darf ich hier fliegen? (konkrete Ortsangaben)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ja, hab ich gelesen und hoffentlich auch richtig verstanden.

      Wenn die Drohne knapp vor der Grenze eines Wohngrundstücks schwebt und das Objektiv auf das Grundstück gerichtet ist, dann ist zwar das Schweben an diesem Ort luftrechtlich legal, aber die Aufnahme/Beobachtung ist wegen Persönlichkeitsrechte/Privatsphäre verboten. Wenn die Drohne an derselben Stelle schwebt, aber die Kamera das Wohngrundstück nicht erfasst, liegt objektiv auch kein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte/Privatsphäre vor. Trotzdem kann sich ein Grundstücksbewohner, der die Ausrichtung des Objektivs nicht erkennt, provoziert fühlen. Auch wenn er für dieses Gefühl keinen Schutzanspruch hat (in dem Sinn, dass der Fernpilot vermeiden muss, dass sich jemand beobachtet fühlt), ist es besser, solche Situationen möglichst zu unterlassen.
    • Gedanklich drehst du nun mein Objektiv in eine Richtung und erklärst dann die Rechtslage und mögliche Sicht der gestörten Bewohner.
      Darum ging es doch nicht.

      Es ging mir um dein "Nein, würde es nicht...:"



      Ich hatte geschrieben
      "Aufnahmen in das Grundstück und dessen Bewohner rein zu machen.." verboten ist, unabhängig davon was die LuftVO vorgibt.
      Damit meinte ich schon, dass die Drohne irgendwo auf der Freifläche "blickend" in Richtung der Wohngrundstücke ausgerichtet ist.

      Somit passte dein "Nein.." nicht
      Vermutlich hast du an das weiße Grundstück gedacht, also die Freifläche zwischen den ganzen Wohngrundstücken.
      Ich hätte anstatt Grundstück besser Wohngrundstück schreiben sollen, dachte das ergibt sich aus dem ganzen Satz was ich meine.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Wohl ein Missverständnis.

      Deine Aussage, "Ich meine, dass wäre dann kein Provozieren, das würde unter das Verbot fallen, Aufnahmen in das Grundstück und dessen Bewwohner rein zu machen", habe ich auf meinen Satz bezogen " ein Ausreizen des luftrechtlich Erlaubten mit Schwebeflug direkt an der Grundstücksgrenze provoziert unnötig".

      Mit meinem "Nein, würde es nicht" war gemeint, dass ein Schwebeflug direkt an der Wohngrundstücksgrenze nicht immer und von vornherein verboten ist (Luftrecht!). Rechtswidrig würde so ein Schwebeflug erst, wenn eine weitere Voraussetzung dazukommt, indem er für Beobachtungen oder Aufnahmen auf dem Wohngrundstück genutzt würde (Verletzung von Persönlichkeitsrechten/Privatsphäre).

      Wenn Deine Drohne in "offen" über dem weißen Teil der Wiese fliegt, wird es sich nicht vermeiden lassen, dass der Blick durchs Objektiv immer wieder Wohngrundstücke flüchtig streift. Das genau so wenig verboten, als wenn Du bei einem Spaziergang auf die anliegenden Wohngrundstücke schaust. Siehst Du etwas Interessantes, schaust länger hin oder machst sogar ein Handyphoto, kannst Du damit schon Persönlichkeitsrechte oder die Privatsphäre verletzen. Kann, muss aber nicht. Wenn Du auf dem Grundstück nicht anderes als den Hund beim Spiel mit einem Schmetterling oder Vogeleltern beim Füttern beobachtest/fotografierst, sehe ich nicht, wie dadurch fremde Rechte verletzt werden könnten. Das ist beim Drohnenflug auch nicht grundlegend anders, weil es kein absolutes Verbot gibt, fremdes Grundeigentum zu betrachten oder zu fotografieren.
    • Ja...irgendwie ein wenig.

      Ich hatte seit 2 Jahren schon meine Gründe dort nicht zu Fliegen.
      Insbesondere die gefühlte Belästigung kann einem mehr Ärger einhandeln und es ist schwieriger zu argumentieren, als wenn man einen Flug nach klaren gesetzlichen Vorgaben innerhalb dieser Grenzen durchführt.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Mit "Ärger upn Dorpe" sind meine bisherigen Erfahrungen sehr entspannt. Angesprochen beim Gassigehen mit den Hund vor zwei Wochen.
      "Da war vorgestern ne Drohne hinter meinem Haus. Warst Du das?"
      "Jau, muss wohl."
      "Hat die ne Kamera?"
      "Jau."
      "Haste Fotos gemacht?"
      "Nö."
      "Schade. Mach doch mal Fotos vom Haus ausse Luft, wenn Du das nächste Mal da fliegst."
      "jau. Mail ich Dir dann."

      :D