darf ich hier fliegen? (konkrete Ortsangaben)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Nicht direkt falsch, aber veraltet.

      Die 50m stammen aus einer Allgemeinverfügung von Nordbayern aus 2020, dort wurde der Abstand für Bundeswasserstrassen und dazugehörige Anlagen wie bei Bahnanlagen auf 50m verringert. Bei der aktualisierten Allgemeinverfügung von 2024 sind die Bundeswasserstrassen herausgefallen.

      Alt: regierung.oberbayern.bayern.de…en_luftamt_nordbayern.pdf

      Neu: regierung.mittelfranken.bayern…_04_av_geozonen_bylan.pdf

      EDIT: Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob die neue Allgemeinverfügung wirklich die alte außer Kraft setzt.
      Viele Grüße, Uwe
      DJI Air 3s / Avata 2 / Neo

      The post was edited 3 times, last by JUK-Bavaria ().

    • JUK-Bavaria wrote:

      ... Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob die neue Allgemeinverfügung wirklich die alte außer Kraft setzt.
      Nach erster Durchsicht lese ich davon nichts!
      Also, nichts im Sinne von "die AV Nr. Blabla vom blabla wird hiermit aufgehoben ..."
      Aber ich bin hier technisch grad etwas limitiert, das müsste man wohl genauer anschauen ...
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Zementsack wrote:


      In dronemaps24.org kommt zur Schleuse Himmelstadt dies hier:

      Der Betrieb ist ohne Genehmigung möglich, wenn ein seitlicher Mindestabstand von 50 m zu Anlagen und Schiffen eingehalten wird.

      Wo kommen diese 50 Meter her?
      Ich bemühe mich es zu finden, es wird rechts nichts derartiges aufgelistet. (Webversion)
      Wo steht das bei dir?
      Images
      • Bildschirmfoto 2024-11-10 um 20.48.11.png

        192.1 kB, 331×768, viewed 23 times
      ..
      Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Das ist lustig, ich hatte unterhalb der Kirche, dort wo Zementsack seinen Dipul Anker geworfen hatte geschaut, also in Verlängerung der Hofstrasse auf dem Parkplatz. 49.92329, 9.80114
      Du hast oberhalb der Kirche geschaut, da kommt bei mir auch SCHIFFANLAGEN.
      Direkt über dem Pfarramt ist wohl die Grenze und auch lustig, direkt über der Schleuse wird es auch nicht genannt, links vom Pfarrhaus runter auch.
      ..
      Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Dyckerhoff Park "Mythos Stein"

      Ich würde gern im Dyckerhoff Park "Mythos Stein" in Geseke ein paar Luftaufnahmen machen. Der Park selber liegt in einer Senke. Auf FlyNex, Dronemaps24 und Dipul finde ich aktuell keine Geozonen, bis auf die Kontrollzone PAD/EDLP. In der NfL 2022-1-2670 finde ich die üblichen Regeln, u.a. die 50 Meter Höhenbegrenzung. Zur Zeit scheint es keine relevanten NOTAMs zu geben.

      Den interessanten Teil könnte ich filmen, ohne den Industrieanlagen zu nahe zu kommen.

      Was meint Ihr?



      maps.app.goo.gl/mWnehxyUVk5t2r4WA
    • Ist das ein öffentlicher oder ein privater Park? Gibt es da evtl. eine ausgehängte Parkordnung? Oder evtl. Schilder mit Startverbot auf dem Gelände (nicht Flugverbot über).
      Wenn öffentlich und/oder keine speziellen Hinweise/Verbote, dann kann man da m.E. fliegen, natürlich unter Beachtung der max. Höhe und evtl. unbeteiligter Personen. Ggf. eben, wenn mit VLOS möglich, von der Straße aus starten.
    • Was soll der Kommentar? Du hast nach Meinungen gefragt und diese bekommen. Solange da keine Leute sind würde ich dort kurz starten, Aufnahmen machen und wieder landen. Das dauert keine 10 Minuten.

      Entscheiden musst du selbst.
      Fernpilotenzeugnis A1/A3 - A2 - STS
    • Namron wrote:

      ... keine Geozonen, bis auf die Kontrollzone PAD/EDLP. In der NfL 2022-1-2670 finde ich die üblichen Regeln, u.a. die 50 Meter Höhenbegrenzung. Zur Zeit scheint es keine relevanten NOTAMs zu geben. ...
      Ohne die Location persönlich zu kennen: Ich sehe das genauso. Es spricht absolut nichts gegen einen Überflug und Luftaufnahmen. Start von öffentlicher Fläche ist womöglich vorteilhaft, dann bist Du hobbymäßig weitgehend auf der sicheren Seite.
      Das ganze sieht für mich übrigens mehr als interessant aus, bitte laß uns bei Gelegenheit Deine Bilder sehen!
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Lantis wrote:

      Was soll der Kommentar?
      Das liest sich, als würdest du dich angegriffen fühlen. Wenn das so bei dir ankam, war das zumindest nicht meine Absicht. Meine Frage ist ehrlich und mein Kommentar lustig gemeint. Ich schätze Eure Meinungen und bin dankbar dafür. Ebenso freue ich mich auf die nächste Gelegenheit, am Mythos zu filmen.
    • Lantis wrote:

      Was soll der Kommentar? Du hast nach Meinungen gefragt und diese bekommen. Solange da keine Leute sind würde ich dort kurz starten, Aufnahmen machen und wieder landen. Das dauert keine 10 Minuten.

      Entscheiden musst du selbst.
      Ich glaube du hast es nicht ganz verstanden.
      Lieber nicht schlafende Hunde wecken und um Erlaubnis fragen, wo es denn kein Verbot gibt.
      Dann lieber um Verzeihung bitten, wenn der Eigentümer sich über den Flug beschwert.

      Mir war das logisch und plausibel, könnte von mir sein.
      ..
      Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Genau, wer fragt bekommt ne Antwort. Die muß nicht so ausfallen wie man es sich vielleicht wünscht.

      Wer der Flug nicht Erlaubnispflichtig ist frage ich auch niemanden um Erlaubnis. Das Start/Landung o.k. ist setze ich bei öffentlich begehbaren Flächen voraus, wenn nix anderes erkennbar ist.
      Wenn es mir dennoch jemand verbieten will kann ich mir dann die Frage stellen, inwiefern er das überhaupt kann. Z.B. ist das Hausrecht auf Fächen mit öffentlicher Widmung ne eingeschränkte Veranstaltung...

      Post by der bienenkoenig ().

      This post was deleted by B69: o.t. ().
    • Namron wrote:

      Ich würde gern im Dyckerhoff Park "Mythos Stein" in Geseke ein paar Luftaufnahmen machen. Der Park selber liegt in einer Senke. Auf FlyNex, Dronemaps24 und Dipul finde ich aktuell keine Geozonen, bis auf die Kontrollzone PAD/EDLP. In der NfL 2022-1-2670 finde ich die üblichen Regeln, u.a. die 50 Meter Höhenbegrenzung. Zur Zeit scheint es keine relevanten NOTAMs zu geben.

      Den interessanten Teil könnte ich filmen, ohne den Industrieanlagen zu nahe zu kommen.

      Was meint Ihr?



      maps.app.goo.gl/mWnehxyUVk5t2r4WA
      E2 entfernt - Forenregeln beachten!

      ICH würde dort fliegen, machs an einem Tag (vielleicht unter der Woche Vormittags) wo nicht so viele Publikumsverkehr ist, dann gibts keinen der sic dran stört.
      Wer viel fragt geht viel Irr. ;)

      The post was edited 1 time, last by B69 ().

    • Lieben Dank für all die Hinweise und Vorschläge. Ich werde mir einen ruhigen sonnigen Morgen oder Abend aussuchen und ein paar Aufnahmen dort manchen. Natürlich teile ich sie hier gern mit Euch, sobald ich sie im Kasten habe.