Zementsack wrote:
Wo kommen diese 50 Meter her?
darf ich hier fliegen? (konkrete Ortsangaben)
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Nicht direkt falsch, aber veraltet.
Die 50m stammen aus einer Allgemeinverfügung von Nordbayern aus 2020, dort wurde der Abstand für Bundeswasserstrassen und dazugehörige Anlagen wie bei Bahnanlagen auf 50m verringert. Bei der aktualisierten Allgemeinverfügung von 2024 sind die Bundeswasserstrassen herausgefallen.
Alt: regierung.oberbayern.bayern.de…en_luftamt_nordbayern.pdf
Neu: regierung.mittelfranken.bayern…_04_av_geozonen_bylan.pdf
EDIT: Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob die neue Allgemeinverfügung wirklich die alte außer Kraft setzt.Viele Grüße, Uwe
DJI Air 3s / Avata 2 / NeoThe post was edited 3 times, last by JUK-Bavaria ().
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JUK-Bavaria wrote:
... Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob die neue Allgemeinverfügung wirklich die alte außer Kraft setzt.
Also, nichts im Sinne von "die AV Nr. Blabla vom blabla wird hiermit aufgehoben ..."
Aber ich bin hier technisch grad etwas limitiert, das müsste man wohl genauer anschauen ...„Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
(Friedrich Nietzsche) -
Zementsack wrote:
In dronemaps24.org kommt zur Schleuse Himmelstadt dies hier:
Der Betrieb ist ohne Genehmigung möglich, wenn ein seitlicher Mindestabstand von 50 m zu Anlagen und Schiffen eingehalten wird.
Wo kommen diese 50 Meter her?
Wo steht das bei dir?..
Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2 -
Hikker wrote:
Nach erster Durchsicht lese ich davon nichts!Also, nichts im Sinne von "die AV Nr. Blabla vom blabla wird hiermit aufgehoben ..."
TimDJI wrote:
Ich bemühe mich es zu finden, es wird rechts nichts derartiges aufgelistet. (Webversion)Wo steht das bei dir?
Viele Grüße, Uwe
DJI Air 3s / Avata 2 / Neo -
Das ist lustig, ich hatte unterhalb der Kirche, dort wo Zementsack seinen Dipul Anker geworfen hatte geschaut, also in Verlängerung der Hofstrasse auf dem Parkplatz. 49.92329, 9.80114
Du hast oberhalb der Kirche geschaut, da kommt bei mir auch SCHIFFANLAGEN.
Direkt über dem Pfarramt ist wohl die Grenze und auch lustig, direkt über der Schleuse wird es auch nicht genannt, links vom Pfarrhaus runter auch...
Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2 -
Ich würde gern im Dyckerhoff Park "Mythos Stein" in Geseke ein paar Luftaufnahmen machen. Der Park selber liegt in einer Senke. Auf FlyNex, Dronemaps24 und Dipul finde ich aktuell keine Geozonen, bis auf die Kontrollzone PAD/EDLP. In der NfL 2022-1-2670 finde ich die üblichen Regeln, u.a. die 50 Meter Höhenbegrenzung. Zur Zeit scheint es keine relevanten NOTAMs zu geben.
Den interessanten Teil könnte ich filmen, ohne den Industrieanlagen zu nahe zu kommen.
Was meint Ihr?
maps.app.goo.gl/mWnehxyUVk5t2r4WA -
Ist das ein öffentlicher oder ein privater Park? Gibt es da evtl. eine ausgehängte Parkordnung? Oder evtl. Schilder mit Startverbot auf dem Gelände (nicht Flugverbot über).
Wenn öffentlich und/oder keine speziellen Hinweise/Verbote, dann kann man da m.E. fliegen, natürlich unter Beachtung der max. Höhe und evtl. unbeteiligter Personen. Ggf. eben, wenn mit VLOS möglich, von der Straße aus starten. -
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Das Schild sagt/verbietet nichts bzgl. Drohnen.
Viele Fragen bringen viele "Antworten". -
Ok, besser um Verzeihung bitten, als um Erlaubnis.
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Was soll der Kommentar? Du hast nach Meinungen gefragt und diese bekommen. Solange da keine Leute sind würde ich dort kurz starten, Aufnahmen machen und wieder landen. Das dauert keine 10 Minuten.
Entscheiden musst du selbst.Fernpilotenzeugnis A1/A3 - A2 - STS -
Namron wrote:
... keine Geozonen, bis auf die Kontrollzone PAD/EDLP. In der NfL 2022-1-2670 finde ich die üblichen Regeln, u.a. die 50 Meter Höhenbegrenzung. Zur Zeit scheint es keine relevanten NOTAMs zu geben. ...
Das ganze sieht für mich übrigens mehr als interessant aus, bitte laß uns bei Gelegenheit Deine Bilder sehen!„Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
(Friedrich Nietzsche) -
Lantis wrote:
Was soll der Kommentar?
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Lantis wrote:
Was soll der Kommentar? Du hast nach Meinungen gefragt und diese bekommen. Solange da keine Leute sind würde ich dort kurz starten, Aufnahmen machen und wieder landen. Das dauert keine 10 Minuten.
Entscheiden musst du selbst.
Lieber nicht schlafende Hunde wecken und um Erlaubnis fragen, wo es denn kein Verbot gibt.
Dann lieber um Verzeihung bitten, wenn der Eigentümer sich über den Flug beschwert.
Mir war das logisch und plausibel, könnte von mir sein...
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Genau, wer fragt bekommt ne Antwort. Die muß nicht so ausfallen wie man es sich vielleicht wünscht.
Wer der Flug nicht Erlaubnispflichtig ist frage ich auch niemanden um Erlaubnis. Das Start/Landung o.k. ist setze ich bei öffentlich begehbaren Flächen voraus, wenn nix anderes erkennbar ist.
Wenn es mir dennoch jemand verbieten will kann ich mir dann die Frage stellen, inwiefern er das überhaupt kann. Z.B. ist das Hausrecht auf Fächen mit öffentlicher Widmung ne eingeschränkte Veranstaltung... -
Post by der bienenkoenig ().
This post was deleted by B69: o.t. (). -
btt ... "konkrete Ortsangaben""we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
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Namron wrote:
Ich würde gern im Dyckerhoff Park "Mythos Stein" in Geseke ein paar Luftaufnahmen machen. Der Park selber liegt in einer Senke. Auf FlyNex, Dronemaps24 und Dipul finde ich aktuell keine Geozonen, bis auf die Kontrollzone PAD/EDLP. In der NfL 2022-1-2670 finde ich die üblichen Regeln, u.a. die 50 Meter Höhenbegrenzung. Zur Zeit scheint es keine relevanten NOTAMs zu geben.
Den interessanten Teil könnte ich filmen, ohne den Industrieanlagen zu nahe zu kommen.
Was meint Ihr?
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ICH würde dort fliegen, machs an einem Tag (vielleicht unter der Woche Vormittags) wo nicht so viele Publikumsverkehr ist, dann gibts keinen der sic dran stört.
Wer viel fragt geht viel Irr.The post was edited 1 time, last by B69 ().
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Lieben Dank für all die Hinweise und Vorschläge. Ich werde mir einen ruhigen sonnigen Morgen oder Abend aussuchen und ein paar Aufnahmen dort manchen. Natürlich teile ich sie hier gern mit Euch, sobald ich sie im Kasten habe.
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