(wahlweise) C0/C1/ohne C-Klasse: Vor- und Nachteile usw.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Rabbit55 schrieb:

    eur-lex.europa.eu/legal-conten…?uri=CELEX:52022XC0629(04)



    "Der neue Rechtsrahmen hat die Ausrichtung der EU-Rechtsvorschriften im Verhältnis zum Marktzugang verändert. Früher war der Wortlaut der
    Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union auf den Begriff des „Inverkehrbringens“ fokussiert, einen herkömmlichen Begriff aus dem
    Bereich des freien Warenverkehrs, der die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt der EU bezeichnet. Im neuen Rechtsrahmen
    wird unter Berücksichtigung des Binnenmarkts der Schwerpunkt auf die Bereitstellung eines Produkts gelegt, wodurch das Geschehen nach der
    erstmaligen Bereitstellung eines Produkts größere Bedeutung erlangt.
    Dies entspricht auch der Logik, Marktüberwachungsbestimmungen der EU zu erlassen. Die Einführung des Begriffs der Bereitstellung erleichtert die
    Rückverfolgung nichtkonformer Produkte zum Hersteller."

    boomer4711 schrieb:


    Ich traue doch dem LBA, sonst hätte ich doch da gar nicht nachgefragt. Auch hier ist doch das Gegenteil der Fall: Ich traue viel mehr dem LBA wie Usern die ich nicht kenne (möge bitte keiner persönlich nehmen, aber in Foren wird bisweilen viel geschrieben). Daher einfach die absicherende Nachfrage beim LBA. Ich verstehe ehrlich gesagt deinen etwas "passiv-aggressiven" bzw. "feindseligen" Umgangston nicht so ganz. Sei doch einfach mal nett!
    Danke Boomer das du nochmal beim Luftfahrtbundesamt nachgefragt hast. Für Drohnenpiloten ist das sicher die erste Anlaufadresse.
    Allerdings glaube ich, dass das keine Behörde ist, die auf dem aktuellen Stand der EU Verordnungen ist. Ich habe ChatGPT nochmal mit dem Link zum Blue Guide der EU zu den Harmonisierungsbestimmungen gefüttert. Dabei ist folgendes herausgekommen:
    "Vielen Dank für den Hinweis und die Bereitstellung des Links zum Blue Guide sowie der Erklärung der Änderungen im neuen Rechtsrahmen. Es ist korrekt, dass der Begriff des "Inverkehrbringens" im neuen Rechtsrahmen erweitert wurde, um nicht nur die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt zu umfassen, sondern auch den Zeitpunkt des Verkaufs an den Endkunden zu berücksichtigen. Dies spiegelt sich in der Betonung der Bereitstellung eines Produkts wider und legt einen größeren Schwerpunkt darauf, was nach der erstmaligen Bereitstellung des Produkts geschieht.

    Die Erweiterung des Begriffs des "Inverkehrbringens" bedeutet, dass nicht nur der Moment der erstmaligen physischen Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt von Bedeutung ist, sondern auch der Zeitpunkt des Verkaufs an den Endkunden. Dies ermöglicht eine genauere Verfolgung von nicht konformen Produkten und erleichtert die Durchsetzung von Marktüberwachungsbestimmungen.

    In Anbetracht dieser neuen Ausrichtung des Begriffs des "Inverkehrbringens" ist es wichtig, dass Unternehmen und Behörden diese Änderungen berücksichtigen und sicherstellen, dass Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt werden, den geltenden Vorschriften entsprechen, sowohl zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung als auch zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Endkunden."

    Dies gibt nochmal in schönen Worten das wieder, was ich bereits oben versucht habe dazustellen. Allerdings bin weder ich noch ChatGPT vom Fach der Rechtskunde. Problem ist und bleibt das die Drohnenverordnung älter ist, als die angepassten Regelungen im Blue Guide. Damit kann sie nicht den aktuellen Stand der Rechtslage wiedergeben.
  • Ich habe ChatGPT nochmal mit dem Link zum Blue Guide der EU zu den Harmonisierungsbestimmungen gefüttert. Dabei ist folgendes herausgekommen:
    Ja... Ich schlage vor, wir vergessen einfach alles, was du danach geschrieben hast. Es ist schon lächerlich genug, wie oft hier nun dieselbe Frage, mit demselben Ergebnis abgehandelt wurde. Wegen einer Märchengeschichte, die ChatGPT erfunden hat, müssen wir das nun wirklich nicht noch einmal durchkauen.
  • Rabbit55 schrieb:

    Rabbit55 schrieb:

    eur-lex.europa.eu/legal-conten…?uri=CELEX:52022XC0629(04)



    "Der neue Rechtsrahmen hat die Ausrichtung der EU-Rechtsvorschriften im Verhältnis zum Marktzugang verändert. Früher war der Wortlaut der
    Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union auf den Begriff des „Inverkehrbringens“ fokussiert, einen herkömmlichen Begriff aus dem
    Bereich des freien Warenverkehrs, der die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt der EU bezeichnet. Im neuen Rechtsrahmen
    wird unter Berücksichtigung des Binnenmarkts der Schwerpunkt auf die Bereitstellung eines Produkts gelegt, wodurch das Geschehen nach der
    erstmaligen Bereitstellung eines Produkts größere Bedeutung erlangt.
    Dies entspricht auch der Logik, Marktüberwachungsbestimmungen der EU zu erlassen. Die Einführung des Begriffs der Bereitstellung erleichtert die
    Rückverfolgung nichtkonformer Produkte zum Hersteller."

    boomer4711 schrieb:

    Ich traue doch dem LBA, sonst hätte ich doch da gar nicht nachgefragt. Auch hier ist doch das Gegenteil der Fall: Ich traue viel mehr dem LBA wie Usern die ich nicht kenne (möge bitte keiner persönlich nehmen, aber in Foren wird bisweilen viel geschrieben). Daher einfach die absicherende Nachfrage beim LBA. Ich verstehe ehrlich gesagt deinen etwas "passiv-aggressiven" bzw. "feindseligen" Umgangston nicht so ganz. Sei doch einfach mal nett!
    Danke Boomer das du nochmal beim Luftfahrtbundesamt nachgefragt hast. Für Drohnenpiloten ist das sicher die erste Anlaufadresse.Allerdings glaube ich, dass das keine Behörde ist, die auf dem aktuellen Stand der EU Verordnungen ist. Ich habe ChatGPT nochmal mit dem Link zum Blue Guide der EU zu den Harmonisierungsbestimmungen gefüttert. Dabei ist folgendes herausgekommen:
    "Vielen Dank für den Hinweis und die Bereitstellung des Links zum Blue Guide sowie der Erklärung der Änderungen im neuen Rechtsrahmen. Es ist korrekt, dass der Begriff des "Inverkehrbringens" im neuen Rechtsrahmen erweitert wurde, um nicht nur die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt zu umfassen, sondern auch den Zeitpunkt des Verkaufs an den Endkunden zu berücksichtigen. Dies spiegelt sich in der Betonung der Bereitstellung eines Produkts wider und legt einen größeren Schwerpunkt darauf, was nach der erstmaligen Bereitstellung des Produkts geschieht.

    Die Erweiterung des Begriffs des "Inverkehrbringens" bedeutet, dass nicht nur der Moment der erstmaligen physischen Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt von Bedeutung ist, sondern auch der Zeitpunkt des Verkaufs an den Endkunden. Dies ermöglicht eine genauere Verfolgung von nicht konformen Produkten und erleichtert die Durchsetzung von Marktüberwachungsbestimmungen.

    In Anbetracht dieser neuen Ausrichtung des Begriffs des "Inverkehrbringens" ist es wichtig, dass Unternehmen und Behörden diese Änderungen berücksichtigen und sicherstellen, dass Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt werden, den geltenden Vorschriften entsprechen, sowohl zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung als auch zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Endkunden."

    Dies gibt nochmal in schönen Worten das wieder, was ich bereits oben versucht habe dazustellen. Allerdings bin weder ich noch ChatGPT vom Fach der Rechtskunde. Problem ist und bleibt das die Drohnenverordnung älter ist, als die angepassten Regelungen im Blue Guide. Damit kann sie nicht den aktuellen Stand der Rechtslage wiedergeben.

    Jetzt mal ohne Quatsch: Du fütterst ChatGPT und vertraust diesem eher wie den Fachbehörden die im Zweifel den Daumen hoch oder runter zeigen? Glaubst du, ein Richter vertraut im Zweifel ChatGPT oder folgt eher der Einschätzung der EASA oder dem LBA?

    In diesem Fall ist es laut LBA so, dass damit der Import in die EU gemeint ist, der bis zum 31.12.2023 erfolgt sein muss. Händler etc. dürfen danach die Lagerbestände an nicht zertifizerten UAS noch verkaufen. Der Zeitpunkt des Verkaufs an den Endkunden ist hier nicht relevant.

    Was das LBA zum Betrieb von in 2023 dezertifizierten M4P nach dem 31.12.2023 sagt, schenke ich mir an der Stelle.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von boomer4711 ()

  • Nee, ChatGPT traue ich auch nicht, aber er kann das wesentliche aus einem Dokument, hier der Blue Guide, herausfiltern. (Man kann da auch selbst lesen, hab ich ja auch gemacht) Das ist die aktuelle Rechtslage. Ich denke das alle Behörden da hinterher hinken. Vermutlich nicht zum Nachteil vieler, die aktuell noch kaufen.
    Am ehesten wird der Zoll noch wissen wie die aktuelle Rechtlage in Bezug auf in Verkehr bringen ist. Aber wer wird denn sowas kontrollieren, niemand. Es wird wohl erst relevant, wenn es zu einem Zwischenfall kommt, wo jemand wissen will, auf welcher Rechtslage man geflogen ist. Dann ist der Halter und Pilot in der Pflicht.
  • Habe bisher noch gar nicht alle Buttons der letzten Fly-App durchgeklickt. ... ick kieke, staune, wundre mir, ...: für die Mini 3 Pro wird das C1-Label angeboten (für diejenigen, die in EU mit dem Plus-Akku oder den Propguards - soweit verfügbar - fliegen wollen).
    Hatte bisher nur mitgekriegt, dass das für die Mini 4 Pro möglich sei.
  • Hallöle..
    ich bin der Neue!

    Also: Ich hab ja 2022 schon mal in Urlaubslaune den "Schein" gemacht, weil ich grad Lust hatte. - Ich war schon zu oft zu spät, als dass ich mir das entgehen lassen wollte.

    Am Samstag hab ich meine neue C0-Mini 4 Pro geholt - am Sonntag ist mir ein Baum ohne Vorwarnung einfach so in die Flugbahn gehüpft!

    Nieder mit den Bäumen!

    Also musste ich am Sonntag gleich die Care-Police beanspruchen... Heute kam Drohne V2 - hoffentlich ohne Astmagnet - und ich bin jetzt leicht verblüfft... Ohne Aufforderung kam gleich ein Set mit neuen "Bapperl" - Bapp ich die jetzt drauf oder nicht?

    Ist es sinnvoll - HEUTE, Stand 06.03.2024 AD - eine Drohne ohne Zwang von C0 auf C1 "aufzufrisieren"?
  • Das haben wir dir vorbereitet: ist vorstehend nachzulesen.
    Zusammenfassung, der Unterschied zwischen C0 und C1 ist,
    - CO wird bei >120 m überm Startpunkt technisch abgeriegelt
    - C1 braucht ein erfolgreich abgeschlossenes A1/A3-Onlinetraining
    - C1 sendet die Betreiber-eID als Fernidentifikation aus
    - C1 hat ein höheres MTOM (für Nutzung von Plus-Akkus u/o Propguards)

    Wenn du zu einem der Punkte mehr wissen willst, dann steigt ein in die vorstehende Lektüre.
    Oder lass erstmal alles beim Alten. Umklassifizieren kannst du ja bei Bedarf immer noch.
  • Soweit ich mich richtig erinnere, müsste man erst ab C2, 30m horizontalen Abstand halten zu unbeteiligten Personen.
    C1, darf wie C0 auch unbeteiligte überfliegen. Man sollte aber, wenn man das so sagen kann, noch mehr aufpassen. (Grob formuliert, bitte korrigieren wenn ich falsch liege)
    Mini 3 m. RC1
    Mini 4 Pro m. RC2

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rallex ()

  • TimDJI schrieb:

    dicht heran

    Hab ich so nicht gelesen, wie heisst es in der offiziellen Regelung?

    OlliHH schrieb:

    ... Von „dicht heran“ ist da nichts zu lesen.

    Man kann es auch zerreden! Korrekt steht in DVO (EU) 2019/947!

    Anhang 1 - UAS.OPEN.020 zu A1/C1 schrieb:


    nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, verkürzt der Fernpilot die Zeit, in der das unbemannte Luftfahrzeug diese Personen überfliegt, soweit wie möglich.
    Heißt soviel: Überflug unbeteiligter Personen soll vermieden werden. Also Überlug erst mal nein bzw. sollte es trotz aller Sorgfalt passieren so schnell als Möglich wieder aus dem Bereich fligen. Kein Überflug heißt aber auch, ich darf dicht heran fliegen, denn nirgends steht zu C1, dass irgend ein Abstand zu unbeteiligten Personen eingehalten werden muss.
  • quadle schrieb:

    TimDJI schrieb:

    dicht heran

    Hab ich so nicht gelesen, wie heisst es in der offiziellen Regelung?

    OlliHH schrieb:

    ... Von „dicht heran“ ist da nichts zu lesen.
    Man kann es auch zerreden! Korrekt steht in DVO (EU) 2019/947!

    Anhang 1 - UAS.OPEN.020 zu A1/C1 schrieb:


    nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, verkürzt der Fernpilot die Zeit, in der das unbemannte Luftfahrzeug diese Personen überfliegt, soweit wie möglich.
    Heißt soviel: , dass...

    Zerreden beginnt für mich, wenn jeder meint, Gesetze erklären oder nochmal umschreiben zu müssen, dass "jeder der es sonst nicht könnte", sie versteht.
    Deshalb störte ich mich an deiner Neuformulierung, die potentiell wieder Missverständnisse provoziert.
    Text zitieren reicht doch oder jedenfalls im Fall des Erklärbärs, mit einfügen.
    Ich erinnerte mich nur gut an die Kurzerklärung von @skyscope zu den Unterschieden, die wegen dem Wort sollte, faktisch kaum relevant werden.
    Und das hast du mit deinem Satz für jemanden der neu im Thema ist, unnötig verschärft.
    ..
    Mini 3 Pro, Macbook Air M2

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TimDJI () aus folgendem Grund: nur mobile Formatierung bereinigt

  • Dreh und wende es wie Du willst, ich habe nirgends geschrieben, dass es so im Gesetzestext steht und ich habe definitiv nichts falsches geschrieben. Und galube mir, ich habe für niemanden außer allem anscheinend nach Dir irgend etwas Mißverständlich oder gar unnötig Verschärfend in den Raum gestellt. Das Missverständnis hast erst Du mit Deinem Hinterfragen als solches aufgeworfen. Das impliziert, dass noch nicht mal dicht heran fliegen möglich wäre, was faktisch möglich ist.
  • Bestands entzertifizierte M4P ausgetauscht. Was nun…

    Hallo miteinander,
    Ich habe nun schon einiges über das Thema gelesen. Dennoch habe ich hier gefühlt einen kleinen Sonderfall und wollte fragen, ob mir vielleicht jemand einen Rat geben kann.
    Ich habe mir die Mini 4 pro im Oktober gekauft und diese über DJI entzertifiziert, damit ich sie als Bestands Drohne in der Open Kategorie fliegen darf und auch die Höhenbeschränkung auf 120 m vom Startpunkt entferne. Ich bin viel im bergigen unterwegs und da wollte ich vorbeugen.

    Leider ist die Drohne vor 2 Wochen beim ActiveTrack hinter mir in einen kaum sichtbaren Birkenast geflogen und konnte daraufhin der Erdanziehung nicht mehr widerstehen. Die unsanfte Landung im Gras, hat jedoch nicht viele Schäden verursacht, außer dass das Gehäuse etwas aufgedrückt war. Ich konnte die Drohne gleich wieder starten und alles schien normal. Bis auf das ActiveTrack, welches sich merkwürdig verhielt. Ich hatte also beschlossen, die Drohne zur Reparatur einzusenden, um sie durchchecken zu lassen. Kann ja doch sein, dass irgendein empfindlicher Sensor einen Schaden bekommen hat.
    Der DJI Support ist ja wirklich grandios, im Chat bekommt man tatsächlich Leute dran die Ahnung haben. Ich habe also das Gerät und die Fernbedienung eingeschickt und es wurde alles untersucht - ein Garantiefall ist es nicht geworden, da das active Track bei so einer kleinen Oberfläche wie einem Birkenast wohl einfach nicht reagieren kann. Der Kostenvoranschlag für die Reparatur belief sich inklusive einem Kulanzrabatt von 50 % auf 35 € inklusive Versand.
    Damit war ich natürlich einverstanden und habe auch nicht das teuerere CareRefresh in Anspruch genommen (natürlich auch im Hinblick darauf, dass ich meine entzertifizierte Drohne repariert zurückerhalte und sie somit als Bestandsdrohne bestehen bleibt.

    Die Rechnung habe ich allerdings ohne DJI gemacht. Als ist das Paket zwei Tage später erhalten hatte, befand sich darin meine alte Fernbedienung und die mit gesendeten Akkus, aber nicht meine alte Drohne, sondern eine neu verpackte (so viel mal wieder zur Nachhaltigkeit)

    Natürlich war diese neue Mini4 pro wieder C0 zertifiziert. In der Packung befand sich auch bereits ein Set für die C1 Zertifizierung.

    Nun meine Fragen:

    Weiß jemand, ob es die Möglichkeit gibt, die Drohne jetzt noch einmal zu entzertifizieren und somit wieder als Bestandsdrohne (ja, ich weiß auch das ist ab 1.1.24 auch noch nicht ganz geklärt) zu betreiben? Schließlich hatte ich ja die Zertifizierung bereits 2023 vorgenommen und nun nur einen technischen Ersatz der gleichen Drohne erhalten. Oder hat man dann einfach Pech gehabt. - Das würde ja dann jeden betreffen, der seine Bestands Mini4Pro ab 2024 wegen eines Crashs tauschen würde.

    Wenn ich im RC2 Menü eine höhere Flughöhe beantragen will kommt man jetzt nämlich sofort zur C1 Zertifizierungsprozess (
    Und selbst wenn man diesen nicht abschließt, wird einem die Option in der Fernbedienung danach nicht mehr angezeigt)
    Die Entzertifizierung scheint aktuell also gar nicht mehr möglich zu sein, oder? Und dann würde sie ja rein rechtlich auch in die spezielle Kategorie fallen.
    Hier ist allerdings fraglich, wie das nachgewiesen wird, denn bei meiner Entzertifizierung 2023 habe ich keinerlei Nachweis oder Dokument von DJI erhalten.

    Nun werden viele sagen, dann mach doch einfach C1.
    Ja, das ist am Ende vielleicht die einzige Möglichkeit, und ich habe auch kein Problem mit dem Sachkundenachweis etc. Auch das höhere Abfluggewicht etc. sind eigentlich ein Vorteil.

    Das einzige, was mich daran jedoch stört, ist die Übertragung der UID und dass - so wie es derzeit aussieht jeder Hinz und Kunz sehen kann wie und wo lang ich meine Drohne fliege und wo ich sitze. (Darüber möchte ich jedoch hier ungern eine erneute Diskussion auslösen)

    Sorry für den langen Post ;)
    Gruß, Birlie

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Birliban ()

  • Gut, oder besser, schlecht, das beantwortet eine meiner Fragen von vor längerer Zeit: Was bekommen wir wieder, wenn eine entklassifizierte Drohne eingeschickt/getauscht wird.
    Das DJI die nicht hier repariert, sondern deine Drohne nach China fliegt und dir ne andere zusendet, ist uebliche Praxis.
    Dir Reparatur ist dort billiger und nicht zeitnah notwendig!

    Deine Eingangsfrage kann ich dir nicht beantworten, meine Meinung waere aber, das es dann keine Bestandsdrohne mehr wäre.

    Aber ich nehme an, du könntest über den Support, vielleicht besser sogar übers DJI-Forum , versuchen, das in Erfahrung zu bringen.
    Und dann ändern zu lassen.

    Wenn ich deine Post richtig verstanden habe, gibt es jetzt in der DJI Software nur noch die Option C1, als Änderung?
    Dann kommst du eh nicht drum rum, bei DJI um Wiederherstellung des alten Mini 4 Pro Zustandes zu bitten.
  • Natürlich nicht. Du hast jetzt eine C0-Drohne und hast die Option, auf C1 zu gehen. Das war doch von vorne herein klar und wurde hier bis zum Gehtnichtmehr durchgekaut.
    Und das Problem mit der i-ID hat doch auch nur jemand, der sich von vorne herein nicht an die Regeln halten will. Alle anderen Piloten mit C1 (oder höher) haben damit doch auch kein Problem! Übrigens wird das auch überschätzt. Theoretisch kann Hinz & Kunz, praktisch hat die App eh keiner. Und wenn, dann bist im Fall des Falles halt DU das Problem (s.o.), und nicht der heimliche Beobachter, oder?
    „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
    Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
    (Friedrich Nietzsche)
  • YourMum schrieb:

    Aber ich nehme an, du könntest über den Support, vielleicht besser sogar übers DJI-Forum , versuchen, das in Erfahrung zu bringen.
    Und dann ändern zu lassen.Hikker schrieb:
    Danke für deine Zeilen, das werde ich mal probieren.

    Hikker schrieb:

    Natürlich nicht.
    was macht dich da so sicher? Und ja, das Thema C1 an sich wurde schon durchgekaut. Mein spezieller Fall noch nicht.

    „Und das Problem mit der i-ID hat doch auch nur jemand, der sich von vorne herein nicht an die Regeln halten will.„

    Danke für diese generelle Unterstellung. :( Aber vielleicht schaust du auch mal etwas über den Tellerrand. Woher willst du denn wissen, dass nicht in naher Zukunft Scanner verfügbar sind die wesentlich leistungsfähiger sind als so ein Smartphone und dann steht plötzlich einer neben dir, der dich attackiert, weil er meint, du tust etwas unrechtes, obwohl du dich regelkonform verhalten hast und er das nur nicht weiß. Solche Fälle sind in den USA schon vorgekommen.
    Oder dass die Behörden irgendwann Scanner Stationen aufbauen, mit denen sie mehrere Kilometer überwachen und die Daten vielleicht noch mitschreiben, welche dann vielleicht noch automatisch ausgewertet werden und wenn dann mal ein ordentlicher C1 Pilot aus Versehen 123 m über dem Boden war, bekommt er demnächst Post. Spült ja alles Geld in die Kassen. Die Möglichkeiten, der Überwachung und Regulierung sind da sehr vielfältig. Und natürlich betrifft das alle, die sich eine neue Drohne ab C1 kaufen. Aber dann ist man sich der Sache ja bewusst. in meinem Fall war ich mir bewusst, dass ich noch mit einer Bestandsdrohne fliege. Ansonsten hätte ich mich gegen die M4Pro entschieden.

    Aber genau darum bat ich um keine Diskussion über das Thema… :thumbdown:
    Gruß, Birlie
  • Ist natürlich schlecht. Somit hast du die Möglichkeit, deine Mini 4 als Bestandsdrohne zu nutzen verwirkt. Du hattest sie als CO erworben und hast eine C0 als Austausch erhalten . Was sich in der Zwischenzeit geändert hat sind die rechtlichen Grundlagen. Es stand nie im Raum, dass man eine CO-Drohne nach dem 31.12.2023 noch in eine Bestandsrohne wechseln kann. Ich sehe da wenig Chancen hier noch etwas mit Hlfe des Supports zu ändern. Falls doch, wäre es natürlich interessant wenn du uns hier davon berichtest.
    Es ist klar, dass die Bestandsdrohnen eine aussterbende Spezies sind.