Bestandscopter <250g, aber schneller als 19m/s in 2024 noch in A1 oder A3?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Bestandscopter <250g, aber schneller als 19m/s in 2024 noch in A1 oder A3?

      Ein Streitthema, in meinem Umfeld gerade.
      Ich denke, dass ein Bestandscopter aus 2023, der weniger als 250g wiegt, aber schneller als 19m/s fliegt, weiterhin in A1 bleibt. In der EU DVO ist zwar die Rede von 19m/s, aber nur bezogen auf Selbstbaucopter ab 2024, verstehe ich jedenfalls so.
      Liege ich falsch (Und NEIN, ich mache da kein Video, es geht einfach nur um Klarheit, da ich überlege mir einen Geprc Cinelog20 zu holen, der aber wohl schneller ist und ich den in A1 fliegen möchte)?

      Das LBA schreibt

      "Ja, sogenannte „Bestandsdrohnen", das heißt Drohnen ohne eine C-Klassifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2019/945, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, können gem. Art. 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (DVO) wie folgt noch in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Betriebskategorie betrieben werden:
      • Geräte mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von weniger als 250 g in der Unterkategorie A1;
      • Geräte mit einem MTOM von weniger als 25 kg in der Unterkategorie A3;
      Zusätzlich gelten bis zum 31. Dezember 2023 folgende nationale Übergangsregelungen in der Bundesrepublik Deutschland für den Betrieb von „Bestandsdrohnen“:"

      Keine Angabe von vmax.

      Aber dann wieder doch hier

      "Wenn Sie gemäß Schaubild in der Unterkategorie A1 fliegen, müssen Sie sicherstellen, dass keine Menschenansammlungen überflogen werden. Außerdem müssen Sie nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen können, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Außerdem muss in der Unterkategorie A1 das unbemannte Luftfahrzeug:
      • im Fall eines privat hergestellten UAS eine MTOM einschließlich Nutzlast von weniger als 250 g und eine Betriebsgeschwindigkeit von unter 19m/s haben oder
      • als Klasse C0 oder C1 gekennzeichnet sein und die entsprechenden Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2019/945 erfüllen.
      • "
      Also die Frage ist dann, was ist der Unterschied zwischen privat hergestellt und Bestandscopter. Ein Cinelog20 ist m.E. ein Bestandscoper.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Fpv Drohnen unter 250g bestimmt. Aber ich denke genauso müsste es passen.
      Selbstbau. 19m/s sind maßgeblich
      Bestandskopter. Nur 249g MTOM sind maßgeblich, sofern 2023 in Verkehr gebracht. Kaufdatum spielt keine Rolle.
    • OK, also sieht es wohl so aus.
      BNF ist wegen fehlendem CE und MTOM Eigenbau zuzuordnen.
      Daher bei mehr als 19m/s Geschwindigkeit und weniger als 250g Kat. A3, bei mehr als 250g dann sogar spezielle Kat.
      Für gewerbliche Zwecke kann ich dann die Avata und den Cinelog35 in die Tonne treten und es gibt aktuell KEINEN FPV Coper am Markt, der in A1 geflogen werden kann, da wohl jeder GepRC etc. Whoop unter 250g sicher schneller ist als 19m/s und auch keine CE Kennzeichnung oder MTOM Angabe besitzt.
      Lediglich bei Indoor Flügen spielt es keine Rolle. Macht aber auch oft keinen Sinn, weil man ja entweder von Draußen nach Drinnen fliegt oder umgekerht.
    • Nur mal so eine Idee:

      zumindest bei Modellbausendern gibt es ja die Möglichkeit der Programmierung.
      Wie sieht es aus wenn man eine Drohne unter 250g nimmt die mehr als 19m/s fliegen kann.
      Dann aber die Drohne durch die Reduzierung der Knüppelausschläge unterhalb der 19m/s bleibt.

      Würde das als Drohne unter 19m/s gelten? Oder müsste man wirklich durch bauliche Maßnahmen das sicherstellen. Also eventuell durch Austausch der Propeller, so dass sie keine 19m/s mehr erreichen kann?
    • Da die Geschwindigkeit über den Neigungswinkel gesteuert wird, müsste man dann den maximalen Neigungswinkel begrenzen. Das geht, auch in der Flugcontroller Firmware, aber dann sind auch keine Loopings, etc. mehr möglich, und der Quad würde sich im Grunde fliegen wie eine Fotodrohne, mehr oder weniger auf horizontale Lage beschränkt. Das ist also keine Option.
      Die einzige Möglichkeit die Geschwindigkeit im acro mode zu begrenzen, ohne den Piloten in der Steuerung zu beschränken, ist Untermotorisierung. Das macht aber keinen Sinn, denn dann kann man auch einfach gleich den ganzen Quad noch eine Nummer kleiner bauen. D.h. im Endeffekt fliegt man halt statt 250g Quad einfach 150g, und hat kein Problem. Ist halt nur doof wenn man unbedingt mit einer Actioncam fliegen will.

      Ich bin aber skeptisch, ob überhaupt so viele Sub-250g Quads 19m/s erreichen können. Gerade bei Cinewhoops mit sperrigen Actioncams kann ich mir das eigentlich kaum vorstellen, die taumeln bei dem Temo doch aus der Luft. Hat jemand so einen Brummer mit GPS, und hat das mal ausprobiert?
    • DroneFuchs schrieb:

      Die übrige aktuelle Möglichkeit wird in dem Thread vornweg eruiert.
      Sehr interessante Diskussion, allerdings wird dort gesagt, dass STS nur für C-klassifizierte Drohnen gilt und einem nur noch SORA bleibt.
      Das stimmt so nicht, es gibt doch extra das STS-Analog für unklassifizierte Drohnen und nennt sich "PDRA".
      Wer also gewerblich mit Eigenbauten Sub-250g fliegen will, nutzt eine PDRA und fertig, dafür ist sie da. Kein Grund, gleich eine ganze SORA auf das Problem draufzuwerfen.

      Aber ja, kein A1 für Eigenbauten mehr ist quasi korrekt. Limit auf 19m/s ist kaum möglich, ohne dass danach eine normale Consumerdrohne sinnvoller wäre.
      (Selbst Props mit geringer Steigung oder schwache Motoren wären ja keine Lösung, wenn man senkrecht runter beschleunigt, z.B. am Ende eines Loops.
      Ein RPM-Limit für den normalen Flug, nicht aber für die Lageregelung wäre ein eventueller Gedanke, wenn man keinen Kontrollverlust riskieren will.
      Hier müsste man mal in Erfahrung bringen, wie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit definiert ist.)

      Michael67 schrieb:

      BNF ist wegen fehlendem CE und MTOM Eigenbau zuzuordnen.
      Zum Thema BnF: Die werden in Zukunft C4 als Klasse bekommen und sind dann immer A3. Das wurde noch nicht bedacht. Gilt natürlich nicht für Bestandsdrohnen, was ja das eigentliche Thema ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Schwurbelmeister ()

    • Mir geht es in erster Linie darum, ob es Sinn macht, sich jetzt noch mit entsprechenden Copter und Ersatzteilen einzudecken, bevor 2024 neue Modelle kommen. Denn C4 wäre halt kaum zu gebrauchen. Was anderes gibt es ja dann wie ich lese im BNF Bereich nicht mehr.
    • Schwurbelmeister schrieb:

      Wer also gewerblich mit Eigenbauten Sub-250g fliegen will, nutzt eine PDRA und fertig, dafür ist sie da.
      Eigenbau unter 250 sind ja eigentlich immer FPV-Copter, also spielst du vermutlich auf die PDRA-S02 an. Meines Wissens gilt die aber nur in dünn besiedeltem Gebiet. Wenn man innerhalb einer Stadt fliegen möchte, hilft die dann doch auch nicht weiter. Oder sehe ich da was falsch?

      LG, Jan
    • Paratrooper schrieb:

      Eigenbau unter 250 sind ja eigentlich immer FPV-Copter, also spielst du vermutlich auf die PDRA-S02 an. Meines Wissens gilt die aber nur in dünn besiedeltem Gebiet. Wenn man innerhalb einer Stadt fliegen möchte, hilft die dann doch auch nicht weiter. Oder sehe ich da was falsch?

      Naja wenn wir das Thema schon so aufziehen und direkt davon ausgehen, dass FPV immer BVLOS ist, dann waren die Kisten vorher auch schon nicht legal in A1-A3 fliegbar und brauchten immer eine SORA (und ja, das gilt dann auch für Avata, FPV und co sowie für das Fliegen ausschließlich per Monitor an der Funke).

      Wie wurde es denn dann bisher gehandhabt?
      Richtig, indem man die FPV-Kiste mit einem Spotter in VLOS hält und damit wieder legal fliegt. (Obwohl reines BVLOS nie erwähnt wird und in OPEN verboten ist).
      Gilt die PDRA-01 analog mit solchen Spottern für FPV "theoretisch in VLOS"?
      Ich weiß es nicht, da die PDRA eh noch nicht angewendet wurden (erst ab '24) und ich habe damit noch keine Erfahrung.

      Auf jeden Fall steht in UAS.STS-01.040 Punkt 2a:
      shall keep the unmanned aircraft in VLOS [...]
      und 2b:
      for the purposes of point (a), may be assisted by an unmanned aircraft observer

      Kann man jetzt genauso interpretieren, wie die bestehende Spotter-Regel für FPV in UAS.OPEN. Dort wird ja auch mit keinem Wort "BVLOS" erwähnt.
      Kann man auch anders sehen, da in OPEN das Wort "FPV" mit Spottern zudammen auftaucht, in STS/PDRA nicht.
      Ist halt die Frage, ob man das im Amt genauso sieht, wenn man das Ding so einreicht. Wird sich zeigen.

      Kann auch sein, dass ich hier komplett falsch liege und jegliches Spotter-unterstütztes Fliegen nur in der 02 geht, aber das wird dann ja sicher jemand mit besserem Wissen der neuen Regelungen korrigieren ;)
      Jedenfalls sind Spotter an einem anderen Standort als der Pilot auf jeden Fall dann die -02.
      (Ich kann halt auch nur interpretieren, was man in die Vorschriften schreibt - die Praxis weicht ja auch mal davon ab)

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Schwurbelmeister ()

    • DroneFuchs schrieb:

      Hier mal die Antwort eines auch absolut renommierten Forenweltenusers
      Also ich habe das auch nochmal mit einem renommierten Rechtsexperten aus dem Modellbau diskutiert:

      1. Wer heute eine Drohne aus China bestellt, bringt sie sozusagen 2024 in der EU in Verkehr und dürfte demnach nicht mal in A3 fliegen, wenn sie kein CX Label besitzt
      2. Kaufe ich den Copter in einem deutschen Shop, egal wo der diese beschafft hat, dann gilt sie als Bestandscopter (Könnte ja theoretisch dort seit 2023 lagern, kann ich als Kunde nicht wissen).
      3. Ein CE Zeichen ist notwendig, das ist aber unabhängig von den neuen EU Regeln, da alles was in die EU importiert wird eine Konformitätserklärung benötigt.
      4. Wichtigster Punkt: Artikel 20 sagt NICHTS über das MTOM aus, sprich, ein Cinelog20 kann, wenn er unter 250g wiegt, sehr wohl genutzt werden. Es gilt das Startgewicht.
      5. Nehme ich daran Manipulationen vor, wie beispielsweise, den Einbau von anderen Motoren, dann wird die FPV Drohne zum Eigenbau und muss damit langsamer als 19m/s fliegen, um in A1 bewegt werden zu können.

      Gerne nehme ich andere Meinungen entgegen, da dies natürlich auch nur eine Auslegung ist. Demnach werde ich aber meinen Cinelog20 gewerblich in A1 einsetzen.
    • Michael67 schrieb:

      Wer heute eine Drohne aus China bestellt, bringt sie sozusagen 2024 in der EU in Verkehr und dürfte demnach nicht mal in A3 fliegen, wenn sie kein CX Label besitzt
      Wie sieht es denn dann aktuell mit der Mini 3 Pro aus, die DJI nach wie vor wohl (noch) ohne C0 Zertifizierung anbietet?
    • Schwurbelmeister schrieb:

      einen gewerblichen Hintergrund, ausnahmslos.
      Naja, ich nutze sie je gewerblich. Von daher hilft mir Deine Aussage nicht weiter.

      in Bezug auf diese Info

      DroneFuchs schrieb:

      Hier mal die Antwort eines auch absolut renommierten Forenweltenusers:
      Und in diesem Thread wird ja behauptet, dass man mit einem Copter wie dem Cinelog20 HD oder andere unter 250g nicht mehr gewerblich fliegen dürfe, wenn es keine MTOM Angabe gibt. Das war ja der Hauptgrund für den Thread, ob ich den Cinelog20 noch gewerblich in A1 fliegen darf.

      Und da Du ja selber schreibst, dass ein Copter ohne CX, auch wenn ihn der Hersteller 2023 auf den Markt gebracht hat, aus dem EU Ausland nicht mehr den Weg durch den Zoll schafft, ist das schon ein Punkt und deutsche Shops dürfen denselben Copter weiterhin als Bestandscopter verkaufen.
    • Fever schrieb:

      Michael67 schrieb:

      Wer heute eine Drohne aus China bestellt, bringt sie sozusagen 2024 in der EU in Verkehr und dürfte demnach nicht mal in A3 fliegen, wenn sie kein CX Label besitzt
      Wie sieht es denn dann aktuell mit der Mini 3 Pro aus, die DJI nach wie vor wohl (noch) ohne C0 Zertifizierung anbietet?
      Die ist ja vor 2024 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt worden. Solange ohne C-label verkauft, gilt sie als Bestandsdrohne.
    • Michael67 schrieb:

      Schwurbelmeister schrieb:

      einen gewerblichen Hintergrund, ausnahmslos.
      Naja, ich nutze sie je gewerblich. Von daher hilft mir Deine Aussage nicht weiter. ...
      Gemeint ist das Bereitstellen auf dem Markt. Das findet nur im Bereich des gewerblichen Handelns statt - nicht auf das zum Eigenbedarf Einkaufen im Ausland. (Kann ja nichts mit der späteren Nutzung zu tun haben, denn die ist ja nicht vorhersehbar und wird ja auch kein Käufer gefragt, was er vorhat.)
    • Der Punkt mit langsamer als 19m/s für A1 ist interessant im Bezug auf Selbstbau und auch umgebaute BNF/RTF-Quads. Ist denn genau geregelt, WIE diese Geschwindigkeit von 68,4km/h nun eingehalten werden soll? Anders gesagt, würde es einfach reichen throttle und rates entsprechend zu begrenzen oder müssten die Motoren so schwach sein, dass bauartbedingt keine höhere Geschwindigkeit möglich ist? Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, kann selbst ein 1S Meteor dieses Tempo locker überschreiten, wenn man 25000Kv hat und nahezu im 90 Grad Winkel mit Vollgas geradeaus fliegt.

      Wenn diese Geschwindigkeit also genau bauartbedingt begrenzt sein muss und nicht bloß "künstlich" im Sinne von Einstellungen in der Funke, dann würde das doch im Umkehrschluss bedeuten, dass die meisten selbstgebauten und BNF/RTF Copter, egal welchen Gewichtes, nicht in A1 betrieben werden dürfen, da die meisten eben dazu fähig sind deutlich schneller als die besagten 68,4km/h zu fliegen.