Mini 4 pro - legaler Nachtflug. Wie soll das gehen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • thhamb schrieb:

      Mini2Micha schrieb:

      Man MUSS ja nicht filmen...!

      trallala schrieb:

      Hat DJI halt Drohnen auf den Markt gebracht, die in der Nacht nicht geflogen werden dürfen. So what?
      Sorry nicht persönlich nehmen, aber jetzt sinkt das Niveau doch deutlich. Wie auch schon bei Deinem Vorredner.Wenn ein nicht unwesentlicher Teil der Vermarktung des Produkts auf die verbesserten Night Shots, den hohen Dynamikumfang gerade bei Sonnenauf- und -untergang abhebt, dann sollten diese Aufnahmen doch auch möglich sein.

      Und stimmt man muß nicht filmen. Dann braucht man aber auch keine Kameradrohne.
      Es sind doch Aufnahmen möglich... Fotos sind doch problemlos machbar.

      Und sorry.
      für mich ist halt ein sauber geschossenes Foto eben schöner als ein Video... aber das ist ja nun mal Geschmackssache.

      Mir und meinem Vorredner gleich Niveaulosigkeit zu bescheinigen finde ich allerdings schon extrem anmaßend und übergriffig!!! :thumbdown:
      Jeder kann mit seiner Drohne eben machen was er möchte!
    • absoluter Neuling schrieb:

      Liege ich denn richtig ab 2024 mit einer Mini 4 + Zubehör über 250 g in A3 ist dann erlaubt.
      Nein.
      • Eine C0 klassifizierte Mini 4 Pro darf mit einem Gewicht von 250g und mehr gar nicht mehr in der offenen Kategorie betrieben werden, sondern wäre dann immer genehmigungspflichtig zu betreiben (gemäß AMC1 zu UAS.OPEN.020(5)(c) und (d), UAS.OPEN.030(3) und UAS.OPEN.040(4)(c),(d) und (e), auf Seite 257 hier).
      • Eine noch in 2023 de-klassifizierte Mini 4 darf ebenfalls die 249g nicht überschreiten, da DJI für die Mini 4 Pro aktuell ein MTOM von 249g angegeben hat, und somit Satz 2 in Artikel 20 (Seite 246 im Link oben) nicht zur Anwendung gebracht werden kann (wegen UAS.OPEN.060, Satz 1 Punkt e). Womit ich auch von meinem Punkt 1 in Beitrag #8 Abstand nehme.
      • Inwieweit das dann mal mit einer C1 klassifizierten Mini 4 Pro - sofern DJI diesen Upgrade-Pfad dann mal anbietet - gehen wird, bleibt abzuwarten, ob DJI dann für C1 auch das MTOM anhebt (was ich bezweifle).

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Was hat das mit Artikel 22 zu tun, der ist ja kein Freibrief, die vom Hersteller in seinen Betriebsunterlagen deklarierte MTOM zu überschreiten. (Jede Versicherung könnte mich im Schadensfall in Regress nehmen, wenn meine TOM über der zulässigen, publizierten MTOM liegt. Ganz egal ob mit oder ohne C-Klassifizierung.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • Das stelltest eine Frage an mich, wie es bis 01.01. aussieht, du bekamst eine Antwort. Deine Interpretation hinsichtlich der Haftungsablehnung von Versicherungen teile ich nicht - mir bekannte AVBs stellen überhaupt nicht auf MTOM ab.
      Darüber hinaus habe ich die MTOM-Debatte bereits mehrfach geführt (gilt aktuell nicht, jawohl gilt sie, ja, nein, vielleicht, kommt drauf an, der Himmel fällt uns auf den Kopf, und so weiter und so fort). An einer weiteren Fahrt im Karussell bin ich nicht interessiert.

      Letztlich kann jeder in den verbleibenden Wochen mit seiner Mini 4 machen, was er will, wenig ist mir gleichgültiger. Infos dazu stehen im Rahmen der aktuellen Faktenlage vollumfänglich nun jedem hier und im thematisch angelehnten Nachbarthread zur Verfügung (zumindest Anfangs, auch er gleitet bereits in die Belanglosigkeit ab), ebenso gibt es jede Menge Anhaltspunkte zur eigenen Recherche, und damit steige ich hier aus.

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    • skyscope schrieb:

      Das stelltest eine Frage an mich, wie es bis 01.01. aussieht, du bekamst eine Antwort. Deine Interpretation hinsichtlich der Haftungsablehnung von Versicherungen teile ich nicht - mir bekannte AVBs stellen überhaupt nicht auf MTOM ab.
      Keine hinsichtlich der Frage relevante Antwort. Und natürlich steht in vielen Versicherungsverträgen was vom "bestimmungsgemäßen Gebrauch" oder "im Rahmen der Betriebsgrenzen".

      skyscope schrieb:

      Letztlich kann jeder in den verbleibenden Wochen mit seiner Mini 4 machen, was er will, wenig ist mir gleichgültiger.
      Danke für dein Plazet.
    • willi62 schrieb:

      Keine hinsichtlich der Frage relevante Antwort.
      Aha, da ist es wieder, das allseits bei Drohnisten geliebte Bauchgefühl, denn wissen tust du die Antwort ja ganz offensichtlich nicht, und mit Artikel 22 kannst oder willst du auch immer noch nix anfangen. Treffend dazu Friedrich Dürrenmatt: Unter Intuition versteht man die Fähigkeit gewisser Leute, eine Lage in Sekundenschnelle falsch zu beurteilen. :)

      Und ich verstehe ferner, dass du auch so einer bist, der gerne Fragen stellt, deren Antwort er nicht wahrhaben will. Einigen wir uns doch darauf, uns zukünftig nicht mehr gegenseitig zu zitieren, dann müssen wir - unterstützt von der eigenen Blockierliste - nicht mehr gegenseitig lesen, was der andere für einen Mist verzapft. :thumbup:
    • willi62 schrieb:

      Was hat das mit Artikel 22 zu tun, der ist ja kein Freibrief, die vom Hersteller in seinen Betriebsunterlagen deklarierte MTOM zu überschreiten. (Jede Versicherung könnte mich im Schadensfall in Regress nehmen, wenn meine TOM über der zulässigen, publizierten MTOM liegt. Ganz egal ob mit oder ohne C-Klassifizierung.)
      Ich würde mal so sagen: Welchen Schaden soll eine Drohne von... naja, sagen wir 260g, die ansonsten sauber nach den A3-Regeln (150m Abstand von so ziemlich allem) verursachen? Ich denke, das ist so abwegig, das wir irgendwann in der Gegend von keine Fahrlässigkeit/keine schuldhaft unterlassene Sorgfalt sind - und damit besteht nach deutschem Recht tatsächlich gar kein Anspruch auf Schadensersatz.
    • also ich lese hier mit und denke mir - haben die keine anderen Sorgen?
      Ich fliege (außer im Urlaub) zu 90 % bei uns in Österreich. Hier halte ich mich größtenteils an unsere
      Gesetze, vor allem an die, wo es gefährlich sein könnte.
      Ich fliege auf Sicht und so wie sicher 99% aller Drohnenpiloten auch nur mal mit der Kamera, wobei das Umfeld der Drohne fast immer auf Sicht ist. Ich würde einen Hubschrauber oder ähnliches schon von Weiten hören, erkennen und die richtigen Maßnahmen setzen (ist mir mal am Großglockner so ergangen).
      Nicht auf Sicht z. B., wenn mich die Drohne verfolgt während ich im Jeep im Offroadgelände fahre, Höhe vielleicht 30 m.
      Die Höhenbegrenzung bei der Mini 4 Pro habe ich natürlich entfernt, da bei uns 500 m über Startpunkt schon wichtig sind, will man mal einen Berg hochfliegen und Panoramavideos (Fotos) machen . Die Mini 4 Pro wurde sofort meine "Hauptdrohne", weil 249g und ich jeden, der mich fragt erzähle, mit der kannst und darfst fast überall fliegen. Das die Phantom 4 Pro V 2.0 flugstabiler ist, ist ein anderes Thema...

      Frohe Weihnachten und noch viele sichere Flüge!