darf ich hier fliegen? (konkrete Ortsangaben)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ist doch ganz einfach: Wenn dort (im Wuhlheider Forst) kein geographisches Gebiet gem. Par. 21h LuftVO festgelegt ist, dann darfst Du dort fliegen, sofern alle anderen Regeln eingehalten werden.
      Und übrigens: Flynex ist keine offizielle Quelle.
      Daß auch offizielle Quellen wie Dipul und Droniq manchmal Fehler enthalten, ist eine andere Geschichte ...
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Hikker wrote:

      Ist doch ganz einfach: Wenn dort (im Wuhlheider Forst) kein geographisches Gebiet gem. Par. 21h LuftVO festgelegt ist, dann darfst Du dort fliegen, sofern alle anderen Regeln eingehalten werden.
      Und übrigens: Flynex ist keine offizielle Quelle.
      Daß auch offizielle Quellen wie Dipul und Droniq manchmal Fehler enthalten, ist eine andere Geschichte ...
      Ein Forstgebiet wird in §21h LuftVO nicht erwähnt. Dipul ignoriert im Übrigen unser Wasserwerk, werde meine Planung zukünftig mit den drei Apps abstimmen.
      Danke für Deine Tipps.
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      Hikker wrote:

      Und übrigens: Flynex ist keine offizielle Quelle.
      Daß auch offizielle Quellen wie Dipul und Droniq manchmal Fehler enthalten, ist eine andere Geschichte ...
      Man sollte immer auf Dipul und Droniq schauen.

      Der Grund ist nicht die bessere Genauigkeit, sonder der, das nur Verstöße verfolgt werden können, die schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden. Und sich bei einer Bundesbehörde oder bei einem Beliehen des Bundes und so weit ich weiß aller Bundesländer kundig zu machen reduziert "Fahrlässigkeit" schon mal ganz gewaltig.

      Flynex ist dagegen ein Irgendwer und einen Irgendwen zu fragen reduziert garnix.
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      Hallo Zusammen,

      ich bin neu dabei was das Thema Drohnen angeht. Ich erfreue mich an meiner Mini4pro. Was mir jedoch wirklich Kopfschmerzen bereitet sind die mir teilweise schwer begreiflichen Flugverbotszonen. Das es als Grundlage für Gesetze mehr benötigt als gesunden Menschenverstand ist selbstverständlich - Fakten sind eben sicher vor falschen Interpretation sicher.
      Ich möchte mit meiner Drohne hauptsächlich die Kids beim Sport filmen. Jetzt habe ich das Thema, dass dieser Sportplatz innerhalb des 100m Abstandes einer angeblichen Industrieanlage liegt (Dipul & Dronic). Unter der kryptischen Bezeichnung bxb3UNA kann ich mir leider nichts herleiten und Google Maps zeigt im besagten Gebiet auch nicht auffälliges.
      Könnt ihr mir mal eure Einschätzung geben? Ich würde mir gerne die Genehmigung einholen, aber wer ist mein Ansprechpartner?

      Es handelt sich um den eingekreisten Bereich. Adresse lautet: Schafheimer Str. 30 in Babenhausen

      VielenDank für eure Meinungen
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      Von den Firmen, die in der südlichen Abstandszone liegen, könnte die Fa. Kleffmann ein Industriebetrieb im klassischen Sinn (automatisierte Massenproduktion) sein. Die anderen in dem Bereich sehen nur nach normalem Gewerbe/Handel aus. Also schriftliche Zustimmung des Betreibers der Fa. Kleffmann zum Flug über der Baseballanlage einholen (§ 21h Abs. 3 Nr. 3 LuftVO).
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      Eichsi wrote:

      Von den Firmen, die in der südlichen Abstandszone liegen, könnte die Fa. Kleffmann ein Industriebetrieb im klassischen Sinn (automatisierte Massenproduktion) sein.
      Kleffmann ist über 100m entfernt, also sicher nicht zuständig.
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      Die Grundstücksgrenze sehe ich im ALKIS. Und natürlich sehe ich nicht ansatzweise ein weiteres Unternehmen, das den Status einer Industrieanlage innehaben könnte - übrigens eigentlich auch nicht Kleffmann.
      Dipul hat da wohl wieder einmal ein stinknormales Gewerbegebiet als Industrieanlage definiert, dieses Problem ist ja hier hinreichend bekannt.
      Und nachdem es sich in dem ganzen Gebiet wohl nicht um Altbestand handelt, wäre auch noch ein Blick in den Bebauungsplan hilfreich!

      Mehr kann ich aus der Ferne nicht machen.
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      Hikker wrote:

      Dipul hat da wohl wieder einmal ein stinknormales Gewerbegebiet als Industrieanlage definiert
      Dafür spricht ja schon die Tatsache, das der 100m Streifen "um eine Industrieanlage" an der Strasse um das Gebiet herum beginnt.
      Da hat sicherlich einer ein Gewerbegebiet mit Industriegebiet gleichgesetzt

      und man könnte sagen: Gut, das Dipul keinen Anspruch auf Richtigkeit hat.
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      YourMum wrote:

      Hikker wrote:

      Dipul hat da wohl wieder einmal ein stinknormales Gewerbegebiet als Industrieanlage definiert
      Dafür spricht ja schon die Tatsache, das der 100m Streifen "um eine Industrieanlage" an der Strasse um das Gebiet herum beginnt.Da hat sicherlich einer ein Gewerbegebiet mit Industriegebiet gleichgesetzt

      und man könnte sagen: Gut, das Dipul keinen Anspruch auf Richtigkeit hat.
      Erst einmal vielen lieben Dank, dass ihr euch mein Dilemma so genau anschaut.

      Ich hatte die Fa. Kleffmann höflich per E-Mail angeschrieben, die Antwort steht jedoch noch aus. Wenn ich Euch alle aber jetzt recht verstehe, wird mir eine potentielle Zustimmung von Kleffmann nichts bringen.

      Das bringt mich wieder zu meinem ursprünglichen Post. Was bringen mir die in Dipul bereitgestellten kryptischen Information, wenn ich gewissenhaft versuche mich an die Gesetze und Verordnungen zu halten? Laut Verordnung brauche ich die ausdrückliche Zustimmung der Anlage. Wer oder was ist denn aber jetzt die Anlage? Die Information sollte doch in einem Atemzug einsehbar sein.

      Ich bin neu in dem ganzen Thema Drohnenflug, aber was würdet ihr mir in dieser Situation raten? Wo kein Kläger, da kein Richter?
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      @Droneball,

      "Wo kein Kläger..." und "gewissenhaft an Gesetze und Verordnungen halten..." widerspricht sich ein wenig. :D

      Wahrscheinlich ist tatsächlich keine Industrieanlage dicht genug an der Baseballanlage, dass Du illegal in eine 100m-Abstandszone fliegen würdest. Auch Fa. Kleffmann war nur eine sehr vorsichtige Vermutung von mir, das kann durchaus ein nichtindustrieller Gewerbebetrieb sein wie alle anderen nahe der Baseballanlage auch.

      Ich selbst habe ein eher dickes Fell und würde dort mit meiner Mini4Pro fliegen, ohne wen zu fragen, weil ich von einer Falscheintragung in den Kartendiensten ausgehen würde. Ich hätte aber auch kein Problem damit, mich gegen einen Bußgeldbescheid selbst zu verteidigen. Wenn Dir das zu heikel ist, weil Du dort häufiger fliegen und kieinen Ärger haben willst, dann wäre mein Vorschlag, den Kartenausschnitt mit dem gelben Kringel auszudrucken, den von mir schon vorgeschlagenen Satz darunterzuschreiben und die paar Betriebe an der Ostseite des Gebiets persönlich abzuklappern. Erklär den Chefs, was Du vorhast und wozu Du ihre Unterschrift brauchst, da wird sich schon keiner querlegen. Alles unterschrieben auf demselben Zettel, den Du bei einer Kontrolle vorzeigen kannst, dann bist Du auf der absolut sicheren Seite.
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      Und Continental wird da doch wohl kein Büro oder Labor haben oder so etwas?
      Weil die sitzen mit ihrer Industrieanlage ja im Nordwesten von Babenhausen. (Noch, glaube ich)