... und da die Frage nach dem konkreten Ort in #553 nur theoretischer Natur war, ist jetzt dazu auch bitte Schluss ...
darf ich hier fliegen? (konkrete Ortsangaben)
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Ich hätte auch eine Frage.
Sylvensteinspeicher in Bayern. Sehe ich richtig, dass ich rechts überall fliegen kann und links inkl Bundesstraße nicht? -
Viele Grüße, Uwe
DJI Air 3s / Avata 2 / Neo -
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dankeschön
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Ich würde hier keine Einschränkung sehen, allerdings mit dem Risiko einer Anzeige rechnen, weil das im Norden liegende FHH ggf. von nicht jedem der sich an Drohnen im Naturschutz stört, an der Faller Klamm Brücke endet.
Selbst rechtssicher Fliegen bedeutet ja nicht, dass Laien das genauso wissen
Ich nutze seit Monaten mehr und mehr auch dronemaps24.org als APP und auch als Webversion.
(zuvor überwiegend Dipul)
Nur mal als Tipp, die Plattform geht zwar in Richtung Dienstleistung "Genehmigungsservice" für Professionelle Piloten, leistet mittlerweile aber auch kostenlos eine identische Sicht, die gleichen konsequent ab.
Optisch und von der Bedienung für mich ideal, mit einem registrierten Konto hat man dann ja auch Vorteile gegenüber Dipul.
Ich hatte ferner guten Direktsupport von Nico, der ist der GF von Nicocopter.
Gerade für unerfahrenen Piloten ist bei Klick auf die Flugposition, rechts gut verlinkt was zu beachten ist, inkl. Hinweislinks zu Flughöhen, Versicherung, Regeln VLOS etc...
Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2 -
TimDJI wrote:
Ich würde hier keine Einschränkung sehen, allerdings mit dem Risiko einer Anzeige rechnen, weil das im Norden liegende FHH ggf. von nicht jedem der sich an Drohnen im Naturschutz stört, an der Faller Klamm Brücke endet.
Selbst rechtssicher Fliegen bedeutet ja nicht, dass Laien das genauso wissen
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Ich finde das Thema zumeist zu weit aus der Drohnenpilotensicht interpretiert.
Real geflogen, ist es ja eher die Mitwelt die bestimmt, wie wir wahrgenommen werden.
"Ohne Kläger - kein Richter"
Viele "rechtssichere" Nicht-Drohnenflieger vor Ort - Risiko sich Probleme einzufangen ist dann viel größer.
Ich betrachte meine Abschätzungen dahingehend viel intensiver, als ich überlege ob ich nun ein Gesetz breche.
Beispiel:
Am Nordostseeknal ist ein niedriger Überflug nicht zulässig und von der WSH genehmigungspflichtig.
Mit 100m Höhe darf ich rüber.
Passanten ist das definitiv nicht bewusst, eher den MA d. Kanalbehörden, denunzierende Drohnenkollegen und Pol.
Ob ich da nun mit 50, 75 oder 100m fliege, juckt fast niemanden.
Anders am Rande eines NSG in einer urbanen Umgebung wo ggf. noch Villengrundstücke und Spielplätze in der Nähe sind.
Das hast du maximal kummulierte Interessengruppen der Drohnen-Antisympathen.....egal ob du da 100% aufsteigen darfst.
Das habe ich in Hamburg Duvenstedt erlebt, hinzu kam noch ein Klugscheisser der meinte, ich dürfte hier nicht fliegen wegen Kontrollzone Airport Hamburg.
Die Pol die gerufen wurde, hat mich aber wohl nicht mehr gefunden......
Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2 -
TimDJI wrote:
Ich finde das Thema zumeist zu weit aus der Drohnenpilotensicht interpretiert.
Real geflogen, ist es ja eher die Mitwelt die bestimmt, wie wir wahrgenommen werden.
"Ohne Kläger - kein Richter"
Viele "rechtssichere" Nicht-Drohnenflieger vor Ort - Risiko sich Probleme einzufangen ist dann viel größer.
Ich betrachte meine Abschätzungen dahingehend viel intensiver, als ich überlege ob ich nun ein Gesetz breche.
Beispiel:
Am Nordostseeknal ist ein niedriger Überflug nicht zulässig und von der WSH genehmigungspflichtig.
Mit 100m Höhe darf ich rüber.
Passanten ist das definitiv nicht bewusst, eher den MA d. Kanalbehörden, denunzierende Drohnenkollegen und Pol.
Ob ich da nun mit 50, 75 oder 100m fliege, juckt fast niemanden.
Anders am Rande eines NSG in einer urbanen Umgebung wo ggf. noch Villengrundstücke und Spielplätze in der Nähe sind.
Das hast du maximal kummulierte Interessengruppen der Drohnen-Antisympathen.....egal ob du da 100% aufsteigen darfst.
Das habe ich in Hamburg Duvenstedt erlebt, hinzu kam noch ein Klugscheisser der meinte, ich dürfte hier nicht fliegen wegen Kontrollzone Airport Hamburg.
Die Pol die gerufen wurde, hat mich aber wohl nicht mehr gefunden....
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Das ist die Kontrollzone (CTR) des Flughafens und nicht der Flughafen selber. Für meisten Kontrollzonen der Flughäfen gibt es Allgemeinverfügungen, die einen Flug bis 50m Höhe ohne individuelle Genehmigung erlauben.Viele Grüße, Uwe
DJI Air 3s / Avata 2 / Neo -
xxBlack wrote:
TimDJI wrote:
Ich finde das Thema zumeist zu weit aus der Drohnenpilotensicht interpretiert.
Real geflogen, ist es ja eher die Mitwelt die bestimmt, wie wir wahrgenommen werden.
"Ohne Kläger - kein Richter"
Viele "rechtssichere" Nicht-Drohnenflieger vor Ort - Risiko sich Probleme einzufangen ist dann viel größer.
Ich betrachte meine Abschätzungen dahingehend viel intensiver, als ich überlege ob ich nun ein Gesetz breche.
Beispiel:
Am Nordostseeknal ist ein niedriger Überflug nicht zulässig und von der WSH genehmigungspflichtig.
Mit 100m Höhe darf ich rüber.
Passanten ist das definitiv nicht bewusst, eher den MA d. Kanalbehörden, denunzierende Drohnenkollegen und Pol.
Ob ich da nun mit 50, 75 oder 100m fliege, juckt fast niemanden.
Anders am Rande eines NSG in einer urbanen Umgebung wo ggf. noch Villengrundstücke und Spielplätze in der Nähe sind.
Das hast du maximal kummulierte Interessengruppen der Drohnen-Antisympathen.....egal ob du da 100% aufsteigen darfst.
Das habe ich in Hamburg Duvenstedt erlebt, hinzu kam noch ein Klugscheisser der meinte, ich dürfte hier nicht fliegen wegen Kontrollzone Airport Hamburg.
Die Pol die gerufen wurde, hat mich aber wohl nicht mehr gefunden....
53.713198, 10.132270
dronemaps24.org da die Koordinate in der Suche eingeben (Oder Dipul, das offizielle Tool maptool-dipul.dfs.de/?language=de)
Gut vergleichbar, bei Dipul muss die die Allgemeinverfügung bekannt sein, Dronemaps24 führt sie gleich an
Das übt was Allgemeinverfügungen betrifft...
Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2The post was edited 1 time, last by TimDJI ().
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JUK-Bavaria wrote:
Ein kleiner Tipp: Nimm die dipul-Karte, die ist deutlich übersichtlicher, weil da keine für uns irrelevanten Dinge wie Landschaftsschutzgebiete eingezeichnet sind.
Fernpilotenzeugnis A1/A3 - A2 - STS -
Lantis wrote:
Natürlich sind auch Landschaftsschutzgebiete relevant.
Viele Grüße, Uwe
DJI Air 3s / Avata 2 / Neo -
JUK-Bavaria wrote:
Das ist die Kontrollzone (CTR) des Flughafens und nicht der Flughafen selber. Für meisten Kontrollzonen der Flughäfen gibt es Allgemeinverfügungen, die einen Flug bis 50m Höhe ohne individuelle Genehmigung erlauben.
Bei mir ist eher sowas relevant. -
@JUK-Bavaria Doch. Siehe Paragraph 5 Absatz 9:
landesrecht-mv.de/bsmv/documen…ro%C3%9FseeLSchGVMVrahmenFernpilotenzeugnis A1/A3 - A2 - STS -
Immer noch nein, lies das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht.
Und bitte im LSG-Thread weiterdiskutieren, sonst gibt es hier Mecker.Viele Grüße, Uwe
DJI Air 3s / Avata 2 / Neo -
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Schleuse Himmelstadt
Bin etwas verwirrt, es gibt gleich 3 Geozonen, eine für die Schifffahrtsanlage Schleuse und zwei für den Main. Gemäß dipul und dronemaps24.org geht die für die Schleuse deutlich weiter als 100 Meter (ca. 150).
Der markierte Punkt ist ca. 50 Meter vom Zaun der Schleusenanlage entfernt. Gilt hier die 1:1-Regel? (Mit meiner Mini, also C0/A1).
In dronemaps24.org kommt zur Schleuse Himmelstadt dies hier:
Der Betrieb ist ohne Genehmigung möglich, wenn ein seitlicher Mindestabstand von 50 m zu Anlagen und Schiffen eingehalten wird.
Wo kommen diese 50 Meter her? -
Die Antwort steht in § 21h Abs. 3 Nr. 5 LuftVO, den ich zur besseren Lesbarkeit auf die notwendigen Worte zusammengekürzt habe:
"über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Bundeswasserstraßen,
wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist
oder
wenn im Fall eines Überflugs von Bundeswasserstraßen das Fluggerät mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird, lediglich eine Querung auf dem kürzesten Weg erfolgt und keine Schiffe und keine Schifffahrtsanlagen, insbesondere Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und Liegestellen, überflogen werden."
Woher ein 50m Abstand kommt, weiß ich auch nicht. Aus den EU-Verordnugnen, der LuftVO oder dem LuftVG jedenfalls nicht.
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