darf ich hier fliegen? (konkrete Ortsangaben)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hi, ich bin neu in dem Thema .. meine Frage ist.

      Kann ich hier ohne Probleme Fliegen ?

      Die Region ist Acker/Wald .

      Starten würde ich von einem Landwirtschaftsweg und dann dieses eben Überfliegen.

      Brauche ich da zustimmungen für den Überflug von den Ackerbesitzern / Wald ?
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    • M.m.n., kannst Du da starten und fliegen, solange Du nicht auf den Acker laufen musst und darauf rumlaufen tust, wodurch dann evtl. was kaputt gehen könnte.
      Bleib also möglichst auf dem festen Feldweg, fliege und freue Dich. Und pass auf, das Deine Drohne nicht auf dem ggf. bestellten Acker landen muss.
      Acker und Wald ist, bzgl. Fliegen, keine Geozone.

      Feldweg – öffentlich oder privat?

      1. Öffentlicher Feldweg:

      Du darfst ihn betreten und auch deine Drohne starten/landen, wenn:
      • Es kein Verbotsschild gibt (z. B. "Privatweg – Betreten verboten").
      • Du niemanden behinderst (z. B. Landwirte mit Maschinen).
      • Du dich an die allgemeinen Regeln hältst (z. B. keine Störung von Wildtieren, keine Vermüllung, etc.).
      2. Privater Feldweg:

      Du brauchst im Zweifel die Erlaubnis des Eigentümers.
      → Viele Feldwege gehören Bauern, Jagdpächtern oder Gemeinden und sind nicht öffentlich gewidmet.
      Man erkennt das manchmal daran, dass:
      • Am Anfang ein Schild wie „Privatweg – Durchgang verboten“ steht.
      • Die Zufahrt mit einer Schranke oder Kette gesichert ist.
      • Der Weg nicht in amtlichen Karten als öffentlich ausgewiesen ist.
      Drohne vom Feldweg starten?
      • Auf einem öffentlichen Feldweg ist das meist erlaubt, wenn du sonst alle Drohnenregeln einhältst.
      • Auf einem privaten Weg solltest du lieber vorher fragen, um Ärger zu vermeiden – selbst wenn du nichts beschädigst.

      Und bzgl. Wege könntest Du evtl. hier mal schauen.

      The post was edited 4 times, last by Jens Wildner ().

    • Hast mal wieder das KI-Orakel befragt?

      @Hampelkrause: nimm dir mal eine App wie Droniq oder Dronemaps24 oder dipul-Maptool zuhilfe. Das klärt schonmal 80 % der Fragen. Weitere 10 % kannst du dann hier klären. Der Rest sind Grenzfälle, wo es drauf ankommt, wie das eine Richterin evtl. mal entscheiden wird.

      The post was edited 1 time, last by willi62 ().

    • flexim wrote:

      "
      • Der Weg nicht in amtlichen Karten als öffentlich ausgewiesen ist."
      Bin ich zu doof und KI so schlau?
      In welchen amtlichen Karten soll das sein?
      Gute Frage. Die DGK5 (Deútsche Grundkarte 1:5000) ist das amtliche Basiskartenwerk, von dem alle kleineren Maßstäbe abgeleitet werden, und die macht keinen Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Wegen.
    • Die richtigste KI für solche Aufgaben ist perplexity.ai, denn die kann googeln, und liefert bei jeder Teilantwort einen Quellennachweis dazu.
      ChatGPT, vor allem die etwas älteren Modelle, neigen bei solchen Anfragen zu starken Halluzinationen.
      A1, A2, A3 - Mini 3 pro, Air 2, Avata. Ziel: Cinematisch fliegen.
    • oh , da gab es ja noch neue Antworten etc. Ich danke ersteinmal.

      Ja was heisst an alle Gesetzgebungen halten. Ich glaube das kann kaum jemand.

      Aber mir geht es ja nur um ein paar Gute Aufnahmen zu bekommen, von miraus auch von weiter weg von dem Heimatdorf etc. ( Sodass niemand erkennbar ist).
      Theoretisch könnte ich auch näher ran wenn ich das Richtig verstanden habe in der kenntnisprüfung da ich eine C0 Drohen kaufen möchte die ja in A1.
      Die Potensic Atom hat mir recht gut gefallen für mein Vorhaben. Ich verstehe nur nicht warum sie eine C0 Kennzeichnung bekommt wenn sie doch 2023 auf dem Markt gekommen ist und doch eigendlich als Bestandsdrohne einzuordnen ist.
    • In Dresden ist ein wesentlicher Teil der Altstadt in den einschlägigen Karten eine Geozone aufgrund von § 21h Abs. 3 Nr. 4 LuftVO, weil dort diverse Liegenschaften dem Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden als Oberste und obere Bundes- oder Landesbehörde zugerechnet werden.

      Nun sagt § 21h Abs. 3 Nr. 4 LuftVO allerdings:
      … über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden
      Ich bezweifle, dass der Staatsbetrieb sowohl im Zwinger als auch Verkehrsmuseum, in der Semperoper, im Grünen Gewölbe und in anderen Gebäuden überall seinen Sitz hat. Die Karten zeichnen einfach um jedes Museum eine Geozone, was vermutlich nicht im Sinne der LuftVO ist?

      Wenn ich zugrunde lege, dass ich dort fliegen darf, wo es die LuftVO erlaubt und nicht wo es die einschlägigen Kartendienste anzeigen, müsste ich ja beispielsweise um die Frauenkirche herum fliegen dürfen, weil das benachbarte Verkehrsmuseum vermutlich nicht Sitz des Staatsbetriebs ist?
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      Ich habe grad einen besonderen Fall, fliegen darf ich laut Dipul. Leubaer Str. 3-1,02763 Zittau maps.app.goo.gl/mSqNV2LnjBgVNcAj6
      Aber der Flug soll bis kurz vor die Polnische Grenze gehen, und ich möchte den Abraumbagger im Tagebau Turow fotografieren. Dazu gibt es jetzt ein neues Gesetz in Polen: Achtung in Polen, fotografieren auf vielen Stellen nicht gestattet.
      Wie schätzt ihr die Lage ein? Ich und die Drohne befinden uns in Deutschland, und sehen keine Verbotsschilder (falls überhaupt schon welche aufgestellt sind)

      Rot ist die Flugroute, Blau das Motiv, und Schwarz die Ländergrenze
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      Gibt es dort auf der polnischen Seite überhaupt kritische Infrastruktur, die nach neuer polnischer Rechtslage nicht fotografiert werden darf?

      Aber selbst wenn es dort etwas geben sollte, solange Du diesseits der Grenze bleibst und nicht auf die andere Seite fotografierst, verstößt Du doch auch nicht gegen polnische Vorschriften.
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      Eichsi wrote:

      Gibt es dort auf der polnischen Seite überhaupt kritische Infrastruktur, die nach neuer polnischer Rechtslage nicht fotografiert werden darf?
      Den Braunkohle Tagebau und das nahegelegene Kraftwerk Turow. Ich würde das schon als kritische Infrastruktur einschätzen.
      Ich will definitiv auf deutscher Seite bleiben, aber das Kraftwerk sowie der Absetzer sollen das Fotomotiv sein.
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      Ich sehe da keinerlei Probleme. Man muss jetzt auch nicht anfangen da irgendwas hineinzuinterpretieren was nicht da ist. Aufsteigen, Aufnahme machen und landen dauert jetzt auch keine halbe Stunde.
      Fernpilotenzeugnis A1/A3 - A2 - STS