Miniheli (bis 44cm, 345g Gewicht) in LSG/öffentlichen Grünflächen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Miniheli (bis 44cm, 345g Gewicht) in LSG/öffentlichen Grünflächen?

      Alaaf und Helau zusammen. Die Regeln für Drohnen mögen ja ziemlich eindeutig sein aber ich bin etwas unsicher, was Modellhelis angeht. Bisher hat mich niemand gemeldet und auch Ordnungshüter waren weitgehend unbeeindruckt, wenn ich einen meiner kleinen Brummer mal im Park hab steigen lassen. Ist nur ein ganz kleiner, der weit unter 250 Gramm wiegt.

      Nun jedoch würde ich gerne bald einen etwas größeren anschaffen, den S2 von Goosky. Ist 44cm lang und hat ein Abfluggewicht von 345 Gramm. Abgesehen vom üblichen "einfach nicht erwischen lassen" oder "wo kein Kläger..", wie unterscheidet sich da die Rechtslage von 249g Drohnen? Da Helis ja allgemein keinerlei Sensoren zur Aufzeichnung privater Daten besitzen. Ich habe gewiss nicht vor irgendwelche Kunststücke zu vollführen, sondern entspannt höchstens auf Augenhöhe zu fliegen. Für was anderes ist mein Gehalt einfach nicht ausgelegt.

      Wie auch mit dem kleineren würde ich natürlich nur dann und dort fliegen, wo keine Menschen in der Nähe sind, die sich gestört fühlen könnten und nur, wenn auch der Wind mitspielt.
    • Am einfachsten ist es, wenn du dich bei der DMO versicherst. Denn dann bist du automatisch Mitglied im MFSD und wie da die Regeln sind, kannst du dir auf deren Website anschauen.

      Und vielleicht lohnt sich dann auch die Anmeldung in einem RC-Heli Forum.

      Viele Grüße von Heli-Pilot zu Heli-Pilot!
    • Deine Helis sind genauso wie die Kopter oder Flächenflugmodelle Unbemannte Luftfahrzeug(system)e - da gibt es keine Unterschiede in der gesetzlichen Berücksichtigung ... es sei denn sie fallen ausdrücklich unter die EU-Spielzeugrichtlinie (Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Das müsste dann auch explizit aus der Bedienungsanleitung hervorgehen.)
    • Es wird zwar zumindest beim Goosky nicht explizit drin stehen aber wenn ich ein paar bunte Sticker aufklebe und eine Legofigur reinsetze, könnte der S2 doch als Spielzeug durchgehen oder..?



      Paratrooper schrieb:

      Am einfachsten ist es, wenn du dich bei der DMO versicherst. Denn dann bist du automatisch Mitglied im MFSD und wie da die Regeln sind, kannst du dir auf deren Website anschauen.
      Danke, DMO werde ich mal einen Blick drauf werfen. Fliegst du auch Scale oder 3D?
    • Wunderschönes Modell, da werde ich als Städter schon neidisch...

      DMO habe ich inzwischen mal angeschrieben, bekam jedoch als Antwort, dass die Regeln für Helis und Drohnen identisch sind. Das verstehe ich selber jetzt nicht so ganz, da die meisten Einschränkungen wie "nicht über Menschengruppen/Wohnhäusern/etc" fliegen doch nur deswegen Anwendung finden, weil Drohnen eben über Sensoren zur Aufzeichnung privater Daten verfügen. Kamera vorne, sowie Hindernissensoren an den Seiten. Das ist bei Helis und anderen Modellen in der Regel nicht der Fall, weswegen man z.B. mit einem Heli auch über Wohnhäuser hinweg fliegen darf, soweit ich das richtig verstehe.

      Deswegen dachte ich, dass es da grundsätzlich andere Regeln und Gesetze für geben müsste eigentlich, da sich das meiste auf Drohnen bezogene ja letztlich um die Tatsache dreht, dass die Dinger eine Kamera haben.
    • Nein und ja, deine Gedanken gehen ja in die richtige Richtung,…
      Aber rein gesetzlich, gibt es zwischen Coptern, Helis und oder Flugzeugen keinen Unterschied!
      Deshalb gilt auch wie bei jedem unbenanntem Flugobjekt, das Überfliegen von Wohngebieten ist verboten, Ausnahmen:
      Das Fluggerät wird als Spielzeug anerkannt
      Oder ist unter 250g mit Kamera( braucht Einverständnis) oder ohne Kamera ( Nicht nötig)
      Professionelle Einsätze, ist hier aber zu kompliziert und nicht notwendig.?

      Generell gilt es als eher nicht empfehlenswert, zumal man ja auch sonst wo grüne Fläche hat ;)

      Für deine Zwecke könntest du super neues Mitglied bei einem Verein ( Dmo, Dmfv,…) sein.
      Beim Dmfv gilt z.B, bis 2kg ohne Kenntisnachweis

      ˋˋÜber Menschenansammlungen‘‘ sehe ich eher kritisch. Sofern du genug Zeit und Lust hast, könntest du ja mal die Kinetische Energie einer 350g schweren, sich mit 50 Sachen bewegenden Rasenmäherklinge ausrechnen. Wäre sicher spannend sowas im Vergleich. Deshalb immer mit einem Defekt ausgehen, wobei dann ja schnell Schlimmes passieren kann. Die Gesetze finde ich ja dabei auch gut, vermeide einfach Menschengruppen, dann kann auch nichts passieren ^^
      Love it,
      ………change it,
      ………………or leave it

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von FlyRc ()

    • Unabhängig von Rechtslage kann ich dir aus Erfahrung nur den Rat geben: Rechne bei einem Heli immer mit einem technischen Defekt. Beispielsweise einer Kugelpfanne, die unerwartet von der Taumelscheibe abspringt. Und dann kann es in der Nähe von Unbeteiligten schnell hässlich werden. Es haben sich in der Vergangenheit auch schon Heli-Piloten mit ihren Modellen umgebracht. Also bitte nie den Respekt verlieren. Ansonsten aber ein wirklich tolles Hobby. Viel Spaß mit dem S2, der wurde von der Fachpresse ja ganz gut aufgenommen.
    • FlyRc schrieb:

      vermeide einfach Menschengruppen, dann kann auch nichts passieren
      Das sowieso. Weil ich vor allem in Ruhe für mich fliegen will ohne jemanden zu stören oder gestört zu werden.


      Paratrooper schrieb:

      Rechne bei einem Heli immer mit einem technischen Defekt. Beispielsweise einer Kugelpfanne, die unerwartet von der Taumelscheibe abspringt.
      Meinem kleinen Amewi hat es zuletzt den Heckrotor zerfetzt, als ich starten wollte. Ich achte also aus Gewohnheit schon drauf, dann und dort zu fliegen, wo kaum oder keiner ist. Auch wenn das rein rechtlich in manchen Städten nicht ganz im grünen Bereich sein mag. Ich hatte es zum Beispiel in Köln erlebt, dass dort in Parks fliegen wohl verboten ist, weil die Stadt diese als LSG deklariert hat. Dabei haben die dort ein paar schöne Ecken zum fliegen.