Alaaf und Helau zusammen. Die Regeln für Drohnen mögen ja ziemlich eindeutig sein aber ich bin etwas unsicher, was Modellhelis angeht. Bisher hat mich niemand gemeldet und auch Ordnungshüter waren weitgehend unbeeindruckt, wenn ich einen meiner kleinen Brummer mal im Park hab steigen lassen. Ist nur ein ganz kleiner, der weit unter 250 Gramm wiegt.
Nun jedoch würde ich gerne bald einen etwas größeren anschaffen, den S2 von Goosky. Ist 44cm lang und hat ein Abfluggewicht von 345 Gramm. Abgesehen vom üblichen "einfach nicht erwischen lassen" oder "wo kein Kläger..", wie unterscheidet sich da die Rechtslage von 249g Drohnen? Da Helis ja allgemein keinerlei Sensoren zur Aufzeichnung privater Daten besitzen. Ich habe gewiss nicht vor irgendwelche Kunststücke zu vollführen, sondern entspannt höchstens auf Augenhöhe zu fliegen. Für was anderes ist mein Gehalt einfach nicht ausgelegt.
Wie auch mit dem kleineren würde ich natürlich nur dann und dort fliegen, wo keine Menschen in der Nähe sind, die sich gestört fühlen könnten und nur, wenn auch der Wind mitspielt.
Nun jedoch würde ich gerne bald einen etwas größeren anschaffen, den S2 von Goosky. Ist 44cm lang und hat ein Abfluggewicht von 345 Gramm. Abgesehen vom üblichen "einfach nicht erwischen lassen" oder "wo kein Kläger..", wie unterscheidet sich da die Rechtslage von 249g Drohnen? Da Helis ja allgemein keinerlei Sensoren zur Aufzeichnung privater Daten besitzen. Ich habe gewiss nicht vor irgendwelche Kunststücke zu vollführen, sondern entspannt höchstens auf Augenhöhe zu fliegen. Für was anderes ist mein Gehalt einfach nicht ausgelegt.
Wie auch mit dem kleineren würde ich natürlich nur dann und dort fliegen, wo keine Menschen in der Nähe sind, die sich gestört fühlen könnten und nur, wenn auch der Wind mitspielt.