Wenn ich nochmal darüber nachdenke, ist es noch viel einfacher, als ich bisher angenommen habe.
Du vermischt nämlich drei mögliche Ordnungswidrigkeiten, die zwar während desselben Betriebs, aber zeitlich nacheinander begangen würden und daher einzeln zu betrachten sind, also jede für sich müsste alle Voraussetzungen des jeweiligen OWi-Tatbestandes erfüllen.
Mögliche OWi Nr. 1 - der Überflug der Bundeswasserstraße.
"Offizieller" Plan (Vorsatz) des Fernpiloten ist, die BWS unter vollständiger Beachtung aller Merkmale des § 21h Abs. 3 Nr. 5d LuftVO, also auch auf dem kürzesten Weg, zu queren. Selbst wenn zu dieser Absicht gehört, auf dem anderen Ufer unter Verstoß gegen Abs. 3 Nr. 6 in die LSG-Geozone einzudringen, macht das nicht die Überquerung der BWS illegal, sondern erst das Einfliegen in den Luftraum über dem NSG.
Mögliche OWi Nr. 2 - Verletzung der NSG-Geozone
Auch wenn der Fernpilot bei Beginn des Flugs den Vorsatz hatte, in die NSG-Geozone einzudringen, kommt er über das Versuchsstadium nicht hinaus, sofern er vor dem Erreichen dieser Geozone aufgibt und zurückfliegt. Dann kommt ihm § 13 Abs. 3 Satz 1 OWiG zu Gute.
Mögliche OWi Nr. 3 - VLOS-Verstoß
Der wird vermieden, indem der Flug vor dem Verlust der Sichtverbindung abgebrochen wird.
Du vermischt nämlich drei mögliche Ordnungswidrigkeiten, die zwar während desselben Betriebs, aber zeitlich nacheinander begangen würden und daher einzeln zu betrachten sind, also jede für sich müsste alle Voraussetzungen des jeweiligen OWi-Tatbestandes erfüllen.
Mögliche OWi Nr. 1 - der Überflug der Bundeswasserstraße.
"Offizieller" Plan (Vorsatz) des Fernpiloten ist, die BWS unter vollständiger Beachtung aller Merkmale des § 21h Abs. 3 Nr. 5d LuftVO, also auch auf dem kürzesten Weg, zu queren. Selbst wenn zu dieser Absicht gehört, auf dem anderen Ufer unter Verstoß gegen Abs. 3 Nr. 6 in die LSG-Geozone einzudringen, macht das nicht die Überquerung der BWS illegal, sondern erst das Einfliegen in den Luftraum über dem NSG.
Mögliche OWi Nr. 2 - Verletzung der NSG-Geozone
Auch wenn der Fernpilot bei Beginn des Flugs den Vorsatz hatte, in die NSG-Geozone einzudringen, kommt er über das Versuchsstadium nicht hinaus, sofern er vor dem Erreichen dieser Geozone aufgibt und zurückfliegt. Dann kommt ihm § 13 Abs. 3 Satz 1 OWiG zu Gute.
Mögliche OWi Nr. 3 - VLOS-Verstoß
Der wird vermieden, indem der Flug vor dem Verlust der Sichtverbindung abgebrochen wird.