Mini 4 pro - legaler Nachtflug. Wie soll das gehen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

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      Darf mein UAS in der Nacht fliegen?
      Im Gegensatz zum bisherigen deutschen Recht sind Flüge von UAS bei Nacht nicht ausgeschlossen und bedürfen damit keiner besonderen Genehmigung. Das UAS muss während des Betriebs bei Nacht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein. Der Flug ist, wie am Tage, in direktem Sichtkontakt zwischen Fernpilot und Drohne durchzuführen. Zusätzliche Positionslichter, die die Beurteilung der Lage des UAS im Raum erleichtern, sind empfehlenswert.

      LBA

      Du als Betreiber/Pilot bist für die Einhaltung zuständig. Wenn die Funktion/Hardware nicht vorhanden ist dann musst Du nachrüsten oder am Boden bleiben. Wenn Du an Deine Drohne gemäß Hersteller nichts anbauen darfst ( Sub 250g) dann ist das Thema Nachtflug für dich erledigt. Bei C1 Klassifizierung ist das grüne Blinklicht Bestandteil der Zertifizierung. Bei Bestandsdrohnen musst Du
      gegebenenfalls selbst nachrüsten.
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      gsezz schrieb:

      Es ist zwar die Pflicht des Herstellers, das Licht einzubauen, aber es ist immer in der Pflicht des Piloten, sicherzustellen, dass es funktioniert.

      Quelle: DVO 2020/639 UAS.OPEN.060 "Verantwortung des Fernpiloten"

      1. d)
      sicherstellen, dass das UAS in einem für den beabsichtigten Flug sicheren Zustand ist, und gegebenenfalls prüfen, ob
      die direkte Fernidentifizierung eingeschaltet und aktuell ist,

      g)
      muss der Fernpilot, sofern es sich um einen Nachtflug handelt, sicherstellen, dass an dem unbemannten Luftfahrzeug
      das grüne Blinklicht eingeschaltet ist
      Wenns aus geht, wenn du eine Aufnahme startest, dann darfst du keine Aufnahme starten.Wenns nicht blinkt, darfst du nicht fliegen. Fertig. Wenn das an DJI liegt, dann kannst du die Drohne reklamieren, wäre sicherlich ein Rückgabegrund, aber einfach ohne Blinklicht fliegen darfst du deswegen nicht.
      Das grüne Blinklicht IST eingeschaltet. Nur die vorderen sind bei Aufnahme deaktiviert. Daraus abzuleiten das ich so nicht fliegen darf, ist quatsch.
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      Bist du sicher, das die gruenen an sind, bei deiner Drohne und Videoaufnahme?

      Ich hab gerade mal upgedated, die Gruenen schalten immer noch ab, wenn ich Videoaufnahme starte.

      Hat mal wer daran gedacht, das DJI das nicht aendert, bei C0 und ohne C, damit auf C1 upgegraded wird?

      .
      WENN das denn wirklich funktioniert, mittlerweile, bei den C1 Drohnen.
      Scheint ja noch nicht so Eindeutig zu sein.