Bestandscopter <250g, aber schneller als 19m/s in 2024 noch in A1 oder A3?

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    • Ja, hatte beim Neigwinkel auch nicht bedacht, dass 68km/h nach oben genauso möglich ist und zählt... Müsste man also lediglich throttle begrenzen, bzw. die Motorenleistung im FC so begrenzen, dass mehr als 68 nicht drin sind. Zumindest, wenn man ein C0/1 auf dem Frame kleben haben will.
    • Da mich das Thema nicht in Ruhe gelassen hat, habe ich mich mal mit dem LBA und auch mit der EASA über die Sachlage ausgetauscht.
      Ich werde hier aus Datenschutzgründen nichts zitieren oder veröffentlichen, aber prinzipiell haben sich folgende Punkte ergeben (ich zähle nur auf, was bestätigt oder zumindest teilweise beantwortet wurde):
      • 19m/s für privat hergestellte UAS / "Selbstbau" gilt auf jeden Fall in A1 und nicht erst seit 2024, sondern seitdem es die DVO gibt.
      • Das Auslaufen der Übergangsregelung hat keinen Einfluss auf privat hergestellte UAS, es hat sich dahingehend nichts geändert. Die Übergangsregelung bezog sich ausschließlich auf Bestands-UAS, diese dürfen nach Definition aber nicht selbst hergestellt sein. Hat sich eh erledigt, da Schnee von gestern.
      • Es gibt jetzt die kuriose Situation, dass ein <250g gekaufter BNF "Bestandscopter" Cinewhoop aus 2023 problemlos ohne Geschwindigkeitslimit in A1 geflogen werden darf, ein selbst hergestellter <250g Cinewhoop jedoch nur mit der 19m/s - Limitierung (oder in A3). Die technische Umsetzung wurde nicht definiert, es existiert hierzu (noch) keine Referenz. Die Umsetzung, wie man die 19m/s nicht überschreitet, erfolgt im besten Wissen und Gewissen des Nutzers der privat hergestellten UAS. Entsprechende Spielräume werden uns eingeräumt.
      • Wie man Bestands-UAS von selbst hergestellten UAS unterscheidet (bezogen zumindest auf die FPV-Welt), ist nicht definiert und kann in der Praxis fast unmöglich sein. Am Ende entscheidet immer ein zertifizierter Gutachter. Ein selbst hergestelltes UAS wird jedenfalls niemals zu einem Bestands-UAS.
      • Eine Limitierung soll und muss den sicheren Betrieb in A1, insbesondere in der Nähe von unbeteiligten Personen, sicherstellen. Deshalb auch die festgesetzten 19m/s. Konkret heißt das zum Beispiel, dass die Geschwindigkeit niemals kurzzeitig so schnell werden darf, dass ein sicheres Abbremsen nicht mehr möglich ist (vgl. FPV-Racer, "Throttle-Blip"). Wichtigster Punkt sind Reaktionsgeschwindigkeit und die Verhinderung von Kollisionen.
      • Eine Warnung per OSD/Audioausgabe (in Verbindung mit sicherer Geschwindigkeitsmessung) wäre tatsächlich denkbar (wird aber nicht empfohlen), aber nur bei UAS-Designs, die dabei eine Gefährdung von unbeteiligten Personen ausschließen. Konkret interpretiert man diesem Fall so, dass ein FPV-Copter, der in einer Sekunde auf 30m/s beschleunigen kann (FPV-Racer/Freestyler), nicht mit nur einer Warnung betrieben werden darf, ein Flugzeug oder Cinewhoop, welcher maximal z.B. 21m/s schafft und nur sehr langsam beschleunigt, wäre allerdings (theoretisch) denkbar. Der Fokus liegt hier auf der Reaktionszeit in Verbindung mit der Leistung des UAS, um Kollisionen zu reduzieren. Am Ende muss man beim Betrieb immer daran denken "was wäre im Falle eines Unfalles, wenn das UAS untersucht wird".
      • Ein Messverfahren wurde nicht definiert, auch hier ist man freigestellt, wie man die Messung umsetzt.
      • Es ist davon auszugehen, dass die 19m/s als "Groundspeed" gemeint sind, eine konkrete Definition gibt es jedoch nicht. In der EU-AMC wird allerdings immer nur GS genannt, es ist also anzunehmen, dass dies auch hier gilt. Damit wäre dann auch die Windgeschwindigkeit zu beachten. Ein UAS-Design, welches nur durch Luftwiderstand auf 19m/s limitiert ist, würde bei einer mäßigen bis hohen Windgeschwindigkeit das Limit problemlos überschreiten. Auch der Betrieb in unterschiedlichen Höhen (z.B. Flug auf Gletscher) muss bedacht werden, wenn relevant. Weiterhin wäre dann das abstrakte Konstrukt von "Copter fliegt auf 120m Höhe, dreht sich um 180° und beschleunigt nach unten" von Tisch, da nur der Groundspeed zählt - trotzdem findet in dem fiktiven Fall natürlich eine Gefährdung unbeteiligter Personen statt - wie schon erwähnt, alles in bestem Wissen und Gewissen des Betreibers.
      • Der Begriff "privat hergestellte UAS" wird aktuell so aufgefasst, dass die UAS vom Hersteller selber genutzt und betrieben wird, d.h. nie auf dem EU-Binnenmarkt angeboten wird. "privat hergestellte UAS" können also auch im gewerblichen Umfeld hergestellt und betrieben werden, solange sie im Gewerbe beim Hersteller bleiben und für dessen Zwecke genutzt werden.
      • Für eine rechtliche und technische Absicherung, was die konkrete Umsetzung eines 19m/s-Limits angeht (insbesondere, wenn der Betrieb gewerblich erfolgt), wird der Kontakt zu dementsprechend zertifizierten und akkreditierten Stellen für UAS empfohlen (unter anderem der TÜV Rheinland). Diese wären auch im Falle eines Unfalles die Stellen, die entsprechende Gutachten erstellen würden (wenn erforderlich).
      Achja, um damit mal den Titel des Threads zu beantworten: Nach diesen Aussagen kann man, meiner Meinung nach, Bestandscopter <250g >19m/s in A1 fliegen, Selbstbauten <250g >19m/s jedoch nur in A3.

      Wie immer gilt hier natürlich, dass auch Aussagen von Mitarbeitern des LBA und der EASA nur eine Hilfestellung darstellen und natürlich nur Aussagen und Interpretationen von Einzelpersonen sind.
      Diese können Fehler enthalten und sind mit entsprechender Vorsicht zu genießen. Es ist definitiv keine Rechtshilfe. Kritisches Denken ist beim Lesen dieses Textes eine Grundvoraussetzung. (Auch ich kann natürlich Fehler beim Schreiben gemacht haben).

      Ich hoffe, das hilft euch ein wenig weiter. Für meinen persönlichen Geschmack sind da zwar immer noch viele Fragen ungeklärt, aber gleichzeitig finde ich es auch mal zur Abwechselung sehr schön, dass uns eine gewisse Eigenverantwortung eingeräumt wird, insbesondere in technischen Themen. Man sollte dabei immer bedenken, dass früher™ viel mehr Eigenverantwortung bei solchen Dingen absolut normal war. (Eine Überregulierung finde ich persönlich jedenfalls nicht praxistauglich).
      [Ich habe mir schon mal das Popcorn bereitgestellt :rolleyes: ]

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    • Wirklich sehr aufschlussreich. Dass die 19m/s nicht erst seit diesem Jahr gelten, ist aber interessant. Denn vor diesem Jahr habe ich diese Begrenzung nirgends erwähnt gesehen. Zumindest in keinem für Anfänger und Laien klar übersichtlichn Leitfaden, in keiner Infografik, FAQ oder sonstwo. Es hieß bisher nur "unter 250g". Dass es keine genaue Regelung gibt, wie die Grenze einzuhalten ist, ist natürlich auch perfekt.

      Wir haben schon genug Einschränkungen und Regelungen, wir brauchen nicht auch noch eine exakte rechtliche Definition von "wie bleibt das Ding jetzt auf maximal 68km/h". Es darf dieses Tempo nicht überschreiten und das zählt.
    • Das ganze Thema Selbstbauten ist nur jetzt erst bei den Selbstbau-faulen RTF Käufern ins Rampenlicht gerückt, weil die Zertifizierungspflicht ab diesem Jahr den DIY-Technik-RTFs das Wasser abgräbt, und nun eventuell bald selbst gebaut werden muss, wenn man noch irgendwas in der Richtung fliegen will.
      In der Modellbauszene ist die 19m/s Begrenzung seit langem alter Tobak. Juckt nur kaum jemanden, weil die meisten Modelle in dieser Gewichtsklasse gar nicht so schnell können. FPV-Racer sind da eine der wenigen Ausnahmen, und auch da interessiert es kaum jemanden, weil die kaum jemand überhaupt in A1 fliegen will, weil denen entweder A3 völlig reicht, oder weil sie inzwischen einfach im Verbandsrahmen fliegen.
      Es fliegen ja auch nicht viele Leute Sub-250g Quads zum Spaß, weil die gegenüber größeren Quads ja auch ein technisch bedingtes Spaßlimit haben. ;) Wer die Wahl hat einen 700g Quad in A3, oder einen 250g Quad in A1 zu fliegen, wird A3 wählen. Für A1 interessieren sich in meinen Augen hauptsächlich nur gewerbliche Piloten, die gezwungen sind in A1 zu fliegen. (Und Neulinge, die noch kein Aha-Erlebnis mit einem größeren Quad hatten...)

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • @Schwurbelmeister
      Danke für die Zusammenfassung. Habe mir ja jetzt den Cinelog 20 gekauft mit genau der Intension und auch ein Video dazu gemacht.

      Und da bin ich noch auf 2 Punkte eingegangen, die m.E. auch wichtig sind.

      Wenn ich den BNF Copter aus 2023 in diesem Jahr kaufe auf dem europäischen Markt, ist er nach wie vor ein Bestandscopter.
      Kaufe ich den aber bei Ali oder banggood, wäre es m.E. schwierig und unklar.
      Neue Copter dürften m.E. alle in C4 und damit A3 landen.
      Ich glaube nicht dran, dass DJI oder andere einen C0/C1 Copter auf den Markt bringen werden.
      Daher habe ich den auch im letzten Jahr noch gekauft, da ein Nachfolger des Cinelog 20 mit Sicherheit kein C0 Label bekommen wird.

      gsezz schrieb:

      Es fliegen ja auch nicht viele Leute Sub-250g Quads zum Spaß,
      Du gehst von Deiner Szene aus und da wird das auch so sein. Aber es gibt viele, nicht in Gruppen organisierte FPV Piloten, die Du gar nicht kennst. Denen macht beispielsweise ein 2.5" Racer unter 250g und mit O3 ebenfalls Spaß. Auch wenn ich den Cinelog 20 nur gewerblich nutze, Whoop fliegen ist was anderes, als FPV Bando heizen. Und Whoops werden auch privat zum Spaß geflogen s. Avata. Aber schon richtig, private Flieger können in den Verein eintreten.

      Ich bin jetzt relativ viel mit dem Cinelog 20 geflogen und der macht mir mehr Spaß als die Avata. Der hat auch das 180° Turns Problem nicht. Den kannst so hart rumreißen wie Du willst, er bleibt immer kontrollierbar. Die Avata wird bei mir wohl in Zukunft deutlich weniger in die Luft gehen.
    • Wir müssen ja nicht darüber diskutieren, wer an was Spaß hat, hat hier auch nichts zu suchen.
      Ich verstehe nur grundsätzlich nicht, weshalb man zum Freizeitspaß überhaupt in A1 fliegen muss? Wenn man sich seinen Spot frei aussuchen kann, dann kann man doch einfach einen aussuchen an dem A3 möglich ist, und hat das ganze Problem nicht. Deshalb ist dieses ganze Problem für mich eines, das nur Leute haben, die ihre Spots nicht frei wählen können, also kommerzielle Piloten.
      Wenn es um Quads aus DIY Technik geht, egal ob selbst gebaut oder als RTF gekauft, ist der Wegfall des Abstandsgebots zu XY-Gebieten doch auch der einzige Vorteil, den man mit A1 über A3 haben kann. Alles andere, wie den Abstand zu Unbeteiligten, kann man damit doch sowieso nicht ausnutzen, weil die Technik viel zu fehleranfällig ist, als dass man deren Sicherheit gewährleisten könnten. Man muss mit diesen Quads also doch sowieso höhere Sicherheitsabstände einhalten, als es A1 vorgibt.
      Wie viele Orte gibt es denn, die näher als 150m an irgendwelchen XY-Gebieten sind, aber wo trotzdem so wenig Leute vorbeikommen, dass man dort einen sicheren Flugbetrieb mit einem DIY Quad gewährleisten kann, und wo man nicht auch einfach noch ein paar Schritte weiter gehen, und dann in A3 fliegen könnte? Solche Orte existieren doch kaum.

      Ich habe mir ja vor drei Jahren für solche Situationen extra einen 3" gebaut, und kann im Nachhinein nur sagen, dass das völlig unnötig war, weil ich mit dem zu 99% auch nur nach A3 Regeln fliege.

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