Tipp: Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter - Haftpflicht (vorgeschrieben!)

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter - Haftpflicht (vorgeschrieben!)

    Für Modellflugzeuge und RC-Flugzeuge jeder Art - also auch Drohnen, Quadrocopter und Multicopter wie den Dji Phantom, Phantom 3, Phantom 4, der DJI Spak, die Dji Phantom 2 VISION Plus, die AR Drone 2.0, Dji Inspire und andere - ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung gesetzliche vorgeschrieben. Ohne Ausnahme.

    Und anders wie allgemein angenommen, sind diese Fluggeräte in der Regel nicht in der normalen Haftpflicht / Personenhaftpflicht / Privathaftpflicht mit eingeschlossen. Man muss also eine zusätzliche Versicherung abschließen.

    Dabei ist es egal, welche Größe das Flugobjekt hat und ob man es gewerblich oder rein privat als Hobby nutzt.

    Eine Erweiterung der normalen Privathaftpflicht macht fast nie Sinn. Entweder wird dies gar nicht angeboten, oder die Preise sind wesentlich höher gegenüber einer speziellen und individuellen Versicherung.

    Zur Versicherung der eigenen Drohne gibt es nun verschiedene Möglichkeiten:

    man kann einem Modellfliegerverband beitreten. Je nach Verband ist dort oft in den Mitgliedsgebühren auch eine Haftpflichtversicherung inklusive für den eigenen Kopter. Die Preise sind in der Regel akzeptabel.

    Nachteil:
    • oft beschränkt sich die Versicherung nur auf das Fliegen auf die vom Verband dafür vorgesehenen Gelände (Modellflugplatz / Clubgelände / Veranstaltungen)
    • somit ist das freie Fliegen ausgeschlossen
    • fast immer schließen diese Versicherungen das Fliegen mit Kamerasystemen aus. Dies beinhaltet z.B. auch Luftaufnahmen, Videos oder FPV Systeme
    Daher empfehlen wir den Abschluss einer eigenen individuellen Drohnen-Haftpflichtversicherung.

      

    #1 Versicherungsvergleich

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    Beitrag jährlich: ab 21,30 € Preis-Tipp 66 € ab 38,28 € ab 80 €
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    Verfügbar für Piloten aus: Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland
    Geltungsbereich: privat privat privat privat & gewerblich
    Privathaftpflicht inklusive: ja ja ja ja
    abgedeckte Länder: weltweit (außer US-Gebiete & Kanada) weltweit weltweit weltweit
    Anzahl versicherter Kopter: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
    mit versicherte Piloten: alle / unbegrenzt alle / unbegrenzt alle / unbegrenzt gelegentlich fremde Piloten
    Foto / Videoflüge versichert: ja ja ja ja
    Indoor-Flüge: ja ja ja ja
    Freies Fliegen außerhalb Modellflugplätzen versichert: ja ja ja ja
    Wettbewerbe versichert: ja ja nein ja
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    weitere Infos / Antrag: Infos & Antrag Infos & Antrag Infos & Antrag Infos & Antrag

     

    Alle Angaben natürlich ohne Gewähr

    Änderungen vorbehalten - Angaben ohne Gewähr. Diese Infos gelten nur als Vorab-Information. Es gelten die Bedingungen, die final mit der Versicherung abgeschlossen werden.

    weitere wichtige rechtliche Themen:

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    Hilfe findet ihr hier >> FAQ
  • Info zur vorgeschriebenen Höhe der Deckungssumme / Höhe der Versicherungssumme (Stand Mai 2014 - Angaben ohne Gewähr):

    Es gab früher im nationalen deutschen Recht eine Mindestgrenze von 1,5
    Mio. EUR Deckungssumme, diese wurde im Zuge der EU-Harmonisierung aber
    längst abgelöst. Derzeit ist im Gesetz keine genaue
    Mindestversicherungssumme vorgeschrieben. Dort wird nun von sogenannten
    "Rechnungseinheiten" gesprochen.

    § 37 Abs. 1 LuftVG besagt: Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus
    einem Unfall bei Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse bis
    zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten.

    §49b regelt die Umrechnung etwas kryptisch, tatsächlich entsprechen die
    750.000 Rechnungseinheiten aktuell knapp 950.000 EUR. Damit ist eine
    Versicherungssumme von 1 Mio. EUR absolut ausreichend und von den
    Landesbhörden zur Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung akzeptiert (auch
    wenn ich persönlich immer 3 Mio. empfehle).


    In anderen Foren und Videos wird da viel Unfug geschrieben und gesagt und noch die auf die alte Regelung mit 1,5 Mio verwiesen. Dies ist natürlich falsch.
  • Perfekt für alle Quadrocopter:

    Eine Flugversicherung / Haftpflichtversicherung für Drohnen ist in Deutschland Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben!
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  • Das Angebot der privaten Haftpflichtversicherung (PHV) von Adam Riese kann zu einem SEHR günstigen Preis abgeschlossen werden.
    HIer erhält man eine vollständige Haftpflichtversicherung, die gleichzeitig auch noch das Thema Drohnenhaftpflicht / Drohnenversicherung für Kopter komplett mit abdeckt.

    Alle Infos:
    Gruß