisches Problem ist, das man wie sooft in Foren so lange rauf und runter diskutiert bis jeder meint es wäre das schlimmste auf der Welt und dadurch das Gerät eigentlich nicht mehr nutzbar ist....

    Eine gebrauchte M4P aus 2023 ohne Beschränkung finde ich schwierig, den Aufpreis gegen neu sehe ich irgendwie nicht ein...dann würde ich eher eine gebrauchte M3P suchen. wobei ich gerade die bessere Hinderniserkennung echt gern hätte (speziell für einen Anwendungsfall den ich öfter haben würde....einen Bach entlang einem Tretboot folgen an dem viele Äste reinhängen...)

    Eigentlich will ich nur hören, dass das mit den 120m in Realität zu 95% kein Thema ist und ich mit der M4P glücklich werden in Malle und den nächsten Urlauben :D

    Danke schon mal für ein paar ehrliche Meinungen aus der Realität von Hobby-Urlaubs-foto/videografen...
  • i3smuc schrieb:

    Eigentlich will ich nur hören, dass das mit den 120m in Realität zu 95% kein Thema ist und ich mit der M4P glücklich werden in Malle und den nächsten Urlauben :D
    Ich denke es ist sogar zu 99% kein Problem. Überleg doch mal, es ist doch eh nur bergauf ein Problem. Und mal ganz ehrlich, bis du (oder ich) beim wandern im Verfolgungsmodus 120 Höhenmeter zurückgelegt hast, ist doch eh der Akku leer! Und wenn du über einen 125m hohen Berg fliegen willst, hast du auf der anderen Seite eh ein Problem: Die Funkverbindung!

    Chorge1972 schrieb:

    Also ich finde es mega relevant. Auf Skitour in den Bergen wären die 120 ein echtes Problem

    Es ist doch eh nur bergauf ein Problem. Und wie du 120 Höhenmeter bergauf auf Skiern zurücklegst, will ich sehen. Gut, du könntest dich im Lift "verfolgen", dürfte aber nicht erlaubt sein. Bergab ist es doch gar kein Problem, denn die 120m runter (oder eben mehr) jucken eh nicht!

    Es gäbe aber immer noch die Möglichkeit eine M4P mit C1-Zertifizierung und dann einen A1/A3 Schein in ein paar Stunden zu machen oder in einen Verband zu gehen (bringt aber nur in .de was).

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  • i3smuc schrieb:

    Eigentlich will ich nur hören, dass das mit den 120m in Realität zu 95% kein Thema ist und ich mit der M4P glücklich werden in Malle und den nächsten Urlauben :D
    Ich sehe es wie B69. Zu 95 % ist es kein Thema. Aber in den wenigen Fällen in denen es doch relevant war, war es dann doch gut die Reserven zu haben einfach den Regler hochziehen zu können. Ich würde meine Entscheidung einfach danach ausrichten ob du öfters in hügeligen Gelände unterwegs sein wirst oder eben nicht, ganz einfach.
  • Selbst ich als Flachlandtiroler hatte schon zwei, drei Mal die Situation in der ich froh war das ich höher als 120m kam. Habe dazu
    hier auch etwas geschrieben:

    (wahlweise) C0/C1/ohne C-Klasse: Vor- und Nachteile usw.

    Wenn ich mich heute zwischen M3P und M4P entscheiden müsste, wären mir die Vorteile der M4P wichtiger, als wie die 120m Höhenbegrenzung.
    Liegt aber sicherlich auch daran, das es mich persönlich fast gar nicht betrifft.