(wahlweise) C0/C1/ohne C-Klasse: Vor- und Nachteile usw.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Thomas B schrieb:

    Naja so eindeutig ist das eben nicht, wie viele hier meinen. Ich bin zufällig Jurist und habe mich hier tief eingelesen in die EU Drohnenverordnung. Da die mini 4 pro vor den 1.1.24 in den Verkehr gebracht wurde, gilt sie deklassifiziert als Bestandsdrohne, ganz egal wann die deklassifizierung vorgekommen wurde. Was DJI hierzu behauptet, tut überhaupt nichts zur Sache.

    Wenn nun nach 1.1.24 eine sagen wir mini 5 pro erscheint, wird das nicht mehr funktionieren und eine Deklassifizierung wäre rechtlich unzulässig.

    Aber ich habe kein Interesse an jeglicher Diskussion darüber und gönne jedem seine eigene Klugscheisserei.
    Bist Du sicher? Zählt hier "Inverkehrbringung" bezogen auf das individuelle Exemplar oder auf das Produkt? Was ist, wenn sich das Produkt ändert, z.B. durch geringfügige Modifikationen der Hardware, die nicht offensichtlich sind oder kommuniziert wurden? Neue Software-Version?

    Kann es tatsächlich sein, das man ein Produkt am 31.12.23 auf den Markt wirft, auch immer wieder kleine Verbesserungen und Modifikationen an Hard- und Software durchführt und es dennoch bis St. Ultimo weiter verkaufen kann als Bestandsdrohne?
    Kommt mir schon rein teleologisch betrachtet nicht sinnig vor, Ziel der EU-Drohnenverordnung ist es schliesslich, das nach und nach ALLE im Betrieb befindlichen Drohnen (bis auf Eigenbauten, hier gelten eigene Regeln) eine C-Klasse haben,
  • Wie gesagt habe ich leider keine Zeit für große Diskussionen. Nur soviel: in den Verkehr bringen bedeutet in der rechtlichen Interpretation, wann ein Produkt/Modell erstmals auf den Markt gebracht wird, nicht wann es verkauft oder wiederverkauft wird. Die Regelungen bezüglich der Bestandsdrohnen dürften sich daher auf sämtliche DJI mini 4 pro Drohnen beziehen, unabhängig vom Verkaufsdatum. Und da keine konkreten Regelungen bezüglich einer Deklassifizierung existieren, spricht auch überhaupt nichts gegen eine nachträgliche Dezertifizierung von Drohnen, welche vor dem 1.1.24 in den Verkehr gebracht wurden. Alles andere sind Annahmen, welche vielleicht logisch erscheinen, aber rechtlich irrelevant sind.
  • es gilt nur zu bedenken das die Mini4 pro schon bei der ersten Einfuhr als C0 klassifiziert war. DJI hat nur das Weihnachtsgeschäft mitgenommen und daher bis 31.12.23 die Deklassifizierung bereit gestellt. Also gilt Bestand nur für die bis zum Stichpunkt deklassifizierten Drohnen.
  • Thomas B schrieb:

    Im Grunde ist alles gesagt. Es bezieht sich auf das Produkt bzw. das konkrete Modell (hier: DJI mini 4 pro)
    Ne, eben nicht auf das Modell, sondern auf das individuelle Exemplar, jedenfalls wenn die Legaldefinition, die Skyscope gebracht hat einschlägig ist (und das ist sie sofern es keine speziellere gibt). Und den Zeitpunkt, zu dem es juristisch in der EU war.
  • rodi schrieb:

    es gilt nur zu bedenken das die Mini4 pro schon bei der ersten Einfuhr als C0 klassifiziert war. DJI hat nur das Weihnachtsgeschäft mitgenommen und daher bis 31.12.23 die Deklassifizierung bereit gestellt. Also gilt Bestand nur für die bis zum Stichpunkt deklassifizierten Drohnen.
    Na und, auf welche Rechtsquelle beziehst du dich mit dieser Interpretation?
  • MajorGriffon schrieb:

    Thomas B schrieb:

    Im Grunde ist alles gesagt. Es bezieht sich auf das Produkt bzw. das konkrete Modell (hier: DJI mini 4 pro)
    Ne, eben nicht auf das Modell, sondern auf das individuelle Exemplar, jedenfalls wenn die Legaldefinition, die Skyscope gebracht hat einschlägig ist (und das ist sie sofern es keine speziellere gibt). Und den Zeitpunkt, zu dem es juristisch in der EU war.
    sorry aber das ist Bullshit
  • skyscope schrieb:

    Leitfaden zum EU Blue Guide steht es unter Punkt "2.3 Inverkehrbringen (englisch: placing on the market)" schwarz auf weiß:

    "Was die „Bereitstellung“ angeht, so bezieht sich das Inverkehrbringen nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes einzelne Produkt, unabhängig davon, ob es als Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde. Daher muss jedes einzelne Produkt eines Produktmodells oder einer Produktart, das nach dem Inkrafttreten neuer Anforderungen in Verkehr gebracht wird, diese erfüllen, auch wenn die Bereitstellung des Produktmodells oder der Produktart vor dem Inkrafttreten neuer Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union mit neuen obligatorischen Anforderungen erfolgte."

    Thomas B schrieb:

    Im Grunde ist alles gesagt. Es bezieht sich auf das Produkt bzw. das konkrete Modell (hier: DJI mini 4 pro)
    Ne.
    Es bezieht sich auf ein einzelnes Produkt(exemplar) des Produktmodells (DJI Mini 4 pro).
  • RC-Role schrieb:

    skyscope schrieb:

    Leitfaden zum EU Blue Guide steht es unter Punkt "2.3 Inverkehrbringen (englisch: placing on the market)" schwarz auf weiß:

    "Was die „Bereitstellung“ angeht, so bezieht sich das Inverkehrbringen nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes einzelne Produkt, unabhängig davon, ob es als Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde. Daher muss jedes einzelne Produkt eines Produktmodells oder einer Produktart, das nach dem Inkrafttreten neuer Anforderungen in Verkehr gebracht wird, diese erfüllen, auch wenn die Bereitstellung des Produktmodells oder der Produktart vor dem Inkrafttreten neuer Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union mit neuen obligatorischen Anforderungen erfolgte."

    Thomas B schrieb:

    Im Grunde ist alles gesagt. Es bezieht sich auf das Produkt bzw. das konkrete Modell (hier: DJI mini 4 pro)
    Ne.Es bezieht sich auf ein einzelnes Produkt(exemplar) des Produktmodells (DJI Mini 4 pro).
    A1 entfernt. Wer nicht in der Lage ist, Rechtstexte richtig zu lesen, sollte es vielleicht besser sein lassen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von B69 ()

  • RC-Role schrieb:

    Thomas B schrieb:

    A1 entfernt
    Jetzt nimm mich nicht als Vorwand nur weil du der Argumentation hier nicht mehr folgen willst oder gar kannst.
    entschuldige bitte, dass ich etwas genervt bin. Aber du verstehst es einfach falsch. Es geht in dem Text um eine Erweiterung (Variante) des Rechtsbegriffs als „Bereitstellung“. Inverkehrbringung bleibt Inverkehrbringung

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

  • Bitte steinigt mich nicht aber Ich verstehe nicht warum eine C1 Zertifizierung einen Vorteil zu C0 ist, kann mir das bitte nochmal jemand erklären?

    Ich sehe es eher als Nachteil, man darf nicht mehr über einzelne Personen fliegen sondern über unbeteiligte Personen ist der Überflug zu vermeiden, man benötigt einen Kompetenznachweis und die Fernidentifikation ist vorgeschrieben, die erlaubte Flughöhe ist gleich 120m, also warum?

    Danke :)

    Mini 4 Pro mit RC 2 im Fly More Combo
    Goggles 2 mit RC Motion 2
  • Dronoro schrieb:

    … warum eine C1 Zertifizierung einen Vorteil zu C0 ist, …
    … die erlaubte Flughöhe ist gleich 120m, also warum?
    Der hauptsächliche Unterschied liegt im dürfen und können.

    In C0 ist die Höhe auf 120 m über Startpunkt begrenzt obwohl man in Entfernung dazu bis 120 m zum nächstgelegen Punkt an der Erdoberfläche fliegen darf.

    Wenn es also recht Steil Bergauf geht wird eine C0-Drohne technisch auf 120 m über dem ursprünglichen Startpunkt begrenzt obwohl diese an aktuelle Position gerade mal 30 m über Grund fliegen würde.

    Für „Flachlandtiroler“ nicht so das Hauptaugenmerk, Bergsteiger und Alpinwanderer haben da aber schon Ihre Bedenken!
  • CO ist technisch bei 120 m überm Startpunkt abgeriegelt. Das empfinden manche als Nachteil. Die wechseln dann zu C1. ... reine Abwägung deiner persönlichen Bedürfnisse.

    edit: @quadle war schneller und auch noch ausführlicher ...


    Thomas B schrieb:

    entschuldige bitte, dass ich etwas genervt bin. Aber du verstehst es einfach falsch. Es geht in dem Text um eine Erweiterung (Variante) des Rechtsbegriffs als „Bereitstellung“. Inverkehrbringung bleibt Inverkehrbringung
    Ist eigentlich ganz einfach: Inverkehrbringung ist die erste Bereitstellung eines Produktes auf dem Unionsmarkt ... verhält sich wie Windpocken zur Gürtelrose, um mal ein allgemeinverständliches Beispiel aus dem Alltag zu geben.
  • Mini 3 Pro aus dem Otto-Deal

    Habe die Mini 3 Pro bei Otto zum guten Kurs bestellt und wurde innerhalb 1 Tages geliefert... Top was sich mir jetzt final noch nicht schlüssig erschließt ist die Frage: ist das jetzt noch eine Bestandsdrohne mit der ich 120 Meter über Grund fliegen darf oder inzwischen (ab 01.01.2024) eine C0 Klassifizierung also wo man selber den Höhenregler nicht mehr einstellen kann. Ich habe sie noch nicht geöffnet um über die Software nachzusehen, damit ich sie evtl wieder zurück schicken kann, weiß nicht wenn das geht nachdem sie mal geöffnet und auf seinem Account hinterlegt wurde. Die die Drohne hat außen auf der Packung das CE Zeichen (Sicherheit EU) glaube ich..ansonsten kann ich nichts erkennen von irgendwelchen Klassifizierungen..einen schönen Abend noch ;)
  • skyscope schrieb:

    Wir wissen nur, dass DJI und andere große Lager haben.
    Auch in der EU? Denke, dass eine bei DJI aktuell bestellte Mini 3 Pro nach wie vor direkt aus China geliefert wird und damit in die EU importiert wird. Nach deiner Interpretation wäre sie dann erstmalig in Verkehr gebracht und dürfte ohne Zertifizierung nicht verkauft oder legal in der offenen Kategorie geflogen werden.

    skyscope schrieb:

    Davon ab schau in die aktuellen (US) Handbücher, bei der Mini 3 ist bereits die C0-Klassifizierung enthalten
    Was sollen die Amerikaner mit einer C0 Klassifizierung?

    skyscope schrieb:

    Mir nicht.
    Mir schon, ich halte es zumindest für möglich, da die Mini 4 Pro vor 2024 in Verkehr gebracht wurde.

    skyscope schrieb:

    Aber man steckt ja nicht drin, alles ist in dieser Übergangszeit Neuland und auch ein ziemlicher Spezialfall.
    Und es wird durch Entklassifizierung, Nachklassifizierung und Crossklassifizierungen ja nicht einfacher oder übersichtlicher. Da kommt ja kaum einer hinterher, selbst mancher Hersteller nicht und auch nicht die Kontrollorgane oder Versicherungen. So ein Wildwuchs, auch mit sich im Vorfeld verschiebenden Fristen und Übergangszeiten, gab es bisher so nicht, wird es in absehbarer Zeit auch nicht mehr bei Drohnen geben, und hat sich in ein paar Wochen/Monaten ja auch eh von selbst erledigt, wenn es eben ausschließlich nur noch Cx-Drohnen zu kaufen geben wird.
    Wahre Worte. Kurz nach Erscheinung der Mini 4 Pro hätte wohl auch kaum jemand für möglich gehalten, dass DJI eine Entklassifizierung anbietet oder das dies rechtlich möglich wäre.


    Michael67 schrieb:

    Schon mitbekommen, C1 ist für die Mini 4 Pro jetzt für die C0 Variante erhältlich?
    Ist das nicht schon länger möglich?
    (wahlweise) C0/C1/ohne C-Klasse: Vor- und Nachteile

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Fever ()

  • Thomas B schrieb:

    MajorGriffon schrieb:

    Thomas B schrieb:

    Im Grunde ist alles gesagt. Es bezieht sich auf das Produkt bzw. das konkrete Modell (hier: DJI mini 4 pro)
    Ne, eben nicht auf das Modell, sondern auf das individuelle Exemplar, jedenfalls wenn die Legaldefinition, die Skyscope gebracht hat einschlägig ist (und das ist sie sofern es keine speziellere gibt). Und den Zeitpunkt, zu dem es juristisch in der EU war.
    sorry aber das ist Bullshit
    Wenn das keine fundierte juristische Auseinandersetzung mit der Thematik ist, was dann?


    Thomas B schrieb:

    Ich bin zufällig Jurist und habe mich hier tief eingelesen in die EU Drohnenverordnung.
    Oder war es die Autokorrektur, und du meintest Florist? Dann will ich nichts gesagt haben.