Ich bin den Schritt des Upgrades von der Mavic Mini zur Mini 4 pro gegangen. Einer der vielen Gründe - endlich ordentliche Aufnahmen zur blauen Stunde und in der Nacht.
Aber vor den ersten Nachtaufnahmen habe ich mich gefragt wie das überhaupt legal funktionieren soll. Von wegen regelkonformer Beleuchtung mit grünem Blinklicht. Auf die notwendige Erkennung der Fluglage möchte ich gar nicht eingehen. Ich will mal versuchen die vielen Aspekte einigermaßen geordnet zu beleuchten.
1. Die Mini 4 pro hat im normalen Flugbetrieb grün blinkende LED's. Das sind aber ja Statusleuchten, die durchaus auch in anderen Farben leuchten. Also schon von daher für den Nachtflug eigentlich nicht tauglich. Ganz abgesehen davon, dass sie erlischen sobald die Aufnahme gestartet wird.
2. Also muss ein zusätzliches grünes Blinklicht montiert werden. Dadurch steigt das Gewicht aber auf über 250g. Was wiederum mehrere Konsequenzen bzw. Fragen nach sich zieht.
a) Kann die Mini 4 auch mit über 250g geflogen werden? Natürlich dann mit Kompetenznachweis. Oder verliert sie die Betriebserlaubnis, da C0 zertifiziert.
b) Verliert sie nicht sowieso die Betriebserlaubnis durch Anbau von nicht zulässigem Zubehör? Wenn ich Paragraphenreiterei betreibe müsste die Antwort hier klar ja lauten, denn in der Betriebsanleitung von dji ist deutlich aufgeführt welches Zubehör zulässig ist. Und das heißt man dürfte nicht einmal einen ND Filter eines Drittanbieters verwenden.
Ich habe dazu beim LBA nachgefragt und die Antwort war ebenfalls so gehalten, dass hier wohl mehrere Sachverhalte zu beurteilen sind. Zuerst wurde darauf verwiesen, dass möglicherweise die Betriebserlaubnis erlischt, was mit dem Hersteller zu klären wäre. Meine Interpretation nach Studium der Betriebsanleitung. Es handelt sich um eine C0 klassifizierte Drohne mit einem MTOM von 249g. Damit erlischt die Betriebserlaubnis wenn dieses überschritten wird. Ganz abgesehen von der Zubehörnummer.
Zweitens die klare Aussage, dass die Mini 4 bei einem Abfluggewicht von über 250g die C0 Zertifizierung verliert. Und damit ziemlich sicher auch die Betriebserlaubnis.
Drittens, und diese Aussage interpretiere ich als 'wir suchen mal nach einer Lösung für das Problem', nach Anbringen eines externen Lichtes handelt es sich um eine Selbstbaudrohne, die bis Ende 2023 noch in A1 und ab dem 1.1.24 dann nur noch in A3 betrieben werden darf. Also das geht für mich in die Richtung - eigentlich verliert Deine Drohne die Betriebserlaubnis, aber durch den 'Umbau' fällt sie halt in die Kategorie Selbstbau und darf noch geflogen werden.
Genau diese Variante habe ich jetzt mal für erste Flüge bei Nacht genutzt, damit wäre aber ja in 2 Monaten Schluß. Und bei Nacht nach A3 über dunklen Feldern fliegen macht ja keinen Sinn. Das würde aber ja bedeuten, der großartige Nachtmodus ist zumindest in Europa völlig unbrauchbar.
Erstaunlich dabei ist auch der Punkt, dass in der delegierten Verordnung die Hersteller dazu verpflichtet werden Einschränkungen des Betriebes in der Betriebsanleitung klar zu benennen. Dji schreibt aber 'Das Fluggerät kann jederzeit tagsüber oder nachts fliegen'. Sollte also doch daher alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Interessant in diesem Zusammenhang sicher auch der Thread zur Wahl der Klassifizierung Mini 4 Pro - C0 / C1 / ohne C-Klasse (wahlweise). Denn mit der Möglichkeit auf C1 zu wechseln könnte ja zumindest das Gewichtsproblem beseitigt werden. Oder braucht es dann nicht auch eine ganz neue Betriebsanleitung für die Version Mini 4 pro mit C1?
Wie seht Ihr das denn? Ist das jetzt die Sichtweise 'päpstlicher als der Papst'? Oder ist bei diesem ganzen Regelwahn mal wieder an der Praxis vorbei gehandelt worden? Könnte dji durch Softwareupdate die LED's bei Dunkelheit nicht dauerhaft grün blinken lassen und würde das ausreichen?
Aber vor den ersten Nachtaufnahmen habe ich mich gefragt wie das überhaupt legal funktionieren soll. Von wegen regelkonformer Beleuchtung mit grünem Blinklicht. Auf die notwendige Erkennung der Fluglage möchte ich gar nicht eingehen. Ich will mal versuchen die vielen Aspekte einigermaßen geordnet zu beleuchten.
1. Die Mini 4 pro hat im normalen Flugbetrieb grün blinkende LED's. Das sind aber ja Statusleuchten, die durchaus auch in anderen Farben leuchten. Also schon von daher für den Nachtflug eigentlich nicht tauglich. Ganz abgesehen davon, dass sie erlischen sobald die Aufnahme gestartet wird.
2. Also muss ein zusätzliches grünes Blinklicht montiert werden. Dadurch steigt das Gewicht aber auf über 250g. Was wiederum mehrere Konsequenzen bzw. Fragen nach sich zieht.
a) Kann die Mini 4 auch mit über 250g geflogen werden? Natürlich dann mit Kompetenznachweis. Oder verliert sie die Betriebserlaubnis, da C0 zertifiziert.
b) Verliert sie nicht sowieso die Betriebserlaubnis durch Anbau von nicht zulässigem Zubehör? Wenn ich Paragraphenreiterei betreibe müsste die Antwort hier klar ja lauten, denn in der Betriebsanleitung von dji ist deutlich aufgeführt welches Zubehör zulässig ist. Und das heißt man dürfte nicht einmal einen ND Filter eines Drittanbieters verwenden.
Ich habe dazu beim LBA nachgefragt und die Antwort war ebenfalls so gehalten, dass hier wohl mehrere Sachverhalte zu beurteilen sind. Zuerst wurde darauf verwiesen, dass möglicherweise die Betriebserlaubnis erlischt, was mit dem Hersteller zu klären wäre. Meine Interpretation nach Studium der Betriebsanleitung. Es handelt sich um eine C0 klassifizierte Drohne mit einem MTOM von 249g. Damit erlischt die Betriebserlaubnis wenn dieses überschritten wird. Ganz abgesehen von der Zubehörnummer.
Zweitens die klare Aussage, dass die Mini 4 bei einem Abfluggewicht von über 250g die C0 Zertifizierung verliert. Und damit ziemlich sicher auch die Betriebserlaubnis.
Drittens, und diese Aussage interpretiere ich als 'wir suchen mal nach einer Lösung für das Problem', nach Anbringen eines externen Lichtes handelt es sich um eine Selbstbaudrohne, die bis Ende 2023 noch in A1 und ab dem 1.1.24 dann nur noch in A3 betrieben werden darf. Also das geht für mich in die Richtung - eigentlich verliert Deine Drohne die Betriebserlaubnis, aber durch den 'Umbau' fällt sie halt in die Kategorie Selbstbau und darf noch geflogen werden.
Genau diese Variante habe ich jetzt mal für erste Flüge bei Nacht genutzt, damit wäre aber ja in 2 Monaten Schluß. Und bei Nacht nach A3 über dunklen Feldern fliegen macht ja keinen Sinn. Das würde aber ja bedeuten, der großartige Nachtmodus ist zumindest in Europa völlig unbrauchbar.
Erstaunlich dabei ist auch der Punkt, dass in der delegierten Verordnung die Hersteller dazu verpflichtet werden Einschränkungen des Betriebes in der Betriebsanleitung klar zu benennen. Dji schreibt aber 'Das Fluggerät kann jederzeit tagsüber oder nachts fliegen'. Sollte also doch daher alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Interessant in diesem Zusammenhang sicher auch der Thread zur Wahl der Klassifizierung Mini 4 Pro - C0 / C1 / ohne C-Klasse (wahlweise). Denn mit der Möglichkeit auf C1 zu wechseln könnte ja zumindest das Gewichtsproblem beseitigt werden. Oder braucht es dann nicht auch eine ganz neue Betriebsanleitung für die Version Mini 4 pro mit C1?
Wie seht Ihr das denn? Ist das jetzt die Sichtweise 'päpstlicher als der Papst'? Oder ist bei diesem ganzen Regelwahn mal wieder an der Praxis vorbei gehandelt worden? Könnte dji durch Softwareupdate die LED's bei Dunkelheit nicht dauerhaft grün blinken lassen und würde das ausreichen?