(wahlweise) C0/C1/ohne C-Klasse: Vor- und Nachteile usw.

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Dummerweise sind diese Cx Klassen ja auch ein reines EU Ding (bis jetzt)
    Falls man also vor hat, mal ausserhalb er EU zu fliegen ist (bis jetzt) die unter 250g Klasse nunmal die einfachste Moeglichkeit.
    Waere, wuerde die Cx Klassifizierung weltweit gelten, koennte man sich statt ner C1 Mini dann doch besser gleich ne "richtige" C1 holen. Ohne Nachteile.
    Mal sehen, ob sich die Welt noch dran beteiligt, an dieser Klasseneinteilung.
    So vor 40 Jahren haette ich da kaum Zweifel gehabt, weil da haette es dafuer wohl sogar noch ne Din Norm gegeben. Das haette fast schon gereicht, als Ritterschlag. ;)
  • Ich stehe da in engen Kontakt mit DJI und lese mir täglich mehrfach mehrere Foren usw. durch was die E-ID bei der M4P angeht wenn sie, wie meine auch, C1 hat.

    Bisher geht es nicht und ich sehe kein Feld um die E-iD einzutragen. Frustriert mich langsam, aber DJI ist wohl dran... Ich frage mich nur wie lange noch, da ich bei manchen, wenigen, lese das diese anscheinend die e-ID schon eintragen können.

    edit: o.t. (schreibst Du ja selbst) entfernt, nicht dass die Diskussion dahin abbiegt ;)
    Mini 3 m. RC1
    Mini 4 Pro m. RC2

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  • @Birliban: Du konstruiert hier irgendwie künstliche Probleme. Flieg halt einfach nach den Regeln und gut ist's. Ganz ehrlich, was irgendwann schon mal in Amerika vorgekommen ist, muß uns doch nicht interessieren, oder?
    „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
    Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
    (Friedrich Nietzsche)
  • Hikker schrieb:

    @Birliban: Du konstruiert hier irgendwie künstliche Probleme. Flieg halt einfach nach den Regeln und gut ist's. Ganz ehrlich, was irgendwann schon mal in Amerika vorgekommen ist, muß uns doch nicht interessieren, oder?
    Die e-ID nicht senden zu wollen hat primär erstmal nichts mit dem Vorsatz zu tun, illegal fliegen zu wollen.
    Ich glaube du konstruierst da eher was zusammen...

    Wenn ich mich als Käufer 2023 noch für eine Bestandsdrohne entschieden hätte, warum auch immer und wenn es mit Sicht auf den Wiederverkaufswert ausgerichtet war, hätte ich mich auch geärgert eine C0 optional C1 zurückerhalten zu haben. Punkt.
    Fragen kann man doch einfach mal beantworten ohne gleich ein Psychogramm in den Fred zu hängen...^^
    ..
    Mini 3 Pro, Macbook Air M2
  • segelfreund schrieb:

    Nach Rückfrage wurde diese in 2024 eingeführt und zählt damit nicht als Bestandsdrohne. Somit müsste ich diese in A3 fliegen.
    Diese Aussage ist Unsinn.
    Wenn sie nicht mehr als Bestandsdrohne zählt und keine Zertifizierung hat, darf sie gar nicht mehr in der offenen Kategorie geflogen werden.
  • Fever schrieb:

    segelfreund schrieb:

    Nach Rückfrage wurde diese in 2024 eingeführt und zählt damit nicht als Bestandsdrohne. Somit müsste ich diese in A3 fliegen.
    Diese Aussage ist Unsinn.Wenn sie nicht mehr als Bestandsdrohne zählt und keine Zertifizierung hat, darf sie gar nicht mehr in der offenen Kategorie geflogen werden.
    Im Grunde hätte sie dann gar nicht mehr in die EU verbracht werden dürfen!

    Ist aber ein spannendes Thema. Sollte dies so sein, kann man sich care refresh für Bestandsdrohnen schenken. Allerdings halte ich Dji für so schlau, dass sie anhand ihrer Erfahrungen Bestände in der EU aufgebaut haben, denn immerhin ist es ja eine Art Versicherung und da nutzt es ja wenig, wenn ein konformes UAS durch eines ersetzt wird, welches gar nicht mehr hätte importiert werden dürfen.
  • Was ich mich die ganze Zeit frage ist, wenn ich eine Drohne bei z.B. Banggood kaufe, die zwar schon vor 2024 im Handel war, aber jetzt erst von China in die EU eingeführt wird, ist das dann eine Bestandsdrohne? Oder darf ich mit dieser gar nicht mehr in der offenen Kategorie fliegen, wenn diese keine Zertifizierung hat? Denn hier spielt das Gewicht dann eher sowieso keine Rolle, denke ich mal.
  • B69 schrieb:

    @commander140: der Punkt "Definition Bestandsdrohne bzw. Definition in Verkehr bringen" wurde hier im thread (und partiell in anderen) bis zum Exzess rauf und runter dekliniert, nicht nochmal von vorne, Danke ;)
    Ich würde hier als Moderator komplett ausrasten und würde Amokgedanken bekommen, wenn hier immer und immer wieder dasselbe Thema wieder auf dem Tisch gepackt wird.
    "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

    Olli
  • Ein Grund, warum du kein Moderator bist.

    boomer4711 schrieb:

    Im Grunde hätte sie dann gar nicht mehr in die EU verbracht werden dürfen!
    Warum das denn?

    segelfreund schrieb:

    Aussage des DJI Supportes.
    Die Aussage, dass sie keine Bestandsdrohne ist, wenn sie nach 2023 in Verkehr gebracht wurde, ist ja richtig. Nur dass nach 2023 importierte, unklassifizierte Drohnen in OPEN/A3 betrieben werden können, das ist falsch.

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

  • willi62 schrieb:

    Nur dass unklassifizierte Drohnen in OPEN/A3 betrieben werden können, das ist falsch.
    So ist es. Mit welchen UAS in der Unterkategorie A3 geflogen werden darf, ist im Anhang der Durchführungsverordnungn unter UAS.OPEN.040 nachzulesen. Eine unklassifizierte Drohne, die nach dem 01.01.2024 Inverkehr gebracht wurde gehört jedenfalls nicht dazu.

    Dennoch hätte ich persönlich keinerlei Bedenken eine in 2023 erworbene Mini 3 Pro, die 2024 durch Refresh ausgetauscht wurde auch weiterhin, wie bisher, in A1 zu fliegen.
  • Fever schrieb:

    Dennoch hätte ich persönlich keinerlei Bedenken eine in 2023 erworbene Mini 3 Pro, die 2024 durch Refresh ausgetauscht wurde auch weiterhin, wie bisher, in A1 zu fliegen.
    Auch wenn ich heute ein Mini 3 Pro bei DJI bestellen würde, würde ich nicht lange nach dem Importdatum fragen.
    Aber das steht auf einem anderen Blatt.

    Ich rechne nicht damit, dass das verfolgt wird. Das Risiko hier falsch zu liegen, ginge ich ein (ohne das irgendwie anderen empfehlen zu wollen).
  • Wenn man nur einen "OPEN-Betriebs-Horizont" hat, mag das stimmen. Generell aber natürlich nicht.
    Gilt weder für Drohnen, die ausschließlich in geschlossenen Räumen, in SPECIFIC ohne Standardszenarien oder in CERTIFIED, noch bei Betrieb ganz einfach nur ausschließlich unter Verbandsregeln.

    Da die Hersteller nicht wissen, was du damit (be)treibst, werden sie natürlich weiter importieren und sind da auch nicht eingeschränkt.
  • willi62 schrieb:

    Wenn man nur einen "OPEN-Betriebs-Horizont" hat, mag das stimmen. Generell aber natürlich nicht.
    Gilt weder für Drohnen, die ausschließlich in geschlossenen Räumen, in SPECIFIC ohne Standardszenarien oder in CERTIFIED, noch bei Betrieb ganz einfach nur ausschließlich unter Verbandsregeln.

    Da die Hersteller nicht wissen, was du damit (be)treibst, werden sie natürlich weiter importieren und sind da auch nicht eingeschränkt.
    Mag sein, dass ich es falsch verstanden habe, aber was hat die Art der individuellen Verwendung mit der beim Import in die EU erforderlichen Risikoklasse zu tun? Umgekehrt wird doch ein Schuh draus und die Risikoklasse bestimmt die Regeln bei Verwendung unter definierten Rahmenbedingungen.
  • Stehe gerade auf dem Schlauch, was du mit "beim Import erforderliche Risikoklasse" meinst.

    C0 bis Cxy sind Klassen. Klassen unterschiedlicher technischer Mindestanforderungen an das UAS für den Betrieb in der Kategorie OPEN.

    Wenn du dir in 2024 eine neue Drohne zum Betrieb in der Kategorie OPEN (und ihren Unterkategorien A1, A2, A3) kaufst, darf es nur eine sein, die zertifiziert ist, die Mindestanforderungen einer Klasse C0 bis Cxy zu erfüllen.

    Die Unterkategorien A1, A2, A3 beschreiben verschiedene Risiken (A1 mit Überflug von Menschen, A2 nah an Menschen, A3 fern von Menschen) ... falls du das mit "Risikoklasse" meinst? Das kann aber der Hersteller nicht wissen und interessiert ihn auch nicht, in welcher Unterkategorie du sie betreibst. Es stehen bekanntermassen auch manchen Klassen nur bestimmte Betriebs-Unterkategorien zur Verfügung, was also immer ein betrieb in OPEN bedeutet.

    Ist OPEN aber gar nicht dein Betriebsbereich, sondern bspw. Modellfluggelände unter Verbandsregeln, dann kannst du dir für diesen Zweck natürlich eine unzertifizierte/unklassifizierte neue Mini 3 Pro (Import-Jahrgang 2024) zulegen. Und es wird dem Hersteller auch niemand untersagen, in 2024 neue unzertifizierte Drohnen einzuführen. Sie dürfen halt nur vom Nutzer nicht in OPEN betrieben werden.

    Den rechtskonformen EInsatz seines Fluggerätes hat schlußendlich der Pilor und nicht der Hersteller zu verantworten.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

  • Wahnsinn, dieser Thread, vielleicht sollte man die, die jetzt wieder die - mittlerweile muss man fast sagen, dummen, Fragen stellen, einfach auffordern, sich den gesamten Thread durchzulesen, damit nicht alles ständig wiedergekäut wird.